Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Katrin Kunert, Werner Dreibus, Elke Reinke, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katja Kipping, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vertritt den Standpunkt, dass eine Tariftreueerklärung bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die BA nicht zulässig sei. Dazu bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage gemäß § 97 Absatz 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Acht Bundesländer haben Tariftreuegesetze. Der Erlass solcher Tariftreuegesetze stellt keinen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 11. Juli 2006 festgestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Kann in den Bundesländern, in denen Tariftreuegesetze erlassen wurden, die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die jeweiligen Arbeitsagenturen an eine Tariftreueerklärung gebunden werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es einen Erfahrungsaustausch der Bundesländer über die Umsetzung der Tariftreuegesetze?
Wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, kann sich die Bundesregierung vorstellen, einen solchen Erfahrungsaustausch zu initiieren?