Haltung der Bundesregierung zur Kritik des Bundesrechnungshofes zum Haushaltsmitteleinsatz im Zusammenhang mit nicht ausgelasteten Übungskapazitäten der Bundesluftwaffe
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Lothar Bisky, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Inge Höger, Michael Leutert, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung begründet ihr Beharren an einer weiteren militärischen Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide u. a. mit den „aktuellen und zukünftig zu erwartenden Einsatzszenarien moderner Streitkräfte, die von komplexen Luftkriegsoperationen bis hin zu Operationen im bebauten Gelände reichen“ sowie ihrer aktuellen Übungseinsatzplanung (vgl. dazu: Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/7274). Gerade aber diese aktuelle Übungseinsatzplanung ist im November 2007 durch den Bundesrechnungshof gerügt worden: Die Bundesluftwaffe plane auf der Grundlage überholter Nutzungsdaten und Qualitätsanforderungen, die Nutzungskonzepte entsprächen nicht mehr annähernd dem tatsächlichen Bedarf. Mit den vorhandenen Übungseinrichtungen im In- und Ausland hätte sie bisher allen qualitativen Anforderungen an effektive Übungseinsätze genügt. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. räumte die Bundesregierung außerdem ein, dass sich die Zahl der tatsächlich durchgeführten Übungseinsätze der Luftwaffe sowohl im In- wie im Ausland von 2 757 im Jahr 2003 auf 2 031 im Jahr 2006 verringert hat, obwohl sich der Flugzeugbestand kaum verändert hat und sogar zusätzliche Einsatzverpflichtungen im Rahmen der NATO eingegangen worden sind. Trotzdem scheint das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an einem Ausbau der Übungseinsatzkapazitäten durch zusätzliche 1 700 Übungseinsätze auf dem Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide festhalten zu wollen und hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Juli 2007 eingelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, der angesichts nicht benötigter Übungskapazitäten für die Bundesluftwaffe von Mittelverschwendung spricht?
Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang der Übungsflüge der Luftwaffe auf den Luft-Boden-Schießplätzen (LBS) im In- und Ausland?
Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung der deutliche Rückgang der Übungseinsätze auf den Luft-Boden-Schießplätzen Nordhorn und Siegenburg sowie im Ausland für die Gewährleistung des verfassungsmäßigen Auftrags der Landesverteidigung?
Wie begründet die Bundesregierung, dennoch an der Notwendigkeit zusätzlicher Übungseinsätze bzw. Übungskapazitäten auf dem Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide festzuhalten?
Welche maximalen Übungskapazitäten für Luft-Boden-Einsatzübungen standen der Bundesluftwaffe sowie den ausländischen Partnerverbänden in Deutschland und im Ausland jeweils zur Verfügung, und in welchem Umfang wurden diese Kapazitäten jeweils pro Jahr tatsächlich ausgeschöpft?
Welche Flugzeugtypen der Luftwaffen wurden in den letzten Jahren wie häufig bei Luft-Boden-Übungseinsätzen im Inland und im Ausland bzw. über See eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Flugzeugtypen und Luft-Boden-Übungsplätzen)?
Welche Mindestzahl an Luft-Boden-Übungseinsätzen erachtet die Bundesregierung derzeit als notwendig, um die Einsatzbereitschaft der verschiedenen Flugzeugtypen zu gewährleisten (bitte aufgeschlüsselt nach Flugzeugtypen)?
Welche konkreten, für die Bundeswehr einsatzrelevanten Übungsdefizite ergeben sich aktuell aus der Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass die im Moment zur Verfügung stehenden Übungsplätze nicht ausgelastet werden, welche die Bundeswehr dazu zwingen, an einem zusätzlichen Bedarf an Übungskapazitäten festzuhalten?
Wie viele Einsatzübungen plant die Bundeswehr für die kommenden fünf Jahre auf den zur Verfügung stehenden Luft-Boden-Schießplätzen in der Bundesrepublik sowie im Ausland, insbesondere im Vergleich zu den Jahren 2006 und 2007, und welche Gründe gibt es ggf. für quantitative Veränderungen (aufgeschlüsselt nach Luft-Boden-Übungsplätzen)?
Welche Notwendigkeit besteht angesichts aktueller Einsatzszenarien für das Training von Tiefflügen mit dem Abschuss ungelenkter Waffen durch die Bundesluftwaffe? In welchen Einsatzszenarien werden solche Fähigkeiten erforderlich?
Welche Luftfahrzeuge und welche Waffensysteme sollen in den kommenden Jahren auf den Luft-Boden-Schießplätzen in Deutschland trainieren, bzw. für welche Einsätze sollen sie vorbereitet werden?
Wie stellt sich im Moment der Umfang des Personals auf dem LBS Kyritz-Ruppiner Heide/Wittstock dar, wie war die Entwicklung seit 2003, und wie soll sich die Personalstärke in den nächsten fünf Jahren entwickeln, aufgeschlüsselt nach militärischen und zivilen Dienstposten?
Wie verhalten sich diese Entwicklung bzw. die Planungen zu den früheren Aussagen der Bundeswehr, mit dem LBS neue Arbeitsplätze für die Region zu schaffen? Welchen Grund gibt es für mögliche Abweichungen von den ursprünglichen Aussagen?
Wie stellt sich im Moment der Umfang des Personals auf den anderen deutschen LBS dar, wie war die Entwicklung seit 2003, welche Planungen gibt es für die nächsten fünf Jahre, aufgeschlüsselt nach militärischen und zivilen Dienstposten?
Welche bislang im Rechtsstreit für die sofortige Inbetriebnahme des Bombodroms (Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und Berufung gegen sein Urteil vom Juli 2007) von der Bundesregierung noch nicht geltend gemachten Gründe für die Inbetriebnahme des Bombodroms durch die Bundeswehr wurden im Rahmen des Berufungsverfahrens neu eingebracht?
Welche konkreten Planungen hat bzw. entwirft das BMVg für die Entwicklung alternativer Möglichkeiten, den aus ihrer Sicht notwendigen Bedarf an Luft-Boden-Übungskapazitäten für den Fall zu gewährleisten, dass eine Inbetriebnahme des LBS Wittstock nicht möglich ist?
Gibt es bereits verbindliche Zusagen der Bundesregierung an die NATO-Staaten, den LBS Wittstock für Übungseinsätze zu nutzen, und wenn ja, wann wurden diese Zusagen gemacht, und welcher Anteil der geplanten 1 700 Übungseinsätze soll für Übungsflüge anderer NATO-Staaten zur Verfügung stehen?