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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen bei bevorstehender Abschiebung (G-SIG: 13011240)

Selbsttötungen seit 1993, Konsequenzen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.02.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/356722. 01.96

Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen bei bevorstehender Abschiebung

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Seit Januar 1993 haben sich nach der Einleitung konkreter aufenthaltsbeendender Maßnahmen und/oder Vorbereitungen für eine Abschiebung bzw. bei einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung bis Juni 1995 nach Erkenntnissen der Bundesregierung zwei Personen das Leben genommen (Drucksache 13/1987, S. 3).

Nach Erkenntnissen flüchtlingspolitischer bzw. antirassistischer Gruppen haben aber wesentlich mehr Menschen aus diesen Gründen ihrem Leben ein Ende gesetzt (über entsprechende Suizidversuche liegen keine Erhebungen vor):

  • Am 4. Januar 1993 erhängte sich in Mosach der 35jährige Kwaku A. aus Ghana;
  • am 27. Januar 1994 verbrannte sich in München der 27jährige Son H. aus Vietnam;
  • am 3. Juli 1994 erhängte sich in Osterode eine 26jährige Person aus Sri Lanka;
  • am 9. Juli 1994 stürzte sich in Berlin zu Tode der 21jährige Gabriel M. aus Angola;
  • am 10. Februar 1995 ertränkte sich in der Donau bei Regensburg der 28jährige Yohannes A. aus Äthiopien;
  • am 17. April 1995 starb in München bei einem Sprung aus einem fahrenden Zug der 23jährige Kurde Ahmed P.;
  • am 19. Mai 1995 erhängte sich in einem Regensburger Krankenhaus der 33jährige Jaswani S. aus Indien.

In der zweiten Jahreshälfte 1995 wurden erneut mindestens drei Fälle bekannt, in denen sich abgelehnte Asylbewerber vor ihrer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung versuchten das Leben zu nehmen:

  • Im November 1995 unternahm ein 25jähriger Algerier in dem Flugzeug, mit dem er abgeschoben werden sollte, einen Selbstmordversuch. Er sollte in sein Herkunftsland abgeschoben werden, obwohl er nach islamischem Recht eine deutsche Staatsangehörige geheiratet hatte, dies von der Ausländerbehörde der Hansestadt Bremen jedoch nicht anerkannt worden war (FR, 18. November 1995);
  • am 13. Dezember 1995 übergoß sich auf dem Hamburger Hauptbahnhof der 19jährige Kurde Necmettin T. mit Benzin und zündete sich an. Hierbei erlitt er lebensgefährliche Verbrennungen. Dieser Selbsttötungsversuch erfolgte nur wenige Stunden vor dessen geplanter Abschiebung (taz, 15. Dezember 1995);
  • am 15. Dezember 1995 hat ein 38jähriger Bulgare in Fulda versucht, sich unmittelbar vor seiner Abschiebung mit seinen Schnürsenkeln zu strangulieren. Zuvor hatte er bereits versucht, sich aus dem Fenster seiner Wohnung zu stürzen (FR, 16. Dezember 1995).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Selbsttötungen bzw. Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen nach der Einleitung konkreter aufenthaltsbeendender Maßnahmen bzw. Vorbereitungshandlungen (wie z. B. die zwangsweise Vorführung von Flüchtlingen vor Konsulatsbeamte ihrer Herkunftsländer oder beschleunigtes Abschiebeverfahren; bitte seit 1993 mit Namensinitialen, Alter, Ort und Datum des Todes/Selbsttötungsversuches, Herkunftsland sowie die Umstände angeben)?

2

In welchen Fällen stand nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Selbsttötung bzw. dem Selbsttötungsversuch die endgültige Abschiebung des Flüchtlings unmittelbar bevor (bitte seit 1993 mit Namensinitialen, Alter, Ort und Datum des Todes/Selbsttötungsversuches sowie die Umstände angeben)?

3

Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Fülle von Selbsttötungen bzw. Selbsttötungsversuchen abzuschiebender Flüchtlinge ziehen, bzw. mit welchen Verbesserungsvorschlägen gedenkt die Bundesregierung auf die für den Vollzug von Abschiebungen zuständigen Bundesländer einzuwirken?

Bonn, 16. Januar 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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