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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kontrolle von Blut und Blutprodukten (G-SIG: 13011162)

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts gem. Arzneimittelgesetz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

09.01.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/333312. 12. 95

Kontrolle von Blut und Blutprodukten

der Abgeordneten Kristin Heyne und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Als ein Ergebnis der Beratungen zum Haushalt 96 wurde dem Paul-Ehrlich-Institut ermöglicht, zusätzliche Aushilfskräfte für den Abbau des Staus bei der Überwachung von Blut und Blutprodukten in dem Maße einzustellen, in dem höhere Gebühreneinnahmen zu erwarten sind. Höhere Gebühreneinnahmen sind jedoch erst mit Inkrafttreten der neuen Kostenverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit für „Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach Arzneimittelgesetz" zu erwarten.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen3

1

Mit welchen Ministe rien besteht noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz?

2

Bis wann können diese Abstimmungen erfolgen?

3

Wann ist mit dem Inkrafttreten der Kostenverordnung zu rechnen?

Bonn, den 22. November 1995

Kristin Heyne Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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