Haltung der Bundesregierung zur Börsenberichterstattung
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete am 24. Januar 2008 auf Seite 3: „Die Führung der großen Koalition versucht, alles zu tun, damit die Leute – Konsumenten und Wähler – in Deutschland nicht unsicher und unkalkulierbar werden.
Entsprechend rief in der Fraktion der CDU/CSU eine Fernsehsendung Empörung hervor, in der der Börsenfachmann des ZDF, Franz Zink, im Zwiegespräch mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, den Kleinaktionären empfahl, sich schnell von ihren Papieren zu trennen und die Anteilsscheine zu verkaufen. Auch im Bundeskabinett wurde das – wie es hieß – „mit Missvergnügen“ kommentiert. Erstens sei der Ratschlag sachlich falsch. Zweitens aber trage er noch zusätzlich zur Verunsicherung bei.
Unabhängig davon, ob die betreffende pessimistische Einschätzung des Journalisten Franz Zink zutrifft, ist es von Interesse zu erfahren, wie die Bundesregierung sich zu kritischer Berichterstattung über die Finanzmarktentwicklung verhält.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zutreffend, dass die oben genannte Äußerung des ZDF-Börsenfachmanns Franz Zink im Bundeskabinett mit Missvergnügen kommentiert wurde?
Geht die Bundesregierung davon aus, zu einer positiven Entwicklung an den Finanzmärkten dadurch beitragen zu können, dass sie ihr Missfallen gegenüber kritischer Berichterstattung zum Ausdruck bringt?
Liegen der Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse vor, welche es erlauben, Verkaufsempfehlungen für Anteilsscheine als sachlich falsch zu bezeichnen?
Wie sollen sich Journalisten aus Sicht der Bundesregierung verhalten, wenn sie aufgrund ihrer Informationen zu einer negativen Einschätzung der zukünftigen Finanzmarktentwicklung kommen, jedoch nicht zur Verunsicherung beitragen wollen?