Die deutsche Minderheit in Polen in der Politik der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Von dem Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung ist der Rückgang des Spätaussiedlerzuzugs aus dem Herkunftsland Polen immer wieder als Erfolg der finanziellen Förderung der deutschen Minderheit in Polen durch die Bundesregierung dargestellt worden. Durch die Förderung würden Anreize zum Verbleiben in den Herkunftsgebieten geschaffen, so die Argumentation. Bezüglich der deutschen Minderheit in Polen sind diese Aussagen ausgesprochen zweifelhaft.
Zwar gingen die Spätaussiedlungsanträge von 66956 Personen 1991 auf 28 684 Personen 1992 zurück, dafür stiegen jedoch die Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit von 14 943 im Jahr 1991 auf 51 677 im Jahr 1992 sprunghaft an. Insgesamt gingen 1991 bis 1994 170238 Anträge polnischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ein. Die mittlerweile mehr als 100 000 deutsch/polnischen Doppelstaater können jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Für deutsche Staatsangehörige in Polen werden im 'Schlesischen Wochenblatt' vom 23. bis 29. Juni 1995 bereits Stellenangebote in der Bundesrepblik Deutschland zu Niedrigstlöhnen annonciert.
Damit werden auch andere Fragen nach der statistischen Grundlage der Spätaussiedlerpolitik und Minderheitenförderung der Bundesregierung aufgeworfen. Nach der Definition des Kopenhagener KSZE-Dokuments von 1990 ist für die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit die persönliche Entscheidung eines Menschen konstitutiv. Bislang konnte die Bundesregierung in ihren Antworten auf verschiedene parlamentarische Anfragen vom 31. März 1995 und vom 19. April 1995 keine Angaben zur Zahl der Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen machen. Selbst die Zahl der deutsch/polnischen Doppelstaater konnte nicht angegeben werden, obwohl die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auf einem bundesdeutschen Verwaltungsakt beruht. Befremdlich muß daher die Presseerklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Horst Waffenschmidt, vom 29. Mai 1995 wirken, in der er wörtlich schrieb: 'In Polen leben rd. 1 Mio. Deutsche'.
Im Nachbarstaat Polen wird die unbegrenzt vererbbare deutsche Staatsbürgerschaft bereits als Belastung der beiderseitigen Beziehungen angesehen. Der ehemalige polnische Außenminister Bartoszewski sagte gegenüber der Zeitschrift 'Focus': 'Wenn das so weitergeht, dann werden in Polen bald 30 Millionen Deutsche leben. Das liegt nicht im Interesse beider Seiten.'
Vorbemerkung
Seit 1990 werden der deutschen Minderheit in der Republik Polen im Einvernehmen mit der polnischen Regierung Hilfen vor allem im kulturellen und wirtschaft lichen Bereich gewährt. Diese Unterstützung hat dazu beigetragen, daß die Angehörigen der deutschen Minderheit sich in zunehmendem Maße entschlossen haben, in ihrer Heimat zu bleiben.
Fragen und Antworten14
Wie hat die Bundesregierung die genannte Zahl der Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen festgestellt, und auf welche Erhebungen oder Quellen stützt sie sich dabei?
Das Bekenntnis der Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist eine individuelle Entscheidung, Genaue Zahlen über die mögliche Größe der Minderheit liegen daher nicht vor.
Die Bundesregierung ist auf Schätzungen angewiesen.
Welche Personengruppen zählt die Bundesregierung neben den Doppelstaatern im einzelnen und mit jeweils welcher Zahlenstärke zu dieser Minderheit?
Die Bundesregierung zählt zu den Angehörigen der deutschen Minderheit Personen polnischer Staatsangehörigkeit, die deutscher Abstammung sind oder sich zur deutschen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen.
Die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit hat hier keine Bedeutung.
Eine genaue Zahl ist nicht bekannt.
Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß gemäß dem KSZE-Verständnis der Zurechnung zur deutschen Minderheit in Polen ausschließlich eine individuelle Entscheidung im Einzelfall zugrunde liegt und - auch zu lediglich 'statistischen' Zwecken - eine Vereinnahmung durch die Bundesregierung, z. B. aufgrund etwaiger Vermutungen über Abstammung, nicht stattfindet?
Die Bundesregierung kann die genaue Anzahl derjenigen, die sich zur deutschen Minderheit bekennen, nicht feststellen und erfaßt sie nicht statistisch. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Zahl derjenigen zu ermitteln, die sich aufgrund individueller Entscheidung zur deutschen Minderheit in Polen bekennen.
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es angesichts der Sensibilität der Minderheitenfrage im deutsch-polnischen Verhältnis auch in statistischen Fragen besonderer Sorgfalt bedarf?
Die Bundesregierung führt keine Statistik über die deutsche Minderheit in Polen, vgl. die Antwort zu Frage 3.
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß angesichts der möglichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Mißdeutung von Sätzen wie 'In Polen leben rd. 1 Mio. Deutsche' eine mit den Verträgen konforme Bezeichnung der Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen dem Niveau unserer Beziehungen zu unserem östlichen Nachbarn angemessener wäre?
Die Bundesregierung kann in der Wortwahl keine mißverständliche staatsangehörigkeitsrechtliche Deutung erkennen. In der in der Einleitung der Kleinen Anfrage erwähnten Presseerklärung vom 29. Mai 1995 wird - wie im deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit - grundsätzlich der Begriff 'Angehörige der deutschen Minderheit in Polen' verwendet. Im gleichen Sinne begreift die in der Presseerklärung im Zusammenhang mit der Zahl der Aussiedleranträge gewählte Bezeichnung 'Deutsche' die Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen als Staatsbürger der Republik Polen, die sich zur deutschen Kultur, Geschichte, Tradition und Sprache bekennen.
Im übrigen haben polnische Gerichte der Minderheit bestätigt, sich in ihren Verbandsnamen als 'Deutsche' bezeichnen zu können. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, kritischere Maßstäbe anzulegen.
Wie viele Anträge auf Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft von Bürgerinnen und Bürgern der Republik Polen sind derzeit ohne Verfahrensabschluß?
Die Bundesregierung verfügt lediglich über Angaben zu der Zahl der beim Bundesverwaltungsamt anhängigen Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen. Beim Bundesverwaltungsamt, das im Rahmen der §§ 17 Abs. 3, 27 des (Ersten) Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 in der Fassung vom 18. Juli 1979 für die Bearbeitung der weitaus meisten Anträge auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen von Personen aus der Republik Polen zuständig ist, waren insoweit nach dem Stand vom 30. November 1995 die Feststellungsverfahren von insgesamt 66 625 Personen noch nicht abgeschlossen.
Was im einzelnen sind die Hinderungsgründe (bitte nach Fallgruppen) für einen Verfahrensabschluß?
Die beim Bundesverwaltungsamt anhängigen Verfahren auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen werden dann abgeschlossen, wenn die je nach Fallkonstellation z. T. umfangreichen Sachverhaltsermittlungen durchgeführt worden sind und daraufhin eine an den jeweils einschlägigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen ausgerichtete endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Inwieweit teilt die Bundesregierung die . Auffassung, daß nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 eine Spätaussiedlung aus Polen nur noch im Ausnahmefall möglich ist?
Nach Auffassung der Bundesregierung kommt nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 eine Spätaussiedlung aus Polen nur noch in Ausnahmefällen in Betracht. Dies zeigt auch der Rückgang der Zahl der aufgenommenen Personen aus Polen von 17 742 im Jahre 1992 auf etwa 1700 im Jahre 1995. Dabei handelt es sich jetzt nahezu ausschließlich um Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes einen Aufnahmebescheid bzw. eine Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben und deswegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2' des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes nicht erfüllen müssen.
Davon zu unterscheiden sind diejenigen Fälle, in denen Angehörige der deutschen Minderheit in Polen zusätzlich zur polnischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Fälle eines Umzuges in die Bundesrepublik Deutschland unterfallen hier nicht dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz.
In welcher Höhe wurden jeweils 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und 1995 Bundesmittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern für informationspolitische Maßnahmen in Polen bereitgestellt?
1990 1991 1992 1993 1994 1995 109 990 DM 270 060 DM 426 644 DM 1 602 857 DM 1 249 755 DM 1 187 952 DM
Wie stellt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß mehr als 100000 in Polen lebende deutsch/polnische Doppelstaater in der Bundesrepublik Deutschland bei Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind, sicher, daß die informationspolitischen Maßnahmen in Polen nicht einseitig die Position der Regierungsparteien darstellen?
Aus den Mitteln, die in der Antwort zu Frage 9 näher beziffert sind, wurden fast ausschließlich deutschsprachige Zeitungen und Zeitschriften (z. B. Burda Moden, Sportbild, Süddeutsche Zeitung, Die Welt, Dialog, Auslandskurier, Mücke und Mücki) für die Verteilung in den deutschen Freundschaftskreisen erworben.
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die umfangreichen Fördermaßnahmen für die Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen Einfluß auf die subjektive Entscheidung von einzelnen haben, sich der deutschen Minderheit anzuschließen?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die die in der Fragestellung geäußerte Vermutung stützen.
Ist die Zielvorgabe in der Presseerklärung des Aussiedlerbeauftragten vom 29. Mai 1995, Ziel der Fördermaßnahmen der Bundesregierung sei 'der Aufbau einer kulturellen Identität der Minderheit', so zu verstehen, daß es der deutschen Minderheit an einer kulturellen Identität mangelt, und sieht die Bundesregierung in den wirtschaftlichen und kulturellen Fördermaßnahmen eine mögliche Gefahr, über wirtschaftliche Anreize die deutsche Minderheit in Polen zu vergrößern und so im benachbarten Ausland zu einer Reethnisierung beizutragen?
Für die kulturelle und bildungspolitische Förderung der deutschen Minderheiten im Ausland ist nach den Ressortabsprachen das Auswärtige Amt zuständig. Das Ziel dieser Fördermaßnahmen ist nicht eine Kultur von Staats wegen oder eine Volkstumspolitik, die die Geförderten vor das Problem einer doppelten Loyalität stellen würde. Ziel ist vielmehr die Erhaltung der kulturellen Identität auf dem jeweiligen Niveau und deren Entfaltung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Es geht also um die Unterstützung kultureller Eigeninitativen, die sich auch der polnische Staat zum Ziel gesetzt hat. Die Maßnahmen, insbesondere im in aller Regel öffentlichen Bildungssektor, werden mit den polnischen Behörden abgestimmt. Sie kommen allen Interessenten in der jeweiligen Bildungseinrichtung zugute.
Alle Maßnahmen sollen zugleich auch die Integration der deutschen Minderheit in ihr polnisches Umfeld fördern. Die in der Frage angesprochene mögliche Gefahr existiert nicht.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des polnischen Außenministers Bartoszewski, der befürchtet, daß in 'Polen bald 30 Millionen Deutsche leben'?
Außenminister Bartoszewski hat eine solche angebliche Sorge, die die Bundesregierung nicht teilen würde, in seinen häufigen Gesprächen mit der Bundesregierung nicht vorgetragen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der zunehmenden Anzahl deutsch/polnischer Doppelstaater auf das deutsch/polnische Verhältnis hinsichtlich der Tatsache, daß Fragen der Staatsangehörigkeit im Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 ausgeklammert wurden und auch darüber hinaus nicht ausreichend geregelt worden sind?
Hierzu wird auf die Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Dr. Eckart Werthebach, vom 14. November 1995 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Heinz Dieter Eßmann (CDU/CSU) vom 1. November 1995 zu den deutsch-polnischen Beziehungen verwiesen (vgl. Drucksache 13/3025, S. 12), die wie folgt lautet: 'Die Bundesregierung hat aus ihren Gesprächen mit der polnischen Regierung nicht den Eindruck, daß sich aus dem derzeitigen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht eine Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen ergibt. In beiden Rechtsordnungen gilt das Abstammungsprinzip, und demgemäß erwerben Kinder eines Elternteils, der neben der polnischen auch noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, durch Geburt beide Staatsangehörigkeiten. Umgekehrt gilt dies nach polnischem Recht aber auch für die hier lebenden deutsch-polnischen Doppelstaater. Die polnische Seite hat ihr Interesse daran bekundet, daß langfristig die im Asylkompromiß der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der SPD am 6. Dezember 1992 vereinbarte Begrenzung der automatischen Vererbbarkeit der deutschen Staatsangehörigkeit bei fehlendem Inlandsbezug realisiert wird, wie dies im Rahmen der Überlegungen für eine umfassende Neuregelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vorgesehen ist.'