Gebührenerhebungen des Eisenbahn-Bundesamtes (II)
des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 13/4016) erkundigten wir uns nach den Gebührenerhebungen des Eisenbahn-Bundesamtes. In der Antwort vom 22. März 1996 (Drucksache 13/4231) gab die Bundesregierung zwar Auskunft über konkrete Gebührenfälle, äußerte sich aber zu allgemeinen Kriterien der Gebührenerhebung sehr zurückhaltend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Teilt die Bundesregierung die Bewertung, daß die Frage „Für welche Amtshandlungen erhebt das Eisenbahn-Bundesamt Gebühren?" mit der Antwort „Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erhebt für die kostenpflichtigen Amtshandlungen Kosten (Gebühren und Auslagen)" nicht beantwortet ist?
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, die kostenpflichtigen Amtshandlungen des EBA differenzierter aufzulisten, und wird sie uns diese Auflistung mitteilen?