Umsetzung der Deklaration des Pariser AIDS-Gipfels 1994 in der Bundesrepublik Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS
Am 1. Dezember 1994 trafen sich in der französischen Hauptstadt Regierungsvertreterinnen und -vertreter von 42 Nationen auf Einladung der französischen Regierung zu einem Gipfel zum Thema AIDS.
Der Gipfel verabschiedete eine Deklaration, die für die Bundesrepublik Deutschland die Unterschrift des Bundesministers für Gesundheit trägt.
In dieser Deklaration verpflichtete sich die Bundesregierung zu verschiedenen Maßnahmen, deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland bis heute auf sich warten läßt.
Fragen und Antworten6
Wurde der deutsche Text der Deklaration des Pariser AIDS-Gipfels in Publikationsorganen der Bundesregierung bzw. ihr nachgeordneten Behörden veröffentlicht? Wenn ja, wann und in welchen Publikationen? Wenn nein, warum nicht?
Anläßlich der Unterzeichnung der Erklärung zum Pariser AIDS-Gipfel durch Bundesminister Horst Seehofer wurde vom Bundesministerium für Gesundheit eine Pressemitteilung herausgegeben.
Die Rede von Bundesminister Horst Seehofer in Paris ist im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 114 vom 9. Dezember 1994 abgedruckt.
Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung der Deklaration durch die WHO.
Aufgrund der Delegationszusammensetzung, die neben Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch Vertreter der Nichtregierungsorganisationen (Deutsche AIDS-Hilfe, Missionsärztliches Institut Würzburg) umfaßte, und der ausführlichen Berichterstattung in den Medien ist von einer ausreichenden Information der interessierten und betroffenen Kreise sowie aller mit AIDS-Präventionsmaßnahmen befaßten Personen auszugehen.
Leitet die Bundesregierung aus der Deklaration Handlungsbedarf ab, die nationale AIDS-Strategie in der Bundesrepublik Deutschland zu verändern? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen oder sind geplant? Wenn nein, warum nicht?
Die gesellschafts- und gesundheitspolitische Strategie der AIDS-Politik der Bundesregierung entspricht seit Beginn der Bekämpfung von AIDS den in der Deklaration zum Ausdruck gebrachten Prinzipien.
Welche Initiativen hat die Bundesregierung im einzelnen ergriffen oder wird sie ergreifen, nachdem sie sich im Kapitel III der Deklaration dazu bekannt hat, Maßnahmen,, ... zum Schutz und zur Stärkung der Rechte von Individuen, besonders derer, die mit HIV leben, als auch der davon besonders Gefährdeten ...” zu ergreifen, um dieses Bekenntnis in die Tat umzusetzen? Wenn sie keine Maßnahmen ergriffen hat bzw. ergreifen wird, warum nicht?
Die Solidarität mit Menschen mit HIV/AIDS und der Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung ist von Beginn der AIDS-Präventionskampagne im Jahre 1987 an ein wesentlicher und integraler Bestandteil der Maßnahmen.
Es wurden sowohl von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als auch von der Deutschen AIDS-Hilfe im Rahmen der Bundesförderung zahlreiche Maßnahmen, Projekte und Medien mit dieser Zielsetzung entwickelt und realisiert.
Die Effekte dieser Strategie und Maßnahmen werden seit 1987 jährlich im Rahmen von Repräsentativ-Untersuchungen („AIDS im öffentlichen Bewußtsein") wissenschaftlich erhoben und dabei u. a. Wissen, Einstellungen und Verhalten repräsentativer Teile der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland untersucht und analysiert.
Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit 1995 hinsichtlich des weiteren Schwerpunkts der Deklaration, Menschen mit HIV/AIDS als auch Nichtregierungsorganisationen in die Formulierung und Umsetzung politischer Ziele im AIDS-Bereich einzubeziehen, ergriffen oder wird sie ergreifen? Wenn sie keine ergriffen hat oder ergreifen wird, warum nicht?
Schon seit Mitte der 80er Jahre wird es der Deutschen AIDS-Hilfe dadurch, daß sie zum größten Teil durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit gefördert wird, ermöglicht, ihren Beitrag zur Umsetzung erforderlicher Präventionsmaßnahmen zu leisten.
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zur Pariser Deklaration darin, daß an dem während der 11. Internationalen AIDS-Konferenz in Vancouver von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung präsentierten Poster zu dem Thema „Erreichung eines Klimas der Nichtdiskriminierung und Entstigmatisierung von Menschen mit HIV/AIDS" nach der mündlichen Erläuterung der Mitarbeiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Menschen mit HIV/AIDS weder an der Zielstellung, dem Design noch an der Evaluation der Kampagne beteiligt waren? Wenn sie keinen Widerspruch sieht, warum sieht sie keinen? Wenn ja, wie wird die Bundesregierung die Einbeziehung von Menschen mit HIV/AIDS in Zukunft sicherstellen?
Das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Vancouver präsentierte Poster stellte Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie „AIDS im öffentlichen Bewußtsein der Bundesrepublik" dar.
Die Datenerhebung zu dieser thematisch breit angelegten Studie erfolgte mittels computergestützter Telefonbefragung bei einer Stichprobe von Bundesbürgern ab 16 Jahren.
Das Auswahlverfahren entspricht einer Randomstichprobe (computergenerierte Zufallstelefonnummern, Zufallsauswahl von Personen im Haushalt); die Stichprobe ist altersmäßig disproportional geschichtet.
Die Studie und ihre Auswertung basieren entsprechend ihrer Aufgabenstellung auf sozialwissenschaftlichen Qualitätskriterien.
Die Frage nach einem Widerspruch zur Pariser Deklaration stellt sich daher nicht.
Wie erklärt die Bundesregierung, daß die Haushaltsmittel, die aus dem Bundeshaushalt der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. zugewendet werden, seit einigen Jahren beständig abnehmen, vor dem Hintergrund, daß in der Pariser Deklaration davon gesprochen wird, Nichtregierungsorganisationen und Selbsthilfegruppen im AIDS-Bereich adäquate Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die AIDS-Pandemie besser bekämpfen zu können?
Diese Behauptung ist nicht zutreffend.
Die der Deutschen AIDS-Hilfe zur Verfügung gestellten Mittel sind — bei Rückgang des Titels insgesamt — seit 1992 auf dem hohen Niveau von ca. 7 Mio. DM jährlich geblieben; der auf die Deutsche AIDS-Hilfe entfallende Anteil der Fördermittel stieg auf inzwischen fast 40 % der gesamten Aufklärungsmittel.