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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Europäisches Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008

Umsetzung des Europäischen Jahres des Interkulturellen Dialogs, institutionelle Anbindung, Internetauftritt, Projektauswahl, Mittelbereitstellung und –verteilung, Kosten zivilgesellschaftlicher Projektträger, Evaluierung deutscher Aktivitäten, Initiativen auf regionaler Ebene oder von nichtstaatlichen Akteuren, Beteiligung von EU-Beitritts- oder Bewerberländern sowie EU-Anrainerstaaten, interkultureller Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/813313. 02. 2008

Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008

der Abgeordneten Omid Nouripour, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen), Grietje Bettin, Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben das Europäische Parlament und der Rat am 18. Dezember 2006 beschlossen, das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs zu erklären. Schließlich – so heißt es auf der offiziellen Website www.interculturaldialogue2008.eu – nimmt innerhalb Europas kulturelle Vielfalt zu: „Die Erweiterung der Europäischen Union, die Liberalisierung der Arbeitsmärkte, und die Globalisierung haben in vielen Ländern zu einem Mehr an Multikulturalität, einer höheren Zahl an Sprachen und Glaubensbekenntnissen, sowie ethnischen und kulturellen Hintergründen geführt. In der Folge spielt der interkulturelle Dialog eine immer wichtigere Rolle in der Förderung der europäischen Identität und Staatsbürgerschaft. Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 ist eine Würdigung des einzigartigen Vorteils, den Europas große kulturelle Vielfalt bedeutet. Europas Einwohner sind so dazu aufgefordert, sich mit unserem reichen kulturellen Erbe und den verschiedenen Kulturen zu befassen. Das EJID wird auf europäischer Ebene ausgewählte Vorzeigeprojekte präsentieren. Außerdem unterstützt die EU in jedem Mitgliedsland ein nationales Projekt und ein Partnerprogramm zur Mobilisierung der Zivilgesellschaft, deren aktive Teilnahme eine Schlüsselrolle bei der Hervorhebung von Good Practices und der Identifizierung von Handlungsbedarf spielen wird.“

10 Mio. Euro werden seitens der EU für die Umsetzung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs bereitgestellt.

In der Entscheidung des Rates wird betont, dass neben den EU-Bürgern auch Drittstaatsangehörige an dem interkulturellen Dialog beteiligt werden sollen, die ständig bzw. vorübergehend in der EU leben. Darüber hinaus wird angeregt, auch die Beitritts- oder Bewerberländer der EU oder andere Drittländer, insbesondere Entwicklungsländer, in den Dialog einzubeziehen.

Die Europäische Kommission hat die nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten aufgefordert, eine nationale Durchführungsstelle zu benennen sowie eine nationale Strategie für die Umsetzung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu erarbeiten. In einer solchen nationalen Strategie sollen die Mitgliedstaaten ihre Prioritäten festlegen und erläutern, wie eine Einbindung der Zivilgesellschaft und des Kommunikationssektors ermöglicht werden soll.

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2007 ihre nationale Strategie vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Akzeptanz der Strategie zur Förderung des interkulturellen Dialogs durch die Zivilgesellschaft eine ihrer nationalen Prioritäten darstellt. Die Einbeziehung der Medien und eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit ist der Bundesregierung ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Zudem sollen die in 2008 erreichten Ergebnisse auch über dieses Jahr hinaus einen wichtigen Beitrag für die Zukunft des interkulturellen Dialogs leisten.

In ihrer nationalen Strategie führt die Bundesregierung schließlich acht nationale Projekte auf, die sie der Europäischen Kommission zur Förderung vorschlagen wird. Ergänzend hierzu sind deutsche Organisationen an sechs der sieben EU-weiten Projekte im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 beteiligt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs bei? Wie fügt sich die nationale Strategie zur Durchführung des Jahres des interkulturellen Dialogs zusammen mit dem allgemeinen Ansatz der Bundesregierung hinsichtlich des Politikfeldes des interkulturellen Dialogs?

2

Wie wurde die nationale Strategie zur Umsetzung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialoges 2008 erstellt? Welche inhaltlichen und thematischen Schwerpunkte wurden warum gewählt?

3

Welche Institution fungiert in Deutschland als nationale Durchführungsstelle?

a) Wer leitet diese Stelle?

b) Welche Aufgaben/Kompetenzen hat sie?

c) Wie viele Personen sind dort beschäftigt?

d) Wie hoch ist der Etat dieser deutschen Durchführungsstelle?

e) Aus welchen Etats und welchen Haushaltstiteln werden diese Mittel bestritten?

4

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bisher keinen Internetauftritt bezüglich der deutschen Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 organisiert hat?

Wenn ja, warum nicht, und wann wird der Internetauftritt verfügbar sein?

5

Wie hoch ist der Gesamtetat der verschiedenen Bundesministerien für die Durchführung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 (bitte unter Angabe der Einzelpläne und der entsprechenden Haushaltstitel)?

6

Für welche verschiedenen Tätigkeitsbereiche (Projektdurchführung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) stellt die Bundesregierung wie viele Haushaltsmittel zur Verfügung (bitte aufschlüsseln)?

7

Wie viele Mittel stellen – nach Kenntnis der Bundesregierung

a) die Bundesländer (bitte Aufschlüsselung nach Bundesländern)

b) die zivilgesellschaftlichen Organisationen (bitte Aufschlüsselung nach Organisatoren)

für die Durchführung welcher Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 zur Verfügung?

8

Wie hoch liegen die prognostizierten Kosten der zivilgesellschaftlichen Projektträger (absolut bzw. prozentual)? Wer übernimmt in Deutschland den Eigenanteil der zivilgesellschaftlichen Projektträger?

9

Welches Gremium, bestehend aus welchen Personen und Vertreterinnen/Vertretern welcher Organisationen, war an der Auswahl der deutschen Projekte für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 beteiligt bzw. stimmberechtigt? Nach welchen inhaltlichen Schwerpunkten oder Kriterien wurden die Projekte ausgewählt?

10

Ist eine Evaluierung der Aktivitäten Deutschlands im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 geplant?

a) Wenn ja, welches Gremium, bestehend aus welchen Personen und Vertreterinnen/Vertretern welcher Organisationen, soll wann eine solche Evaluierung vorlegen?

Welche Aufgaben wird die Bundesregierung hinsichtlich der Evaluierung und nachhaltigen Nutzbarmachung übernehmen?

Wie plant die Bundesregierung konkret diese Ergebnisse in Zukunft zu nutzen?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Initiativen und Veranstaltungen vor, die auf regionaler Ebene oder von nichtstaatlichen Akteuren im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 geplant sind?

12

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass alle maßgeblichen Aspekte, die in dem Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates im Bezug auf das Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 genannt werden (u. a. auch die Förderung eines aktiven und weltoffenen europäischen Bürgersinns, die Gewährleistung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, die kulturelle, bildungs-, sozial- und beschäftigungspolitische Dimension des interkulturellen Dialogs, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit) im Rahmen der deutschen Durchführungsmaßnahmen gleichermaßen berücksichtigt werden?

13

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch die Personen, die ständig bzw. vorübergehend in der EU leben (wie z. B. Asylsuchende, Flüchtlinge, subsidiär geschützte Personen), in die deutschen Aktivitäten zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 einbezogen werden?

Warum wurde dieser Aspekt nicht ausführlicher in der nationalen Strategie der Bundesregierung behandelt?

14

Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs sich primär an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union richtet, zwischen denen der interkulturelle Austausch gefördert werden soll, sicher, dass dieser transnationale interkulturelle Austausch stattfindet?

Welche anderen Mitgliedstaaten sind hierbei einbezogen?

15

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch EU-Beitritts- oder Bewerberländer (wie z. B. die Türkei) oder andere Drittländern, insbesondere Entwicklungsländer, an dem interkulturellen Dialog beteiligt werden?

Warum ist dieser Aspekt nicht in der nationalen Strategie der Bundesregierung behandelt worden?

16

Inwiefern werden Länder der europäischen Nachbarschaft, insbesondere die südlichen EU-Anrainerstaaten aus dem Barcelona Prozess der Euro-Mediterranen Partnerschaft, in den interkulturellen Dialog mit einbezogen?

Wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht?

17

Welche Rolle wird das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 in der internationalen Politik, speziell in der deutschen und auch der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, spielen?

18

Inwieweit sind die von der Bundesregierung geförderten Projekte konzeptionell eingebunden in die Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Integrationsplanes?

19

Inwiefern plant die Bundesregierung das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 auch – über die bereits geplanten Aktivitäten des „Interkulturellen Rates“ hinaus – für einen Dialog mit den unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften in Deutschland zu nutzen?

Berlin, den 13. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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