Staatsverschuldung
der Abgeordneten Karl Diller, Manfred Hampel, Monika Heubaum, Ilse Janz, Ernst Kastning, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Eckart Kuhlwein, Klaus Lohmann (Witten), Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Rolf Niese, Günter Oesinghaus, Rudolf Purps, Gerhard Rübenkönig, Dieter Schanz, Dr. Emil Schnell, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Hans Georg Wagner, Dr. Konstanze Wegner, Gunter Weißgerber, Lydia Westrich, Helmut Wieczorek (Duisburg), Verena Wohlleben, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Staatsverschuldung, Nettokreditaufnahme und Zinsausgaben sind neben Steuer- und Abgabenbelastungsquoten diejenigen Kenngrößen, die die mittel- und längerfristige Tragfähigkeit einer Finanzpolitik für die Staatsfinanzen und damit für das Staatswesen insgesamt widerspiegeln. Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht kommt zudem Staatsverschuldung und Staatsdefizit zusätzliche Bedeutung als Kriterium für die Europäische Währungsunion zu.
Die Staatsverschuldung überschreitet in diesem Jahr die Grenze von 2 200 Mrd. DM. Sie hat sich unter dieser Bundesregierung seit 1982 mehr als verdreifacht und allein seit 1990 nahezu verdoppelt.
Der gewaltige Anstieg der Staatsverschuldung hat zur Konsequenz, daß insbesondere beim Bund eine dramatische Steigerung der Zinslast eingetreten ist. Während im Bundeshaushalt noch 1991 „nur" jede 8. Mark der Steuereinnahmen zur Bezahlung der Zinslast notwendig war, beträgt die Zinsausgaben-Steuerquote im Bundeshaushalt 1997 schon 24,8 %, d. h. jede 4. Steuermark muß der Bund in diesem Jahr zur bloßen Verzinsung seines Schuldenberges aufwenden - bei weiter steigender Tendenz. Durch diese Zinsverpflichtungen, die nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes im Jahr 2000 erstmals die Grenze von 100 Mrd. DM überschreiten, „werden dem politischen Ermessen bei der Entscheidung über die Ausgabenplanung schon heute Grenzen gezogen", so der Bundesrechnungshof in seinen letzten „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes". Die Zinsenmilliarden fehlen zur Bewältigung der anschwellenden sozialen und beschäftigungspolitischen Probleme.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen32
a) Wie hoch ist die Nettokreditaufnahme 1996 des Bundes, der Länder (West und Ost getrennt), der Gemeinden (West und Ost getrennt), der Zweckverbände, des ERP-Sondervermögens, des Fonds „Deutsche Einheit", des Erblastentilgungsfonds, des Entschädigungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens, des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes sowie des öffentlichen Gesamthaushalts in Mrd. DM?
b) Wie hoch sind die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1990 bis 1995 (zuzüglich Kreditabwicklungsfonds, Treuhandanstalt, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Reichsbahn), und wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Zahlen für 1997 gemäß den im Finanzplanungsrat am 25. Juni 1997 vorgelegten Daten?
Wie werden sich nach den dem Finanzplanungsrat am 25. Juni 1997 vorgelegten Annahmen die Ausgaben, die Einnahmen sowie der Finanzierungssaldo für den Bund, die Länder (aufgeteilt in West und Ost), die Gemeinden (aufgeteilt in West und Ost) und die Sonderrechnungen des Bundes in den Jahren von 1996 bis 2001 entwickeln (jeweils in Mrd. DM und in %)?
Wie entwickeln sich nach den dem Finanzplanungsrat am 25. Juni 1997 vorgelegten Annahmen die Ausgaben, die Einnahmen sowie die Finanzierungssalden der einzelnen Sonderrechnungen des öffentlichen Gesamthaushalts in den Jahren 1997 bis 2001 in Mrd. DM?
Wie hoch war von 1990 bis 1996 für jedes einzelne Jahr die Nettokreditaufnahme des Bundes in Mrd. DM in den einzelnen aufeinanderfolgenden Finanzplänen des Bundes, die jeweils das jeweilige Jahr enthalten?
Wie hoch sind das strukturelle Defizit sowie das konjunkturelle Defizit beim Bund sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den einzelnen Jahren von 1990 bis 1996 in der Abgrenzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die anzustrebende Normalneuverschuldung als dauerhaft tolerierbare Kreditfinanzierung in % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), und wie begründet sie ggf. ihre Festlegung?
Wie hoch sind für die Jahre 1990 bis 1996 jeweils a) die private Ersparnis absolut, b) die private Sparquote, c) das Kapitalmarktaufkommen, d) der Kapitalexport, e) der Kapitalimport, f) der Anteil der Brutto- und Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushalts am Kapitalmarktaufkommen?
Wie hoch sind die Werte in Deutschland für die Jahre 1990 bis 1996, und welche Werte werden nach Stand Finanzplanungsrat 25. Juni 1997 in den Jahren 1997 bis 2001 aufweisen: a) der Finanzierungssaldo des öffentlichen Gesamthaushaltes, b) die Defizitquote des öffentlichen Gesamthaushalts, c) die einzelnen Umrechnungspositionen zwischen Finanzstatistik und volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung, d) das Staatsdefizit in der Maastricht-Abgrenzung, e) die Staatsdefizitquote in der Maastricht-Abgrenzung, f) das Bruttoinlandsprodukt? Wie hoch sind die Staatsdefizitquoten 1996 und 1997 (voraussichtlich) in den übrigen EU-Staaten?
Wie lauten die Deckungsquoten des Bundes, der Länder West, Länder Ost, Gemeinden West, Gemeinden Ost, der Länder und Gemeinden insgesamt sowie des öffentlichen Gesamthaushaltes in den Jahren 1990 bis 1996?
Wie hoch sind Ausgaben, Nettokreditaufnahmen und Kreditfinanzierungsquoten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1990 bis 1996, und wie hoch werden sie 1997 gemäß den vorliegenden Haushaltsplänen sein?
Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den Jahren 1990 bis 1996 entwickelt a) absolut, b) in Relation zu den jeweiligen Gesamtausgaben, c) in Relation zur jeweiligen veranschlagten Nettokreditaufnahme, d) in Relation zur jeweiligen tatsächlichen Nettokreditaufnahme?
Wie hoch ist die Nettoneuverschuldung des Bundes in den Jahren 1990 bis 1996, und wie erklären sich etwaige Differenzen zur Nettokreditaufnahme?
Wie hoch waren beim Bund die zum Jahresanfang 1994, 1995, 1996 sowie 1997 jeweils aus dem Vorjahr übertragenen nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus früheren Jahren?
Wie hoch waren die Gewinnabführungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1997 sowie in diesem Zeitraum insgesamt, und wieviel davon floß in den Bundeshaushalt?
a) Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1996 jeweils am Jahresende in Mrd. DM der Schuldenstand der einzelnen in Frage 1 genannten Institutionen zuzüglich kommunaler Altschulden im Osten sowie Altschulden-Wohnungswirtschaft Ost, und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Werte zum Ende des Jahres 1997 nach dem Stand Finanzplanungsrat 25. Juni 1997 ein?
b) Wie hoch war bzw. wird die Verschuldung in % des BIP sowie pro Kopf in den einzelnen Jahren für den öffentlichen Gesamthaushalt sowie für die Gesamtheit der angesprochenen Institutionen sein?
Welche Tilgungsbeträge sind gemäß den Fälligkeitenstrukturen im Finanzplanungszeitraum 1997 bis 2001 in den einzelnen Jahren beim Bund, beim Erblastentilgungsfonds, beim Fonds „Deutsche Einheit", beim ERP-Sondervermögen sowie dem Bundeseisenbahnvermögen fällig?
Wie hoch sind die im Bundeshaushalt ausgebrachten Verpflichtungen für Übernahme bzw. Erwerb privatfinanzierter Schienenstrecken, Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach einzelnen Maßnahmen sowie insgesamt?
Wie hoch sind in Deutschland die Werte für die Jahre 1990 bis 1996, und welche Werte werden nach dem Stand Finanzplanungsrat 25. Juni 1997 in den Jahren 1997 bis 2001 aufweisen: a) den Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushaltes, b) die Schuldenstandquote des öffentlichen Gesamthaushaltes in % des BIP, c) die einzelnen Umrechnungspositionen zwischen finanzstatistischem Schuldenstand und Schuldenkriterium nach dem Maastricht-Vertrag, d) den Schuldenstand in der Maastricht-Abgrenzung, e) die Staatsschuldenquote in % des BIP in der Maastricht-Abgrenzung? Wie hoch sind die Staatsschuldenquoten in der Maastricht Abgrenzung 1996 und 1997 (voraussichtlich) in den übrigen EU-Staaten?
Wie hoch sind die Schulden der Länder und Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder a) absolut, b) in DM je Einwohner, c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
Wie hoch sind die Schulden der Länder aus Kreditmarktmitteln für 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder a) absolut, b) in DM je Einwohner, c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
Wie hoch sind die Schulden der Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder a) absolut, b) in DM je Einwohner, c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
Wie hoch sind die Zinsausgaben (einschließlich Zinsertattungen) der in Frage 1 genannten Institutionen im einzelnen sowie insgesamt in den Jahren 1990 bis 1996, und wie hoch werden sie nach dem Stand Finanzplanungsrat 25. Juni 1997 im Jahr 1997 sein a) absolut, b) in DM je Einwohner? Wie entwickelten sich die Zinserstattungen aus dem Bundeshaushalt an die einzelnen Sondervermögen in den Jahren 1990 bis 1996, und wie lauten die Sollzahlen für 1997?
Wie hoch ist der Anteil der Zinsausgaben einschließlich Zinsertattungen an den Gesamtausgaben (Zinslastquote) sowie der Anteil der Zinsausgaben einschließlich Zinserstattungen an den Steuereinnahmen (Zins-Steuerquote) bei den in Frage 1 genannten Institutionen in den Jahren 1990 bis 1996, und wie sehen diese Kenngrößen 1997 gemäß den Sollzahlen aus?
a) Wie hoch sind die Zinsausgaben, die Steuereinnahmen (korrigiert um Ausgleichsleistungen im Länderfinanzausgleich und um Bundesergänzungszuweisungen - ohne Sonder-Bundesergänzungszuweisungen für das Saarland und Bremen) sowie die daraus resultierenden Zins-Steuerquoten der einzelnen Länder in den Jahren 1990 bis 1996 gemäß den vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Kriterien zur Feststellung einer Haushaltsnotlage?
b) Wie hoch sind die Zins-Steuerquoten für Berlin in den Jahren 1990 bis 1996, wenn auch die mittelbare Verschuldung, die infolge der Wohnungsbauförderung über das Instrument der Aufwandssubventionen aufgelaufen ist, durch Einbeziehung der entsprechenden Schuldendiensthilfen in Form von Zuschüssen und Aufwandsdarlehen berücksichtigt wird?
Wie entwickeln sich nach den dem Finanzplanungsrat am 25. Juni 1997 vorgelegten Annahmen in den einzelnen Jahren von 1997 bis 2001 beim öffentlichen Gesamthaushalt sowie bei den in Frage 2 genannten Gebietskörperschaften und den Sonderrechnungen (jeweils in Mrd. DM und Zuwachsraten in %) a) die Zinsausgaben, b) die Zinserstattungen, c) der Schuldenstand und d) die Deckungsquote?
a) Wie hoch sind die Einnahmen des Bundes in den Jahren 1990 bis 1996 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 1997 aus dem Über-Pari-Verkauf von Schuldentiteln (Agio)?
b) Welche Einnahmen in welcher Höhe flossen in diesen Jahren außerdem den einzelnen Schuldendiensttiteln (z. B. aus Stückzinsen) zu?
Wie hoch ist das Finanzergebnis der einzelnen Sozialversicherungszweige in den Jahren 1990 bis 1996, und welche Ergebnisse erwartet die Bundesregierung für 1997 gemäß dem im Finanzplanungsrat am 25. Juni 1997 vorgelegten Wert für das Maastricht-Defizitkriterium?
Wie hoch waren die Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen 1982 sowie in den einzelnen Jahren seit 1990 bis heute?