Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/6079
12.11.96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse,
Brigitte Adler, Ernst Bahr, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Hans Büttner
(Ingolstadt), Christel Deichmann, Iris Follak, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker,
Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Stephan Hilsberg, Jelena
Hoffman (Chemnitz), Wolfgang Ilte, Renate Jäger, Sabine Kaspereit, Ernst Kastning,
Marianne Klappert, Dr. Uwe Küster, Markus Meckel, Herbert Meißner, Kurt Palis,
Albrecht Papenroth, Gisela Schröter, Richard Schuhmann (Delitzsch), Rolf
Schwanitz, Horst Sielaff, Jörg-Otto Spiller, Jella Teuchner, Matthias Weisheit,
Heidemarie Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wright
— Drucksache 13/5767 —
Verwertung volkseigener Güter und Vierte Novelle
zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Die Umwandlung bzw. Umstrukturierung der früheren
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) erfolgt auf der Basis des
Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG). Der Gesetzgeber hat
damit die Durchführung der Umwandlung und Umstrukturierung dieser
Unternehmen und somit auch die Durchführung der
Vermögensauseinandersetzung in die Hände der Betroffenen, also der LPG und ihrer
Mitglieder selbst, gelegt. Die Umstrukturierung und Verwertung der
volkseigenen Güter dagegen hat sich die Bundesregierung mit Hilfe ihrer
Treuhandanstalt bzw. mit Gesellschaften derselben vorbehalten.
Im Zusammenhang mit der Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und F.D.P. im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurfs einer
Vierten Novelle zum LwAnpG ist es deshalb von besonderem Interesse,
welche Ergebnisse die Verwertung des Umlauf- und Anlagevermögens
(ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen) hat. Diese Ergebnisse lassen
möglicherweise Rückschlüsse auf den Umfang des Vermögens der LPG
-
Nachfolgebetriebe zu, so daß eine Versachlichung der Diskussion über
die Höhe der Vermögenswerte der Landwirtschaft und der
Vermögensauseinandersetzung möglich wird.
.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
6. November 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Vorbemerkung
Die Treuhandanstalt (THA) hat 1990 insgesamt 515 ehemalige
volkseigene Güter (VEG) übernommen. Von diesen wurden
ca. 70 Güter innerhalb der ersten zwei Jahre im Vorgriff auf
die zu erwartende Restitution durch vorläufige
Besitzeinweisung an Gebietskörperschaften übergeben bzw. von diesen
privatisiert. Weitere 34 Güter, bei denen es sich fast ausschließlich
um Sonderbetriebe (Rennbahnen, Gestüte,
Tierzuchtserviceunternehmen, Rechenzentren, Saatzuchtstationen, Garten- und
Obstbaubetriebe) handelte, wurden durch Anteilsverkauf privatisiert.
Für die verbliebenen Güter wurden nach deren Auflösung externe
Liquidatoren eingesetzt, die vom Bereich Abwicklung der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) betreut
werden. Als Liquidatorin der Anfang 1996 noch aktiv Landwirtschaft
betreibenden 95 Güter wurde die Erste Treuhand
Güterbewirtschaftungsgesellschaft mbH (TGG), inzwischen Tochtergesellschaft
der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH,
eingesetzt.
Die über landwirtschaftliches Vermögen aus den vorgenannten
Gütern abgeschlossenen Kauf- und Pachtverträge werden von der
BVVG überwacht. Auf eine Stichprobe aus diesen Unterlagen
stützen sich im wesentlichen die nachfolgenden Antworten auf die
Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensverwertung durch
Pacht- oder Kaufverträge. Eine vollständigere Auswertung war in
der zur Verfügung stehenden Zeit, aber auch wegen der formalen
und inhaltlichen Uneinheitlichkeit der den Privatisierungen
zugrundeliegenden Gutachten sowie wegen mangelnder sachlicher
Vergleichbarkeit von Werten z. B. bei unterschiedlichen
Privatisierungszeitpunkten im Jahresverlauf nicht möglich. Aus den
gleichen Gründen mußte sich die Beantwortung der die
Bewirtschaftung oder die Bilanzen der Güter betreffenden Fragen auf
diejenigen Güter beschränken, die in die Zuständigkeit der TGG
fallen.
1. Wie viele der 1990 der Treuhandanstalt zur Verwertung und
Verwaltung übergebenen 515 ehemals volkseigenen Güter mit einer
Rechtsträgerfläche von rd. 330 000 Hektar und einem Viehbestand
von ca. 458 000 Großvieheinheiten (Antwort der Bundesregierung
zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD vom 26. April
1994, Drucksache 12/7382) sind bis heute verwertet worden?
Von den 515 ehemals volkseigenen Gütern (darunter
Sonderbetriebe wie Rennbahnen, Gestüte, Tierzuchtserviceunternehmen,
Rechenzentren, Saatzuchtstationen, Garten- und Obstbaubetriebe)
waren Anfang 1996 noch 95 landwirtschaftlich aktiv; die
Zwischenbewirtschaftung bis zur Privatisierung (Verkauf/Verpachtung) der
Lose wird durch die TGG wahrgenommen. 34 ehemals volkseigene
Güter wurden als Unternehmen verkauft, darunter 31
Sonderbetriebe. Etwa 70 Güter wurden an Gebietskörperschaften im Wege
der einstweiligen Besitzeinweisung übertragen bzw. von diesen
privatisiert. Die übrigen 316 Güter wurden ganz oder in Losen
überwiegend langfristig verpachtet oder verkauft, teilweise aber
auch stillgelegt und vollständig oder teilweise für
außerlandwirtschaftliche Zwecke privatisiert.
Von den 458 000 Großvieheinheiten (GVE), die 1990 der THA
übergeben wurden, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
18 658 GVE in den Beständen der 95 aktiven Güter-GmbH (Stand
Ende 2. Quartal 1996).
Die Differenz ist nur z. T. im Zusammenhang mit den erfolgten
Privatisierungen zu erklären. Überwiegend wurden Bestände bei
der Stillegung nicht sanierungsfähiger oder unökonomischer
Betriebszweige abgebaut. Bei der Übernahme der Güter durch
die THA war das Vieh nur begrenzt oder gar nicht marktfähig.
Ursachen hierfür waren z. B. Leukose beim Rind sowie der hohe
Fettanteil am Schlachtkörper bei Schweinen und Hammeln.
2. Wie hoch war das Bilanzvermögen (Umlauf- und Anlagevermögen)
der in Frage 1 genannten 515 ehemals volkseigenen Güter zum
Zeitpunkt der Übergabe an die Treuhandanstalt?
Siehe Vorbemerkung.
Das Bilanzvermögen der 95 derzeit noch aktiven Güter betrug
bei der Übernahme durch die THA für das Anlagevermögen
1 160 246 000 DM und 301 469 000 DM für das Umlaufvermögen.
3. Wie wurden die Flächen der in Frage 1 genannten Betriebe bisher
verwertet, wie viele Hektar wurden
a) langfristig verpachtet,
b) ggf. auch verkauft?
Von der THA/BvS wurden ca. 117 000 ha langfristig verpachtet
und ca. 49 000 ha verkauft.
Der BVVG wurden seit 1994 Lose mit einem Umfang von rd.
108 000 ha zur Verwertung übergeben. Davon hat sie bisher ca.
41 000 ha verpachtet und ca. 2 000 ha verkauft.
Die restlichen Flächen werden oder wurden an private
Berechtigte und Gebietskörperschaften restituiert. Weitere werden oder
wurden als nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte der TLG
Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH zur Verwertung
übergeben.
4. Wie wurde das mit den in den Fragen 3 a und 3 b genannten Flächen
verbundene Umlauf- und Anlagevermögen verwertet?
An wen wurde es in aller Regel verwertet (Käufer/Pächter der
Betriebsflächen/Dritte/etc.)?
Bei der Verwertung der Flächen wurde das zugehörige Umlauf-
und Anlagevermögen durch öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige gutachterlich bewertet. Die Verwertung des
Umlauf- und Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich zum vom
Sachverständigen ermittelten Verkehrswert an den
zukünftigen Bewirtschafter. Nicht betriebsnotwendige, überwiegend
nicht landwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Vermögenswerte
des Umlauf- und Anlagevermögens wurden teilweise von den
Liquidatoren, den Güter GmbH oder der TLG an Dritte verkauft.
5. Wie hoch (in DM) waren die Altschulden der in Frage 1 genannten
Betriebe, und wie hoch ist der Anteil der Altschulden (in %), der
durch Verkäufe des Umlauf- und Anlagevermögens realisie rt
werden konnte?
Wer trägt ggf. die restlichen Altschulden?
Siehe Vorbemerkung.
Die Altschulden der 95 noch aktiven Güter betrugen gemäß
DM-Eröffnungsbilanz vom 1. Juli 1990 597 566 669,26 DM. Zur
Sicherung des laufenden Betriebs der Unternehmen mußten
umfangreiche Liquiditätskredite aufgenommen werden. Erlöse aus
Verkäufen von Umlauf- und Anlagevermögen wurden in der
Regel zunächst zur Tilgung dieser Liquiditätskredite genutzt.
Erlöse aus dem Verkauf stehen aufgrund des hohen Anteils der
Verpachtung, aber auch wegen der inzwischen vorgenommenen
Vermögenszuordnungen auf BVVG und TLG nur begrenzt
unmittelbar zur Verminderung der Altschulden zur Verfügung. Nicht
durch Verkaufserlöse abdeckbare Kredite verbleiben im Rahmen
des Liquidationsverfahrens als Belastung der Gesellschafterin.
Da mit der Verwertung der landwirtschaftlich nutzbaren
Vermögenswerte der 95 noch aktiven Güter erst vor kurzem
begonnen wurde, ist eine Aussage über den Anteil der Altschulden,
die mit Erlösen aus dem Verkauf des Umlauf- und
Anlagevermögens getilgt werden konnten, z. Z. nicht möglich.
6. Wie stellt sich das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung der
in Frage 1 aufgeführten Betriebe bis zu ihrer jeweiligen Verwertung
insgesamt dar?
Wie interpretiert die Bundesregierung das Ergebnis?
Siehe Vorbemerkung.
Aus den in der Antwort zu Frage 5 genannten Gründen ist die
Gewinn- und Verlustrechnung auch der 95 aktiven Güter zur
Beantwortung dieser Frage nicht aussagefähig. Vielmehr scheint es
sinnvoll, den Rohüberschuß (Einnahmen minus Ausgaben,
bereinigt um Erlöse aus Anlagenabgängen, Ausgaben für Investitionen
und Bestandsveränderungen; Abschreibungen und Zinsen sind
dabei nicht enthalten) pro ha als Erfolgskennzahl der
betrieblichen Entwicklung darzustellen.
1990 1992 1993 1994 1995 1996
Anzahl Betriebe 515 198 155 146 138 95
Rohüberschuß in DM
pro ha
- 2 000 - 972 - 342 - 167 - 195 - 182
(vorauss.)
Die betrieblichen Anpassungen haben zu einer Rückführung der
Betriebsverluste bei den verbliebenen Gütern auf das unter den
gegebenen Bedingungen erreichbare Minimum geführt. Mit der
zügigen weiteren Privatisierung wird sich der Zuschußbedarf
insgesamt weiter nachhaltig vermindern. 1 )
7. Wieviel DM wurden aus der Verwertung des in Frage 4
aufgeführten Umlauf- und Anlagevermögens (ohne landwirtschaftlich
genutzte Flächen) erlöst?
Wie stellt sich das Ergebnis in DM je Hektar, bezogen auf die in
Frage 3 genannten Flächen, dar?
8. Wieviel DM wurden bei Verkäufen bis Ende 1992 im Durchschnitt je
a) Rind,
b) Milchkuh,
c) Schwein,
d) Pferd,
e) Schaf
erlöst?
9. Wie stellt sich die Erlössituation aus der Verwertung der Rinder- und
Milchviehställe dar?
Wieviel DM wurden für die übrigen Anlagen erlöst?
10. Erlöse in welcher Höhe konnten bis Ende 1992 aus der Verwertung
der Maschinen und Geräte der in Frage 1 genannten Bet riebe erzielt
werden?
Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs werden die
Fragen 7 bis 10 zusammen beantwortet.
Aussagefähige aggregierte Daten bezüglich der Veräußerung von
Umlauf- und Anlagevermögen lassen sich kurzfristig aus den
eingangs genannten Gründen nicht zusammenstellen. Eine
umfassende Darstellung aller derartigen Verkäufe würde eine
umfangreiche, zeitintensive Prüfung und die Zusammenstellung von nur
sehr bedingt vergleichbaren Einzeldaten aus den
Privatisierungsakten erfordern.
Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen konnte nur
eine Stichprobe aus den im Vertragsmanagement der BVVG
vorliegenden vergleichbaren Unterlagen gezogen und
zusammengefaßt (32 Hofpachtverträge, fünf Kaufverträge) werden. Dabei
wurden im Durchschnitt 1 580 DM pro ha erlöst. Die Spanne reicht
von 445 DM pro ha für Feldinventar (Aufwandstaxe) und Technik
bis zu 4 949 DM pro ha für (erntereifes) Feldinventar, Technik und
Vorräte.
Die Darstellung einzelner Positionen aus der Veräußerung von
lebendem Inventar aus den o. g. Verträgen ist ebenfalls nur als
nichtrepräsentative Stichprobe möglich. Dabei konnten
Durchschnittswerte für den Verkauf von Milchkühen aus sieben
Verkaufsvorgängen aus vier Gütern und für den Verkauf von
Mastschweinen aus drei Verkaufsvorgängen aus drei Gütern ermittelt
werden. Erzielt wurden pro Milchkuh im Durchschnitt 853,80 DM,
bei Mastschweinen im Durchschnitt 2,50 DM/kg Lebendgewicht.
1) Für das Jahr 1991 fehlen verifizierbare und aussagefähige Daten; auf eine
Darstellung wurde daher verzichtet.
Erlöse aus der Veräußerung von Rinder- und Milchviehställen
wurden nicht separat in den Kaufverträgen aufgeführt.
Üblicherweise werden Gebäude aufgelistet und ein Gesamtpreis
festgelegt. Die Preise für Gebäudeflächen werden separat dargestellt.
11. Welche Kosten sind bisher für die Beseitigung von Altlasten im
weitesten Sinne, nicht mehr nutzbare Gebäude, Stallanlagen, Silo
-
anlagen und -flächen entstanden?
Welche entsprechenden Kosten werden nach Auffassung der
Bundesregierung noch entstehen?
Falls Maßnahmen nach § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes
durchgeführt wurden, wie hoch waren die Gesamtkosten?
Für die Beseitigung von Altlasten wurden in den Gütern mit Stand
vom 30. Juni 1996 im Rahmen von Maßnahmen nach § 249 h des
Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) 105 Projekte mit einem
Volumen von 106 143 000 DM durchgeführt. Soweit Ausgaben für
derartige Zwecke außerhalb von AFG-Maßnahmen entstanden
sind, schlagen sich diese in den laufenden Bet riebsausgaben
nieder und sind in dem in der Antwort zu Frage 6 dargestellten
negativen Rohüberschuß enthalten.
12. In welchem Umfang und in welcher Höhe mußten bei der
Verwertung des Umlauf- und Anlagevermögens Kaufpreisminderungen
hingenommen werden, weil dera rtige Anlagen wirtschaftlich nicht
zu nutzen und die Kosten für die Beseitigung auf den Erwerber
übergegangen sind?
Die Verwertung von Umlauf- und Anlagevermögen erfolgt
grundsätzlich zu Verkehrswerten, die entweder aufgrund von
Ausschreibungen ermittelt oder von Gutachtern nach den üblichen
Grundsätzen der Wertermittlung gemäß der
Wertermittlungsverordnung vom 6. Dezember 1988 festgestellt und in aller Regel von
den Käufern auch akzeptiert werden. Der Verkehrswert
berücksichtigt die gegebenen Nutzungsmöglichkeiten, so daß
„Kaufpreisminderungen" gegenüber einer uneingeschränkten
optimalen Nutzung nicht ermittelt werden und nicht ausgewertet
werden können.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Verwertung
des Umlauf- und Anlagevermögens (ohne landwirtschaftlich
genutzte Flächen) ehemals volkseigener Güter?
Steht das Ergebnis nach Einschätzung der Bundesregierung in
irgendeiner Beziehung zum vorhandenen Umlauf- und
Anlagevermögen in Nachfolgeunternehmen früherer LPG, das maßgebend
ist für die Vermögensauseinandersetzung dieser Unternehmen?
Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre
Einschätzung?
14. Vorausgesetzt, es wird unterstellt, die unter das
Landwirtschaftsanpassungsgesetz fallenden landwirtschaftlichen Unternehmen
weisen im Durchschnitt vergleichbare wirtschaftliche Verhältnisse auf
wie die ehemals volkseigenen Güter, welche Höhe würde dann
rechnerisch das Umlauf- und Anlagevermögen der unter die
Anwendung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes fallenden
Unternehmen haben, wenn man das Verwertungsergebnis für das
Umlauf- und Anlagevermögen der ehemals volkseigenen Güter auf
erstgenannte Betriebe hochrechnet?
Wie interpretiert die Bundesregierung dieses Ergebnis im Hinblick
auf die derzeit geführten Diskussionen über den Entwurf einer
Vierten Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz?
Sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die wirtschaftlichen
Verhältnisse in den ehemals volkseigenen Gütern denen in den
LPG-Nachfolgeunternehmen vergleichbar gewesen, wenn nein,
worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung die
gravierendsten Unterschiede?
Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs werden die
Fragen 13 und 14 zusammen beantwortet.
Ein Vergleich der ehemals volkseigenen Güter mit den unter das
Landwirtschaftsanpassungsgesetz fallenden Unternehmen, ins
-besondere den LPGen, ist kaum möglich, da sich die
wirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Verhältnisse der genannten
Unternehmensformen wesentlich unterscheiden.
Aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse von
VEG und LPG unterlagen und unterliegen diese
unterschiedlichen administrativen Entscheidungen und gesetzlichen
Regelungen.
— Als Staatsbetriebe der DDR hatten die VEG willkürliche,
restriktive Gewinnabführungsauflagen. Bei Investitionen
mußten die VEG demzufolge Kredite aufnehmen oder zugewiesene
Mittel in Anspruch nehmen. Leistungssteigernde Investitionen
und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen konnten somit
häufig nicht realisiert werden. Auch LPGen mußten eine
ökonomisch begründete Abgabe an den Staat abführen. Bei guter
wirtschaftlicher Situation konnten sie jedoch Eigenmittel bilden,
die auch im investiven Bereich eingesetzt werden konnten.
— Aus obigen Darlegungen erklärt sich der Zustand des in weiten
Teilen technisch überholten und verschlissenen
Anlagevermögens der VEG. Während bei Maschinen lediglich
Entsorgungskosten entstanden, wäre bei Gebäuden eine weitere
Nutzung nur möglich bei durchschnittlichen Investitionen in
Höhe von rd. 50 % der Kosten von Neubauten.
Lediglich bei Vieheinheiten kann bei VEG und LPGen von
vergleichbaren Wertverhältnissen ausgegangen werden.
Aus diesen Darlegungen folgt, daß ein Vergleich von VEG und
LPGen im Hinblick auf das für die Vermögensauseinandersetzung
der ehemaligen LPGen maßgebliche Anlage- und
Umlaufvermögen nicht möglich ist. Im übrigen hätte ein solcher
Gesamtvergleich auch keine nennenswerte Aussagekraft.]