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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Berücksichtigung von Muttersprache bei der Pflege und in der generalistischen Pflegeausbildung

Fraktion

DIE LINKE

Datum

16.06.2026

Aktualisiert

18.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/652116.06.2026

Berücksichtigung von Muttersprache bei der Pflege und in der generalistischen Pflegeausbildung

der Abgeordneten Maik Brückner, Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der Bundesrat für Niederdeutsch, der die Interessen der niederdeutschen Sprechergruppe vertritt, setzt sich seit vielen Jahren für eine Berücksichtigung der Muttersprache im Pflegealltag ein, formuliert u. a. 2019 in der „Wittstocker Erklärung“ (www.niederdeutschsekretariat.de/plattdeutsch-in-der-pflege-wittstocker-erklaerung). Berufsbildende Schulen haben darauf reagiert und Niederdeutschunterricht in Pflegeausbildungen angeboten. Zudem wurden regionale Initiativen wie das „PlattHart“-Siegel für praxisorientierte Einrichtungen entwickelt. Trotz dieser Praxisbeispiele findet die Berücksichtigung der Muttersprache in den seit 2020 geltenden Rahmenlehrplänen der generalistischen Pflegeausbildung keine ausdrückliche Erwähnung, obwohl die Ausbildung einen starken Lebensweltbezug verfolgt und die Bedeutung sprachlicher Vertrautheit, etwa für demenziell erkrankte Personen, für die Patientensicherheit und Lebensqualität gut belegt ist. Daher wäre die Ergänzung des Rahmenlehrplans um den Aspekt „Berücksichtigung von Muttersprache“ sowie die Entwicklung eines verbindlichen, auf die Pflegeausbildung zugeschnittenen Konzepts für sprachliche Angebote wünschenswert. Als Muttersprache ist hier nicht nur die Sprachgruppe Niederdeutsch, sondern auch die Sprachen der nationalen Minderheiten sowie die Deutsche Gebärdensprache und Sprachen zugewanderter und in Deutschland lebendender Menschen zu verstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Muttersprache für die pflegerische Versorgung und welche bundesweiten Maßnahmen zur Integration muttersprachlicher Angebote in der Pflege existieren derzeit?

2

Wie viele Pflegebedürftige in der ambulanten und stationären Pflege gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Pflegebedürftige in der ambulanten und stationären Pflege sind nach Kenntnis der Bundesregierung an Demenz erkrankt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie gehen Einrichtungen in der ambulanten und stationären Pflege nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell vor, um mit an Demenz erkrankten Menschen in einen sozialen und sprachlichen Austausch zu treten?

5

Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Berücksichtigung der Muttersprache bei an Demenz erkrankten Menschen im pflegerischen Bereich?

6

Wie viele Einrichtungen in der ambulanten und stationären Pflege erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Pflegebedürftigen die Muttersprache beim Aufnahmeverfahren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Wie viele Einrichtungen in der ambulanten und stationären Pflege berücksichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Biografiearbeit im Pflegealltag die Muttersprache (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedeutung der Muttersprache als positive Auswirkung auf die Psyche von an Demenz erkrankten Menschen in der ambulanten und stationären Pflege in den Curricula/Rahmenlehrplänen der generalistischen Pflegeausbildung berücksichtigt, und wenn nein, was plant die Bundesregierung, um dieses Thema in die Curricula/Rahmenlehrpläne aufzunehmen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

9

Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Fördermittel für den berufsbegleitenden Spracherwerb von in der ambulanten und stationären Pflege Beschäftigten bereitzustellen?

10

Sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf (bundes- oder landesrechtlich) zur Förderung der Muttersprache in der pflegerischen Versorgung oder Ausbildung, wenn ja: Welche Regelungen wären denkbar, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur sprachlichen Versorgung mit den Ländern, Pflegeverbänden, Trägern und Bildungsinstitutionen?

12

Kennt die Bundesregierung bereits erprobte Good-Practice-Beispiele für den Einsatz von Muttersprache in der Pflege oder die Integration berufsbezogener Sprachförderung in Ausbildungen, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet für deren Verbreitung, und wenn nein, welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um solche Projekte zu initiieren bzw. Informationen über solche Projekte möglichst schnell allgemein verfügbar zu machen?

Berlin, den 4. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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