Verbreitung von „Ultimate Fighting"-Videos in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Uwe Hiksch, Robert Antretter, Ernst Bahr, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Rudolf Bindig, Anni Brandt-Elsweier, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Edelgard Buhlmahn, Christel Deichmann, Karl Diller, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Freimut Duve, Gernot Erler, Annette Faße, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Katrin Fuchs (Veil), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Norbert Gansel, Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Klaus Hasenfratz, Dr. Barbara Hendricks, Frank Hofmann (Volkach), Brunhilde Irber, Hans-Peter Kemper, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Thomas Krüger, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Waltraud Lehn, Robert Leidinger, Erika Lotz, Winfried Mante, Dorle Marx, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Herbert Meißner, Angelika Mertens, Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Edith Niehuis, Günter Oesinghaus, Manfred Opel, Adi Ostertag, Kurt Palis, Georg Pfannenstein, Joachim Poss, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Dieter Schloten, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Walter Schöler, Richard Schuhmann (Delitzsch), Ilse Schumann, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Dietrich Sperling, Antje-Marie Steen, Franz Thönnes, Uta Titze-Stecher, Adelheid Tröscher, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Hans Wallow, Berthold Wittich, Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Heidemarie Wright, Uta Zapf
Vorbemerkung
Derzeit sind in den USA sog. Gladiatorenkämpfe unter dem Namen „Ultimate Fighting" wahre Quotenrenner. Diese Kämpfe zeichnen sich durch extreme Brutalität aus und haben keine Regeln. Alles ist bei diesen Kämpfen erlaubt, außer das Stechen in die Augen und Beißen. Der Kampf ist vorbei, wenn einer der Gegner aufgibt, nicht mehr aufsteht oder einer der drei Ärzte einschreitet. Berichte des RTL-Nacht-Journals belegten, daß die Kämpfe, bei denen die Gegner mit äußerster Härte aufeinander einschlagen und bei denen viel Blut fließt, an Brutalität und Menschenverachtung nicht zu überbieten sind. Sie appellieren an die niedersten Instinkte und bieten nach der Aussage der Veranstalter ein legales Ventil, „um Dampf abzulassen".
Diese neue Kampfart erfreut sich einer hohen Popularität, die mit den folgenden Zahlen belegt werden kann: Trotz Ticketpreisen von 200 Dollar (ca. 285 DM) wollten sich bisher 3 000 Besucher diesen modernen Gladiatorenkampf nicht entgehen lassen. Und auch die Pay-TV-Betreiber machen gute Geschäfte. Bei dem ersten „Ultimate Fighting Championship" im Dezember 1993 waren rd. 90 000 Haushalte live zugeschaltet. Beim Finale aller Champions in Denver waren bereits 350 000 Zuschauer über Kabelfernsehen dabei. Und auch die Videos früherer Kämpfe führen ausnahmslos die vorderen Chartplätze an.
In diesem Zusammenhang ist es überaus besorgniserregend, daß sich auf den Zuschauerrängen vermehrt Kinder finden. Damit nehmen die Kämpfe in den USA mittlerweile den Charakter eines „Vergnügens für die ganze Familie" ein und stellen sich für den außenstehenden Betrachter als wahre Volksfeste dar.
In den USA laufen Politiker aller Richtungen Sturm, ein Verbot dieser Kämpfe durchzusetzen. Davon aufgeschreckt, suchen die Organisatoren und Videovertreiber neue Märkte. Als Ziel sind dabei die Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien noch in 1996 anvisiert. Die Verbreitung soll nach derzeitigen Informationen zunächst über Videokassetten den Weg in die deutschen Wohnstuben finden. Noch verstoßen die Kämpfe der im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen Achtung der Menschenrechte. Es ist aber zu befürchten, daß sich aber die strengen Standards der Bundesrepublik in der EU voraussichtlich nicht halten können, und so Nischensender zukünftig einen Weg finden werden, europaweit auch die abwegigsten Interessen zu bedienen.
Wir fragen dazu die Bundesregierung:
Fragen7
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung solche menschenverachtenden Extrem-Kämpfe auch in der Bundesrepublik Deutschland geplant?
Erwägt sie ein Verbot solcher öffentlichen Wettkämpfe?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Pläne amerikanischer Video-Lizenz-Inhaber, Videos mit solchen Kampfveranstaltungen auch in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen?
Erwägt die Bundesregierung, den Vertrieb und den Besitz solcher Kampfdarstellungen auf Video unter Strafe zu stellen?
Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung ein solches Verbot durchsetzen und überprüfen?
Sollte die Bundesregierung ein Verbot nicht in Erwägung ziehen, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um Kindern und Jugendlichen den Zugriff zu solchen Videos zu erschweren?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ein europaweites Verbot solcher gewaltverherrlichenden Kämpfe durchzusetzen?