Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1778
16. Wahlperiode 07. 06. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/1567 –
Belastungen der Autofahrerinnen und Autofahrer durch die Finanzpolitik der
Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Autofahrer in Deutschland sind durch die Finanzpolitik der
Bundesregierung in besonderer Weise betroffen. Die Mehrwertsteuer wird nicht nur über
steigende Kraftstoff- sondern auch durch höhere Kfz-Preise zu einer
erheblichen Mehrbelastung für die Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland
führen. Schon heute werden Altfahrzeuge wesentlich länger genutzt und
oftmals erst nach ca. neun Jahren ausgewechselt. Die Folgen sind eine zusätzliche
Umweltbelastung und ein geringerer Sicherheitsstandard durch eine oftmals
schlechtere technische Ausstattung der Fahrzeuge. Die
Mehrwertsteuererhöhung wird diesen Trend weiter befördern.
Außerdem führt die erhöhte Mehrwertsteuer zu einer Verteuerung der dringend
notwendigen Investitionen in die Infrastruktur. Die Erhöhung stellt damit
indirekt auch eine Kürzung der Investitionsmittel für den Ausbau bzw. die
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur dar.
Durch die Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer könnten
die Erhebungskosten in Höhe von ca. 200 Mio. Euro gespart werden.
Außerdem wäre das ein ökologisch positives Signal, da nicht mehr der Besitz,
sondern die Nutzung des Fahrzeuges besteuert würde. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juni 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1778 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer bedingt durch die
gestiegenen Kraftstoffpreise in den letzten sechs Monaten?
2. Welche Steuern und Abgaben belasten Ankauf und Nutzung von
Personenkraftwagen, und wie hat sich das Aufkommen aus diesen Steuern bzw.
Abgaben seit Beginn der 14. Legislaturperiode geändert?
3. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich nach Ansicht der
Bundesregierung die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhung der
Mehrwertsteuer auf die einzelnen Kraftstoffarten und Personenkraftwagen?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst beantwortet:
Umsatzsteuer
Die auf den Erwerb von Personenkraftwagen in den Jahren 1998 bis 2004 in
Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist der amtlichen Umsatzsteuerstatistik zu
entnehmen (siehe nachstehende Tabelle); aktuellere Daten liegen der
Bundesregierung nicht vor. Soweit aber die Käufer als Unternehmer zum
Vorsteuerabzug berechtigt waren, wurde die beim Erwerb entrichtete Umsatzsteuer von den
Finanzbehörden erstattet. Eine Aufteilung nach Vorsteuerabzugsberechtigten
und wirtschaftlich belasteten Endverbrauchern ist nicht möglich. Deshalb kann
das aus Kraftfahrzeugkäufen letztlich resultierende Umsatzsteueraufkommen
nicht näher quantifiziert werden.
Steuerpflichtige, Umsätze und Umsatzsteuer im Einzelhandel mit Kraftwagen
(Klassifikationsnummer 50.10.3)
1) Mit mehr als 17 500 Euro Jahresumsatz.
2) Ohne Umsatzsteuer.
Die auf Kraftstoffe erhobene Umsatzsteuer wird nicht gesondert statistisch
erfasst. Die Bundesregierung geht allerdings nicht davon aus, dass die
gestiegenen Kraftstoffpreise in 2005 und 2006 zu zusätzlichen Einnahmen aus der
Umsatzsteuer geführt haben. Erhöhungen der Kraftstoffpreise führen vielmehr
dazu, dass die privaten Haushalte zur Kompensation die Nachfrage nach
anderen Konsumgütern einschränken. Unter der Annahme eines konstanten
verfügbaren Einkommens und einer konstanten Sparquote ergibt sich damit ein
unverändertes Umsatzsteueraufkommen.
Die Auswirkungen der geplanten Erhöhung des Regelsatzes der Umsatzsteuer
auf das Preisniveau und das Umsatzsteueraufkommen kann nur durch
gesamtwirtschaftliche Zielprojektion ermittelt werden. Die Wirkung auf einzelne
Wirtschaftszweige bzw. Warengruppen ist nicht quantifizierbar. Die
Steuermehreinnahmen durch Anhebung des Umsatzsteuerregelsatzes von 16 auf 19 Prozent
wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsbegleitgesetz
2006 auf rund 23 Mrd. Euro bei voller Wirksamkeit geschätzt.
Berichtsjahr
Steuerpflichtige1) Lieferungen und
Leistungen2)
Umsatzsteuer vor
Abzug der Vorsteuerbeträge
Anzahl 1 000 Euro
1998 37 660 76 729 968 11 741 516
1999 37 526 79 616 986 12 392 941
2000 37 543 78 028 018 11 993 401
2001 37 790 82 107 150 12 571 532
2002 37 853 85 162 245 13 305 017
2003 38 061 83 965 486 12 900 281
2004 38 756 82 762 148 12 738 085
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1778Kraftfahrzeugsteuer
Jahresdaten zu dem auf Personenkraftwagen entfallenden Anteil der
Kraftfahrzeugsteuer liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Angaben der
Geschäftsstatistik der Länder zur Kraftfahrzeugsteuer bei Personenkraftwagen, jeweils
zum Stand vom 1. Juli, lässt sich dieser Anteil wie folgt näherungsweise
bestimmen:
Anteil der Personenkraftwagen am Kraftfahrzeugsteueraufkommen
Mineralölsteuer
Das Mineralölsteueraufkommen aus der Besteuerung von Otto- und
Dieselkraftstoffen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Eine Aufteilung auf
Personen- und Lastkraftwagen ist nicht möglich.
Mineralölsteueraufkommen
Versicherungsteuer
Hinsichtlich der Versicherungsteuer liegen der Bundesregierung keine Daten
zum Aufkommen aus Kraftfahrzeugversicherungen für Personenkraftwagen
vor. Das gesamte Versicherungsteueraufkommen ist der nachstehenden Tabelle
zu entnehmen:
Versicherungsteueraufkommen
4. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung des vollen
Mineralölsteuersatzes auf Biokraftstoffe in Verbindung mit der
Beimengungspflicht auf die Preise von Benzin und Diesel auswirken, und wie
begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Zum 1. Januar 2007 soll eine Verpflichtung, einen gesetzlich bestimmten
Mindestanteil an Biokraftstoffen in Deutschland in Verkehr zu bringen
(Biokraftstoffquote), eingeführt werden. In Verkehr gebrachte Biokraftstoffe – in
Reinform oder als Beimischung zu fossilen Kraftstoffen –, die in die
Biokraftstoffquote fallen, sollen der Regelbesteuerung der Energie- bzw. Mineralölsteuer
unterliegen. Ausgehend von der derzeitigen Mineralölmarktlage, der Annahme
sich zumindest mittelfristig nicht gravierend ändernder marktpolitischer
Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der sich aus heutiger Sicht
abzeichnenden Marktentwicklung bei den Biokraftstoffen, dürfte dies zu einer
Verteuerung der Kraftstoffe um rund 1,5 Cent je Liter führen (ohne
Umsatzsteuer).
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Mrd. Euro
6,2 6,3 5,7 6,5 6,4 6,1 6,2 6,7
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Mrd. Euro
Steuersoll Benzin 20,4 21,2 22,1 22,5 22,7 22,9 21,7 20,4
Steuersoll Diesel 10,3 11,4 12,8 14,0 14,7 15,6 15,6 15,1
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Mrd. Euro
7,1 7,1 7,2 7,4 8,3 8,9 8,8 8,7
Drucksache 16/1778 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Erhöhung der
Mehrwertsteuer auf die geplanten Investitionsvorhaben im Verkehrsbereich aus,
und ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass trotz
eventueller Preissteigerungen alle Vorhaben wie geplant umgesetzt werden
können?
Die Bundesregierung sieht keine Gefährdung von
Verkehrsinvestitionsvorhaben. Unter Wettbewerbsbedingungen ist nicht von einer vollständigen
Überwälzung der Umsatzsteuererhöhung von den Unternehmen auf die
Endverbraucher auszugehen. Zudem dürfte die damit finanzierte Senkung des
Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte – insbesondere in
arbeitsintensiven Branchen – gegenläufige preissenkende Wirkungen entfalten.
6. Welche Auswirkungen auf die Umwelt hat nach Ansicht der
Bundesregierung die verlängerte durchschnittliche Nutzungsdauer von
Personenkraftwagen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Mehrwertsteuererhöhung auf das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und
Bürger in Bezug auf die Neuanschaffung von Personenkraftwagen?
Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in seinem Jahresbericht 2005 ist das
Durchschnittsalter der Personenkraftwagen auf acht Jahre gestiegen.
Gleichwohl wurden in den zurückliegenden Jahren insgesamt die Emissionswerte
kontinuierlich reduziert. Die Bundesregierung geht nicht von gravierend
nachteiligen Auswirkungen der geplanten Umsatzsteuererhöhung auf das
Investitionsverhalten hinsichtlich neuer Personenkraftwagen aus, zumal die durch die
Erhöhung ermöglichte strukturelle Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
sowie die Senkung der Lohnnebenkosten das Konsum- und Investitionsklima
mittel- und langfristig verbessern werden.
7. Welche politischen Ziele werden mit der Kraftfahrzeugsteuer verfolgt?
Hauptziel der Kraftfahrzeugsteuer ist die Erzielung staatlicher Einnahmen, die
nach dem Grundgesetz den Ländern zustehen. Daneben wird seit einiger Zeit
vor allem das umweltpolitische Ziel verfolgt, durch eine emissionsbezogen
gestaffelte Besteuerung insbesondere bei Personenkraftwagen finanzielle
Anreize für neue und nachgerüstete Fahrzeuge zu geben, die Umwelt und Klima
weniger belasten.
8. Werden diese Ziele erreicht?
Ja.
9. Wie viele Parameter sind bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von
Personenkraftwagen regelmäßig zu berücksichtigen, und um welche
handelt es sich dabei?
Die Kraftfahrzeugsteuer wird in der Regel nach Emissionsverhalten und
Hubraum bemessen. Dabei gelten für Dieselmotoren höhere Steuersätze. Diese
gehen auf einen pauschalierten Ausgleich für die niedrigere Belastung mit
Mineralölsteuer zurück, der im Jahr 1989 eingeführt sowie 1991 und 1994
angehoben wurde.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/177810. Auf welche Summe belaufen sich die Erhebungskosten der
Kraftfahrzeug-, der Mineralöl- bzw. der Ökosteuer?
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Jahr 2002 auf Grundlage der von
den Ländern jeweils ermittelten Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und
der Kosten für die Festsetzung und Erhebung – einschließlich Vollstreckung –
dieser Steuer Verwaltungskosten in Höhe von rund 205,5 Mio. Euro ermittelt;
das entsprach einem bundesdurchschnittlichen Verwaltungskostenanteil von
2,575 Prozent des Kraftfahrzeugsteueraufkommens. Aktuellere Zahlen liegen
der Bundesregierung nicht vor. Es kann aber aufgrund des hohen
Automatisierungsgrades bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer
davon ausgegangen werden, dass die anteiligen Kosten geringer geworden sind.
Die Erhebungskosten der Mineralölsteuer betrugen im Jahr 2005 rund 7,65 Mio.
Euro. Dies entspricht einem Anteil von 0,019 Prozent am Gesamtaufkommen
bzw. 0,022 Prozent am Aufkommen aus der Besteuerung der Kraftstoffe.
11. Ab welchen Kraftstoffpreisen ist nach Ansicht der Bundesregierung die
Mobilität der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, und wie haben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen der Bürgerinnen und
Bürger im Verhältnis zu den Kraftstoffpreisen in den letzten fünf Jahren
geändert?
Mobilität hängt von vielen Faktoren ab. Die Kosten der Nutzung von
Kraftfahrzeugen und die Entwicklung der Kraftstoffpreise sind nur ein Teilbereich der
vielfältigen Bestimmungsgründe. Im Fünfjahreszeitraum von 2000 bis 2005
sind die Kraftstoffpreise, wie sie in den Verbraucherpreisindex des Statistischen
Bundesamtes mit einem Gewicht von knapp 3,5 Prozent eingehen, stärker
gestiegen als das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (siehe
nachstehende Tabelle). Der überproportionale Anstieg resultierte, insbesondere in den
beiden letzten Jahren, weit überwiegend aus den aktuellen Entwicklungen an
den Treibstoffmärkten. Dies hat dazu beigetragen, dass das Fahrverhalten in
stärkerem Maße als früher an kraftstoffsparenden und umweltschonenden
Gesichtspunkten ausgerichtet wird. Bisher war nicht zu beobachten, dass die
Mobilität wirtschaftlich und gesellschaftlich nachteilig eingeschränkt worden
wäre. Auch für die Zukunft lässt sich für sich genommen kein hypothetischer
Kraftstoffpreis festlegen, ab dem eine solche Einschränkung eintreten würde.
Veränderung der Kraftstoffpreise und verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte
12. Auf welche Summe belaufen sich nach Ansicht der Bundesregierung die
mit den einzelnen Ausnahmetatbeständen verbundenen Steuerausfälle bei
der Kraftfahrzeugsteuer?
Die geschätzten Steuermindereinnahmen aufgrund der
kraftfahrzeugsteuerlichen Vergünstigungen für schwerbehinderte Fahrzeughalter betragen ins-
Jahr Kraftstoffpreise Verfügbare Einkommen
der privaten Haushalte
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent
2001 1,0 3,9
2002 2,3 1,1
2003 4,6 2,1
2004 4,4 2,1
2005 8,2 1,7
Drucksache 16/1778 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodegesamt rund 140 Mio. Euro. Für Personenkraftwagen mit einem ausschließlich
elektrischen Antrieb ermäßigt sich die Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Die
Mindereinnahmen betragen rund 0,2 Mio. Euro. Diese Angaben beruhen auf der
Geschäftsstatistik der Länder zur Kraftfahrzeugsteuer und auf Angaben des
Kraftfahrt-Bundesamtes zum Bestand an Elektro-Personenkraftwagen.
Für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen sind zum 31. Dezember
2005 sämtliche Steuerbefreiungen ausgelaufen. Zu weiteren steuerbefreiten
Personenkraftwagen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
13. Warum werden Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der
Polizei, der Zollgrenzdienste etc. von der Kraftfahrzeugbesteuerung
ausgenommen?
Die Befreiungsvorschrift ist im öffentlichen Interesse und trägt den
Besonderheiten dieser staatlichen Schutzeinrichtungen Rechnung.
14. Auf welche Weise werden die mit der Kraftfahrzeugbesteuerung
verbundenen politischen Ziele bei den Institutionen, die von der Besteuerung
ausgenommen wurden, erreicht, und wie hat sich die durchschnittliche
Motorenleistung bzw. der durchschnittliche Verbrauch der Fahrzeugflotte der
Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Zollgrenzdienste in den letzten
fünf Jahren verändert?
Grundsätzlich wird das umweltpolitische Ziel, schadstoffarme Kraftfahrzeuge
bei der Bundeswehr, Bundespolizei und Zollverwaltung in den Verkehr zu
bringen, durch ständig verschärfte verkehrsrechtliche Anforderungen an das
Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen und eine entsprechende Beschaffung im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erreicht.
Bundeswehr
Die Fahrzeugflotte der ungepanzerten Radfahrzeuge der Bundeswehr hat sich in
den letzten fünf Jahren mit der Leistungserbringung durch die BwFuhrpark-
Service GmbH gravierend verändert. Seit 2002 werden die handelsüblichen
Fahrzeuge durch die BwFuhrpark-Service GmbH bereitgestellt.
Vergleichszahlen zur durchschnittlichen Motorleistung und dem durchschnittlichen
Kraftstoffverbrauch gegenüber den früher in Eigenverantwortung betriebenen
Fahrzeugen sind nicht verfügbar. Allerdings ist in umweltpolitischer Hinsicht bereits
die starke Verminderung des Fahrzeugbestandes positiv zu bewerten. Bei der in
militärischer Verantwortung betriebenen Fahrzeugflotte der ungepanzerten
Radfahrzeuge hat sich die durchschnittliche Motorleistung bzw. der
durchschnittliche Kraftstoffverbrauch nicht geändert.
Bundespolizei
Die Motorleistung aller Kraftfahrzeuge der Bundespolizei entspricht ihren
aufgabenbedingten Anforderungen. Die technische Entwicklung der Motoren
führte bei gleichem Hubraum zu erhöhter Motorleistung. Gleichzeitig sind im
Zuge technischer Verbesserungen an den Kraftfahrzeugen die Leergewichte
gestiegen. Das Leistungsgewicht (Verhältnis von der Leistung zum Gewicht) hat
sich daher in den letzten fünf Jahren grundsätzlich nicht verändert. Der
Durchschnittsverbrauch der Kraftfahrzeugflotte der Bundespolizei ist in den letzten
fünf Jahren um 14,3 Prozent gesunken.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1778Zollverwaltung
Die durchschnittliche Motorleistung bei Dienstkraftfahrzeugen der
Zollverwaltung hat sich in den letzten fünf Jahren geringfügig erhöht (ca. 10 Prozent).
Durch die bei der Zollverwaltung praktizierte Verfahrensweise,
Dienstkraftfahrzeuge bereits nach einem Jahr wieder zu verkaufen und für den Erlös ein neues
Fahrzeug zu erwerben, ist die Fahrzeugflotte erheblich modernisiert worden und
der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch durch zunehmenden Einsatz von
moderner Motorentechnik trotz erhöhter Motorleistung in etwa gleich geblieben.
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Fahrzeuge in Deutschland, für die keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden
muss, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen
Befreiungstatbestände?
Nach Angaben der Geschäftsstatistik der Länder zur Kraftfahrzeugsteuer waren
am 1. Juli 2005 289 222 Personenkraftwagen nach § 3a Abs. 1 des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes steuerbefreit. Angaben über den Bestand an
Personenkraftwagen, die aus technischen und Vereinfachungsgründen (z. B. zulassungsfreie
Personenkraftwagen nach § 18 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und
im öffentlichen oder sozialen Interesse (Personenkraftwagen im Dienst der
Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, des Zollgrenzdienstes, des
Rettungsdienstes, für den diplomatischen oder konsularischen Dienst) steuerbefreit sind,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Wie viele Fahrzeuge sind derzeit jeweils in die einzelnen (Schadstoff-)
Klassen bei der Kraftfahrzeugsteuer eingestuft?
Nach Angaben der Geschäftsstatistik der Länder zur Kraftfahrzeugsteuer waren
am 1. Juli 2005 die zugelassenen, steuerpflichtigen Personenkraftwagen in
folgende Emissionsgruppen eingestuft:
Bestand an Personenkraftwagen nach Emissionsgruppen
17. Welche Staaten fordern für Dienstfahrzeuge deutscher Botschaften bzw.
diplomatischer Vertretungen Steuern, und auf welche Summe belaufen
sich die entsprechenden jährlichen Ausgaben der betroffenen deutschen
Behörden?
Der Bundesregierung sind keine Staaten bekannt, die in der Praxis
Kraftfahrzeugsteuern für das Halten von Dienstkraftfahrzeugen deutscher Botschaften
bzw. deutscher multilateraler Vertretungen erheben. Es fallen diesbezüglich
keine Ausgaben an.
Emissionseinstufung nach Schadstoffgrenzwerten Steuerpflichtiger Bestand
am 1. Juli 2005 in Mio.
Euro-4 10,9
Euro-3 11,2
Euro-2 7,3
Euro-1 und Vergleichbare 9,2
Andere, für die Fahrverbot bei Ozonalarm nicht galt 0,2
Andere, für die Fahrverbot bei Ozonalarm galt 0,5
Übrige 0,5
Drucksache 16/1778 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode18. Wird für Fahrzeuge diplomatischer Vertretungen in Deutschland
Kraftfahrzeugsteuer erhoben, und wie hoch sind ggf. die damit verbundenen
jährlichen Einnahmen?
Nach Artikel 2 Buchstabe a des Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom
18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) in
Verbindung mit § 3 Nr. 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes werden die
ausländischen diplomatischen Missionen in Deutschland für ihre Dienstkraftfahrzeuge
von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn Gegenseitigkeit gewährt wird. Die
aktuelle Länder-Gegenseitigkeitsliste zu dieser Frage sieht grundsätzlich die
uneingeschränkte Befreiung vor. Lediglich im Verhältnis zu drei Staaten gibt es
einschränkende Regelungen, die jedoch aus Sicht der Bundesregierung in der
Praxis keine Bedeutung haben. Über damit verbundene jährliche Einnahmen,
die den Ländern zustehen würden, ist der Bundesregierung nichts bekannt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]