Straf- bzw. disziplinarrechtlich relevantes Verhalten von BGS-Beamtinnen bzw. -Beamten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Verhalten von Beamtinnen und Beamten des BGS bei der „Sicherung" der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wird mit der Gefährdung des Lebens bzw. der körperlichen Unversehrtheit von Flüchtlingen in Verbindung gebracht. Ein Dolmetscher in einer Asylbewerberunterkunft in Eisenhüttenstadt wird mit den Worten zitiert, daß deutsche Grenzpolizistinnen und -polizisten Flüchtlinge, die sich völlig erschöpft an die deutschen Ufer der Oder und Neiße haben retten können, wieder in die Grenzflüsse „gejagt" und zurückgetrieben hätten. (taz, 3. August 1995)
In diesem Zusammenhang berichtete die „Junge Welt" darüber, daß BGS-Beamtinnen bzw. -Beamte angeschwemmte Leichen „oft" in den jeweiligen Grenzfluß zurückgetrieben hätten. (Junge Welt, 24. Juli 1995)
In dem Krankenhaus der an der Grenze zu Polen sowie der Tschechischen Republik gelegenen Stadt Zittau wurde registriert, daß „häufig Flüchtlinge mit schweren Bißwunden eingeliefert" worden sind. (Junge Welt, 24. Juli 1995)
Das „Aachener Flüchtlingsplenum" veröffentlichte Anfang Februar 1996 Protokolle von Dienstgesprächen zwischen den Aachener Funkeinsatzzentralen des BGS (Argus 58 und 59) sowie den z. T. zivilen Streifen des Grenzschutzes (Anke), die an zwei Novembertagen des vergangenen Jahres mitgeschnitten worden sein sollen. (vgl. Aachener Nachrichten vom 1. Februar 1996)
Darin wird u. a. folgender Dialog wiedergegeben:
Streife: „Kabrio Mercedes gesehen gerade. Den holen wir uns. Da ist also ein Neger drin (...) Wir haben hier einen dicken Benz mit einem Neger drin." Zentrale: „Hör mal(?), kannst Du den noch kriegen? " (...) Streife: „Was liegt denn vor?" Zentrale: „Der gehört zu dem Bimbo mit dem SL."
In einer zweiten Situation ging es um die Kontrolle und Zurückschiebung dreier Personen:
Streife: „Wir holen die jetzt auf dem Parkplatz." Zentrale: „Holt sie raus und führt sie zurück nach Belgien. Aber wenn sie das Maul aufmachen, haut ihnen ruhig eins drauf." Streife: „Jau." Zentrale: „Okay." (...) Streife: „Die Anke 8 34, die drei Personen sind zurück nach Belgien." Zentrale: „Ohne blaues Auge." Streife: „Ohne." Zentrale: „Schade."
Schließlich ging es um die Kontrolle von Personen, von denen die BGS-Beamten annahmen, es handele sich um Musiker aus Ecuador.
Zentrale: „Ich nehme an, es sind die Indianer." Streife: „Ja, unsere Freunde, die Ecuadorianer sind, die Musiker" (...) Zentrale: „Gleich machen wir beide mal Musik, ej." Streife: „Dann kommst Du aber aus dem Takt, Hubert." Zentrale (?): „Wer hetzt Indianer durch die Eifel? Ein Menschenjäger ohne Zweifel. "
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welchen Fällen hat die Bundesregierung tatsächliche Anhaltspunkte dafür, daß der Tod eines Flüchtlings bei seinem Grenzübertritt durch das Verhalten von BGS-Beamtinnen bzw. -Beamten zumindest - und sei es durch Unterlassen - mit verursacht worden ist?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich gegen Beamtinnen und Beamte des BGS wegen welcher Delikte eingeleitet?
b) In wie vielen Fällen kam es zu einer Anklage?
c) Sind Beamtinnen und Beamte des BGS in dieser Sache rechtskräftig verurteilt worden (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen BGS-Beamtinnen bzw. -Beamte angeschwemmte Leichen nicht ordnungsgemäß geborgen, sondern zurück in den jeweiligen Grenzfluß gestoßen haben sollen?
a) In wie vielen Fällen wurden diesbezüglich Straf- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet?
b) Wie endeten diese Verfahren?
Wie viele Flüchtlinge erlitten 1993 bis 1995 im Zuge ihres Aufgreifens körperliche Verletzungen welcher Art (bitte aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen wurden Wunden durch Hundebisse festgestellt?
b) Bei wie vielen dieser Wunden handelte es sich um Bisse, die durch einen BGS-Hund beigebracht worden sind?
aa) In wie vielen Fällen wurden die Füchtlinge von einem angeleinten BGS-Hund gebissen?
bb) In wie vielen Fällen wurden die Flüchtlinge von einem von der Leine gelassenen BGS-Hund gebissen?
cc) In wie vielen Fällen ging einem derartigen BGS-Hundebiß ein entsprechendes Kommando des BGS-Hundeführers voraus?
c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich gegen Beamtinnen und Beamte des BGS wegen welcher Delikte eingeleitet?
d) In wie vielen Fällen kam es zu einer diesbezüglichen Anklage?
e) Sind Beamtinnen und Beamte des BGS in dieser Sache rechtskräftig verurteilt worden (bitte aufschlüsseln)?
f) Wie lauten die Dienstvorschriften für den Einsatz von Hunden beim „Aufgriff " von Flüchtlingen durch den BGS?
Kann die Bundesregierung die Authentizität der oben wiedergegebenen Zitate deutscher Grenzschutzpolizistinnen bzw. -polizisten bestätigen?
a) Wenn nein, aus welchem Grund nicht, und welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Authentizität dieser Äußerungen aufzuklären?
b) Wenn ja, welche strafrechtlichen bzw. disziplinar-rechtlichen Schritte wird die Bundesregierung gegen diejenigen Beamtinnen bzw. Beamten einleiten, die diese rassistischen Äußerungen getätigt haben?
c) Sind der Bundesregierung (in Schriftform bzw. in Form des aufgezeichneten Dienstfunks) Zitate ähnlichen Inhalts durch Beamtinnen bzw. Beamte des Bundes bekannt?
d) Wenn ja, welche strafrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wird die Bundesregierung gegen diejenigen Beamtinnen bzw. Beamten einleiten, die derartige Äußerungen getätigt haben?