Förderung der biologischen Vielfalt in den deutschen Waldgebieten durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai 2008 ist die Bundesregierung Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Auf dieser Konferenz wird es schwerpunktmäßig auch um die Umsetzung des 2002 beschlossenen Arbeitsprogramms zu Wäldern, um neue Maßstäbe für die Einrichtung von Waldschutzgebieten sowie um die Finanzierung des Waldschutzes gehen. Natürliche Wälder tragen durch ihre ökologischen Funktionen im erheblichen Maße zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zum Klimaschutz bei.
Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, als Gastgeberin und zukünftige Präsidentin der CBD, den Schutz der nationalen Wälder sicherzustellen.
Im Vorfeld dieser Konferenz – am 7. November 2007 – hat das Bundeskabinett die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Zum Thema Wald sind hier Visionen und Ziele definiert worden. Allerdings ist in dieser Strategie nicht dargelegt, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung zum Erreichen dieser Ziele beitragen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Welche Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Wälder in Deutschland wird die Bundesregierung noch vor der 9. VSK ergreifen bzw. abschließen?
Welchen nationalen Beitrag wird die Bundesregierung für die Umsetzung des Arbeitsprogramms zu Wäldern auf der 9. VSK leisten?
Welche Finanzmittel wird die Bundesregierung für die effektive und zügige Umsetzung des Arbeitsprogramms zu Wäldern während und nach der 9. VSK bereitstellen?
Wann plant die Bundesregierung, einen Bericht über den Stand ihres nationalen Beitrags zum globalen Schutzgebietsnetz an das CBD-Sekretariat abzugeben, um ihrer Informationsverpflichtung als Vertragsstaat nachzukommen?
Wird die Bundesregierung auf der 9. VSK nationale Waldschutzgebiete für ein globales Register der CBD melden (Auflistung nach Lage, Größe), und wenn nein, warum nicht?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass sich Bäume und Sträucher der natürlichen Waldgesellschaft ganz überwiegend naturnah verjüngen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, in der Bewirtschaftung der Wälder natürliche Prozesse stärker zur Förderung ökologischer Funktionen zu nutzen?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass in den Wäldern Alt- und Totholz in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind?
Was sieht die Bundesregierung als einen ausreichenden Anteil an Alt- und Totholz in Menge und Qualität an?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, dass bis 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fünf Prozent der Waldfläche beträgt?
In welchem Maße will die Bundesregierung dieses Ziel durch die Ausweisung entsprechender Schutzgebiete, und in welchem Maße durch Vertragsnaturschutz erreichen?
Welchen Beitrag soll nach Auffassung der Bundesregierung der Staatswald zur Erreichung dieses Ziels leisten?
Versteht die Bundesregierung unter Wäldern mit natürlicher Waldentwicklung Waldflächen, die vollständig aus der Nutzung genommen wurden, und wenn nein, welche Form und welcher Umfang der Nutzung soll in Wäldern mit natürlicher Waldentwicklung noch zugelassen sein?
Wie hoch ist aktuell in Deutschland der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung?
Wie hat sich in Deutschland der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung seit 1990 entwickelt (aufgelistet nach Ländern)?
Wie viele so genannte alte Waldstandorte sind noch in Deutschland vorhanden (aufgelistet nach Ländern)?
Durch welche verbindlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung den Erhalt der bedrohten Buchenwälder in Deutschland sicherstellen?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass bei der Neubegründung von Wäldern vermehrt standortheimische Baumarten verwendet werden und sich der Anteil nicht standortheimischer Baumarten kontinuierlich reduziert?
Welche Instrumente wird die Bundesregierung einsetzen, um das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, großräumige, unzerschnittene Waldgebiete zu erhalten?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung das Vorhaben unterstützen, die großräumigen Waldgebiete durch Verbindungsbiotope miteinander zu vernetzen?
Wie hat sich in Deutschland seit 1990 der Anteil unzerschnittener großräumiger Waldgebiete von über 100 km2 entwickelt (aufgelistet nach Ländern)?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass natürliche und naturnahe Waldgesellschaften erhalten und entwickelt werden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um – wie in der nationalen Biodiversitätsstrategie formuliert – alte Waldstandorte besonders zu schützen und Waldflächen mit traditionellen naturschutzfachlich bedeutsamen Nutzungsformen zu erhalten und möglichst zu vermehren?
Welche Unterstützung plant die Bundesregierung, damit historische Waldnutzungsformen wie Mittel-, Nieder- und Hutewald mit ihrem hohen Naturschutz- oder Erholungspotenzial weitergeführt und nach Möglichkeit ausgebaut werden?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um – wie in der nationalen Biodiversitätsstrategie formuliert – im Privatwald auf mindestens zehn Prozent der Fläche Vertragsnaturschutz zu erreichen, und an welche inhaltlichen Vereinbarungen denkt sie hier?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn auf zehn Prozent des Privatwaldes Vertragsnaturschutz umgesetzt wird, und wer soll aus Sicht der Bundesregierung welchen Anteil dieser Kosten tragen?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um – wie in der nationalen Biodiversitätsstrategie formuliert – bis 2010 eine abgestimmte Strategie von Bund und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand vorlegen und bis 2020 umzusetzen zu können?
Wird die Bundesregierung ihr in der nationalen Biodiversitätsstrategie formuliertes Vorhaben, die Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung klarer zu fassen, bereits im Rahmen der für 2008 angekündigten Novelle des Bundeswaldgesetzes umsetzen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bis 2010 das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel einer Zertifizierung von 80 Prozent der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards zu erreichen?
Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter hochwertigen ökologischen Standards?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, das Verhältnis zwischen Waldverjüngung und Wildbesatz bis 2020 auszugleichen?
Welche Änderungen des Bundesjagdgesetzes sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen?
Welche Überlegungen verbindet die Bundesregierung mit ihrem in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierten Ziel, die Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen, und welche Instrumente und Maßnahmen scheinen ihr hier geeignet?
Wie wird die Bundesregierung – wie in der nationalen Biodiversitätsstrategie formuliert – sicherstellen, dass in Wäldern weiterhin keine gentechnisch veränderten Organismen oder deren vermehrungsfähige Teile verwendet werden?
Wie wird die Bundesregierung die Erreichung ihrer Ziele bei der Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in den Ländern evaluieren, und welche Sanktionsmöglichkeiten wird sie schaffen, um die zügige Umsetzung von Maßnahmen durchzusetzen?
Wann wird die Bundesregierung einen nationalen Waldschutzplan vorlegen, um einen nationalen Beitrag zum globalen Schutz der Wälder zu leisten?
Plant die Bundesregierung auch in devastierten – also zerstörten – Waldgebieten Schutzgebiete einzurichten, um die Regenerierung, Renaturierung und Wiederbegrünung der Wälder in Deutschland sicher zu stellen?
Wie viel Prozent der Fläche der in Deutschland gemeldeten Natura 2000 Gebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung Waldgebiete, und bestehen für diese Gebiete bereits verbindliche Managementpläne und ein regelmäßiges Beobachtungsprogramm (Monitoringsystem)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung von Managementplänen und dauerhaften Beobachtungsprogrammen (Monitoring) in den nationalen Waldschutzgebieten?
Wie viel Hektar des geplanten Nationalen Naturerbes werden Waldflächen sein, und welcher Anteil dieser Flächen soll bis wann vollständig aus der Nutzung genommen werden?
Welche naturschutzfachlichen Auflagen plant die Bundesregierung bei der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes den Neueigentümern aufzuerlegen?