Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/5387
05. 08.96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roland Sauer (Stuttgart),
Anneliese Augustin, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 13/5169 —
Verbesserungen beim Einsatz von Methadon bei der Behandlung
von Drogenabhängigen in Deutschland
Seit der grundlegenden Neuordnung des Betäubungsmittelrechts durch
Gesetz vom 28. Juli 1981 ist es im Rahmen eines medizinischen For
-
schungs- und Erprobungsprogramms oder gestützt auf
Einzelfallindikationen möglich, Levomethadon an Drogenabhängige abzugeben. Die
Bedingungen, unter denen ein Arzt die Substitution mit Levomethadon
mit den gesetzlichen Kassen abrechnen kann, wurde mit der Einführung
neuer Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
(NUB) am 4. Dezember 1990 geregelt.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Mai 1991 stellte diese engen
rechtlichen Vorgaben in Frage. Es hob die Therapiefreiheit des
Arztes hervor und erklärte eine sozialmedizinische Indikation für zulässig.
Dem BGH-Urteil wurde mit dem Betäubungsmitteländerungsgesetz
(BtMÄndG) vom 9. September 1992 Rechnung getragen. In der Folge
stieg die Zahl der mit Levomethadon - seit 1994 auch Methadon -
substituierten Drogenabhängigen erheblich an, so daß in Deutschland ca.
20 000 Personen an einem Methadon-Substitutionsprogramm
teilnehmen.
Mit dieser Zunahme der Methadon-Substitution stellt sich immer mehr
das Problem der unzureichenden psychosozialen Betreuung und des
Beikonsums, an dem bereits mehrere Methadon-Patienten in Nordrhein
Westfalen und Bremen starben.
1. Wie wertet die Bundesregierung den starken Anstieg der mit
Methadon oder Levomethadon substituierten Personen auf ca.
20 000 Personen?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß einschließlich
der rd. 20 000 bis 30 000 Drogenabhängigen, die außerhalb
betäubungsmittelrechtlicher Bestimmungen mit Codein oder
Dihydrocodein (DHC) substituiert werden, rd. 40 % bis 50 % aller
Opiatabhängigen in Deutschland substituiert werden?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
31. Juli 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Die Bundesregierung bewertet den Anstieg der Anzahl
substituierter Betäubungsmittelabhängiger grundsätzlich positiv, da
die Substitution in dafür geeigneten Fällen die Voraussetzungen
für die Behandlung Opiatabhängiger schaffen bzw. verbessern
kann. Eine Substitution, die nur Suchtmittel bereitstellt, lehnt die
Bundesregierung ab. Nach ihrer Auffassung muß jede
Substitution in ein weitergehendes Behandlungskonzept eingebunden
sein, das insbesondere psychotherapeutische und psychosoziale
Maßnahmen beinhalten muß. Dies ist derzeit vielfach,
insbesondere bei der Substitution mit Codein und Dihydrocodein, nicht
gewährleistet.
3. Sieht die Bundesregierung angesichts de r durch die Methadon
-
Substitution bewirkten Erhöhung der Erreichungsquote von etwa
35 % auf 75 % die Gefahr einer Verschiebung des Anteils der bislang
in drogenfreier Behandlung Stehenden hin zu den mit Methadon
Substituierten?
Der Bundesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die
eine solche Vermutung bestätigen. Darüber hinaus ist die
derzeitige Erreichungsquote unklar. Die vom Institut für
Therapieforschung in München im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit erarbeitete „Expertise zum Einsatz von Methadon
bei der Behandlung von Drogenabhängigen in Deutschland"
(Band 55, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit)
weist ausdrücklich auf das hohe Risiko von
Mehrfachverschreibungen hin.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch das
zusätzliche Angebot der Substitution die Erreichungsquote in
Deutschland als einem Land mit einem bereits gut ausgebauten Angebot an
drogenfreier Therapie verbessert wird, und wenn ja, in welchem
Umfang?
Da nach den bisherigen Informationen die Zahl der Patienten in
drogenfreier Behandlung nicht zurückgegangen ist, die
„Methadon-Expertise" aber derzeitig pro Jahr von etwa 30 000 Patienten
in Methadon-Substitution und 20 000 Patienten in einer
Substitution mit Codein-Produkten ausgeht, hat die Erreichungsquote
mit großer Wahrscheinlichkeit zugenommen. Das Ausmaß kann
aber derzeitig wegen des Risikos von Mehrfachverschreibungen
nicht bestimmt werden (siehe Antwort zur Frage 3).
5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die
Adäquatheit des gesamten therapeutischen Systems dadurch
verbessert wird, daß Drogenabhängige mit dem Angebot der
Substitution früher als bisher in Behandlung kommen oder in dieser
Substitutionsbehandlung sogar besser als in der drogenfreien Therapie
behandelt werden?
Zur Frage, ob Drogenabhängige durch das Angebot der
Substitution früher als bisher in Behandlung kommen, liegen bisher keine
Untersuchungen vor. Die Frage, ob Patienten in einer Substitution
mit besseren Ergebnissen als in drogenfreier Behandlung
behandelt werden, läßt sich nicht generell beantworten. Die Qualität
einer Behandlung von Drogenabhängigen mit oder ohne
Substitution hängt von zahlreichen anderen Variablen ab, wie etwa
den psychotherapeutischen Maßnahmen, der Dauer der
Behandlung und der Intensität und dem Umfang psychosozialer
Hilfen. Aufgrund erheblicher Unterschiede in der Ausprägung dieser
Variablen gibt es auch erhebliche Unterschiede in der Qualität
drogenfreier Behandlung bzw. in der Behandlung unter
Einbeziehung einer Substitution. Im Durchschnitt ist aber davon
auszugehen, daß in etwa gleiche Ergebnisse erreicht werden. Dabei
ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Substitution im
Gegensatz zu bisherigen Annahmen über sehr lange Zeiträume
durchgeführt werden muß, zumindest in der Größenordnung von etwa
fünf Jahren.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Untersuchungen über den
Zusammenhang zwischen der Qualität der Durchführung der
Substitution und dem Ausmaß der therapeutischen Erfolge deutliche
Qualitätsunterschiede bei der Behandlung zeigen und gute
Ergebnisse unter anderem verbunden sind mit einer Reihe von
Qualitätsmerkmalen wie der Vergabe höherer Methadondosen, der
intensiven psychosozialen und medizinischen Beratung und Betreuung,
einer geringen Mitarbeiterfluktuation und einer hohen Haltequote
im Programm?
Der Bundesregierung sind diese Sachverhalte bekannt, denn die
vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene
„Methadon-Expertise” hat diese Zusammenhänge nach
Auswertung nationaler und internationaler Literatur zusammenfassend
aufgezeigt.
7. Wie wirkt die Bundesregierung auf die Gestaltung der in
Deutschland aufgelegten Methadon-Programme im Hinblick auf diese
Qualitätsmerkmale ein?
Die Bundesregierung kann aufgrund der entsprechenden
Ermächtigung im Betäubungsmittelgesetz über die Regelung des
Verschreibens zur Substitution nur insoweit auf das ärztliche
Handeln einwirken, als dabei Sicherheit und Kontrolle des
Betäubungsmittelverkehrs berührt werden. Hervorzuheben sind in
diesem Zusammenhang insbesondere die in der Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung geregelten Vergabemodalitäten für
Substitutionsmittel sowie die Verpflichtung des
substituierenden Arztes, auf die Teilnahme der substituierten Patienten an
psychotherapeutischen bzw. psychosozialen
Betreuungsmaßnahmen hinzuwirken und den Beikonsum anderer Stoffe zu
kontrollieren.
Die Qualitätssicherung substitutionsgestützter Behandlungen
insgesamt ist eine Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung, die hier
einen eigenständigen Beitrag für weitere Verbesserungen in der
Behandlung Opiatabhängiger leisten muß. Insbesondere hält es
die Bundesregierung für erforderlich, die allgemeinen Regeln der
ärztlichen Kunst für substitutionsgestützte Behandlungen in Form
entsprechender ärztlicher Standards weiterzuentwickeln und die
substituierenden Ärzte entsprechend zu qualifizieren und
weiterzubilden.
8. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß für manche
Drogenabhängige eine drogenfreie Behandlung, für andere hingegen eine
Substitution geeignet ist, um zur Drogenfreiheit oder zumindest
einer gesundheitlichen Stabilisierung zu gelangen (differentielle
Indikation)?
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß nur bei einem Teil der
Betäubungsmittelabhängigen eine Substitution indiziert ist. Sie
vertritt die Auffassung, daß die substitutionsgestützte Behandlung
nur eine Möglichkeit des therapeutischen Spektrums zur
Behandlung der Drogenabhängigkeit darstellt. Die
Bundesregierung hält eine sorgfältige diagnostische Abklärung des
Krankheitsbildes für eine unverzichtbare Voraussetzung, um
erfolgversprechende therapeutische Maßnahmen einleiten zu können. In
diesem Zusammenhang muß insbesondere abgeklärt werden, ob
ein Betäubungsmittelabhängiger überhaupt für eine Substitution
geeignet ist (nur bei überwiegender Opiatabhängigkeit) und ob
das Behandlungsziel nicht auch ohne Anwendung eines
Substitutionsmittels erreicht werden kann (Ultima-ratio-Bedingung
des § 13 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes).
9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die bislang sehr
unterschiedliche Interpretation und Anwendung der NUB-Richtlinien,
insbesondere im Punkt „vergleichbar schwere Erkrankungen",
durch ein einheitlicheres Vorgehen ersetzt werden muß?
Die NUB-Richtlinien werden vom Bundesausschuß der Ärzte und
Krankenkassen als einer gesetzlich geschaffenen Einrichtung der
gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und
Krankenkassen auf Bundesebene beschlossen. Auf die fachliche
Ausgestaltung und Interpretation der Richtlinien hat die
Bundesregierung keinen Einfluß. Die Richtlinien bzw.
Änderungsbeschlüsse sind zwar dem Bundesminister für Gesundheit
vorzulegen, er kann sie aber nur bei Rechtsverstößen innerhalb von zwei
Monaten beanstanden.
Für die Substitution bei „vergleichbar schweren Erkrankungen"
sehen die NUB-Richtlinien in rechtlich nicht zu beanstandender
Weise die Einzelentscheidung des behandelnden Arztes sowie die
Zustimmung der jeweils zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung vor. Diese erteilt die Zustimmung aufgrund der Empfehlung
einer mit Fachleuten besetzten Beratungskommission. Inwieweit
eine Vereinheitlichung dieser Entscheidungspraxis unter
Berücksichtigung regionaler Unterschiede möglich und anzustreben ist,
entzieht sich der Beurteilung durch die Bundesregierung und
wäre von den zuständigen Selbstverwaltungsgremien zu prüfen.
10. Hält die Bundesregierung Aussagen des Münchener Instituts für
Therapieforschung (IFT) für begründet, wonach die
Qualitätsanforderungen der Substitution mit Methadon in Deutschland
gegenwärtig nicht dem internationalen Kenntnisstand entsprechen?
Nach den vorliegenden Informationen geht die Bundesregierung
davon aus, daß die Qualitätsanforderungen der
Substitutionbehandlung mit Methadon in Deutschland gegenwärtig nicht
überall dem internationalen Kenntnisstand entsprechen, zumal
Qualitätsmängel nicht nur in der „Methadon-Expertise” des
Münchener Instituts für Therapieforschung, sondern auch von
anderen Untersuchungen und Experten bestätigt werden.
11. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es eine nur
unzureichende Kooperation zwischen den für die Substitution und
medizinischen Abläufe zuständigen Arztpraxen und den für die
psychotherapeutischen Maßnahmen verantwortlichen
psychosozialen Einrichtungen gibt?
Nach den vorliegenden Ergebnissen der „Methadon-Expertise”
ist die Kooperation zwischen den niedergelassenen
substituierenden Ärzten und den Drogenberatungsstellen grundsätzlich
verbesserungsbedürftig, da nur maximal 10 bis 15 Prozent der
derzeitig substituierten Patienten den Drogenberatungsstellen
bekannt sind und dort eine psychosoziale Betreuung erhalten.
12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die psychosoziale
Betreuung der Substituierten zu verbessern?
Die Organisation und Durchführung therapeutischer Maßnahmen
erfolgt in Verantwortung der Länder und Leistungsträger sowie
der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Bundesregierung sieht
deshalb im Rahmen ihrer Zuständigkeit keine Möglichkeiten, die
Durchführung substitutionsgestützter Behandlungen unmittelbar
zu beeinflussen. Im übrigen wird auf die Antwort zur Frage 7
verwiesen.
13. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einer
nicht ausreichenden psychosozialen Betreuung und der Zahl der
Todesfälle von an Methadon-Programmen teilnehmenden
Substituierten?
Der Bundesregierung ist ein unmittelbarer Zusammenhang
zwischen einer nicht ausreichenden psychosozialen Betreuung und
der Zahl der Todesfälle von an Methadonprogrammen
teilnehmenden Substituierten nicht bekannt. Es ist anzunehmen, daß die
Zahl der Todesfälle nicht unmittelbar durch eine unzureichende
psychosoziale Betreuung bestimmt wird, sondern vielmehr durch
eine mangelnde medizinische Betreuung und Kontrolle, z. B. im
Hinblick auf einen riskanten Konsum anderer psychoaktiver
Substanzen.
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer
sorgfältigeren Auswertung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes viele
Konzeptions- und Durchführungsfehler bei den von den
Bundesländern aufgelegten Substitutionsprogrammen hätten vermieden
werden können?
In der „Methadon-Expertise” wurden einige der
Substitutionsprogramme in Deutschland kritisch analysiert und verschiedene
Mängel dargestellt. Bei der Einführung von neuen Konzepten ist
generell das Risiko von Qualitätsmängeln aufgrund mangelnder
Erfahrung hoch, zumal sowohl Konzepte als auch deren
Durchführung sich selten vollständig von einem Land auf ein anderes
übertragen lassen. Heute ist es jedoch unerläßlich, daß der
internationale wissenschaftliche Kenntnisstand und entsprechende
bereits vorliegende Qualitätsstandards Bestandteile der
Substitution in Deutschland sein müssen.
15. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch die Konkurrenz
zweier Versorgungssysteme - der drogenfreien und der
substitutionsgestützten Behandlung Drogenabhängiger - eine
Vernachlässigung der psychotherapeutischen und sozialen Maßnahmen im
Rahmen des Substitutionssystems eintritt?
Die Bundesregierung gibt der drogenfreien Therapie den
Vorrang. Die substitutionsgestützte Behandlung Drogenabhängiger
ist eine ergänzende therapeutische Möglichkeit, wenn
unmittelbar eine Abstinenztherapie aus medizinischen Gründen nicht
möglich ist. Auch die substitutionsgestütze Behandlung muß
letztlich abstinenzorientiert sein. Insoweit sieht die
Bundesregierung keine Konkurrenz zwischen beiden Behandlungsformen.
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, daß die
langfristigen negativen Auswirkungen einer breit angelegten und
unkontrollierten Substitutionspraxis eine kurzfristige „harm
reduction” (Schadensbegrenzung) in verschiedenen Bereichen (Konsum
illegaler Drogen und anderer psychoaktiver Substanzen,
kriminelles Verhalten, Distanzierung von der Drogenszenerie, berufliche
Tätigkeit, soziale Integration) aufwiegen?
Die Bundesregierung lehnt eine langfristige unkontrollierte
Substitutionspraxis, die nur ordnungspolitische Scheinlösungen bietet
und allenfalls einer kurzfristigen fragwürdigen
Schadensbegrenzung dient, ab. In der sog. „Essener Erklärung vom November
1992 zur substitutionsgestützten Behandlung der
Opiatabhängigkeit" haben Experten darauf hingewiesen, daß die
methadongestützte Behandlung primär keine gesundheits- bzw.
sozialpolitische Maßnahme beispielsweise zur Bekämpfung der
allgemeinen Drogenszene, der subgruppenübergreifenden HIV-Situation
allgemein oder der allgemeinen Drogenkriminalität darstellt.
Ziel der Bemühungen der Bundesregierung ist es, eine
Qualifizierung der substitutionsgestützten Behandlung zu erreichen, um
so auch langfristig die Möglichkeiten der Hilfe für
Drogenabhängige zu verbessern sowie Rückfälle wirkungsvoller zu vermeiden.
17. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es nicht möglich ist, die
Zahl der in den europäischen Staaten behandelten
Drogenabhängigen - getrennt nach Behandlungen mit oder ohne
Substitution, ambulanter oder stationärer Behandlung - zu erfassen?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung, jedoch werden auf
Gemeinschaftsebene insbesondere durch die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (siehe Antwort zur
Frage 18) große Anstrengungen unternommen, die derzeitige
Situation zu verbessern.
18. Plant die Bundesregierung Anstrengungen zur Erarbeitung
grundlegender Parameter zur Beschreibung der Drogensituation in den
europäischen Ländern sowie zur Publikation derselben, und welche
Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um zu
epidemiologischen Schätzungen zur Prävalenz der Drogenabhängigen zu
kommen?
Im Herbst 1993 hat die Europäische Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht in Lissabon ihre Arbeit aufgenommen. Ein
wichtiges Ziel dieser Einrichtung ist es, objektive und
vergleichbare Daten zur Beurteilung der Drogensituation in der
Gemeinschaft zu ermitteln. Im Rahmen einer solchen Arbeit wird die
Beobachtungsstelle zusammen mit den Mitgliedstaaten gemeinsame
Parameter für eine Datenerhebung festlegen. Deutschland
arbeitet unter Beteiligung der Länder und Verbände intensiv an dieser
Zielsetzung mit und stellt die vorhandenen Daten zur Verfügung.
Ein erster Bericht über den Sachstand der epidemiologischen
Situation in der Europäischen Gemeinschaft wird von der
Beobachtungsstelle voraussichtlich im September 1996 veröffentlicht.
Die Bundesregierung erhebt schon seit vielen Jahren Daten zur
Einschätzung der Drogensituation. Die älteste bundesweite
Untersuchung zur Drogenaffinität bei jungen Menschen wurde im
Jahre 1973 von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BzgA) durchgeführt. Sie wird seitdem im Abstand von drei
bis vier Jahren, zuletzt 1993/1994, von der BzgA wiederholt und
gehört damit in Europa zu den ältesten epidemiologischen
Untersuchungen zur Drogensituation überhaupt. Seit 1982 führt das
Bundesministerium für Gesundheit eine Repräsentativerhebung
zum Konsum und Mißbrauch von illegalen Drogen, alkoholischen
Getränken, Medikamenten und Tabakwaren durch, die 1986,
1990, 1992 (als Teilstudie für die neuen Länder) und 1995 für die
gesamte Bundesrepublik Deutschland wiederholt wurde. 1994
und 1996 wurde diese bisher schriftliche Befragung durch
Telefonbefragungen ergänzt. Deutschland verfügt damit über ein
dichtes und kontinuierliches Erhebungsinstrumentarium, das
stets auch neueren und aktuellen Entwicklungen in der
Drogensituation - wie z. B. derzeit Ecstasy - angepaßt wurde. Dadurch
lassen sich relativ gut Trendentwicklungen in der Drogensituation
darstellen. Die Bundesregierung ist bemüht, diese Erhebungen
weiterhin durchzuführen; sie wird zusätzliche Daten aus der von
ihr geförderten bundesweiten EBIS-Dokumentation über die Zu-
und Abgänge von Ratsuchenden in Suchtberatungsstellen oder
der SEDOS-Dokumentation der stationären
Therapieeinrichtungen hinzuziehen, um ein möglichst verläßliches Bild über die
Entwicklung der Suchtproblematik zu erhalten.
Bereits 1993 hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe des
Bundeskriminalamts, des Instituts für Rechtsmedizin in Hamburg
und des Instituts für Therapieforschung in München initiiert, um
die methodischen Grundlagen der sehr unterschiedlichen
Schätzungen zur Zahl der Drogenabhängigen zu analysieren und zu
verbessern. Ergebnis der Arbeitsgruppe ist ein publizierter Bericht
zu diesem Thema. Die Arbeitsgruppe wird dieses Jahr erneut
zusammentreffen und die bisherigen Entwicklungen zu
Schätzverfahren analysieren und die neuesten Daten zusammenstellen.
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Abstimmung mit
den Bundesländern, um die deutlichen Unterschiede in der
Substitutionspraxis der einzelnen Bundesländer und Einrichtungen/
Arztpraxen hinsichtlich der Integration von medizinischen,
psychologischen und sozialen Maßnahmen zu vermindern?
Es wird auf die Antwort zur Frage 12 verwiesen.
20. Was beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der derzeitigen
Lage mit 20 000 bis 30 000 Codein/DHC-Substituierten in
Deutschland und damit der europaweit bedeutsamsten Codein/DHC-
Substitution zu unternehmen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Verschreiben von Codein
und Dihydrocodein (DHC) für Betäubungsmittelabhängige
künftig den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu
unterstellen, um einer mißbräuchlichen Verwendung dieser Stoffe als
Substitutionsmittel entgegenwirken zu können. Der Entwurf einer
entsprechenden Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung
wurde am 2. Juli 1996 mit den Ländern und ausgewählten
Verbänden beraten und soll in nächster Zeit dem Kabinett zur
Beschlußfassung vorgelegt werden.
21. Fördert die Bundesregierung die Erarbeitung sogenannter
„Methadon-Standards"?
Angesichts der Unsicherheit vieler Ärzte und Mitarbeiter in der
Drogenhilfe und angesichts offenkundiger Fehlentwicklungen,
z. B. bei der Substitution mit Codein, hatte die Bundesregierung
beim Institut für Therapieforschung in München die „ Methadon
-
Expertise ” in Auftrag gegeben. Parallel zur Erstellung dieser
Expertise hat das Institut, in Kooperation mit dem Arbeitskreis
„Behandlung von Drogenabhängigen des Wissenschaftlichen
Beirats der Bundesärztekammer" , der „Deutschen Gesellschaft
für Suchtforschung und Suchttherapie e. V." und dem
„Wissenschaftlichen Kuratorium der Deutschen Hauptstelle gegen die
Suchtgefahren" , eine Arbeitsgruppe von Experten gebildet, die
„Vorschläge zur Qualitätssicherung bei der Methadon-
Substitution im Rahmen der Behandlung von Drogenabhängigen"
(Methadon-Standards) entwickelt hat. Diese Standards wurden in
Eigenverantwortung der beteiligten Experten publiziert.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die ärztliche
Selbstverwaltung in einem Schreiben vom 12. Februar 1996 darum
gebeten, über die auf der Grundlage der Methadon-Standards in
Aussicht genommenen Schritte zur Veränderung der Situation zu
informieren. In ihren Antwortschreiben haben die
Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer ihre
laufenden und geplanten Maßnahmen mitgeteilt.
Im übrigen wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen.
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit
mit den Bundesländern, um die Qualifikation der über die Vergabe
von Substitutionsstoffen entscheidenden Ärzte und anderer bei der
Substitution beteiligter Mitarbeiter zu verbessern?
23. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des IFT, daß die
diagnostischen Prozesse von Fachleuten vorgenommen werden müssen, die
die gesamte Bandbreite der therapeutischen
Behandlungsmöglichkeiten bei Drogenabhängigen kennen, d. h. drogenfreie und
substitutionsgestützte Therapie, und ein qualifiziertes Urteil abgeben
können, und wie gedenkt sie in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern, diesem Ziel näherzukommen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7, 8 und 12 verwiesen.
24. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des IFT, zu einer
Konsensbildung in zentralen Fragen der Abhängigkeitsbehandlung
(allgemeines Behandlungsziel, Krankheitsbild, Anamnese,
Diagnostik, Auswahl therapeutischer Maßnahmen, fachliche Kompetenz,
Dokumentation) zu kommen, und welche Maßnahmen beabsichtigt
sie dazu?
Die Bundesregierung sieht die Gefahr, daß der heftige
gesundheitspolitische Streit der letzten Jahre über die „richtigen"
Maßnahmen zur Behandlung von Drogenabhängigen eine
qualitätsgerechte Versorgung der Abhängigen gefährdet. Sie ist deshalb
bereit, alle Versuche zur besseren Konsensbildung in diesem
Bereich zu unterstützen, insbesondere die Vorschläge in den
„Methadon-Standards" .
25. Beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall, daß die Substitution
auch in Zukunft auf zahlreiche Stellen verteilt werden soll, das
Niveau der Qualitätskontrolle und Qualitätsförderung mittels
zentraler Stellen auf regionaler und lokaler Ebene zu erhöhen?
26. Hält es die Bundesregierung für erforderlich, das
Substitutionsvergabesystem in Deutschland zentraler und kontrollierbarer zu
gestalten und beabsichtigt sie, in dieser Angelegenheit in
Gespräche mit den Bundesländern zu treten?
Es wird auf die Antwort zur Frage 12 verwiesen.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß Daten über
die Klientel, die Maßnahmen, die erzielten Ergebnisse und die
therapeutischen Einrichtungen zur Methadon-Substitution und deren
Mitarbeiter kaum vorliegen und so die Möglichkeit erschwert wird,
die Qualität der Substitutionsbehandlung routinemäßig zu
überprüfen und zu verbessern?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen vielfältige
Informationen der Länder, der ärztlichen Selbstverwaltung und
betroffener Verbände zum derzeitigen Stand substitutionsgestützter
Behandlungen in der Bundesrepublik Deutschland vor. Eine
Zusammenfassung dieser Informationen wurde vom Institut für
Therapieforschung in München in der „Methadon-Expertise”
vorgelegt. Die zur Verfügung stehenden Informationen
ermöglichen es nach Auffassung der Bundesregierung der ärztlichen
Selbstverwaltung, den Ländern und der Bundesregierung,
Schlußfolgerungen für eine weitere Qualifizierung
substitutionsgestützter Behandlungen zu ziehen und geeignete Maßnahmen
einzuleiten.
Seitens der Bundesregierung ist beabsichtigt, die Vorschriften
zum Verschreiben eines Substitutionsmittels neu zu fassen, um
dadurch eine Qualifizierung und praktikablere Gestaltung
substitutionsgestützter Behandlungen zu fördern.
28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in der
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
vorgeschriebene Meldepflicht durchzusetzen und so über die zuständigen
Behörden die Zahl der substituierten Patienten zu erfassen?
29. Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen der großen Zahl von
105 Meldebehörden eine Kontrolle von Mehrfachverschreibungen
fast unmöglich ist, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun?
30. Wie wirkt die Bundesregierung auf die Mehrheit der Bundesländer
ein, in denen die notwendigen Daten zur Methadon-Substitution
unvollständig, unvergleichbar oder gar nicht vorhanden sind?
31. Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag, die für die
Datenerfassung „zuständige Behörde" pro Bundesland klarer
festzulegen?
32. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Zahl der
Substituierten durch die Weitergabe der von den Bundesländern
ermittelten Daten an eine Bundesbehörde zentral zu erfassen?
Der Bundesregierung ist aufgrund der von ihr in Auftrag
gegebenen „Methadon-Expertise” bekannt, daß derzeit aufgrund der
großen Anzahl von Meldebehörden eine Kontrolle von
Mehrfachverschreibungen nur unzureichend erfolgt und die Daten zur
Substitution insgesamt unvollständig sind. Sie hält jedoch derzeit
eine zentrale Meldestelle nicht für erforderlich, sondern
beabsichtigt, mit der vorgesehenen Neufassung der
betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften für das Verschreiben eines
Substitutionsmittels eine einzige Meldestelle pro Land
vorzuschreiben und die Ärzte zu verpflichten, eine Substitution nur dann
durchzuführen, wenn nicht bereits ein anderer Arzt für den
betreffenden Patienten ein Substitutionsmittel verschreibt. Die
Meldebehörden sollen verpflichtet und berechtigt werden, zur
Vermeidung von Mehrfachverschreibungen über Landesgrenzen
hinweg entsprechende Daten auszutauschen und die
substituierenden Ärzte über Mehrfachverschreibungen zu informieren.
33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Niveau der
quantitativ und qualitativ unzureichenden Forschung zur
Methadon-Substitution zu heben und die methodischen Mängel der
wenigen durchgeführten Arbeiten abzustellen?
Forschungsvorhaben, die die Bundesregierung fördert, werden in
der Regel durch unabhängige Experten begutachtet. Dies trägt
zur Qualität der Forschung bei. Grundsätzlich gelten diese
Voraussetzungen auch für Vorhaben zur Methadon-Substitution. Auf
die Qualität der vorgelegten und in Verantwortung des jeweiligen
Wissenschaftlers formulierten Anträge hat die Bundesregierung
keinen Einfluß.
34. Welche Forschungsvorhaben zur Evaluierung der
Methadonvergabe laufen in Deutschland oder sind geplant?
Das Bundesministerium für Gesundheit fördert derzeit die
wissenschaftliche Begleitung eines Methadonprogramms in
Nordrhein-Westfalen. Dabei wird untersucht, inwieweit die Methadon-
Substitution für die ambulante medizinische Rehabilitation
geeignet ist. Die wissenschaftliche Begleitung zu diesem
Modellvorhaben hat ein Konzept entwickelt, das die bisherigen Mängel
vergleichbarer Untersuchungen vermeidet, z. B. im Hinblick auf
die Einbeziehung von Katamnesen, die Befragung von
Abbrechern und den Vergleich der Klientel und der Ergebnisse mit
Daten aus drogenfreier Behandlung. Das Modellvorhaben wird
darüber hinaus von einem gutachterlichen Beirat begleitet.
35. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß ein erheblicher
Forschungsbedarf auf die im Vergleich zu drogenfreien Programmen
erzielten Ergebnisse, sowie zu speziellen Fragen des
Versorgungssystems (Veränderung der Erreichungsquote, Veränderungen bei
der Selektion der therapeutischen Maßnahmen durch die Patienten,
Frage der positiven oder negativen Auswirkungen eines Ausbaus
der Substitution) besteht?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß erheblicher
Forschungsbedarf zu vielen Aspekten der Sucht und der Behandlung
von Suchterkrankungen besteht. Insbesondere besteht ein
Mangel an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Fragen der Qualität
bzw. der Auswirkungen von therapeutischen
Versorgungssystemen. Dieser Forschungsmangel betrifft nicht nur Deutschland,
sondern ist weltweit zu finden. Dies liegt u. a. an erheblichen
methodologischen Schwierigkeiten, die jeweiligen Auswirkungen
von Versorgungssystemen in gesicherter Form zu analysieren.
Die von der Bundesregierung geförderten Modelle der letzten
Jahre haben sich alle mit einzelnen Aspekten des
Versorgungssystems beschäftigt und hatten das explizite Ziel, dieses zu
analysieren und zu verbessern.
Langfristig ist die Bundesregierung weiterhin bemüht, durch die
Förderung der anwendungsbezogenen Suchtforschung und der
Grundlagenforschung im Suchtbereich dazu beizutragen, die
noch vorhandenen Defizite weiter abzubauen. Forschung ist ein
langwieriger Prozeß. Lücken können nicht von heute auf morgen,
sondern nur durch langfristige empirische Studien allmählich
geschlossen werden.
36. Wie gedenkt die Bundesregierung das Fehlen experimenteller
Untersuchungen zur Vergleichbarkeit der relativen Effektivität von
drogenfreier Behandlung und Substitution zu beheben, und plant
sie die Vergabe von Kosteneffektivitäts- und
Kostennutzungsstudien zum Vergleich zwischen drogenfreier Behandlung und
Substitution?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Kosteneffektivitäts- und
Kosten-Nutzungsstudien zum Vergleich zwischen drogenfreier
Behandlung und Substitution. Sie wartet zunächst die
Zwischenergebnisse aus dem Methadonprogramm in Nordrhein-
Westfalen ab, die möglicherweise Hinweise für weitere gezielte
Forschungsansätze geben.]