Innovative Instrumente der Entwicklungshilfefinanzierung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf Einladung Frankreichs berieten am 28. Februar 2006 und am 1. März 2006 Regierungsvertreter von rund 70 Staaten in Paris über neue Wege, um Entwicklungsvorhaben in Afrika, Asien und Lateinamerika zu finanzieren.
Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, berichtete dort den Anwesenden, dass mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2006 die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um mehr als 300 Mio. Euro aufgestockt würden, was einer Erhöhung um fast 8 Prozent entspreche. Nicht erwähnt hat sie, dass diese Erhöhung zu einem wesentlichen Teil unter Einrechnung der Tsunami-Flutopferhilfe zu Stande kommt. Des Weiteren, so die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, habe sich Deutschland noch nicht für ein spezifisches innovatives Finanzierungsinstrument zur Beförderung der Entwicklungsfinanzierung entschieden.
Als solche innovativen Finanzierungsinstrumente werden derzeit die Abgabe auf Flugtickets, die Besteuerung von Flugbenzin, eine Devisenumsatzsteuer (sog. Tobin-Steuer), die Vorfinanzierung durch Kapitalmarktanleihen, eine Abgabe auf Waffengeschäfte und Abgaben auf den Kohlendioxidausstoß diskutiert. Bereits beschlossen ist, dass Frankreich ab dem 1. Juli 2006 eine Flugticketsteuer zur Bekämpfung von Aids, Malaria und TBC erheben wird und weitere Staaten Ähnliches planen. Auch hat sich das belgische Parlament für die Einführung einer Devisenumsatzsteuer ausgesprochen.
Problematisch bei einer Reihe dieser Finanzierungsinstrumente ist es, dass diese mitunter zu Zielkonflikten führen können. Beispielsweise würde es unterentwickelten Ländern zugute kommen, wenn das Fluggastaufkommen steigt, was hingegen im Widerspruch zu ökologisch wünschenswerten Zielen steht.
Hintergrund für diese diskutierten und z. T. beschlossenen Maßnahmen ist u. a., dass Deutschland sich gemeinsam mit anderen OECD-Staaten wiederholt verpflichtet hat, die Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent seiner Wirtschaftsleistung anzuheben. Die bisherigen Steigerungsraten der Entwicklungshilfe lassen aber nicht die Schlussfolgerung zu, dass dieses Ziel auch nur annähernd erreicht werden kann.
Nach Aussage des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD soll sich Deutschland im Rahmen der Völkergemeinschaft aktiv und ergebnisorientiert an der Beseitigung der Probleme im Bereich der Entwicklungshilfefinanzierung beteiligen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welchem Verhältnis, in welchem Umfang und mit welchen jährlichen Steigerungsraten sollen die in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD genannten Maßnahmen (Erhöhung der Haushaltsmittel, Entschuldung der Entwicklungsländer, innovative Finanzierungsinstrumente) jeweils zur Erreichung der im EU-Stufenplan vereinbarten Ziele beitragen, und wie wird dies begründet?
Plant die Bundesregierung, in Deutschland ansässige Großunternehmen in besonderer Weise zur Entwicklungshilfefinanzierung heranzuziehen, angesichts dessen, dass eine Vielzahl dieser Unternehmen in besonderer Weise von der internationalen Arbeitsteilung aber auch von einer Vielzahl von Entwicklungshilfeprojekten profitiert?
Erwägt die Bundesregierung weitere bzw. andere, als die in der Vorbemerkung genannten Finanzierungsinstrumente zur Entwicklungshilfefinanzierung zu etablieren?
Wenn ja, um welche Instrumente handelt es sich hierbei, und welche Einnahmeeffekte verspricht sie sich davon? (Mit Begründung)
Wie begründet die Bundesregierung ihr, im Vergleich zu einigen anderen europäischen und nichteuropäischen Staaten, zögerliches Verhalten, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, mit denen die Finanzierung der Entwicklungshilfe deutlich verbessert werden kann?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich auftretender Zielkonflikte bei einer Verknüpfung von bestimmten Einnahmen mit Ausgaben für die Entwicklungshilfefinanzierung, und wie begründet sie diese?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Einführung einer Abgabe auf Flugtickets, wie sie in Frankreich ab dem 1. Juli 2006 erhoben werden soll, und wie begründet sie diese Haltung?
Kann, in Anbetracht dessen, dass die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, den Ländern, die die Einführung einer Abgabe auf Flugtickets planen, gedankt hat, davon ausgegangen werden, dass die Bundesregierung gleichfalls plant, eine solche Abgabe zu erheben?
Wenn ja, in welcher Höhe, und welche Einnahmen verspricht sie sich davon?
Wenn nein, warum kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Bundesregierung gleichfalls plant, eine solche Abgabe zu erheben?
Erwägt die Bundesregierung in Ergänzung oder als Alternative zu der genannten Abgabe auf Flugtickets die Einführung einer Besteuerung von Flugbenzin, um neben der entwicklungspolitischen Verwendung dieser Mittel zugleich auch ökologisch sinnvolle Steuerungseffekte zu erzielen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Überlegung des britischen Finanzministers, Entwicklungshilfe durch Anleihen am Kapitalmarkt (International Finance Facility) vorzufinanzieren, und wie begründet sie diese Haltung?
Stellt die Einführung einer Wertpapierumsatzsteuer und einer Devisentransaktionssteuer (sog. Tobin-Steuer) aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Instrument dar, das einerseits zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte und andererseits zur Finanzierung der Entwicklungshilfe beitragen kann?
Wenn ja, in welchem Ausmaß meint die Bundesregierung, dass dieses Instrument den genannten Zielen zuträglich sein kann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Kritik des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, dass eine echte Aufstockung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit im Bundeshaushalt 2006 nicht zu erkennen sei, da der geplante Anstieg zum größten Teil sich aus der Fortschreibung der Tsunami-Flutopferhilfe und der Erhöhung des deutschen Beitrags zum Europäischen Entwicklungsfond erkläre?
(Mit Begründung)
Plant die Bundesregierung die Etablierung einer oder mehrerer der vorgenannten Steuer- bzw. Abgabearten, unabhängig davon, dass sie sich möglicherweise gegen deren Verwendung im Rahmen der Entwicklungshilfefinanzierung auspricht?
Wenn ja, warum, und wie begründet sie ihre Position?
Wenn nein, warum nicht, und wie begründet sie ihre Position?