Umbuchung von Eingliederungsleistungen in Verwaltungskosten
der Abgeordneten Katrin Kunert, Elke Reinke, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katja Kipping, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Entsprechend § 46 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Deckungsfähigkeit einzelner Titel kann nach § 20 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erklärt werden. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht. Das heißt, der Titel für Verwaltungskosten und der Titel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen wurden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Deckung darf jedoch nicht von den Kommunen, sondern nur vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hergestellt werden. Daher müssen die Kommunen die Umschichtung beim BMAS beantragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Kommunen haben in den Jahren 2006 und 2007 eine Umschichtung der Mittel für Eingliederungskosten zugunsten der Verwaltungskosten beim BMAS beantragt (Auflistung der Kommunen nach Ländern)?
Wie viele Anträge wurden davon bewilligt bzw. nicht bewilligt, und warum?
Um welche absoluten Umbuchungsbeträge handelt es sich bei den bewilligten Anträgen (bitte für jede Kommune und als Gesamtbetrag ausweisen)?
Wie hoch war jeweils der absolute bzw. prozentuale Anteil der umgebuchten Beträge an den Eingliederungsleistungen (bitte für jede Kommune und als Gesamtbetrag ausweisen)?