Wiedereinreise von Murat Kurnaz nach Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der bis zu seiner Verhaftung in Pakistan und Verbringung nach Guantanamo im Jahr 2002 in Bremen aufhältige Murat Kurnaz befindet sich noch immer im US-Gefangenenlager in Guantanamo. Nach Informationen des „SPIEGEL“ (27. März 2006) scheint es, dass eine Ausreise von Murat Kurnaz bereits Ende 2002 möglich und von US-Seite sogar geplant gewesen sei. Diese habe mit Unverständnis auf das Verhalten der Bundesregierung reagiert, sei diese Freilassung doch als Zeichen der guten Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden geplant gewesen. Bereits im Vorfeld hatte der Bundesanwalt die Übernahme des Verfahrens gegen Murat Kurnaz abgelehnt, da kein Anfangsverdacht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben sei. Auch die Staatsanwaltschaft Bremen habe zu dieser Zeit (Ende 2002) das Verfahren gegen Murat Kurnaz eingestellt. Dennoch wurde im Mai 2004 das Aufenthaltsrecht von Murat Kurnaz aufgehoben. Inzwischen, so der „SPIEGEL“ vom 27. März 2006, sei die Wiedereinreise von Murat Kurnaz nach Deutschland wieder möglich, werde allerdings von US-Seite an Bedingungen geknüpft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat sich die Bundesregierung am 29. Oktober 2002 dafür entschieden, dass Murat Kurnaz eine Einreiseverweigerung für Deutschland ausgesprochen werden solle, und wenn ja, aus welchen Gründen?
a) Gab es, wie im „SPIEGEL“ vom 27. März 2006 berichtet, im Oktober 2002 Überlegungen, Murat Kurnaz als Informant anzuwerben, und steht die Ablehnung dieses Ansinnens in Zusammenhang mit der in Frage 1 genannten Entscheidung?
b) Falls Murat Kurnaz als Informant geworben werden sollte, welche Argumente führten zu diesen Überlegungen, und hatten die deutschen Beamten bei ihrem Besuch in Guantanamo den Eindruck, Murat Kurnaz könne sich unter den dortigen Haftbedingungen frei zu einer solchen Informantentätigkeit entschließen?
Wie begründete die Bundesregierung ihre Entscheidung vom 12. Mai 2004, dass ein Aufenthaltsrecht von Murat Kurnaz nicht mehr bestehe und er im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben werden solle, die inzwischen vom VG Bremen rechtskräftig aufgehoben wurde?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Fällen, in denen aufgrund von Verdächtigungen und Anschuldigungen im Zusammenhang mit einem „Terrorismus“-Verdacht Ausländerinnen und Ausländern mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht die Wiedereinreise verweigert wurde, und um welche Fälle handelt es sich (bitte Fälle ab 2001)?
Zu welchem Zeitpunkt ist nach dem Urteil des VG Bremen und der Löschung der SIS-Ausschreibung mit einer Wiedereinreise von Murat Kurnaz zu rechnen?
Welche Bedingungen sind von Seiten der US-Regierung oder sie vertretenden Stellen konkret an eine Ausreise von Murat Kurnaz geknüpft worden, und wie verhält sich die Bundesregierung zu diesen Bedingungen?
Plant die Bundesregierung oder die Freie Hansestadt Bremen, dem Betroffenen und seiner Familie Angebote zur psychosozialen Betreuung zu machen, um ihm nach viereinhalb Jahren im Lager in Guantanamo die Reintegration zu erleichtern?