Neuorganisation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ihre finanziellen Auswirkungen
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Durch die Abwahl des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Herrn U. W., wurden immer wieder neue Spekulationen über die Höhe einer möglichen Abfindung genannt. Die Schätzungen reichen von mehreren hunderttausend Euro bis zu einer Million Euro. Laut Auskunft der „Ärztezeitung“ sieht die KBV-Satzung dazu keine Regelung vor. Die KBV wie auch die Landes-KVen finanzieren sich aus einem Teil der für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehenden Mittel. Durch die jetzigen Umstrukturierungen muss die KBV zusätzliche Lasten tragen. Ein Teil dieser Problematik ist der seit 2005 bestehenden Doppelspitze der KBV geschuldet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als zuständige Aufsicht Kenntnis davon, wie hoch der Abfindungsbetrag ist, den die KBV an ihr am 6. Juli 2007 zurückgetretenes Vorstandsmitglied U. W. für seine Vorstandstätigkeit bei der KBV gezahlt hat bzw. zahlen wird?
Wenn ja, wie hoch ist der Betrag?
Auf welcher Grundlage wurde der Abfindungsbetrag festgelegt?
Hat das BMG Kenntnis davon, wie hoch der monatliche Altersversorgungsbetrag ist, den U. W. aufgrund seiner Vorstandstätigkeit bei der KBV erhalten wird?
Wenn ja, wie hoch ist der Betrag?
Hält die Bundesregierung angesichts der oben beschriebenen Vorgänge eine Doppelspitze der KBV für zielführend?
Hat das BMG Kenntnis davon, wie hoch die jährliche Grundvergütung ist, die das am 11. Juli 2007 gewählte KBV-Vorstandsmitglied Dr. C.-H. M. von der KBV erhalten wird?
Wenn ja, wie hoch ist der Betrag?
Hat das BMG Kenntnis davon, welche weiteren Leistungen Dr. M. jährlich von der KBV erhält?
Hat das BMG Kenntnis davon, wie viele Stunden pro Woche es Vorstandsmitgliedern der KBV erlaubt ist, neben ihrem Vorstandsamt in einer Arztpraxis tätig zu sein?
Hat das BMG Kenntnis davon, ob Dr. M. – für eine Übergangsphase – gleichzeitig seine Ämter als KBV-Vorstand wie auch als Vorsitzender der KV Rheinland-Pfalz ausüben wird?
Wenn ja, wie lange dauert diese Übergangsphase, und welche Auswirkungen würde solch ein Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung nach sich ziehen?
Hat das BMG Kenntnis davon, wie hoch die monatliche Pension ist, die Herr Dr. A. K. als derzeitiger amtierender Erster Vorsitzender der KBV bei einem Ausscheiden aus dem Vorstandsamt mit Ablauf der Wahlperiode ab dem 1. Januar 2011 von der KBV erhalten wird?
Hat das BMG Kenntnis davon, wie hoch der Jahresbeitrag ist, den Dr. A. K. aus der Ausübung von Nebentätigkeiten, etwa aus seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank sowie als Mitglied der Gesellschafterversammlung des Deutschen Ärzteverlages, bezieht?
Hält das BMG als Aufsicht diese Nebentätigkeiten für zulässig und vertretbar?