Der mutmaßliche Mord an einem Polizisten und die neonazistischen Untergrundgruppen
der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Anschlag auf einen Berliner Buchhändler am 19. Februar 1997 und dem Polizistenmord an der Autobahn Hamburg-Berlin am 23. Februar 1997 ist in der Öffentlichkeit auf die Verbindungen des Täters zu neonazistischen Untergrundgruppen hingewiesen worden. In einem Bericht des „blick nach rechts" vom 5. März 1997 wird u. a. berichtet, Kai Dies-ner habe „seine braune Karriere" in Ostberlin in der „Nationalen Alternative" und dem besetzten Haus in der Weitlingstraße begonnen, wo auch „Neonazi-Führer wie Gottfried Küssel und Terroristen wie Ekkehard Weil" verkehrten. Später schloß er sich erst den Gruppierungen um Arnulf Priem und dann der Gruppe „Weißer Arischer Widerstand" (WAW) an. Die Zeitschrift „DER SPIEGEL" vom 3. März 1997 berichtet über die Teilnahme Kai Diesners an Wehrsportübungen der „Sozialrevolutionären Nationalisten" (S. 33).
Trotz dieser Verbindungen sah der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, in „DER SPIEGEL" vom 3. März 1997 „keine konkreten Anhaltspunkte dafür, daß in Deutschland rechtsterroristische Strukturen bestehen." (S. 33). Auch der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1995 (hrsg. vom Bundesministerium des Innern, August 1996, S. 113) stellt eine „Phase des Rechtsterrorismus" lediglich „zwischen 1977 und 1982" fest. „Rechtsextremistisch motivierte Gewalt wurde von Einzeltätern oder zumeist spontan entstandenen Gruppen ausgeübt und nicht von rechtsterroristischen Organisationen."
Demgegenüber stehen verschiedene Veröffentlichungen, die von einer systematischen paramilitärischen Ausbildung von Neonazis in Wehrsportlagern berichten und hinter den rechtsextremen Gewalttaten ein Netz von Organisationen erkennen, das zielgerichtet weltanschauliches wie praktisches Rüstzeug für den Untergrundkampf verbreitet. In dem 1996 in Berlin erschienenen Buch „Drahtzieher im braunen Netz" werden mehrere neonazistische Aufrufe zitiert, die offen zur Gewalt aufrufen. So ein „Deutsches Manifest" von 1995 mit den Worten „Ab dem 9. Mai 1995 beginnt der Volkskrieg ..." oder ein „Autonomnationalistisches Manifest 1990" mit dem Satz „Es könnte einmal die Stunde kommen, in der unsre agitatorische Munition durch Splitterhandgranaten, Flammöl und Explosivgeschosse ausgetauscht und/oder ergänzt wird." Darüber hinaus seien in der Neonaziszene Veröffentlichungen wie das „Werwolf-Handbuch - Winke für Jagdeinheiten" mit Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff oder die Strategieschrift „Eine Bewegung in Waffen" verbreitet worden. Die Gruppierung „WAW" wird als eine zielgerichtete Gemeinschaft von Mitgliedern verschiedener Organisationen beschrieben, die „die Zeitung ,NS-Denkzettel' gründeten, um in der Szene für den ,Werwolf' zu werben" (S. 40 ff.). Der Aussteiger Ingo Hasselbach beschreibt in seiner 1993 in Berlin und Weimar erschienenen Veröffentlichung „Die Abrechnung " regelmäßige Wehrsportübungen „mit scharfen Waffen" in den „märkischen Wäldern". Einige Wehrsportlager seien zusammen mit dem rassistischen „Ku-Klux-Clan" veranstaltet worden. Diese Gruppe habe in Zeesen bei Königs Wusterhausen mehrfach ein von Autonomen besetztes Haus angegriffen. Bei einem dieser Überfälle sei einem niederländischen Besetzer die Schulter durchschossen worden (S. 115f.). Abseits der „normalen Wehrsportübungen" sei auch der Bau von Briefbomben vermittelt worden. (vgl. Drahtzieher im braunen Netz, Berlin 1996, S. 43).
In dem 1996 in Berlin erschienenen „Handbuch deutscher Rechtsextremismus" (hrsgeg. von Jens Mecklenburg) wird auch über die NSDAP/AO berichtet, sie habe sowohl „Eine Bewegung in Waffen" teilweise nachgedruckt als auch eine Bombenbauanleitung auf Diskette versandt (S. 580). Ein „Party-Officer" der NSDAP/AO baute zudem die Wehrsportgruppe „Heimatschutzkorps Ostwestfalen-Lippe" auf, über die die Zeitschrift „DER SPIEGEL" in ihrer Ausgabe 18/1996 schrieb (S. 76f.) und bei deren Mitgliedern die Polizei im Herbst 1995 Waffen, Uniformen usw. beschlagnahmte. Der „Party-Officer", der zugleich V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes war, bestätigte in einem Interview der „tageszeitung" vom 8. Mai 1996 die Existenz von mindestens zwei weiteren Wehrsportgruppen der NSDAP/AO.
Insbesondere der „WAW" orientiert sich an der US-amerikanischen Organisation „White Aryan Resistance" (WAR) und der gleichnamigen schwedischen Terrorgruppe „ Vitt Ariskt Motstand" (VAM). Der WAR vertritt ähnlich der Werwolfstruktur den sog. „führerlosen Widerstand", der auf eine feste Gruppenstruktur nach außen hin verzichtet. Diese strategische Option ist auch von Neonazis in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden. („blick nach rechts" vom 5. März 1997). So wurde in der Ausgabe 2/96 der Szenezeitschrift „Blood and Honour, Division Deutschland" ausdrücklich zu „Leaderless Resistance" aufgerufen. Demnach ist die Schlußfolgerung naheliegend, daß die Existenz von sog. „Einzeltätern" dieser strategischen Option entspricht. Dafür spricht auch die Einbindung und Ausbildung des Kai Diesner durch verschiedene Organisationen der Neonaziszene.
Besonders besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang die aus der Weltanschauung begründete hohe Gewaltbereitschaft und der hohe Verbreitungsgrad von Waffen in der Neonaziszene. So war auch der mit Kai Diesner in enger Verbindung stehende Arnulf Priem Mitglied des „Allgemeinen Deutschen Schützen Clubs" (ADSC). Arnulf Priem übte auf einer Schießanlage des Clubs. Der mit ihm ebenfalls in Verbindung stehende Neonazi Günther Bebenroth stahl allein 300 Schußwaffen des ADSC (vgl. „DER SPIEGEL" Ausgabe 39/1994). Die Waffe Kai Diesners, so schreibt der „blick nach rechts" vom 5. März 1997, „stammt nach Ansicht der Polizei wahrscheinlich von einem österreichischen Kameraden des Todesschützen".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welchen Mengen wurden bei Rechtsextremen in den Jahren 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 jeweils Schußwaffen, Sprengstoffe und sonstige gefährliche Waffen beschlagnahmt?
Wie viele Feindlisten wurden bei Rechtsextremen jeweils in den Jahren 1990 bis 1996 beschlagnahmt?
Wie viele Wehrsportübungen mit scharfen Waffen sind der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1990 bis 1996 bekanntgeworden?
a) Von welchen Gruppierungen wurden diese Wehrsport-übungen jeweils organisiert, oder - sofern sie von Einzelpersonen órganisiert wurden - welchen Gruppierungen können diese ggf. zugerechnet werden?
a) Wie viele Rechtsextremisten nahmen jeweils an diesen Wehrsportübungen teil?
b) Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Organisation oder Teilnahme an diesen Wehrsportübungen?
Welche Anleitungen zu Gewalttaten aus der rechtsextremen Szene sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Verbindungen deutscher Rechtsextremisten zu ausländischen neonazistischen und rassistischen Terrorgruppen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche verfassungsschutzrelevanten Auskünfte kann die Bundesregierung insbesondere über die Herkunft der Tatwaffe Kai Diesners geben?
Welche Auskünfte kann die Bundesregierung über die Gruppierungen um Arnulf Priem, über die „Nationale Alternative", die „Sozialrevolutionären Nationalisten" und die Gruppe „WAW" geben und über die Straftaten, die von deren Anhängern verübt wurden?
a) Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fall Kai Diesner hinsichtlich einer Gefährdung der inneren Sicherheit durch Anhänger dieser Gruppierungen?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ggf. ergriffen, um eine Gefährdung der inneren Sicherheit durch diese Gruppierungen abzuwenden?
Welche Auskünfte kann die Bundesregierung über die Gruppierungen „Nationales Einsatzkommando", „Ku-Klux-Clan", „Wehrsportgruppe 1. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg" (Handbuch des Rechtsextremismus, a. a. O., S. 636), die Wehrsportgruppen der NSDAP/AO und die Hersteller und Verbreiter der Neonazi-Feindliste „Der Einblick" (Verfassungsschutzbericht 1995, a. a. O., S. 127 f.) geben?
Wie beurteilt die Bundesregierung neue Tendenzen wie das „Werwolf-Konzept" oder den „führerlosen Widerstand" in der neonazistischen Szene?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ergriffen, um gegen neonazistische Untergrundgruppen vorzugehen?
Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 129 a StGB (alle Tatbestands-Alternativen) wegen Bildung terroristischer Vereinigungen wurden jeweils in den Jahren 1990 bis 1996 gegen Linksextremisten und Rechtsextremisten eingeleitet?