Klärung von Eigentumsfragen und Investitionshemmnissen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Lu ft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Aufgrund unvollständiger Angaben in der Fragestellung ist es der Bundesregierung nicht möglich, in der gebotenen Zeit alle angesprochenen Objekte zweifelsfrei zu identifizieren. Die unvollständigen Angaben können auch zur Recherche am falschen Objekt führen.
Soweit sich die Liegenschaften noch in der Hand von Unternehmen i. L. oder der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH befinden, fehlt für die Fortsetzung der für den Geschäftsbetrieb begonnenen Bauten häufig ein Nutzungskonzept, da sie für das abzuwickelnde Unternehmen nicht benötigt werden; dies behindert die Suche nach Investoren. Die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks werden so stark eingeschränkt, daß häufig nur der Abriß der Bauten verbleibt.
Die Klärung offener Eigentumsfragen bei begonnenen Investitionsvorhaben ist - wie in anderen Fällen auch - von den Bearbeitungskapazitäten der zuständigen Stellen abhängig. Als weiteres Problem tritt die Restitution bzw. Kommunalisierung der mit diesen Vorhaben verbundenen finanziellen Verpflichtungen hinzu. Ein Verkauf des Grundstücks ist bei unklarer Eigentumslage nicht ohne weiteres möglich. Die Fertigstellung des Bauvorhabens setzt zum einen die Klärung der Kostenträgerschaft voraus, zum anderen schränkt sie künftige Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ein und kann zu Wertminderungen führen. Zur Lösung werden daher neben der schnellen Klärung der Eigentumsfrage Vereinbarungen mit den Antragstellern oder Verfahren nach dem Investitionsvorranggesetz angestrebt.
Eine Beantwortung ist aus den o. g. Gründen nur für die in Frage 1, 2. Spiegelstrich und Frage 5, 3. Spiegelstrich genannten Objekte möglich. Die Bundesregierung wird die ausstehenden Antworten alsbald nachliefern.
Fragen und Antworten5
Trifft es zu, daß für die Objekte — Zweigeschossiges Gebäude an der Märkischen Allee unweit des S-Bahnhofes Poelchaustraße, das für das NVA-Wehrkreiskommando Berlin-Marzahn errichtet wurde, — vom Werk für Fernsehelektronik errichtete Produktionsstätte an der Pablo-Picasso-Straße in Berlin-Hohenschönhausen durch Streitigkeiten über Eigentumsrechte, an denen der Bund wesentlich beteiligt ist, die Nutzung von in der DDR begonnenen Investitionen bis heute verhindert wurde?
Zu dem Objekt an der Märkischen Allee verweise ich auf die Vorbemerkung. Für das Werk an der Pablo-Picasso-Straße gilt folgendes:
Das Gesamtareal Pablo-Picasso-Straße weist eine Größe von ca. 250 000 m2 auf. Bis auf eine Teilfläche von ca. 5 600 m2 ist die Liegenschaft inzwischen an das Land Berlin zurückgegeben worden. Das auf der restlichen Fläche befindliche Bürohaus an der Pablo-Picasso-Straße 45 ist derzeit noch vermietet und steht im Eigentum eines Unternehmens in Liquidation. Die Behauptung, der Bund verhindere hier bis heute durch Streitigkeiten über Eigentumsrechte Investitionen, trifft daher nicht zu.
Worin bestehen die Interessen des Bundes an diesen Objekten?
Der Bund will die verbliebene Liegenschaft an der Pablo-Picasso-Straße veräußern.
Wie erfolgt die Klärung?
Die Klärung der Eigentumsverhältnisse ist bei dem Areal an der Pablo-Picasso-Straße erfolgt.
Wann kann mit einer Klärung der Eigentumsrechte als Voraussetzung für die Nutzung der Grundstücke und die Veränderung der Situation gerechnet werden?
Auf die voranstehenden Antworten wird verwiesen.
Welche Ursachen führten dazu, daß für die Nutzung von weiteren Objekten in Berlin im Besitz oder Mitbesitz des Bundes ein derartig langer Zeitraum erforderlich ist, daß bis jetzt noch keine Nutzung erfolgen konnte: — Investitionsruine am Hauptbahnhof in der Koppenstraße in Berlin-Friedrichshain, — halbfertiger „Dienstleistungswürfel" in der Siriusstraße in Altglienicke in Berlin-Treptow, — zweigeschossiges Bauskelett an der Neuen Grottkauer Straße in Berlin-Hellersdorf, das ursprünglich für Rewatex errichtet wurde, — halbfertiger Bau an der Alten Hellersdorfer Straße in Berlin-Hellersdorf, in das Rewatex und eine Bank einziehen sollten, — sechsgeschossiges Gebäude an der Grevesmühlener Straße in Berlin-Hohenschönhausen, das für eine Poliklinik errichtet wurde?
Eine Antwort ist nur für das Objekt in der Neuen Grottkauer Straße möglich. Über ein Objekt in der Neuen Grottkauer Straße 13 ist die REWA Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH i. L. verfügungsberechtigt. Für die ca. 2 400 m2 große Fläche hat neben dieser Gesellschaft auch das Land Berlin einen Antrag auf Vermögenszuordnung gestellt. Eine Klärung ist noch nicht erfolgt. Zu den Gründen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.]