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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen der Bundesregierung und der bayrischen Landesregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern

Anpassungsdaten des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Bayern über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes, gleichlautende Verwaltungsabkommen mit anderen Bundesländern, Zeitpunkt der Verhandlungen über Zuständigkeiten der Bundespolizei in Bayern, erzielter Konsens in Bezug auf die Arbeitsbereiche Grenzsicherung, Bahn und Flugsicherung, Übernahme von Luftsicherheitsaufgaben durch die Bundespolizei lediglich auf dem Münchner Flughafen, fehlende Inkenntnissetzung der Bundestagsabgeordneten über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlungen vor der Reformdebatte über die Bundespolizei (Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze) im Bundestag

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/806012. 02. 2008

Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen der Bundesregierung und der bayerischen Landesregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern

der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Jan Korte, Ulrich Maurer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und der SPD im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (Bundestagsdrucksache 16/6291) heißt es u. a.: „Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages geht davon aus, dass an den Bundesgrenzen in Bayern die Rückübertragung der grenzpolizeilichen Aufgaben auf die Bundespolizei entsprechend dem mit Bayern erzielten Konsens zügig umgesetzt wird.“ (Ausschussdrucksache 16(4)349).

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier, begründete den Erfolg der Verhandlungen in der Innenausschusssitzung am 23. Januar 2008 mit dem weitgehenden Konsens, der mit Bayern erreicht worden sei. Er äußerte seine bzw. die Überzeugung der Bundesregierung, dass in Bayern in Bezug auf die Bundespolizei das Bundesrecht in vollem Umfang, wie in allen anderen Bundesländern wieder hergestellt werden konnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie oft und in welchen Jahren wurde das Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und dem Land Bayern über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes angepasst?

2

Mit welchen weiteren Bundesländern hat die Bundesregierung wann Verwaltungsabkommen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Bundespolizei abgeschlossen, und wann wurden diese Verwaltungsabkommen mit einzelnen Ländern angepasst?

3

Welches waren die Gründe – aus Sicht der Bundesregierung – im Jahr 2007 Verhandlungen mit der Landesregierung Bayern über die Anpassung des Verwaltungsabkommen zur Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern zu führen?

4

Ab wann genau hat die Bundesregierung die Verhandlungen über ein neues Verwaltungsabkommen mit der bayerischen Landesregierung über die Zuständigkeiten der Bundespolizei in Bayern geführt?

5

Welches waren die Zielsetzungen der Bundesregierung für diese Anpassungen?

6

Wie genau sieht der mit der bayerischen Landesregierung erzielte Konsens in Bezug auf die Arbeitsbereiche Grenzsicherung, Bahn und Flugsicherung aus?

7

Trifft es zu, dass in Bayern die Bundespolizei nur auf dem großen Münchner Flughafen Luftsicherheitsaufgaben übernehmen soll und auf anderen bayerischen Flughäfen nicht, und wenn ja, welches sind die Gründe für die Bundesregierung, eine derartige Beschränkung in dem Abkommen vorzunehmen, und nach welchen genauen Kriterien wurde diese Beschränkung vorgenommen, und wurden diese Kriterien in dem Vertragswerk niedergelegt?

8

Gedenkt die Bundesregierung mit anderen Bundesländern gleiche Verwaltungsabkommen zur Bundespolizei abzuschließen bzw. bestehende Verwaltungsabkommen in gleicher Weise anzupassen?

Wenn ja, wie sehen die jeweiligen Zielvorstellung der Bundesregierung und die schon verhandelten Eckpunkte für die entsprechenden Bundesländer aus?

9

Welches waren die Gründe für die Bundesregierung, nicht das Ergebnis der Verhandlungen mit der bayerischen Landesregierung abzuwarten und dann erst die Reform der Bundespolizei parlamentarisch zu erörtern und zur Beschlussfassung zu empfehlen?

10

Weshalb wurden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen durch die Bundesregierung informiert, als im Deutschen Bundestag noch über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze diskutiert wurde, um so die Arbeits- und Aufgabenbereiche der Bundespolizei besser beurteilen und abstimmen zu können?

Berlin, den 7. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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