Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/5478
02. 09. 96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/5424 —
Jugendaustausch als Aufgabe der Auswärtigen Kulturpolitik
Über Landesgrenzen hinweg die persönliche Begegnung junger
Menschen zu fördern gehört zu den wichtigsten Anliegen der Auswärtigen
Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die Entwicklung des
Jugendaustausches mit unseren Partnern im Westen hat deutlich gezeigt,
daß solche Programme wesentlich zur internationalen Verständigung
beitragen können.
Die Öffnung der Staaten Mittel- und Osteuropas und der Staaten auf
dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion eröffnet die historische
Chance, durch die Förderung des Jugendaustauschs auch die
Beziehungen zu den Völkern dieser Region zu verbessern. Unter den
zahlreichen Maßnahmen, die bereits erfolgten, kommt dem Aufbau des
Deutsch-Polnischen Jugendwerks besondere Bedeutung zu. Es müssen
jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, um den
Jugendaustausch mit den Ländern östlich der deutschen Grenzen qualitativ und
quantitativ zu verbessern.
Vorbemerkung
Der Jugendaustausch ist wesentlicher Teil der internationalen
Jugendarbeit und gehört zu den Angeboten freier und öffentlicher
Träger der Jugendhilfe zur Förderung der Entwicklung junger
Menschen (§ 11 Abs. 1, 3 Nr. 4 SGB VIII). Dementsprechend sind
für die Förderung des Jugendaustauschs primär jugendpolitische
und pädagogische Gründe maßgebend. Neben dem Bund fördern
die Länder, Kommunen sowie freie Träger der Jugendhilfe
ebenfalls Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 29. August 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Die internationale Jugendarbeit ist zugleich Teil der Auswärtigen
Kulturpolitik. In der Regel bilden die jeweiligen Kulturabkommen
die völkerrechtliche Grundlage für die jugendpolitische
Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern. Mit einzelnen Staaten
wurden ergänzend Regierungsabkommen oder
Ressortvereinbarungen über bilaterale jugendpolitische Zusammenarbeit
geschlossen, um günstige Rahmenbedingungen für den Austausch
und die Kooperation zu schaffen. Dies gilt für die meisten Staaten
Mittel- und Osteuropas einschließlich der Nachfolgestaaten der
ehemaligen Sowjetunion. In Umsetzung dieser Abkommen
finden jährlich bilaterale Regierungsabsprachen statt, um auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit geförderte Programme
auszuwerten, Schwerpunkte für die Zusammenarbeit gemeinsam
festzulegen sowie die weiteren Perspektiven zu erörtern. Dem
Ausbau des Deutsch-Polnischen Jugendwerks hat die
Bundesregierung besonderes Augenmerk gewidmet.
Nach den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes
(KJP), dem zentralen Förderinstrument der Bundesregierung für
die internationale Jugendarbeit, sollen u. a. junge Menschen zur
Mitarbeit beim Aufbau eines freiheitlich-demokratischen Europas
unter Einbeziehung der Staaten Mittel- und Osteuropas motiviert
und ihnen Wege zum solidarischen Handeln eröffnet werden. Der
Jugendaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften
der Jugendhilfe mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den
Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sind ein
Schwerpunkt in der internationalen Jugendpolitik der Bundesregierung.
1. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein schlecht
vorbereiteter Jugendaustausch mit Staaten, deren Kultur sich
deutlich unterscheidet, z. B. mit den Staaten der GUS, die Gefahr birgt,
daß bestehende Vorurteile eher vergrößert als ausgeräumt
werden?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
b) Was tut die Bundesregierung dagegen?
Die Bundesregierung teilt diese Sorge. Die Ursachen für den
Mißerfolg einer Begegnung können vielfältig und
vielschichtig sein. Damit sich Vorurteile und Stereotypen nicht verfestigen
und vergrößern, sind die Vorbereitung der Gruppen sowie die
Qualifizierung der Gruppenleiterinnen und -leiter von besonderer
Bedeutung.
Für den von der Bundesregierung geförderten Jugendaustausch
ist die Vorbereitung der Teilnehmenden eine wesentliche
Voraussetzung für eine Zuwendung. Nach den Richtlinien für den
KJP, die z. T. analog auch für andere Förderprogramme
angewendet werden, muß das zwischen den Pa rtnern abgestimmte
Programm eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung
gewährleisten. Der Auswertung einer Begegnung kommt für den
Abbau von Vorurteilen die gleiche Bedeutung zu wie der
Vorbereitung. Im Rahmen des KJP werden die Vorbereitung und die
Auswertung auch finanziell gefördert.
Für die Qualifizierung des internationalen Jugendaustauschs und
dessen Vorbereitung werden aus dem KJP weitere Maßnahmen
gefördert wie Auswertung der Erfahrungen und deren Austausch
einschließlich Publikationen; Weiterentwicklung von
Konzeptionen für Begegnungen, insbesondere mit den Staaten Mittel- und
Osteuropas und den Nachfolgestaaten der ehemaligen
Sowjetunion; Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für
Jugendgruppenleiterinnen und -leiter; Fach- und Arbeitstagungen sowie
Vorbereitungsmaterialien.
c) Wie werden Lehrerinnen und Lehrer, die einen Schülerinnen-
und Schüleraustausch mit dera rtigen Ländern durchführen, auf
ihre Aufgaben vorbereitet?
Der Austausch im schulischen Bereich fällt in die Zuständigkeit
der Länder, folglich auch die Qualifizierung von Lehrerinnen und
Lehrern hierfür. Die Länder bieten spezielle
Qualifizierungsprogramme an, jedoch liegen der Bundesregierung hierzu keine
konkreten Erkenntnisse vor.
2. Gibt es neben dem deutsch-tschechischen Jugendrat und dem
Deutsch-Polnischen Jugendwerk auch vergleichbare Einrichtungen
zur Zusammenarbeit mit der Slowakei, mit Ungarn, Georgien und.
weiteren Ländern, in denen Deutsch derzeit als führende
Fremdsprache gilt?
Für die jugendpolitische Zusammenarbeit mit einem Staat ist das
Vorhandensein von Deutschkenntnissen bei dortigen
Jugendlichen kein wesentliches Kriterium. Verbreitete
Deutschkenntnisse sind allerdings nützlich für die Durchführung von
Begegnungen und bieten natürliche Verständigungsbrücken und
Anknüpfungspunkte.
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ist eine binationale
Einrichtung mit eigenem Rechtscharakter und einem gemeinsamen, von
beiden Regierungen finanzierten Fonds. Ein Jugendwerk gibt es
ebenfalls - seit 1963 - mit Frankreich.
Der deutsch-tschechische Jugendrat ist ein binational
zusammengesetztes Gremium, das auf der Grundlage des Abkommens
vom 29. November 1990 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und
Slowakischen Förderativen Republik über Zusammenarbeit und
Austausch der Jugend diese auswertet, Förderschwerpunkte
festlegt und den jeweiligen Regierungen Programme zur Förderung
vorschlägt. Ähnliche Gremien gibt es bezüglich der mittel- und
osteuropäischen Staaten mit der Russischen Föderation
(Deutschrussischer Jugendrat) sowie mit Ungarn (Deutsch-ungarische
Fachkommission). Regierungsabsprachen über die jeweilige
bilaterale jugendpolitische Zusammenarbeit finden außerdem
jährlich statt mit Belarus, Estland, Kasachstan, Lettland, Litauen und
der Ukraine.
In der beabsichtigten Ressortvereinbarung mit der Slowakischen
Republik ist die Einrichtung einer Fachkommission vorgesehen.
3. a) Welche Aktivitäten und Maßnahmen der Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der internationalen Jugendpolitik gibt es mit der
Russischen Föderation?
In der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit der Russischen
Föderation wird grundsätzlich die ungehinderte Begegnung von
Jugendlichen, das gemeinsame Kennenlernen sowie die
Zusammenarbeit über Grenzen hinweg angestrebt. Die wi rtschaftlichen
Rahmenbedingungen setzen einem breiten Jugendaustausch
derzeit jedoch enge Grenzen. Da sich die Jugendorganisationen in
der Russischen Föderation teilweise noch im Aufbau befinden, ist
für deutsche Gruppen nicht immer ein adäquater Pa rtner
vorhanden.
In Absprache mit dem russischen Staatskomitee für Jugend sowie
mit den deutschen Trägern, die am Austausch mitwirken, liegt der
Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf der fachlichen Kooperation,
mit dem Ziel, den dortigen Aufbau pluraler Jugendstrukturen
zu unterstützen und insbesondere Erfahrungen zu Fragen
sozialer Belange von Jugendlichen auszutauschen. Neben
Fachprogrammen für Experten der Jugendhilfe werden
Jugendbegegnungen sowie Work-camps, Sprachkurse zur Vertiefung der
Deutschkenntnisse für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
der Jugendarbeit, Auswertungskonferenzen, Fachtagungen und
Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt.
b) Welche dieser Aktivitäten und Maßnahmen beruhen auf
Initiativen der Bundesregierung?
Die jugendpolitische Zusammenarbeit basiert auf dem
Partnerschaftsgedanken. Gemäß dem Abkommen vom 13. Juni 1989
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
Jugendaustausch, das die Russische Föderation übernommen hat,
„führen die Jugendverbände und Jugendgruppen sowie die in der
Jugendarbeit tätigen Institutionen und Organisationen die
Austauschprogramme aufgrund direkter Absprache in eigener
Verantwortung durch" . Damit wird dem Autonomie- und dem
Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte werden im Vorfeld der Sitzung des
Deutsch-russischen Jugendrates deutscherseits mit den Trägern
erörtert. Danach werden die Vorstellungen in die Sitzung des
Jugendrates eingebracht und mit den russischen Anliegen in
Einklang gebracht. Hierbei hat die deutsche Seite stets versucht,
auf die Wünsche und Bitten der russischen Seite so weit wie
möglich einzugehen. Ein besonderes Anliegen der russischen
Seite ist, Grundlagen, Instrumente, Konzepte und Finanzierung
der Jugendhilfe in Deutschland kennenzulernen.
c) Welche Erfolge und Mißerfolge sind hier seit 1994 zu
verzeichnen?
Die jugendpolitische Zusammenarbeit mit der Russischen
Föderation ist sach- und zielorientiert. Trotz der kurzen Zeitspanne
kann durchaus von Erfolgen gesprochen werden. Es wurde eine
Vielzahl von Partnerschaften gegründet, die sich als tragend
erweisen. Vielerlei Impulse und Anregungen aus den
Fachprogrammen sind in die jeweilige fachliche Arbeit eingeflossen.
Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere aus den
wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Eine öffentliche
Förderung der Jugendorganisationen in der Russischen Föderation,
sofern sie existiert, ist meist recht gering. Sowohl die
Verwaltungen wie auch die Jugendverbände sind materiell und personell
schwach ausgestattet. Einige der vereinbarten Programme
konnten nicht durchgeführt werden, weil z. B. die erforderlichen
Ressourcen nicht zur Verfügung standen oder aufgrund von
technischen Kommunikationsproblemen Vereinbarungen und
Abstimmungen nicht rechtzeitig erfolgten.
Der Austausch und die Zusammenarbeit beinhalten einen
permanenten Lernprozeß. Auch Begrifflichkeiten müssen erst im
jeweiligen Kontext und in ihrer vollen Bedeutung erschlossen werden.
Immer schwieriger gestalten sich Transpo rt und Unterkunft, vor
allem in und mit Regionen östlich des Urals. Auch die Erlangung
der erforderlichen Visa und anderer Dokumente sowie die Kosten
für Reisen zu den teilweise weit entfernten Konsulaten bringen
immer wieder Schwierigkeiten mit sich.
Ein Problem resultiert schließlich aus der konzeptionellen
Gestaltung der Kooperation. Die einvernehmlich erfolgte
Schwerpunktbildung mit Fachprogrammen führt zu spürbaren Fortschritten in
den betreffenden Bereichen. Diese Programme sind jedoch im
Vergleich mit Jugendbegegnungen wesentlich teurer. Infolge
dessen kann nicht allen Wünschen nach Förderung und der
Einbeziehung möglichst vieler Regionen in der Russischen
Föderation Rechnung getragen werden.
Dies sind jedoch keine Mißerfolge, sondern Erschwernisse, deren
Beeinflussung jenseits der Möglichkeiten der jugendpolitischen
Zusammenarbeit liegt.]