Keine Beteiligung der Deutschen Welle an Aktionen anläßlich des Welt-Aids-Tages
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe der PDS
Unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten, Prof. Dr. Roman Herzog, fand am 1. Dezember, dem Welt-Aids-Tag, eine bundesweite Spendenaktion der Nationalen Aids-Stiftung, der Deutschen Aids-Stiftung „Positiv leben" und der Deutschen Aids-Hilfe e. V. (DAH) statt.
Dabei wurden rote Schleifen (Red Ribbons) in vielen deutschen Städten an die Bevölkerung verteilt. Diese roten Schleifen sind ein international bekanntes Zeichen der Solidarität mit Menschen, die mit dem HI-Virus infiziert oder an Aids erkrankt sind. Die DAH hatte begleitend zu dieser Aktion Moderatorinnen und Moderatoren aller Fernsehanstalten aufgerufen, die Aktion durch Tragen einer roten Schleife zu unterstützen.
Bei der durch das Bundesministerium des Innern finanzierten Deutschen Welle untersagte der verantwortliche Direktor, Wolfgang Krüger, den Moderatorinnen und Moderatoren das Tragen der roten Schleife.
Einer der Moderatoren von „Boulevard Deutschland" weigerte sich daraufhin, die Sendung zu moderieren. Ihm drohen jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Dem Bild der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, das maßgeblich durch Radio- und Fernsehprogramme der Deutschen Welle geprägt wird, wäre durch das Tragen von roten Schleifen sicher kein Schaden entstanden. Eher im Gegenteil.
Fragen und Antworten5
Hat die Bundesregierung auf den hier beschriebenen Fa ll reagiert , bzw. wird sie das tun? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?
Die Deutsche Welle unterliegt als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutz des Artikels 5 GG. Dadurch wird die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet und eine Zensur ausdrücklich ausgeschlossen. Zu den tragenden Prinzipien der Rundfunkfreiheit zählt das Gebot der Staatsferne, aus dem sich vor allem ergibt, daß der Staat auf keinen Fall den Rundfunk und somit auch die Programmgestaltung beeinflussen darf. Die Verantwortung für die Gestaltung der Programme liegt bei dem Intendanten der Rundfunkanstalt, der bei der Ausübung seiner Befugnisse durch die entsprechenden Kontrollgremien der Anstalt überwacht wird.
In konsequenter Ausprägung der aus der Rundfunkfreiheit abzuleitenden Grundsätze unterliegt die Deutsche Welle von Gesetzes wegen keiner staatlichen Fachaufsicht, sondern nur einer eingeschränkten Rechtsaufsicht. Die Bundesregierung kann gegenüber der Deutschen Welle nur dann im Wege der Rechtsaufsicht vorgehen, wenn die Anstalt gegen die ihre Errichtung und Tätigkeit regelnde Rechtsgrundlage, das Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts, verstößt.
Der verantwortliche Intendant vertritt die Auffassung, daß es nicht die Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt sei, sich an „Aktionen" zu beteiligen, sondern nach dem Gesetzesauftrag umfassend und distanziert über Deutschland im sich vereinenden Europa zu berichten. Persönliche Bekenntnisse von Nachrichten- Sprechern oder Moderatoren seien nicht Teil des Programmauftrags. Persönliche Demonstrationen gebe es auch bei anderen wichtigen Problemen nicht. Bei der Auslandsberichterstattung sei ein distanzierter Journalismus im Interesse der Glaubwürdigkeit unverzichtbar. Im übrigen sei mehrfach über die mit der Aids-Thematik verbundenen Probleme berichtet worden.
Die Bundesregierung sieht aus den eingangs genannten Gründen keinen Anhaltspunkt, diese Auffassung im Wege der Rechtsaufsicht zu beanstanden.
Hat die Bundesregierung eine Begründung vom Fernsehdirektor für seine Entscheidung verlangt? Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, um die Wiederholung eines solchen Vorfalls zu vermeiden? Wenn keine, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hat die Bundesregierung Kenntnis von arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Moderator? Wenn ja, von welchen, und wie wurden diese begründet?
Wird die Bundesregierung bei eventuellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen diesen widersprechen? Wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der Deutschen Welle sind arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht beabsichtigt.