In der Presse wird immer wieder über Brände in Unterkünften von Asylsuchenden berichtet, die entweder aufgrund technischer Defekte ausbrechen oder aufgrund ungeklärter Ursachen, bei denen aber ein fremdenfeindlicher Hintergrund ausgeschlossen wird.
Vorbemerkung
Die Unterbringung asylsuchender Ausländer ist eine Angelegenheit der Länder. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse nicht vor. Nach Mitteilung der Länder ist eine Beantwortung der Fragen nach der Zahl der Betroffenen, nach Datum und Ort sowie nach der Schadenshöhe mit umfangreichem Erhebungsaufwand verbunden.
Die Länder haben deshalb teilweise auf interne Umfragen und Erhebungen bei Kreisen und Kommunen aus zeitlichen und aus Gründen des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands verzichtet. Ihre Angaben erstrecken sich daher zum Teil nur auf Aufnahmeeinrichtungen, die vom Land betrieben werden.
Die Bundesregierung stellt den Fragestellern anheim, sich wegen weiterer Einzelheiten ggf. mit den Ländern unmittelbar in Verbindung zu setzen.
Das Ergebnis der von der Bundesregierung durchgeführten Länderumfrage stellt sich wie folgt dar:
Baden-Württemberg
Staatliche Einrichtungen für Asylsuchende werden vor der ersten Nutzung und in der Folgezeit in unregelmäßigen Zeitabständen auf Brandschutzmängel überprüft. Weiterhin hat das Innenministerium Baden-Württemberg interne Regelungen zur vorbeugenden Brandvermeidung für die staatlichen Unterkünfte getroffen und die kommunalen Landesverbände gebeten, ihre Mitglieder aufzufordern, entsprechend zu verfahren.
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Nach dem Gesetz über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge werden Asylsuchende in Hessen den Landkreisen und Gemeinden zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen. Die Landkreise und Gemeinden führen diese Aufgaben in eigener Verantwortung aus.
Zum Stichtag 1. November 1996 sind von den Landkreisen und Gemeinden in Hessen insgesamt 1 070 Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber betrieben worden.
Mecklenburg-Vorpommern
In der Unterkunft Bellin, Landkreis Uecker-Randow, kam es 1996 zu insgesamt drei Bränden; die Brandursache ist in allen drei Fällen ungeklärt.
Am 25. Juli 1996 kam es in einer Gemeinschaftsunterkunft der Hansestadt Stralsund zu einer versuchten Brandstiftung, indem ein Elektroherd bei heruntergeklappter Abdeckung betrieben wurde.
Niedersachsen
Bei den mit *) gekennzeichneten Standorten handelt es sich um vom Land Niedersachsen ursprünglich als Flüchtlingswohnheime genehmigte Objekte, die von kommunalen Körperschaften für eigene Zwecke übernommen worden sind. Das bedeutet, daß in diesen Objekten neben anderen Personengruppen auch weiterhin Asylbewerber untergebracht sein können.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden Asylbewerber von den Kommunen untergebracht. Erkenntnisse darüber, ob es in den kommunalen Einrichtungen zu Bränden gekommen ist, liegen der Landesregierung nicht vor. Insoweit können die Fragen nur für die Aufnahmeeinrichtungen des Landes für Asylbewerber beantwortet werden.
Aufgrund der gesunkenen Asylbewerberzahlen wurden 1996 vier Standorte von Unterbringungseinrichtungen des Landes für Asylbewerber (nachfolgend „GUK" genannt) und eine Erstaufnahmeeinrichtung einer Zentralen Ausländerbehörde (nachfolgend „ ZAB" genannt) aufgegeben:
Rheinland-Pfalz
Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden nach ihrer Verteilung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus ist in Rheinland-Pfalz eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 mußte daher fast ausschließlich auf die Polizeistatistik zurückgegriffen werden.
Wegen der gesunkenen Zugangszahlen im Asylbereich konnte zum 31. Dezember 1996 die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Neustadt mit einer Kapazität von 500 Plätzen geschlossen werden, so daß nunmehr noch insgesamt 1 000 Plätze zur Erstunterbringung von Asylbegehrenden an zwei Standorten in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen.
Erkenntnisse darüber, wie viele kommunale Asylunterkünfte geschlossen worden sind, liegen der Landesregierung nicht vor.
Saarland
Die Antwort bezieht sich auf die Flüchtlingsunterkünfte des Landes. Ob es im Berichtszeitraum Brände in kommunalen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung gegeben hat, ist der Landesregierung nicht bekannt. Eine diesbezügliche Befragung der saarländischen Städte und Gemeinden war in der Kürze der für die Bearbeitung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Sachsen
Die Betreiber der nachfolgend aufgeführten Asylbewerberunterkünfte wurden im Jahr 1996 wegen brandschutztechnischer Mängel abgemahnt: Neiden, Gelenau, Oberschmiedeberg, Antonsthal, Aue-Alberoda, Stützengrün, Glauchau, Thalheim, Hartenstein, Schnorrstraße/ Stadt Dresden, Vetschauer Straße 39/Stadt Dresden, Langebrücker Straße 20/Stadt Dresden, Macherstraße 70/Kamenz, Seeligstadt, Zschillichau, Coswig-Sörnewitz, Weinböhla und Weinböhla-Querweg.
Am 1. Juli 1996 wurde die Asylbewerberunterkunft Johanngeorgenstadt, Förderweg 9, wegen brandschutztechnischer und baulicher Mängel geschlossen.
Der prozentuale Anteil zur Gesamtzahl der Einrichtungen betrug ca. 17 %.
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Die Beantwortung der Fragen erstreckt sich im wesentlichen auf die in Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte. Umfragen der Landkreise bei den Städten, Ämtern und Gemeinden hinsichtlich der dezentralen Unterkünfte für Asylsuchende konnten in den meisten Fällen aus Zeitgründen nicht erfolgen.
Allerdings ist eine Gemeinschaftsunterkunft auf Dauer geschlossen worden, da die Erfüllung notwendiger Auflagen des Brandschutzes finanziell nicht tragbar erschien.
Thüringen
Im Jahre 1996 gab es drei Anmahnungen aufgrund von Mängeln des Brandschutzes. Anmahnungen aufgrund von Gebäudemängeln oder Schließungen gab es nicht. Der prozentuale Anteil der Anmahnungen beträgt 9,1 %.