Bildungspolitische Konsequenzen der verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2006 hat das europäische Parlament mit den Stimmen der sozialdemokratischen und konservativen Fraktionen die als „Bolkestein-Richtlinie“ bezeichnete Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Vorausgegangen waren Proteste außerparlamentarischer Bewegungen, bei denen auch das Thema Bildung eine entscheidende Rolle spielte. In der verabschiedeten Neufassung wurde somit gegenüber dem ersten Entwurf zum einen eine klarere Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichen Bildungssystem versucht. Zum anderen wurden Formulierungen hinzugefügt, die die nationale Eigenständigkeit der jeweiligen Bildungssysteme gewährleisten sollen. Bildungspolitische Organisationen – wie die europäische Bildungsgewerkschaft – hielten diese Änderungen allerdings nicht für ausreichend.
Rund zwei Jahre nach der Verabschiedung der Richtlinie stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich daraus für das deutsche Bildungssystem ergeben und inwieweit sich die Befürchtungen einer weiteren Privatisierung im Bildungsbereich bewahrheitet haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
a) Welche Evaluationen zu bildungspolitischen Konsequenzen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie liegen der Bundesregierung vor?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihnen?
c) Hält sie die in Frage 1a benannten Evaluationen für ausreichend, um die bildungspolitischen Konsequenzen der Dienstleistungsrichtlinie umfassend einschätzen zu können?
Hält die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen seit der Verabschiedung der Richtlinie den darin zu Bildungsfragen gefundenen Kompromiss für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
a) Bei welchen Bildungsangeboten in Deutschland handelt es sich derzeit nicht um einen nach der Definition der Dienstleistungsrichtlinie „in nationalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“?
b) Nehmen solche Bildungsangebote seit der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie ab oder nehmen sie zu?
c) Welche Veränderungen in Qualität und Kosten haben sich für diese Bildungsangebote in den letzten beiden Jahren ergeben?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in Frage 4b und 4c genannten Entwicklungen?
Inwieweit konnte die Dienstleistungsrichtlinie dazu beitragen, die Situation der Beschäftigten in Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung zu verbessern (bitte mit Begründung)?
a) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits grundständige Studiengänge, die nicht unter die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von „in nationalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“ fallen?
Wenn ja, welche?
b) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits Masterstudiengänge, die nicht unter die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von „in nationalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“ fallen?
Wenn ja, welche?
c) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits sonstige Weiterbildungsangebote, die nicht unter die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von „in nationalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“ fallen?
Wenn ja, welche?
d) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits Zusatzangebote wie Sprachkurse, Bewerbungstrainings, Medientrainings etc., die nicht unter die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von „in nationalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“ fallen?
Wenn ja, welche?
a) Waren der Bundesregierung die in Frage 5a bis 5d genannten Angebote bei der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie bekannt bzw. die Entwicklung dorthin absehbar?
b) Welche Auswirkungen hat die Dienstleistungsrichtlinie auf diese Bildungsangebote?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund dieser Auswirkungen?
a) Welche Bereiche und Angebote in der beruflichen Bildung fallen aktuell unter den Geltungsbereich der Richtlinie?
b) Wie haben sich die in Frage 7a genannten Bereiche und Angebote seit der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie entwickelt?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund dieser Entwicklung?
a) Welche Bereiche und Angebote in der Weiterbildung fallen aktuell unter den Geltungsbereich der Richtlinie?
b) Wie haben sich die in Frage 8a genannten Bereiche und Angebote seit der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie entwickelt?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
a) Welche Bereiche und Angebote in der frühkindlichen Bildung fallen aktuell unter den Geltungsbereich der Richtlinie?
b) Wie haben sich die in Frage 9a genannten Bereiche und Angebote seit der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie entwickelt?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
Um was für Angebote handelt es sich im deutschen Bildungssystem bei den „sonstigen Bildungsdienstleistungen“, die unter den Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen, genau?
a) Wie haben sich seit der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie diese sonstigen Bildungsdienstleistungen quantitativ und qualitativ entwickelt?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
Hat in den Debatten über die Dienstleistungsrichtlinie der geplante Europäische Qualifikationsrahmen eine Rolle gespielt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum wurde diese Planung nicht berücksichtigt?
a) Wie wird sich die Einführung des geplanten nationalen Qualifikationsrahmens auf die Bedeutung der sonstigen Bildungsdienstleistungen auswirken?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund dieser Auswirkungen?
Sieht die Bundesregierung auf nationaler und/oder europäischer Ebene angesichts der Erfahrungen bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Handlungsbedarf im bildungspolitischen Bereich?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
a) Gibt es im Zuge der jüngsten Entwicklungen der WTO-Verhandlungsrunde Forderungen einzelner Staaten, die den Bildungsbereich betreffen bzw. die Auswirkungen auf den Bildungsbereich haben könnten?
Wenn ja, welche?
b) Wie ist die Position der Bundesregierung dazu?