Deutscher Bundestag Drucksache 21/7210
21. Wahlperiode 17.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6537 –
Deutsche Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina und die Beteiligung an der
Mission European Union Force Althea
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 1992 engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von
wechselnden NATO-Operationen im Auftrag der UN in der Balkanregion und
besonders auch in Bosnien und Herzegowina (BiH). Insgesamt hat man es im
Rahmen des Einsatzes zwar geschafft, die Kampfhandlungen in BiH zu
beenden, jedoch existieren die politischen und innergesellschaftlichen
Konfliktlinien bis heute weiter (
www.deutschlandfunk.de/bosnien-herzegowina-republik
a-srpska-milorad-dodik-100.html).
Der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung kommt in BiH
eine besondere Rolle zu. Einmal durch den jahrzehntelangen Einsatz der
Bundeswehr im Land und durch das wirtschaftliche Gewicht auf dem
europäischen Kontinent sowie innerhalb der Europäischen Union, aber noch viel
stärker auf diplomatischer Ebene durch das Amt des Hohen Repräsentanten,
welches seit August 2021 der CSU-Politiker Christian Schmidt bekleidet.
Da die Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Maße in die Politik BiHs
involviert ist, besteht ein großes Interesse, Informationen zur Haltung der
Bundesregierung zu BiH, über die diplomatischen Bemühungen und über die
Zukunft der Mission European Union Force (EUFOR) Althea zu erhalten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Friedensabkommen von Dayton von 1995 beendete den Krieg auf
europäischem Boden mit mehr als 100.000 Kriegsopfern, unter ihnen die Opfer des
Völkermords von Srebrenica. Dayton hat dem Leiden ein Ende gesetzt und die
Voraussetzungen für das Zusammenleben der Menschen im Land geschaffen.
Die in den Anhängen des Vertragswerks festgehaltenen Bestimmungen zur
Machtteilung zwischen den einzelnen Volksgruppen, im Sinne des
Vertragswerks auch als Ethnien bezeichnet, war wesentliche Bedingung für die
Einigung zwischen den Vertragsparteien und prägt bis heute den politischen Alltag
im Land.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das Friedensabkommen von Dayton hat im Erhalt des Friedens und der
Stabilität seinen wesentlichen Zweck erfüllt. Zur Umsetzung wurden die EU-Mission
EUFOR ALTHEA (seit 2004 Nachfolger der NATO-Missionen IFOR/SFOR)
sowie die Institution eines Hohen Repräsentanten für Bosnien und
Herzegowina geschaffen, die bis heute die Verpflichtung und das Bekenntnis der
internationalen Gemeinschaft für die Sicherheit in Bosnien und Herzegowina
unterstreichen.
Gleichzeitig hat das Friedensabkommen von Dayton mit seinen zahlreichen
Mitbestimmungs-, Veto- und Blockademöglichkeiten jedoch auch dazu
beigetragen, dass Bosnien und Herzegowina auch mehr als 30 Jahre nach
Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton ein politisch gespaltenes Land
bleibt.
Das Jahr 2025 war geprägt durch fortwährende Sezessionsbestrebungen der
Republika Srpska, maßgeblich in Person ihres ehemaligen Präsidenten Milorad
Dodik, und der damit einhergehenden politischen Krise. Diese Krise konnte am
Ende durch das engagierte Eintreten der internationalen Gemeinschaft beendet
werden. Die Bundesregierung hat im Zuge der Krisenbewältigung
einreiseverhindernde Maßnahmen gegen die Hauptverantwortlichen der
Sezessionsbestrebungen erlassen. Diese sind weiterhin in Kraft. Zusätzlich hatte die
Bundesregierung im Rahmen der EU für weitreichende Sanktionen gegen politische
Mandatsträger in der Republika Srpska geworben und innerhalb des Western
Balkans Investment Framework eine Einschränkung der Förderpraxis
gegenüber der Republika Srpska erwirkt. Im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung bereits 2023 vier große Infrastrukturprojekte in
der Republika Srpska beendet.
Die territoriale und funktionale Integrität sowie Souveränität des Landes
bleiben für die Bundesregierung oberste Priorität. Die Friedensordnung von
Dayton und ihre Institutionen sind weiterhin wichtige Eckpfeiler für Stabilität und
Frieden in Bosnien und Herzegowina. Eine mögliche Nachfolgeordnung von
Dayton kann nur auf Basis innerstaatlicher Verständigung zwischen den
politischen Akteuren erfolgen. Wesentliche Voraussetzungen hierzu sind die so
genannte 5+2-Agenda, Fortschritte im EU-Beitrittsprozess sowie eine nachhaltige
Stärkung des Gesamtstaates im Sinne einer tragfähigen föderalen
Machtverteilung.
1. Wie unterstützt die Bundesregierung die institutionelle Stabilisierung
Bosniens und Herzegowinas (BiH), insbesondere angesichts der
Blockadepolitik der Republik Srpska (RS), und welche diplomatischen
Konsequenzen oder Sanktionsmöglichkeiten zieht sie aus der möglichen Nähe
Milorad Dodiks und Siniša Karans zu Russland (
https://europeanwestern
balkans.com/2026/05/08/delegation-from-republika-srpska-to-meet-puti
n-on-9-may/)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur Förderung von
Antikorruptionsstrukturen auf kommunaler Ebene ein, und wie werden diese
evaluiert, und wie fördert die Bundesregierung
Antikorruptionsmaßnahmen auf nationaler, regionaler sowie lokaler Ebene, und wie und nach
welchen Kriterien werden diese evaluiert (bitte nach Maßnahmen
Deutschlands und Europas aufgliedern)?
Die Bundesregierung setzt im Rahmen gemeinsamer Projekt- und
Entwicklungszusammenarbeit mit staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas
Standards zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption fest und prüft diese im
Verlauf. Darüber hinaus gibt es aktuell keine bilateralen konkreten
Maßnahmen, die direkt auf die Korruptionsbekämpfung zielten.
3. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber nationalistischen
Parteien, die zunehmend versuchen, den Dayton-Vertrag zugunsten
ethnischer Abgrenzungen zu verändern, und wie möchte die
Bundesregierung dem entgegenwirken?
Die territoriale und funktionale Integrität sowie Souveränität des Landes
bleiben für die Bundesregierung oberste Priorität. Die Bundesregierung unterstützt
alle Bemühungen, die dazu beitragen, ethnische Abgrenzung zu überwinden
und die von ethnonationalistischen Parteien verfolgte ethnische Aufteilung
vieler Staatsfunktionen auf die drei „konstituierenden Völker“ abzubauen, die im
Friedensabkommen von Dayton angelegt ist.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob der Dayton-Vertrag
einen langfristigen Frieden in BiH und dem Westbalkan festigen und den
Friedensprozess weiter voranbringen kann und ob sie die
Unterzeichnung und Aufteilung, wie im Dayton-Vertrag geregelt, auch jetzt noch
unterstützen würde, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, was wären die
Änderungen, die die Bundesregierung beansprucht hätte, um einen
langfristigen Frieden zu ermöglichen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu den Forderungen einer
neuen Verfassung, und will sie diese unterstützen, und wenn ja, wie?
Die aktuell geltende Verfassung für Bosnien und Herzegowina ist in Annex IV
des Friedensabkommens von Dayton geregelt. Aus Sicht der Bundesregierung
muss jegliche Anpassung bzw. Neufassung der verfassungsmäßigen Ordnung
in Bosnien und Herzegowina ein Produkt innerstaatlicher Abstimmungen und
Kompromisse sein. Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Beitritt zur EU unter
den gegebenen verfassungsmäßigen Umständen nicht möglich. Eine
entsprechend notwendige Reform der Verfassung im Rahmen des EU-
Beitrittsprozesses wird die Bundesregierung eng begleiten. Ausarbeitung und Details obliegen
den politischen Entscheidungsträgern in Bosnien und Herzegowina.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen
betreffend die weiterhin bestehende ethnisch basierte Struktur des politischen
Systems, inklusive der „Drei-Völker-Logik“, vor, und wenn ja, wie
lauten diese?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen sieht sie auf demokratische Teilhabe
von Minderheiten?
Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in Urteilen
zu mehreren Verfahren die Beeinträchtigungen im Wahlrecht festgestellt, die
andere als die drei konstituierenden Völker betreffen (insbesondere Juden,
Roma und andere Bürgerinnen und Bürger, die sich mit keinem der drei
konstituierenden Völker identifizieren). Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit
ihren Partnern im Europarat für die Umsetzung der Urteile ein, auch im Zuge
der notwendigen Anpassung von Verfassungs- und Wahlrecht im Rahmen des
EU-Beitrittsprozesses.
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung nach einer
Verfassungsreform, die ethnische Diskriminierung (z. B. „Drei-
Völker-Prinzip“) überwindet, und wurden oder werden seitens der
Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um die Blockade des
Reformprozesses zu überwinden?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Zusammen mit ihren Partnern, insbesondere innerhalb der EU, unterstützt die
Bundesregierung alle Maßnahmen, um ethnische Diskriminierungen zu
verhindern. Bei den Verhandlungen zum EU-Beitritt wird dies eine bedeutende Rolle
spielen.
7. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der
Situation von Frauen in Bosnien und Herzegowina vor, und wenn ja, wie
lauten diese?
Im April 2026 haben die Vereinten Nationen (VN) das „Country Gender
Equality Profile Bosnia and Herzegovina“ veröffentlicht (abrufbar unter:
https://bosn
iaherzegovina.un.org/en/316611-country-gender-equality-profile-bosnia-and-he
rzegovina). Darin werden als besondere Herausforderungen vor allem
identifiziert: Geringe politische Teilhabe und Entscheidungsbefugnisse;
geschlechtsspezifische Gewalt und unzureichende Unterstützung; geringe wirtschaftliche
Teilhabe und hohe Belastung durch unbezahlte Pflegearbeit.
8. Hat die Bundesregierung eine Position zur notwendigen
Verfassungsreform (z. B. Umsetzung des Sejdić-Finci-Urteils), und wenn ja, welche,
und unternimmt sie diplomatische Schritte, um diese zu unterstützen, und
wenn ja, welche?
Nach Einschätzung der Bundesregierung bleibt eine Reform der Verfassung
von Bosnien und Herzegowina erstrebenswert, um Blockademöglichkeiten zu
verringern und die Funktionalität des Staates zu erhöhen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort zu den Fragen 5 und 6a verwiesen.
9. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu
möglichen Gefahren hinsichtlich der Auswirkungen vor, die Milorad
Dodiks Gesetzespakete auf die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) und Medien und auf die staatliche Gerichtsbarkeit haben, und
wenn ja, wie lauten diese, und welche Reaktionen hat die
Bundesregierung gegenüber Banja Luka mögliche Reaktionen auf die
Verabschiedung des oben genannten Gesetzespakets geäußert?
Die Bundesregierung hat die Gesetzgebung der Nationalversammlung der
Republika Srpska kritisch verfolgt, insbesondere das sogenannte „Foreign Agents
Law“ („Gesetz über das Sonderregister und die Veröffentlichung der Arbeit
gemeinnütziger Organisationen“), das Nichtregierungsorganisationen und Medien
im Land vor große Herausforderungen gestellt hätte. Dieses Gesetz wurde in
der Zwischenzeit im Februar 2026 vom Verfassungsgericht der Republika
Srpska für nichtig erklärt, nachdem das Verfassungsgericht von Bosnien und
Herzegowina das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und für nichtig
erklärt hatte. Diese Entscheidung ist als positives Signal hinsichtlich der
Durchsetzung rechtsstaatlicher Standards und der Anerkennung der Jurisdiktion des
Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina in der Republika Srpska zu
werten.
In verschiedenen diplomatischen Gesprächen und öffentlichen Statements hatte
sich die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partnern deutlich
gegen die Verabschiedung derartiger Gesetzgebung ausgesprochen. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass bereits die Ankündigung ihrer Einführung zu
Verunsicherung und Selbstzensur bei betroffenen
Nichtregierungsorganisationen und Medien geführt hat.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Kooperationen
zwischen der Republik Srpska (RS) und Russland sowie Initiativen zu
solchen, und wenn ja, von welchen?
Der frühere Präsident der Republika Srpska Milorad Dodik sucht – u. a. durch
regelmäßige Treffen mit dem russischen Staatspräsidenten Putin – die Nähe
Russlands. Konkrete Kooperationen zwischen Republika Srpska und Russland
sind der Bundesregierung nur in begrenztem Umfang bekannt, beispielsweise
der durch die Republika Srpska finanzierte Bau eines orthodoxen Zentrums für
Spiritualität in Banja Luka. Es gibt russische Investitionen in die Ölindustrie in
Bosnien und Herzegowina, darunter in die Raffinerie in Bosanski Brod;
Gazprom ist Eigentümer von Tankstellen in Bosnien und Herzegowina.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Kooperationen
zwischen der Republik Srpska (RS) und den Vereinigten Staaten von
Amerika sowie Initiativen zu solchen, und wenn ja, von welchen?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
12. Unterstützt die Bundesregierung Sanktionen gegen Milorad Dodik oder
Akteure der RS?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, welche Alternativen werden verfolgt?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob nach den Neuwahlen in Ungarn
neue Sanktionen gegen Vertreter der RS angestrebt werden, und wird sie
sich auf internationaler und/oder europäischer Ebene dafür einsetzen,
dass neue Sanktionen verhängt werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Liegen der Bundesregierung Belege über etwaige
Desinformationskampagnen russischer oder serbischer Akteure im Einflussgebiet der RS vor,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung beobachtet ausländische Informationsmanipulation.
Hierzu gehört auch die Verbreitung von Desinformation im Westbalkan.
Grundsätzlich gilt: Verschiedene Staaten versuchen mittels Desinformation bzw. gezielter
Informationsmanipulation, Einfluss auszuüben. Insbesondere Russland nutzt
dies, um seine geopolitischen Interessen durchzusetzen. Einen Überblick gibt
die Studie „Monitoring Influence and Disinformation Campaigns in the
Western Balkans“ (MEDWEB) des Institute for Strategic Dialogue (abrufbar unter:
https://isdgermany.org/monitoring-influence-disinforma-tion-campaigns-in-the-
western-balkans-mediweb/).
15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zum Stand der EU-
Beitrittsverhandlungen mit BiH?
Die Bundesregierung unterstützt Bosnien und Herzegowina im Rahmen des
leistungsbasierten EU-Beitrittsprozesses. Sie setzt sich für die formelle
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina ein. Auf diesem
Weg bleiben u. a. die Stärkung der Demokratie, Funktionsfähigkeit der
staatlichen Institutionen, Bekämpfung von Korruption sowie von organisierter
Kriminalität wesentlich.
a) Welche Fortschritte sieht sie seit 2022?
Die Bundesregierung verweist zur Bewertung der Reformfortschritte von
Bosnien und Herzegowina im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen auf die
Länderberichte der Europäischen Kommission, welche sie in ihrer Bewertung
vollumfänglich unterstützt.
b) Welche Bereiche bewertet sie als besonders reformbedürftig?
Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen.
c) In welchen Bereichen werden Rückschritte wahrgenommen?
Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen.
16. Welche Rolle misst Deutschland der EUFOR-Mission Althea für
Stabilität im Land bei?
a) Welche militärischen und zivilen Aufgaben hält sie für prioritär?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Kernauftrag der EU-Mission Operation EUFOR ALTHEA ist die
Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Schaffung und Aufrechterhaltung
eines sicheren und stabilen Umfelds. Hierfür ist ihre Präsenz im Land
gegenwärtig unabdingbar. Zur Erfüllung dieses Auftrages nimmt EUFOR ALTHEA
Beratungs- und Beobachtungsaufgaben wahr sowie unterstützt und koordiniert
bei der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte. Darüber hinaus
leistet die Operation Aufklärungsarbeit über Gefahren, die von Minen
ausgehen. Die Bundesregierung unterstützt die Schwerpunktsetzung von Operation
EUFOR ALTHEA im Rahmen dieser ineinandergreifenden Aufgaben.
b) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte
politische Akteure in RS relevant für die Mission, und welche
Auswirkungen haben Wahlen auf die Verlängerung des Mandats?
Politische Entscheidungsträger in der Republika Srpska stellen regelmäßig
Verfassungsintegrität und -ordnung von Bosnien und Herzegowina infrage. Dies
hat das Potenzial, Sicherheit und Stabilität in Bosnien und Herzegowina und in
der Region zu gefährden. Trotz Amtsenthebung des ehemaligen Präsidenten der
Entität Republika Srpska, Milorad Dodik, wird der Sezessionskurs von den
dortigen Eliten fortgesetzt. Vor dem Hintergrund des so weiterhin bestehenden
Konfliktpotentials bleibt Operation EUFOR ALTHEA als Garant für Sicherheit
und Stabilität in Bosnien und Herzegowina entscheidend. Die im Oktober 2026
anstehenden Wahlen könnten ein neues politisches Momentum bringen. Eine
Beurteilung, inwieweit sich eine damit verbundene politische Entwicklung auf
eine mögliche Verlängerung des Mandates auswirken könnte, ist zu diesem
Zeitpunkt verfrüht.
c) Liegen der Bundesregierung Einschätzungen oder Szenarien vor, unter
denen die Bundesregierung von einer Verlängerung der EUFOR-
Mission Althea abraten würde?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage in Bosnien und Herzegowina
fortlaufend. Ob eine Fortführung der Operation notwendig ist, wird sowohl im
Rahmen der jährlichen Mandatsverlängerung durch den Bundestag als auch bei
strategischen Überprüfungen im EU-Rahmen bewertet.
17. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen zu
möglichen Szenarien für die Zukunft des Office of the High Representative
(OHR) vor, und wenn ja, wie lauten diese?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
a) Wenn ja, für wie notwendig hält sie die Beibehaltung seiner
Vollmachten?
Der Einsatz der Vollmachten des Hohen Repräsentanten stellt einen integralen
Bestandteil der ihm zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen dar, die
aufgrund der Darstellungen in der Vorbemerkung weiterhin relevant sind.
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung eine Position dazu, unter welchen
Voraussetzungen sie die Abwahl des Hohen Repräsentanten fordern
und keine neue Wahl verlangen würde (Absetzung und Abzug des
OHR)?
c) Wenn ja, welche Begründung liegt der Bundesregierung vor, ein OHR
weiterhin in BiH zu behalten?
Die Fragen 17b und 17c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. Welche eigenen oder fremden Bewertungen liegen der Bundesregierung
vor betreffend den generellen Einfluss Serbiens, Nordmazedoniens,
Montenegros, der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens,
Chinas, Russlands und der Türkei auf BiH (bitte jeweils für die einzelnen
Staaten darstellen und dabei jeweils auf Soft und Hard Powers
eingehen)?
Die Bundesregierung steht mit den Regierungen der genannten Staaten auch zu
Fragen der Westbalkanpolitik im Austausch.
Serbien und die Republika Srpska sind politisch eng verknüpft. Sie haben im
Juni 2024 eine „Allserbische Erklärung“ verabschiedet, um die
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung, Wirtschaft wie auch zwischen den
Regierungen und Parlamenten zu verstärken. Die bestehende Kooperation
zwischen Serbien und der Republika Srpska kontrastiert mit den Beziehungen von
Serbien zur gesamtstaatlichen Regierung von Bosnien und Herzegowina.
Nordmazedonien und Montenegro unterhalten stabile diplomatische
Beziehungen mit Bosnien und Herzegowina und arbeiten beispielsweise im Rahmen des
Berlin Prozesses zusammen. Nordmazedonien ist truppenstellende Nation im
Rahmen der EUFOR-Mission.
Die Vereinigten Staaten von Amerika erfüllen aufgrund ihrer Rolle im Rahmen
des Dayton Friedensabkommens eine wichtige Rolle als Sicherheitsgarant in
Bosnien und Herzegowina, auch als Mitglied des
Friedensimplementierungsrates.
Das Vereinigte Königreich hat den Westbalkan als sicherheitspolitische
Priorität definiert und hat sich als Vorsitz des Berlin Prozess 2025 hochranging für
Sicherheitsthemen im Westbalkan engagiert. Es ist in Bosnien und
Herzegowina insbesondere diplomatisch und sicherheitspolitisch aktiv. Als Garant des
Friedensabkommens von Dayton ist das Vereinigte Königreich Mitglied des
Friedensimplementierungsrates.
Die Volksrepublik China ist in Bosnien und Herzegowina in Infrastruktur und
Energiesektor investiert und unterhält im Land zwei Konfuzius-Institute.
Bosnien ist Mitglied im 14+1 Austauschformat mittel-osteuropäischer Staaten mit
China. In Bosnien und Herzegowina wird auch über Vor- und Nachteile
chinesischer Infrastrukturprojekte debattiert, so verlangt Bosnien und Herzegowina
inzwischen vertraglich eine Beteiligung einheimischer Arbeitskräfte.
Russland nutzt seit Jahren die komplexen politischen und ethnischen Strukturen
in Bosnien und Herzegowina, um seinen Einfluss im Land und der Region zu
stärken und die von der Regierung des Gesamtstaates angestrebte Annäherung
an EU und NATO zu erschweren. Dabei pflegt Russland insbesondere enge
Beziehungen zu russlandfreundlichen Akteuren in der serbischen Teilrepublik
Republika Srpska und nutzt auch wirtschaftliche Verflechtungen (insbesondere im
Bereich der Energie), um die von westlichen Staaten geförderten
Integrationsprozesse auf dem Westbalkan zu stören.
Die Türkei ist Bosnien und Herzegowina kulturell und religiös eng verbunden,
es herrscht reger Besuchsverkehr. Ankara unterstützt die euroatlantische
Annäherung von Bosnien und Herzegowina und beteiligt sich substanziell an EU-
FOR ALTHEA.
19. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des
wachsenden Einflusses Chinas in BiH?
a) Welche Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?
b) Welche möglichen Risiken sieht die Bundesregierung?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. In der China-Strategie von 2023
hat die Bundesregierung festgehalten: „Wichtig ist, dass auch EU-
Beitrittskandidaten ihren Umgang mit China so gestalten, dass gesamteuropäische
Interessen und EU-Recht nicht konterkariert werden; dabei werden wir sie
unterstützen“ (Kapitel 2, S. 17).
20. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der
Menschenrechte in BiH insgesamt, und wo sieht sie gegebenenfalls Fortschritte,
aber auch Rückschritte?
Nach Auffassung der Bundesregierung bleibt die Menschenrechtslage in
Bosnien und Herzegowina von strukturellen Herausforderungen geprägt. Ethnische
Spannungen und Fragmentierungen erschweren umfassende Reformen und die
Umsetzung internationaler Standards. Die Rechte ethnischer Minderheiten bei
der Ausübung politischer Ämter sind trotz des EGMR-Urteils im Fall Sejdic-
Finci weiterhin unzureichend geschützt. Roma und andere Minderheiten
erfahren soziale Ausgrenzung, auch geschlechterbasierte Gewalt bleibt
problematisch. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 7 und 21
verwiesen. Zudem bestehen wirtschaftliche Abhängigkeiten von Medienunternehmen
von politiknahen Geschäftsleuten sowie gezielte Diffamierungskampagnen
gegen Medienschaffende.
21. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der Frauenrechte
in BiH insgesamt und wo sieht sie gegebenenfalls Fortschritte, aber auch
Rückschritte?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Frauenrechte in Bosnien und
Herzegowina kontinuierlich und erkennt Fortschritte sowie Herausforderungen.
Fortschritte bestehen in der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und der
Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent für Parlamentswahlen, die noch
nicht voll umgesetzt wird (derzeit de facto circa 25 Prozent). Zudem wurden
rechtliche Grundlagen im Bereich häuslicher Gewalt verbessert, jedoch fehlt
eine einheitliche gesamtstaatliche Regelung und effektive Implementierung.
Rückschritte bestehen insbesondere bei der Arbeitsmarktdiskriminierung und
häuslicher Gewalt, wobei die Strafverfolgung oftmals unzureichend ist. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu
Fortschritten im Bereich der Kriegsverbrechensaufarbeitung vor, und wenn
ja, wie lauten diese, und welche Probleme bestehen bei Ermittlungen und
Gerichtsbarkeit?
In ihrem im Jahr 2025 erschienen Bericht „War Crimes Processing in Bosnia
and Herzegowina (2004 bis 2023)“ berichtet die OSZE von signifikanten
Fortschritten der Justiz in Bosnien und Herzegowina bei der Bearbeitung von
Fällen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Land. Diese Fälle nehmen die
Ressourcen der Justiz sehr in Anspruch, in vielen Fällen droht Verjährung. Zum Teil
werden Verdächtige von Nachbarländern, deren Staatsangehörigkeit sie
besitzen, nicht nach Bosnien und Herzegowina ausgeliefert.
23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Versöhnungsinitiativen
bei, und welche Programme fördert Deutschland konkret?
Die Bundesregierung misst Versöhnungsinitiativen einen großen Wert bei und
fördert Projekte, die in diesem Bereich wirken – darunter Projekte mit jungen
Menschen, Projekte zur Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt im
Krieg sowie Schüleraustauschprogramme. Das Thema Versöhnung spielt auch
im Rahmen des Berlin-Prozesses eine wichtige Rolle.
24. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor
über den Umgang politischer Parteien in BiH mit Genozidleugnung,
Geschichtsrevisionismus und Hasspropaganda, und wenn ja, wie lauten
diese?
Nach Beobachtung der Bundesregierung werden die Verbrechen infolge des
Krieges 1992 bis 1995 in Bosnien und Herzegowina nur selten in ihrer Gänze
geleugnet. Immer wieder wird, insbesondere durch Politiker der Republika
Srpska, aber gezielt relativiert und beispielsweise die gerichtliche Einstufung
des Massenmords in Srebrenica als Genozid abgelehnt.
25. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor
betreffend den Einfluss Serbiens auf politische Akteure in RS, und wenn ja,
wie lauten diese?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme
Netzwerke, paramilitärische Gruppen oder Waffenschmuggel in BiH?
Zu rechtsextremen Netzwerken in Bosnien und Herzegowina liegen der
Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor, ebenso wenig zu
paramilitärischen Gruppen. Nach wie vor sind in Bosnien und Herzegowina viele nicht
registrierte Waffen in Umlauf, Waffenschmuggel bleibt trotz intensiver
internationaler und nationaler Bemühungen zur Registrierung und Vernichtung illegaler
Waffen ein erhebliches Problem.
27. Welche Erkenntnisse liegen über islamfeindliche
Radikalisierungsdiskurse vor, die Bosniakinnen und Bosniaken kollektiv stigmatisieren?
Nach Einschätzung der Bundesregierung betreiben einige bosnisch-serbische
nationalistische Politiker, vor allem der herrschenden Regierungskoalition,
islamophobe Rhetorik. Dies lässt sich auch bei Politikern der bosnischen Kroaten
beobachten.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der bosnischen Diaspora in
Deutschland für politische und soziale Entwicklungen in BiH?
Die Diaspora in Deutschland (ca. 350.000 bis 500.000 Personen) ist eine
wichtige Brücke zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU. Sie ist oft entlang
ethnischer Linien organisiert, insbesondere bei Zugehörigkeit zu religiösen
Auslandsgemeinden. Wirtschaftlich hat sie einen positiven Einfluss auf das
Land, vor allem durch finanzielle und andere Unterstützung ihrer Familien. Der
Anteil aller Diasporaüberweisungen am BIP wird – je nach Quelle – auf 10 bis
15 Prozent geschätzt, der größte Teil kommt dabei aus Deutschland. Dazu
kommen Investitionen in Immobilien, den Privatsektor, Tourismus und
Dienstleistungen. Gleichzeitig besteht in der Abwanderung eine Herausforderung für die
wirtschaftliche Entwicklung von Bosnien und Herzegowina.
29. Welche Zusammenarbeit gibt es mit Diasporaorganisationen zur
Demokratieförderung oder Versöhnungspolitik?
Die Bundesregierung steht mit der Diaspora in Deutschland in engem
Austausch. Konkrete Projekte im Sinne der Fragestellung werden derzeit nicht
gefördert.
30. Welche Rolle nimmt Deutschland strategisch in BiH ein, und welche
Prioritäten setzen das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Bundesregierung
insgesamt?
Deutschland hat, bedingt durch seine Rolle als größter bilateraler Geldgeber
und wichtiger europäischer und transatlantischer Partner, eine hervorgehobene
Stellung in Bosnien und Herzegowina. Deutschland ist wichtigster
Außenhandelspartner und größter Investor. Im kulturellen Bereich ist Deutsch nach
Englisch die meistunterrichtete Fremdsprache. Deutschland ist durch seine
Mittlerorganisationen sehr präsent vor Ort.
Die Bundesregierung setzt sich nachhaltig für die Stärkung des Gesamtstaates,
seiner funktionalen und territorialen Integrität sowie Souveränität ein. Das
Friedensabkommen von Dayton und die Unterstützung seiner Institutionen bleiben
Eckpfeiler deutscher Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
31. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass internationale
Investitionen (auch deutsche) Nationalismen, separatistische Bestrebungen oder
Korruptionsstrukturen stärken?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
32. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, welche Sicherheitsrisiken sich für BiH durch die verstärkte
Militarisierung in Serbien ergeben, und wenn ja, welche?
Die derzeit stattfindende Modernisierung der serbischen Streitkräfte hat nach
Einschätzung der Bundesregierung einen allgemeinen Charakter und richtet
sich nicht gegen ein konkretes Nachbarland.
33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit EU-
Partnern, um BiH langfristig politisch zu stabilisieren?
Die EU-Mitgliedstaaten haben im März 2024 angekündigt,
Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufnehmen zu wollen. Die Bundesregierung
sieht den Prozess der Annäherung an die EU mit dem Ziel des Beitritts als
zentralen Pfeiler zur nachhaltigen Stabilisierung und Befriedung im Land.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort auf Frage 15
verwiesen.
34. Hat die Bundesregierung detaillierte Erkenntnisse darüber, ob das
Janitscharen-System sowie andere Aspekte der osmanischen Herrschaft in
BiH in aktuellen politischen Debatten, Schulcurricula,
Parteiprogrammen, Medienkommentaren und religiösen Predigten unterschiedlich
interpretiert bzw. instrumentalisiert werden, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche konkreten Formulierungen in Schulbüchern
existieren diesbezüglich in der Föderation Bosnien und Herzegowina
(FBiH) und RS?
b) Wenn ja, wie unterscheiden sich diese Darstellungen von jenen in
Serbien und Montenegro?
c) Wenn ja, welche Parteien oder Akteure nutzen Osmanismus- oder
Anti-Osmanismus-Narrative zur Mobilisierung?
e) Welche Rückwirkungen haben nach gegebenenfalls vorliegender
Einschätzung der Bundesregierung diese Narrative auf interethnische
Spannungen?
Die Fragen 34 bis 34c und 34e werden gemeinsam beantwortet.
Nach Beobachtung der Bundesregierung wird die osmanische Periode in
Bosnien und Herzegowina eher selten explizit im politischen Diskurs zur
Mobilisierung genutzt, sie bildet einen historisch-kulturellen Hintergrund.
Zum Thema der unterschiedlichen historischen Narrative in Bosnien und
Herzegowina gibt es wissenschaftliche Studien, die u. a. ins Feld führen, dass die
osmanische Zeit in Bosnien und Herzegowina nicht als gemeinsame Geschichte
verstanden wird, sondern als Projektionsfläche für drei unterschiedliche
nationale Erinnerungskulturen dient. Die Forschung betont, dass keines dieser
Narrative die historische Komplexität vollständig darstellt. Darüber hinaus liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d) Welche geschichtspolitischen Interventionen deutscher Stiftungen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 dokumentiert?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung.
35. Liegen der Bundesregierung Informationen über die vollständige
Struktur, personelle Zusammensetzung, Finanzierung und internationale
Verstrickung der Tätergruppen vor, die an der sogenannten Sarajevo Safari
beteiligt waren, einschließlich der Rollen ausländischer
Staatsangehöriger, ihrer Auftraggeber, Kontaktpersonen, logistischer Unterstützer und
möglicher staatlicher Akteure, und wenn ja, welche?
a) Welche Dokumente liegen hierzu deutschen Behörden oder nach
Kenntnis der Bundesregierung NATO-Partnern vor?
b) Welche Beweise für mutmaßliche Kooperationen zwischen
bosnischserbischen Kräften und ausländischen „Touristen-Scharfschützen“
sind der Bundesregierung bekannt?
c) Welche Archive wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 geöffnet oder erneut gesperrt?
d) Welche diplomatischen Hürden bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für weitere Ermittlungen?
e) Welche Opfer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
identifiziert, und welche Formen der Entschädigung werden diskutiert?
Die Fragen 35a bis 35e werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verwiesen.
36. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige systematische
Strategien zur Leugnung, Relativierung oder Umdeutung des Genozids von
Srebrenica, sowohl durch die politische Vertretung der RS und Serbiens
als auch durch Drittstaaten oder transnationale Netzwerke, und wenn ja,
welche?
a) Wenn ja, welche Reden, Interviews und Social-Media-Kampagnen
sind der Bundesregierung bekannt, in denen vorgenannte Strategien
verfolgt werden?
Die Fragen 36 und 36a werden gemeinsam beantwortet.
Insbesondere Politiker der Regierungskoalition in der Republika Srpska und in
Serbien vermeiden zwar weitgehend die explizite Leugnung von Verbrechen,
aber relativieren und verleugnen die gerichtlich erfolgte Einstufung des
Massenmordes in Srebrenica als Genozid. Dies geschah insbesondere im zeitlichen
Umfeld der Ausrufung eines Srebrenica-Gedenktags durch die VN 2025, als es
entsprechende Kampagnen in allen Medien der Republika Srpska, auf
Plakatwänden sowie in den Medien in Serbien gab. In Serbien sehen sich Personen,
die die Verbrechen in Srebrenica als Genozid bewerten, öffentlichen
Anfeindungen ausgesetzt. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung,
öffentlich verfügbare Informationen anschaulich aufzubereiten.
b) Wenn ja, welche Auswirkungen haben neuere Gesetzesinitiativen in
RS zur Kriminalisierung von „Verleumdung“ auf die örtliche
Genozidforschung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
c) Führte die Bundesregierung gegebenenfalls diplomatische Gespräche
zu diesem Thema mit Belgrad, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung führt mit ihren serbischen und internationalen Partnern in
Belgrad regelmäßig Gespräche zu Erinnerungskultur und Versöhnung.
d) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen hält die Bundesregierung für
geeignet?
Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit ihren internationalen Partnern
konsequent für die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ein. Die
Bundesregierung unterstützt Organisationen und Projekte in der Region, die sich mit der
Aufarbeitung der jüngeren Geschichte beschäftigen und sich für Versöhnung
einsetzen.
37. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob kommunale
Behörden in BiH Gedenkorte bewusst vernachlässigen, Straßen
umbenennen, Denkmäler entfernen oder die geschichtliche Bedeutung von
historisch relevanten Orten verschweigen?
a) Wenn ja, welche dokumentierten Fälle liegen der Bundesregierung
vor?
b) Wenn ja, welche institutionellen Mechanismen ermöglichen diese
Eingriffe?
c) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen sowie eigene
oder fremde Bewertungen der Rolle lokaler orthodoxer und
paramilitärisch geprägter Veteranenverbände vor, und wenn ja, wie lauten
diese?
d) Welche Auswirkungen bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung für Überlebende und Rückkehrerinnen und Rückkehrer?
Die Fragen 37 bis 37d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind in den letzten Jahren keine Fälle im Sinne der
Fragestellung bezüglich des Krieges 1992 bis 1995 bekannt.
38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche strukturelle,
bürokratische oder sicherheitspolitische Hindernisse, die Angehörige von
Opfern oder Menschenrechtsorganisationen daran hindern, in BiH
Gedenkveranstaltungen abzuhalten oder Gedenkorte zu besuchen, und wenn ja,
welche?
a) Wenn ja, was ist zur Rolle lokaler Behörden oder Polizeikräfte
bekannt?
b) Wenn ja, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
kommunale Genehmigungsverfahren?
c) Wenn ja, was ist bekannt zur etwaigen Einflussnahme durch
paramilitärische Gruppen?
Die Fragen 38 bis 38c werden gemeinsam beantwortet.
Solche Fälle sind der Bundesregierung bekannt. Teilweise werden auch
Gedenkveranstaltungen wegen Misstrauens gegen die Behörden nicht angemeldet,
was diesen wiederum die Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. Lokale
Behörden und Polizeikräfte nutzen dabei zum Teil rechtliche Argumente
(Versammlungsrecht, Zugangsrechte zu Verbrechensorten in Privateigentum) zur
Verhinderung von Veranstaltungen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
keine gesicherten Erkenntnisse.
39. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer wachsenden Rolle
religiöser Institutionen (Islamische Gemeinschaft, katholische Kirche,
serbisch-orthodoxe Kirche) in der politischen Meinungsbildung rund um
historische Ereignisse?
Religiöse Institutionen spielen traditionell eine Rolle bei der Gestaltung
historischer Narrative der verschiedenen ethnischen Gruppen in Bosnien und
Herzegowina. Eine steigende Rolle im Sinne der Fragestellung kann die
Bundesregierung nicht beobachten
a) Welche bekannten Fälle religiöser Rhetorik gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020, die die Täter-Opfer-Perspektive verzerren?
Einzelne solche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, sie sind aber im
Allgemeinen eher subtil und insinuierend.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Verbindungen
zwischen religiösen Autoritäten und politischen Eliten jeweils in FBiH
und RS?
Die ethnonationalistischen Parteien pflegen jeweils enge Kontakte zu den ihnen
nahestehenden religiösen Autoritäten.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Kooperationen
zwischen religiösen Institutionen und extremistischen Gruppierungen oder
Einzelpersonen, und wenn ja, welche?
Nach Einschätzung der Bundesregierung bemühen sich die religiösen
Institutionen in Bosnien und Herzegowina weitgehend um Abstand zu
extremistischen Gruppen und Einzelpersonen.
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die etwaige systematische
Nutzung religiöser Symbole zur ethnischen Markierung von Territorien
(beispielsweise über Kreuze, Fahnen, Moscheeneubauten, Kirchen auf
nicht genehmigten Grundstücken oder Wiederaufbauprojekten)?
a) Wenn ja, welche Fälle seit 2020 sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wenn ja, welche Gemeinden sind nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders betroffen?
c) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen
dazu vor, welche Maßnahmen aus deutscher Sicht notwendig wären,
um Missbrauch religiöser Symbolik als identitätspolitisches
Instrument zu begrenzen?
Die Fragen 40 bis 40c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur systematischen Nutzung
religiöser Symbole im Sinne der Fragestellung vor.
41. Hat die Bundesregierung detaillierte Informationen darüber, wie lokale
Lehrplankommissionen in FBiH und RS unterschiedliche historische
Ereignisse (z. B. Zweiter Weltkrieg, Jugoslawien, Kriege der 1990er-
Jahre) darstellen?
a) Wenn ja, welche inhaltlichen Unterschiede existieren in sechs
Fächern (Geschichte, Literatur, Sozialwissenschaften, Politik, Religion,
Sprache)?
b) Wenn ja, welche Stereotypen oder Feindbilder sind identifizierbar?
c) Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies nach gegebenenfalls
vorliegender Einschätzung der Bundesregierung für gesellschaftliche
Kohäsion?
Die Fragen 41 bis 41c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die einschlägige Forschung, beispielsweise
auf Studien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) und des Georg-Eckert-Instituts.
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand, den
Zugang und die institutionelle Verwaltung von Archiven zu
Kriegsverbrechen und historischen Minderheitenrechten?
a) Welche Archive sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich?
b) Welche Archive wurden nach 2020 gegebenenfalls bewusst
politisiert oder manipuliert?
c) Welche Aktenbestände fehlen oder sind verschwunden?
Die Fragen 42 bis 42c werden gemeinsam beantwortet.
Das wichtigste Archiv im Sinne der Fragestellung ist das Archiv des
Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, das auch digital
zugänglich ist. Es gibt darüber hinaus auch Archive bosnischer Gerichte und
lokaler Nichtregierungsorganisationen, die nicht durchgehend unbeschränkt
zugänglich sind. Während des Krieges wurde eine Reihe von Archiven und
historischen Denkmälern zerstört, nach Einschätzung der Bundesregierung häufig
mit Vorsatz. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
d) Welche Projekte unterstützt Deutschland zur Archivtransparenz?
Es gab und gibt eine Vielzahl von Kooperationsprojekten deutscher Archive
mit ihren Pendants in Bosnien und Herzegowina, diese werden aber nicht
systematisch erfasst.
43. Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Rolle
historischer Diskurse bei der Mobilisierung extremistischer Gruppen in BiH
vor, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Gruppen nutzen historische Mythen zur
Rekrutierung?
Die Fragen 43 und 43a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Einschätzung der Bundesregierung spielen ausgeprägt extremistische
Gruppierungen in Bosnien und Herzegowina derzeit keine große Rolle. Sie
werden sehr aufmerksam von den nationalen und internationalen
Sicherheitsbehörden beobachtet.
b) Wenn ja, welche Narrative sind besonders mobilisierend (z. B.
„serbische Opferrolle“, „christliche Verteidigung gegen den Islam“,
„albanische Kontinuität“)?
Eine Hierarchisierung im Sinne der Fragestellung kann die Bundesregierung
nicht feststellen.
c) Wenn ja, gibt es Verbindungen zu Organisationen in Serbien oder
Montenegro?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
44. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung historischer
Orte wie etwa Draža-Mihailović-Gedenken, Ustaša-Memory-Spots oder
serbische mittelalterliche Festungen für Tourismus oder politische
Propaganda, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 neu entstanden?
b) Wenn ja, welche Finanzierung ist bekannt?
c) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen sieht die Bundesregierung als
notwendig?
Die Fragen 44 bis 44c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden solche Orte vereinzelt für
politische Propaganda genutzt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung setzt sich für eine aufgeklärte Auseinandersetzung mit
der Geschichte ein, auch vor dem Hintergrund einer angestrebten EU-
Perspektive des Landes.
45. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Ermordung,
Vertreibung oder religiöse Verfolgung von Minderheiten im Bosnienkrieg vor,
die bisher nicht umfassend aufgearbeitet wurden, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Gruppen sind besonders betroffen?
b) Wenn ja, welche Hindernisse verhindern vollständige Aufarbeitung?
c) Wenn ja, welche diplomatische Rolle nimmt Deutschland ein?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
46. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige systematische
Eingriffe politischer Akteure in die Arbeit historischer Institute in RS, FBiH
oder BiH, und wenn ja, in welchen Instituten wurden gezielt Personen
entlassen, um dessen Ausrichtung im eigenen Sinne zu beeinflussen?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
47. Liegen der Bundesregierung Beobachtungen zur Kommerzialisierung
von Kriegsnarrativen, einschließlich Souvenirindustrie, geführter
Kriegstouren oder museal aufgearbeiteter Kriegspropaganda vor, und wenn ja,
welche Akteure profitieren wirtschaftlich?
Es gibt in touristisch stark frequentierten Gebieten Bosnien und Herzegowinas,
insbesondere in den historischen Stadtkernen von Sarajewo und Mostar, eine
Vielzahl von Kriegs-Souvenirs; auch gibt es hierzu geführte
Besichtigungstouren. Davon profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung Klein-Unternehmer
wirtschaftlich.
48. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Strategien vor,
die Tätergruppen der 1990er-Jahre nutzen, um ihre Verbrechen öffentlich
umzudeuten, zu leugnen oder zu rechtfertigen, und welche Netzwerke
liefern entsprechende Inhalte?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
49. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit
muslimischen und jüdischen Friedhöfen und religiösen Stätten, die im Krieg
beschädigt wurden oder heute gegebenenfalls politisch instrumentalisiert
werden, und welche etwaigen Fälle von Zerstörung oder
Vernachlässigung sind der Bundesregierung bekannt, und welche Gemeinden betrifft
es oder werden gegebenenfalls systematisch benachteiligt?
Nach dem Krieg wurden zerstörte Friedhöfe meist wieder hergestellt. Zur
Vernachlässigung von Friedhöfen kommt es insbesondere dort, wo die früher
ortsansässige Bevölkerung geflohen ist. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
50. Welche Beobachtungen liegen der Bundesregierung über die dauerhafte
psychologische Traumatisierung von Überlebenden vor, und wie wird
diese in Gedenkpolitik einbezogen, und welche Programme zur
Traumabewältigung existieren, und welche fehlen nach der Einschätzung der
Bundesregierung vollständig?
Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina
leidet unter Traumata aus dem Bosnienkrieg, die mit Verlust, Tod, Vertreibung
oder Flucht zusammenhängen. Die Unterstützung bei der Traumabewältigung
bleibt unzureichend, da die Programme der Behörden von Bosnien und
Herzegowina den Bedarf nicht abdecken.
51. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche Praxis,
Straßennamen, Schulnamen, Plätze oder öffentliche Gebäude nach
verurteilten Kriegsverbrechern zu benennen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wenn ja, welche Reaktionen vonseiten der Bundesregierung, der EU
und/oder UN gab es diesbezüglich?
Die Fragen 51 bis 51b werden gemeinsam beantwortet.
Derartige Fälle sind der Bundesregierung in den letzten Jahren nicht bekannt
geworden.
52. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob in BiH eine
gemeinsame, pluralistische, nichtnationalistische Erinnerungskultur
langfristig möglich ist?
a) Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Szenarien zur
Zukunft des kollektiven Gedächtnisses vor, und wenn ja, welche?
b) Werden „Memory-Modelle“ anderer Länder als Vergleich
herangezogen, und wenn ja, welche?
c) Welche politischen Blockaden sind nach Auffassung der
Bundesregierung am stärksten für ein inklusives Erinnern hinderlich?
Die Fragen 52 bis 52c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf einschlägige wissenschaftliche Studien, z. B.
Nicolas Moll „Fragmented memories in a fragmented country: Memory
competition and political identity building in today’s Bosnia and Herzegowina“ 2013.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
d) Welche Fördermöglichkeiten sieht die Bundesregierung konkret?
Bei der Gestaltung der Erinnerungskultur handelt es sich um ein durchgängiges
Querschnittsthema in der politischen Zusammenarbeit der Bundesregierung mit
Bosnien und Herzegowina.
53. Hat die Bundesregierung eine Position zu der sozialen Lage von
Rückkehrenden und Binnenvertriebenen nach und in BiH, insbesondere von
Roma-Familien?
Die soziale Lage von Rückkehrern ist gemischt. Diese kehrten in teils zerstörte
oder besetzte Häuser zurück und mussten Eigentumsrechte einklagen. Die
soziale Situation hängt häufig stark mit der wirtschaftlichen Lage, wie
beispielsweise verfügbaren Arbeitsplätzen in der Umgebung, zusammen.
a) Wie viele Mittel fließen in entsprechende humanitäre Programme?
In Programme, die speziell auf Rückkehrer in Bosnien und Herzegowina
zugeschnitten sind, fließen aktuell keine Mittel der Bundesregierung.
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang zu Bildung,
Gesundheit, Wohnraum?
Formell sind Rückkehrer anderen Bürgern gleichgestellt und haben dieselben
Rechte und Ansprüche auf Sozialleistungen wie alle anderen Bürger. Vereinzelt
werden insbesondere Roma strukturell benachteiligt.
c) Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung konkret?
Aktuell gibt es keine speziell auf Rückkehrer zugeschnittenen Projekte der
Bundesregierung in Bosnien und Herzegowina.
54. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit deutscher Projekte
der Entwicklungszusammenarbeit in BiH, und inwiefern würde sie es als
Erfolg sehen, oder wo gibt es Fehlentwicklungen?
Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina als erfolgreich. Auf Basis der
Evaluierungen 2008 bis 2026 ergibt sich ein Durchschnittswert von 2,4 (Bewertung
entspricht den Schulnoten 1 bis 6 und „gut“ für die technische bzw. finanzielle
Zusammenarbeit (Details abrufbar unter der Projektevaluierungsseite der GIZ
unter
www.giz.de/de/ueber-uns/wirkung-evaluierung/projektevaluierungen
bzw. dem Transparenzportal der KfW unter
www.kfw.de/microsites/Microsite/t
ransparenz.kfw.de/#/results/projects).
55. Wie unterstützt Deutschland Projekte zur Verbesserung der sozialen
Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Verkehr)?
Die Bundesregierung fördert in Bosnien und Herzegowina Vorhaben im
Bereich der beruflichen Bildung über den Regional Challenge Fund (Details
abrufbar unter
www.rcf-wb6.org).
56. Inwieweit unterstützt Deutschland Fraueninitiativen und
zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Aufarbeitung von
Kriegsverbrechen einsetzen?
Die Bundesregierung fördert in Bosnien und Herzegowina seit Jahren die
Arbeit von Fraueninitiativen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im
Bereich der Unterstützung von Frauen, die während des Konflikts Opfer
sexualisierter Gewalt geworden sind. Dazu gehören Bildungsangebote,
Versöhnungsprojekte, Vernetzungsinitiativen sowie Maßnahmen zur Stärkung der
wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Ebenso unterstützt die Bundesregierung
Veranstaltungen zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen.
57. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung
gegen Frauen, LGBTQIA+-Personen und religiösen Minderheiten in
BiH?
Zum ersten Frageteil wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Während ein Antidiskriminierungsgesetz sowie politische Dokumente wie der
Aktionsplan 2021 bis 2024 mit Blick auf die Lagen von LGBTI-Personen
fortschrittliche rechtliche Maßnahmen verkörpern, bleibt deren Umsetzung oft
fragmentiert und inkonsistent. Dies zeigt sich u. a. in mangelnder
Strafverfolgung von Gewalt. Als religiöse Minderheit gilt in Bosnien und Herzegowina
die jüdische Gemeinschaft. Es kann keine Diskriminierung der jüdischen
Bevölkerung festgestellt werden. Beim passiven Wahlrecht ist die
Diskriminierung der Jüdinnen und Juden sowie anderer Bürgerinnen und Bürger in Bosnien
und Herzegowina, die nicht den drei konstituierenden Völkern zugerechnet
werden oder sich ihnen nicht zurechnen, nicht religiös begründet.
58. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Bedrohungslage von
Aktivistinnen und Aktivisten für Frauenrechte, Menschenrechte und
Antikorruption in BiH, und wenn ja, welche?
Im Juni 2026 wurde der Bericht der VN-Sonderberichterstatterin für die
Situation von Menschenrechtsverteidigern veröffentlicht (abrufbar unter:
https://bos
niaherzegovina.un.org/en/316758-report-special-rapporteur-situation-human-ri
ghts-defenders-her-visit-bosnia-and-herzegovina). Der Bericht stellt fest, dass
sich die Arbeitsbedingungen für Menschenrechtsverteidiger – insbesondere in
der Republika Srpska – durch neue Gesetze verschlechtert haben. Der Bericht
empfiehlt unter anderem einen besseren Schutz von
Menschenrechtsverteidigern und Journalisten, die Rücknahme repressiver Gesetze, Maßnahmen gegen
Strategic Lawsuits Against Public Participation (SLAPPs) sowie eine stärkere
Rolle der Ombudsstelle beim Schutz der Menschenrechte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333