Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/5923
30. 10. 96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/5513 —
Auswirkungen des Dekrets 1775/96 in Brasilien
Die neue brasilianische Verfassung spricht den indigenen Völkern
Brasiliens das Nutzungsrecht an ihren tradititionellen Siedlungsgebieten
zu. Verfassungsgemäß sollte deren Demarkierung bis 1993
abgeschlossen sein. Dennoch sind bis heute etwa die Hälfte der Territorien nicht
demarkiert .
Mit dem von der brasilianischen Regierung Anfang dieses Jahres
erlassenen Dekret 1775/96 wurde die Möglichkeit geschaffen, gegen noch
nicht registrierte Indianerterritorien seitens Interessie rter Einspruch und
Entschädigungsforderungen zu erheben. Die Einspruchsfrist für bereits
demarkierte Gebiete endete am 8. April 1996. 60 Tage hatte die
Indianerbehörde FUNAI Zeit, zu den Einsprüchen Stellung zu nehmen. Bis
zum 8. Juli 1996 hatte dann Justizminister Jobim über die Zulässigkeit
der Einsprüche zu entscheiden.
Im Rahmen des Pilotprogramms zum Schutz der brasilianischen
Regenwälder unterstützt die Bundesregierung die Demarkierung von
Indianergebieten in Brasilien mit etwa 37 Mio. DM.
1. Wie viele Indianergebiete wurden bisher identifiziert, demarkiert,
homologisiert und registriert?
Wie viele Territorien wurden in der Amtszeit von Präsident Cardoso
neu in die Demarkierung einbezogen?
Wie viele jeweils in den Jahren 1995 und 1996?
Von insgesamt 556 Indianergebieten sind 238 registriert, 24
homologisiert, 19 demarkie rt , 88 identifiziert; 187 Gebiete müssen von
der Indianerschutzbehörde FUNAI noch identifiziert werden.
Während der Amtszeit von Präsident Cardoso wurden 26 Gebiete
neu identifiziert und vom Justizminister als Indianergebiete
deklariert, davon drei Gebiete 1995 und 23 Gebiete 1996.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Oktober 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
2. Wie viele Einsprüche gab es nach dem Erlaß des Dekrets 1775/96
gegen bereits identifizierte, demarkierte und homologisierte
Gebiete, und welche Gebiete waren davon betroffen?
Nach Erlaß des Dekrets 1775/96 wurden gegen insgesamt 76
Gebiete 521 Widersprüche eingereicht. Davon betrafen jedoch
70 Widersprüche 25 bereits registrierte Gebiete, sieben
Widersprüche gegen sieben Gebiete wurden ohne rechtliche Grundlage
eingereicht, 18 Widersprüche gegen fünf Gebiete richteten sich
auf die verfassungsrechtlich nicht zulässige Entschädigung für
Landbesitz, sieben Widersprüche gegen fünf Gebiete wurden aus
anderen formalen Gründen nicht angenommen. Die
Indianerschutzbehörde FUNAI gab gegenüber dem brasilianischen
Justizministerium bezüglich 419 formal gültigen Widersprüchen
gegen 34 Indianergebiete die Empfehlung zur Ablehnung der
Widersprüche ab.
Es handelt sich dabei um die Gebiete Arara do Rio Branco,
Araweté Igarapé Ipixuna, Avá-Canoeiro, Awá Guajá, Cachoeira Seca,
Canauanim, Enawené-Navé, Jabuti, Jaguapiré, Jarará,
Jatuarana, Kararahô, Koatinemo, Marãiwatsede, Maxacali, Médio Rio
Negro I, Monte Caseiros, Mundurukú, Ofayé-Xavante,
Panambizinho, Paraná, Praia do Indio, Praia do Mangue, Rio Curuá,
Rio Paru de Este, Sao Marcos, Takwaraty/Yvykuarasu, Tapeba,
Tremembé de Almofala, Trincheira Bacajá, Tumucumaque, Urubu
Branco, Ventarra und Xucuru de Pesqueira.
3. Wurden auch Einsprüche gegen Gebiete erhoben, die noch nicht in
den Demarkierungsprozeß einbezogen wurden?
Wenn ja, wie viele, und um welche Gebiete handelt es sich?
Es wurden zehn Widersprüche gegen sieben noch nicht von
FUNAI identifizierte Gebiete eingelegt. Dabei handelt es sich um
die Gebiete Bacurizinho, Boqueirão, Jacamim, Kayabi (Gleba Sul),
Mundurukú, Rio Omeré, Vale do Javari.
4. Welche Empfehlungen gab die FUNAI zu den einzelnen von
Einsprüchen betroffenen Gebieten ab?
Wie viele Einsprüche wurdenabgelehnt?
Wie hoch sind die aus diesen Entscheidungen voraussichtlich
entstehenden Entschädigungsforderungen?
FUNAI empfahl dem Justizministerium die Ablehnung aller
gültigen 419 Widersprüche gegen 34 Gebiete.
Das Justizministerium folgte der Empfehlung der FUNAI, jedoch
wurde die Entscheidung über acht Gebiete unabhängig von
formalem Widerspruchsbescheid mit der Bitte um weitere Daten
und Informationen zum anthropologischen Gutachten an FUNAI
zurückgegeben. Über die Höhe eventuell entstehender
Entschädigungsforderungen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
5. Wie viele Einsprüche wurden von staatlichen Behörden eingereicht?
Wie viele Einsprüche gab es von seiten der brasilianischen
Landesregierungen bzw. einzelner Kommunen?
Es wurden keine Widersprüche von staatlichen Behörden
eingereicht.
Es -wurden 29 Widersprüche von seiten der Landesregierungen
Roraima, Mato Grosso, Rio de Janeiro, Sao Paulo und Para sowie
15 Widersprüche einzelner Kommunen eingereicht.
6. Wie viele Gebiete sollen nach Entscheidung von Justizminister
Jobim jetzt einer Veränderung unterzogen werden?
Handelt es sich dabei jeweils um identifizierte, demarkie rte oder
schon homologisierte Gebiete?
Vom Justizminister wurde die Entscheidung über acht Gebiete
zurückgestellt und FUNAI gebeten, die anthropologischen
Gutachten zu vervollständigen. Eine Entscheidung über eventuelle
Veränderungen der Gebiete wird vom Justizminister nach dieser
Revision getroffen. Es handelt sich um folgende Gebiete:
Apyterewa (physische Demarkierung unterbrochen);
Ball (physische Demarkierung unterbrochen);
Evare I (identifiziert durch FUNAI, Deklarierung durch
Justizminister steht aus);
Kampa do Rio Envira (Deklarierung durch Justizminister liegt vor);
Krikati (physische Demarkierung unterbrochen);
Raposa Serra do Sol (identifiziert durch FUNAI, Deklarierung
durch Justizminister steht aus);
Seruini/Mariene (identifiziert durch FUNAI, Deklarierung durch
Justizminister steht aus);
Sete Cerros (durch Präsidenten homologisiert, Eintrag in
Grundbuch steht aus).
7. Was ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung unter der von der
brasilianischen Regierung hinsichtlich der bereits demarkierten
Territorien verwendeten Formel „Veränderung, ohne die Gebiete zu
verkleinern" zu verstehen?
Was bedeutet dies für (halb-)nomadische Völker?
•
Die Entscheidungen des brasilianischen Justizministeriums über
die acht o. g. Gebiete werden sich laut Justizministerium auf die
(ggf. revidierten) anthropologischen Gutachten der FUNAI
stützen. Veränderungen oder Verkleinerungen werden daher
lediglich als Konsequenz neuer anthropologischer Erkenntnisse über
das tatsächliche Ausmaß der Indianergebiete vorgenommen
werden. Die brasilianische Verfassung definiert traditionell von
Indigenen besetzte Gebiete als solche, die permanent von ihnen
bewohnt und für produktive Aktivitäten benutzt werden, unbedingt
erforderlich sind für die Bewahrung der Umweltressourcen, die für
das Wohlergehen und die physische und kulturelle Reproduktion
der Indigenen notwendig sind, wie es nach Brauch, Sitten und
Tradition üblich ist.
Damit wird bei Identifizierung und Demarkierung des Gebietes
dem nomadischen Charakter des jeweiligen indigenen Volkes
Rechnung getragen.
8. Wie viele Gebiete, die jetzt einer Verkleinerung oder einer
Veränderung unterworfen sind, stehen auf der sogenannten
Dringlichkeitsliste der FUNAI, deren Umsetzung auch die Grundlage für die
deutsche Finanzunterstützung bildet?
Sofern mit „Dringlichkeitsliste der FUNAI" die dem PP/G7-
Projekt „Demarkierung von Indianergebieten" z. Z.
zugrundeliegende Liste der zu demarkierenden Gebiete gemeint ist, sind
von dieser Liste zwei Gebiete (Seruini-Mariené und Kampa do Rio
Envira) von einer Überprüfung durch die FUNAI betroffen, ohne
daß dies bisher eine Verkleinerung oder Veränderung zur Folge
hatte.
9. Wurde die Dringlichkeitsliste nach Erlaß des Dekrets verändert, und
welche Gebiete stehen jetzt auf der Liste?
Die dem PP/G7-Vorhaben z. Z. zugrundeliegende
Dringlichkeitsliste entspricht derjenigen des Weltbankprüfungsberichtes vom
6. Juni 1995. Gegenüber der früheren Liste von 1994 wurden
dabei die Gebiete Raposa Serra do Sol und Cachoeira Seca nicht
mehr aufgeführt, da in diesen eine signifikante Zahl von Siedlern
mit Entschädigungsrechten wohnen und die
Umsiedlungsrichtlinien der Weltbank von Brasilien für das PP/G7-Vorhaben
abgelehnt wurden. Außerdem wurden Gebiete von der Projektliste
gestrichen, deren Demarkierung zwischenzeitlich mit anderen der
FUNAI zugänglichen Mitteln begonnen worden war und die zum
Teil bereits registriert sind (Apyterewa, Araweté do Igarapé
Ipixuna, Koatinemo, Trincheira Bacajá, Pirahá, Ipixuna, Nove de
Janeiro, Tenharim do Rio Marmelos, Canauanim, Alto Rio Pusus).
Die gegenwärtige Dringlichkeitsliste umfaßt 81 zu demarkierende
Gebiete, gegenüber 58 Gebieten der urspünglichen Planung.
Diese Änderungen sind keine Folge des Dekretes 1775. Im
übrigen ist vereinbart, die Dringlichkeitsliste jährlich unter
Verwendung des feststehenden Kriterienkataloges zu überprüfen und
ggf. anzupassen.
10. Wird sich die Dringlichkeitsliste nach der Entscheidung von
Justizminister Jobim verändern?
Siehe Antwort zu Frage 9.
11. Was waren im einzelnen die Gründe dafür, daß die
Dringlichkeitsliste schon mehrmals verändert wurde?
Siehe Antworten zu den Fragen 8 und 9.
12. Wie viele Gebiete, die auf der von der FUNAI aufgestellten
Dringlichkeitsliste standen oder stehen, sind bisher schon demarkiert,
homologisiert und registriert worden?
Hat die FUNAI einen Progress Report über die Gebiete geführt, die
über das Pilotprogramm hinausgehen?
Von den auf der gegenwärtigen Liste stehenden Gebieten ist
Jabuti (RR) homologisiert. Der Fortschritt der Demarkierungen im
Rahmen der Weltbank-Vorhaben Planafloro und Prodeagro wird
von FUNAI und Weltbank verfolgt.
13. Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung vieler
brasilianischer Expertinnen und Experten, daß das Dekret 1775/96 gegen
die Verfassung verstößt?
Wie ist der Stand der eingereichten Klagen vor dem
Verfassungsgericht in dieser Angelegenheit?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Dekret 1775/96
nicht gegen die brasilianische Verfassung verstößt.
Es wurden zwei Klagen (PT, PDT) vor dem Verfassungsgericht
eingereicht; die Anträge auf einstweilige Verfügung gegen Dekret
1775/96 wurden abgelehnt. Die Verhandlung in Hauptsache ist
anhängig.
14. Was geschieht seitens der brasilianischen Regierung zum Schutz
bereits registrierter Gebiete gegen Invasoren?
Mit Unterstützung der Bundespolizei werden Invasoren verwarnt
und ggf. evakuiert. Beispiel hierfür war die Evakuierung von
Goldgräbern aus dem Yanomami-Gebiet und die Sprengung der
Landepisten der Kleinflugzeuge. Der Bundesregierung liegen
Informationen vor, daß derzeit eine ähnliche Aktion vorbereitet
wird.
15. Was tut die brasilianische Regierung zum Schutz bisher noch nicht
registrierter Gebiete gegen Invasoren?
Nicht identifizierte Gebiete werden per Verwaltungsakt der
FUNAI durch Zutrittsbeschränkungen und Überflugverbote
geschützt. Bei den übrigen Gebieten gilt das gleiche wie für
registrierte Gebiete.
16. Gibt es Erkenntnisse dahin gehend, daß Invasoren bestimmte
Gebiete besetzen, um auf der Basis des Dekrets 1775/96 die
Veränderung oder Verkleinerung durchzusetzen oder um
Entschädigungen zu erhalten?
Die Bundesregierung verfügt über keine solcher Erkenntnisse.
17. Wie hoch ist die Zahl gewaltsamer Invasionen in Indianerterritorien
seit Erlaß des Dekrets?
Hat die Zahl gewaltsamer Übergriffe seit Bekanntgabe des Dekrets
zugenommen?
Von 554 Indianergebieten wurden bisher 195 (35,2 %) in irgend
einer Weise durch Invasionen betroffen; davon befinden sich 139
(71,3 %) im Amazonas. Zu gewaltsamen Invasionen seit Erlaß des
Dekrets 1775/96 liegen der Bundesregierung keine verläßlichen
Zahlen vor.
18. Besteht ein Zusammenhang zwischen den angekündigten
Veränderungen bestimmter Territorien und vorangegangenen
Invasionen?
Handelt es sich bei den jetzt beabsichtigten Veränderungen um
besonders bedrohte Gebiete?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen
hinsichtlich eines solchen Zusammenhangs vor. In einigen der acht
Gebiete, deren anthropologische Gutachten noch von FUNAI
überprüft werden müssen, sind vorangegangene Invasionen
erfolgt.
19. Trifft es zu, daß Überwachungen zum Schutz bereits demarkierter
Gebiete aufgrund der Finanzknappheit der FUNAI nicht
durchgeführt werden können?
Dies trifft zu. Das Justizministerium hat FUNAI allerdings
zusätzliche 6 Mio. Reais (ca. 9 Mio. DM) zugesagt, um Kontrollen
durchzuführen.
20. Wie hoch ist die finanzielle Ausstattung der FUNAI zur
Durchführung des Demarkierungsprogramms?
Wie hat sich die Finanzausstattung in den letzten fünf Jahren
entwickelt, und wie hoch ist die geplante Finanzausstattung für die
nächsten Jahre?
Für die Jahre bis 1995 sind aufgrund der Hochinflation und der
lückenhaften Haushaltsführung der FUNAI keine verläßlichen
Angaben erhältlich.
1996 wurden 11 Mio. Reais (rd. 16 Mio. DM) für die Durchführung
des Demarkierungsprogrammes zur Verfügung gestellt.
Die Finanzplanung für die nächsten Jahre ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
21. Wurden die Mittel für FUNAI nach Erlaß des Dekrets 1775/96
erhöht, um die Einsprüche bearbeiten zu können und darüber hinaus
den Demarkierungsprozeß weiterzuführen?
Sind seit Erlaß des Dekrets 1775/96 neue Gebiete in den
Demarkierungsprozeß aufgenommen worden?
Wurde für schon identifizierte Gebiete der Demarkierungsprozeß
fortgesetzt?
Die Mittel für FUNAI nach Erlaß des Dekrets 1775/96 wurden
nicht erhöht.
Nach Erlaß des Dekrets 1775/96 wurden neue Gebiete in den
Demarkierungsprozeß aufgenommen, im Rahmen des PP/G7
wurden drei Identifizierungsmissionen für 30 Gebiete entsandt,
acht weitere Missionen für 46 Gebiete sind in Vorbereitung.
Der Demarkierungsprozeß für schon identifizierte Gebiete wurde
fortgesetzt, allein im PP/G7 wurde für zehn Gebiete die
Demarkierung begonnen, sechs Ausschreibungen für Demarkierungen
wurden vorbereitet.
22. Aus welchem Haushalt werden gegebenenfalls
Entschädigungsforderungen bezahlt?
Sind durch Entschädigungen Verzögerungen bei der Demarkierung
zu erwarten?
Entschädigungen werden erst nach dem Dekret zur
präsidentiellen Anerkennung des Gebietes (Homologisierung) geleistet,
daher sind durch Entschädigungsforderungen keine
Verzögerungen bei der Demarkierung zu erwarten.
Entschädigungsleistungen werden in der Regel aus dem Haushalt
der FUNAI geleistet; 1996 wurden für Entschädigungen für
Demarkierungen im Rahmen des PP/G7 ausnahmsweise aus dem
Haushalt des Umweltministeriums 2 Mio. Reais vorgesehen.
23. Wieviel Geld wurde bisher für die Demarkierung von
Indianerterritorien ausgegeben?
Wie hoch war die Unterstützung durch die Weltbank und durch
ausländische Regierungen?
Die Summe der bisher für Demarkierungen von brasilianischen
Indianerterritorien ausgegebenen Mittel ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Demarkierungen werden bereits seit 1910
vorgenommen.
24. Wie hoch sind die Eigenmittel, die die brasilianische Regierung
bisher für die Demarkierung aufgewendet hat?
Wie verteilen sich diese auf die Jahre 1988 bis 1996?
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Betrag,
der für die nächsten Jahre von der brasilianischen Regierung im
einzelnen dafür aufgewendet werden soll?
Über die Antwort von Frage 20 hinausreichende Informationen
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
25. Hat die brasilianische Regierung aufgrund der internationalen
Finanzzusagen ihre eigenen Mittel für das
Demarkierungsprogramm reduziert, und/oder besteht für die nächsten Jahre diese
Gefahr?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Aussagen der
FUNAI, wonach eigene Mittel für das Demarkierungsprogramm
nicht reduziert wurden und keine entsprechende Gefahr für die
nächsten Jahre besteht, zutrifft.
26. Wie hoch ist die deutsche Unterstützung für das
Demarkierungsprogramm, und wie verteilt sich diese auf die einzelnen
Durchführungsjahre?
Wie viele Gelder wurden bereits abgerufen, und für welche
Maßnahmen wurden sie verwendet?
Wie hoch ist die geplante Unterstützung für die nächsten Jahre?
Haben sich die Ansätze gegenüber den ursprünglichen Planungen
verändert?
Aus FZ-Mitteln wurden 30 Mio. DM, aus TZ-Mitteln 3,2 Mio. DM
zur Verfügung gestellt. Eine Aufteilung auf einzelne Jahre ist
nicht erfolgt. Bisher sind 1 Mio. DM FZ-Mittel abgeflossen, die
für Identifizierungsstudien (Igarapé Anjo, zwei Gruppen Mura)
und für den Beginn der Demarkierung in Regiearbeit durch
die FUNAI von zehn Gebieten (Acima, Água Preta/Inari, Alto
Sepatini, Camadeni, Catipari/Mamoriá, Peneri/Tacaquri, Sao
Pedro de Sepatini, Seruini/Mariené, Tumia) verwendet werden.
Die Planung für 1996 sah Ausgaben von rd. 6,7 Mio.US-Dollar vor
(einschließlich Regenwaldfonds der Weltbank).
Eine Unterstützung über die bereits zur Verfügung gestellten
Mittel hinaus ist derzeit noch nicht geplant.
27. Wie viele Gebiete, deren Demarkierung mit Geldern der Weltbank,
ausländischer Regierungen und Deutschlands finanziert wurde,
waren von Einsprüchen betroffen?
Mit welcher Begründung hat Justizminister Jobim im Einzelfall
entschieden?
Angaben liegen nur zu weltbankfinanzierten Gebieten
(Planafloro, Prodeagro) vor. Es wurden Widersprüche gegen neun
Gebiete eingelegt, die alle als unzulässig betrachtet oder mit
sachlicher Begründung abgelehnt wurden.
28. Wie viele Indianerterritorien müssen noch identifiziert, demarkie rt ,
homologisiert und registriert werden?
Wie sieht der Zeitplan dafür aus?
Bis wann soll der gesamte Prozeß abgeschlossen sein?
Insgesamt müssen noch 318 identifiziert, demarkiert,
homologisiert und registriert werden. Der gesamte Prozeß soll nach
Aussagen der FUNAI bis Ende 2000 abgeschlossen werden.
29. Wie ist der Stand der Umsetzung für die Weltbankprojekte
Planafloro und Prodeagro sowie das CVRD-Projekt im Carajás-Gebiet?
Im Rahmen des Weltbankprojekts Planafloro wurden vier Gebiete
demarkiert, drei homologisiert, in dreizehn Gebieten wurden
Schneisen neu geöffnet und ein Gebiet wurde identifiziert.
Im Rahmen des Weltbankprojekts Prodeagro wurden von 14
Gebieten, die im Projekt zur Demarkierung vorgesehen sind, drei
vom Justizminister deklariert, zwei von FUNAI identifiziert,
sieben müssen noch identifiziert werden.
30. Welche Auflagen für die Empfängerseite sind an die Realisierung
der Weltbankprojekte und des Pilotprogramms geknüpft?
Die Einhaltung der in den jeweiligen Projektvereinbarungen
getroffenen Regelungen muß gewährleistet sein.
31. Welche Garantien seitens der brasilianischen Regierung gibt es, die
Auflagen und Bedingungen der Weltbankprojekte sowie des
Pilotprogramms einzuhalten?
Die brasilianische Regierung hat sich gegenüber den am
Tropenwaldpilotprogramm beteiligten Staaten und Organisationen
wiederholt zu einer Politik der nachhaltigen Entwicklung des
Amazonasraums und einer Politik zum Schutz und Erhalt der
indigenen Bevölkerungsgruppen bekannt.
32. Gibt es eine Fehlverwendungsklausel im Pilotprogramm?
Wenn ja, wie lautet diese?
Mit Ausnahme des Vorhabens „Förderung von
Demonstrationsvorhaben brasilianischer Nichtregierungsorganisationen" wurden
für die Projekte des Tropenwaldpilotprogramms
Fehlverwendungsklauseln vereinbart.
33. Erfüllt die brasilianische Regierung fristgerecht ihre
Verpflichtungen aus dem Dekret 1775/96, die bis Ap ril nicht angefochtenen,
bereits vermessenen Gebiete nun auch umgehend zu demarkieren
bzw. amtlich registrieren zu lassen?
Es gibt für die Demarkierung keine rechtlich bindenden Fristen.
Für die Gebiete, die im Rahmen des PP/G7-Projekts demarkiert
werden sollen und für die das Einspruchsverfahren jetzt
abgeschlossen ist, hat die FUNAI im Rahmen der Möglichkeiten ihres
Haushaltes 1996 Vorkehrungen für den Beginn der Demarkierung
getroffen (im wesentlichen durch die Vorbereitung einer
Ausschreibung).
34. Sieht die Bundesregierung aufgrund der bisher gemachten
Erfahrungen die Notwendigkeit, ihre bisherige Politik gegenüber
Brasilien in diesem Bereich zu überdenken?
Die Bundesregierung beobachtet die brasilianische Politik der
Demarkierung von Indianergebieten und den Fortgang bei der
Durchführung des Vorhabens im Rahmen des
Tropenwaldpilotprogramms besonders intensiv. Die Notwendigkeit einer
Änderung der bisherigen Politik gegenüber Brasilien wird derzeit nicht
gesehen.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen, mit den Mitteln
des Pilotprogramms die Demarkierungen kosteneffizient
durchführen zu lassen, so daß auch alle vorgesehenen 58 Gebiete - und
nicht ein wesentlich kleinerer Teil - demarkiert werden?
Bisher liegen nur wenige Erfahrungen zur Kostenentwicklung im
Vorhaben „Demarkierung von Indianergebieten" vor. Die
Bundesregierung geht davon aus, daß die erfolgten
Kostenschätzungen weitgehend zutreffen und die 58 Gebiete mit den
vorgesehenen Mitteln demarkiert werden können.
36. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß ihre Gelder nicht
für die Verkleinerung oder Veränderung von Indianergebieten oder
für Entschädigungsforderungen auf der Basis des Dekrets 1775/96
aufgewendet werden?
Der Operationsplan für das Projekt „Demarkierung von
Indianergebieten" wird gemeinsam zwischen der brasilianischen
Indianerschutzbehörde FUNAI und der deutschen Seite jährlich
festgelegt. Eine Verwendung der Mittel für von der Bundesregierung
nicht beabsichtigte Aktivitäten, etwa zur Verkleinerung der
Gebiete, kann somit ausgeschlossen werden.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), daß das Waiäpi-
Projekt in Amapá vor allem durch die Einbeziehung der Betroffenen
und nichtstaatlicher Organisationen erfolgreich verlaufen ist?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die
übrigen Demarkierungsprojekte?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der GTZ. Gegenüber
der brasilianischen Regierung wurde seitens der Bundesregierung
wiederholt die Notwendigkeit einer möglichst starken
Einbeziehung der Betroffenen und nichtstaaatlicher Organisationen
betont. Es ist vorgesehen, die bei der Demarkierung des Waiãpa-
Gebietes eingesetzte Nichtregierungsorganisation auch bei der
Demarkierung bestimmter anderer Gebiete zu beteiligen.
38. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit im Rahmen
des Pilotprogramms mit dem Zusammenschluß nichtstaatlicher
Organisationen?
Die Bundesregierung hat von Anfang an eine möglichst starke
Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen am
Tropenwaldpilotprogramm gefordert und bewertet die derzeitige
Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Organisationen als gut. Dies wurde
zuletzt auch bei dem Teilnehmertreffen zum
Tropenwaldpilotprogramm im September 1996 in Bonn deutlich.
39. Sind von der Bundesregierung schon Überlegungen angestellt
worden, nichtstaatliche Organisationen stärker einzubinden?
Verspricht sich die Bundesregierung davon größere Erfolge?
Im Rahmen des PP/G7-Demarkierungsprojektes wurde eine
zwischen Regierung und Indigenen-Vertreter paritätisch besetzte
Beratungskommission eingesetzt.
Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit FUNAI und
einschlägigen NROs die Demarkierung von Indianergebieten durch
Indigene mit Unterstützung von NROs vorbereitet. Die
Bundesregierung vertritt die Meinung, daß durch die sinnvolle
Einbindung nichtstaatlicher Organisationen die Erfolgschancen des
Tropenwaldpilotprogramms vergrößert werden.]