Bäuerliche Modellregion im Allgäu
der Abgeordneten Horst Sielaff, Hermann Bachmaier, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Christel Deichmann, Petra Ernstberger, Gernot Erler, Gabriele Fograscher, Iris Follak, Günter Gloser, Klaus Hagemann, Dr. Liesel Hartenstein, Brunhilde Irber, Ilse Janz, Sabine Kaspereit, Klaus Kirschner, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula Mogg, Christian Müller (Zittau), Doris Odendahl, Karin Rehbock-Zureich, Marlene Rupprecht, Dr. Hansjörg Schäfer, Richard Schuhmann (Delitzsch), Dr. R. Werner Schuster, Rolf Schwanitz, Erika Simm, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Ute Vogt (Pforzheim), Dr. Konstanze Wegner, Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Gunther Weißgerber, Lydia Westrich, Dr. Wolfgang Wodarg, Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Am 4. September 1997 ist es auf Einladung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl im Anschluß an eine Demonstration von Landwirten am 15. Juni 1997 in Bad Wörishofen zu Gesprächen der Bundesregierung mit Milchbauern aus dem Allgäu gekommen.
Im Verlauf der Gespräche hat Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Planungen für eine Modellregion im Allgäu in Auftrag gegeben. Dort sollen unabhängig von Brüsseler Regelungen neuartige Prämien- und Subventionspraktiken erprobt werden. „Für das Ziel Bayerns sei es von besonderer Bedeutung, daß erstmals auch Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl sich für regionale Ansätze bei den Einkommensbeihilfen in der ,Modellregion Allgäu' ausgesprochen hat. Danach soll für Regionen, die für die Umwelt und den Tourismus unersetzbare Leistungen erbringen, aber gravierende Einkommensrückgänge in der Landwirtschaft hinnehmen müssen, eigenständige Modelle zur Einkommenssicherung entwickelt werden" . (Vgl. Pressemitteilung Nr. 342 vom 16. September 1997 der Bayerischen Staatskanzlei).
Die Schaffung von Modellregionen zur Erprobung von neuen Maßnahmen und ihrer Vernetzung mit bestehenden ressortspezifischen Politiken, die grundsätzlich zu begrüßen ist, wirft im konkreten Fall einige Fragen auf.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen15
Was sind a) die Gründe und b) die Zielsetzungen für eine Modellregion Allgäu?
Gehört die Modellregion Allgäu nach Einschätzung der Bundesregierung ganz oder - wenn dies nicht der Fall ist - mit welchem Anteil a) zu den ländlich geprägten Räumen mit größeren Strukturproblemen im Sinne der Bundesraumordnung (laufende Raumbeobachtung der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung BfLR), b) zu den Fördergebieten der regionalen Wirtschaftsförderung und des Fremdenverkehrs im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 13/7205), c) zu den benachteiligten Gebieten im Sinne der Verordnung EG 950/97 zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur, Artikel 17 ff., d) zu den Fördergebieten im Zusammenhang mit der Ziel-5 b-Förderung und den EU-Gemeinschaftsinitiativen, e) zu landeseigenen Programmen zur Entwicklung von Landwirtschaft, ländlichem Raum, Gewerbe und Dienstleistungen, Infrastruktur, Fremdenverkehr, und wenn ja, zu welchen? Was sind die Gründe dafür, warum das Allgäu bzw. die von der Bundesregierung geplante Modellregion Allgäu f) zu oder g) nicht zu den unter 2 a bis 2 e aufgeführten Förderprogrammen gehört? Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Förderlandschaft ihre Zusage an Allgäuer Milchbauern, eine besondere Modellregion Allgäu zu schaffen?
Welche raumrelevanten Kriterien sind dafür maßgebend, daß das Allgäu oder Teile des Allgäus nach dem Willen der Bundesregierung Modellregion für die Bundesrepublik Deutschland werden sollen? Wie haben sich im Vergleich zu den übrigen ländlichen Regionen die nachfolgend aufgeführten Daten in der Modellregion in den letzten zehn Jahren entwickelt a) Wanderungsbilanz, b) Zahl der Arbeitslosen, c) Zahl der gewerblichen Arbeitsplätze, d) Zahl der Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich, e) Fremdenverkehr, f) Wertschöpfung/Bruttoinlandsprodukt, g) Anzahl der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen, h) sonstige Kennzahlen, die nach Ansicht der Bundesregierung für die Entwicklung der Modellregion Allgäu von Bedeutung sind?
Wie hat sich die Landwirtschaft in der Modellregion Allgäu im Vergleich zu den übrigen Regionen in Bayern und in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt: a) Zahl der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe, b) durchschnittliche Betriebsgröße (Hektar) der Haupterwerbsbetriebe, c) durchschnittlicher Viehbesatz/Betrieb (u. a. Milchviehbesatz/Betrieb), getrennt nach Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben, d) Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmen, e) Milchauszahlungspreise, f) Bettenanzahl im Bereich von Urlaub auf dem Bauernhof und Auslastungsgrad?
Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklungen im landwirtschaftlichen und im außerlandwirtschaftlichen Bereich (Fragen 3 und 4) die besondere Notwendigkeit für die Schaffung der Modellregion Allgäu zur „Entwicklung eigenständiger Modelle zur Einkommenssicherung"?
Wie beurteilt die Bundesregierung den möglichen Anspruch anderer Regionen, die eine vergleichbare oder gar eine ungünstigere Entwicklung aufweisen, ebenfalls Modellregion für die Anwendung von neuartigen Prämien- und Subventionspraktiken außerhalb bestehender (bzw. gegen) Brüsseler und nationaler Regelungen zu werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es analog zur kräftigen Ausweitung der benachteiligten Gebiete zu Beginn der 80er Jahre und nach Amtsantritt von Bundesminister Ignaz Kiechle, die ihren Ursprung auch im Allgäu hatte, auch hierbei zu einem Schneeballeffekt mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt kommen kann?
Bedeutet der Hinweis auf eine bäuerliche Modellregion, daß die Bundesregierung vorrangig einen sektoralen Ansatz zur Behebung der möglicherweise bestehenden besonderen Probleme im landwirtschaftlichen Bereich anstrebt, und wie begründet sie ggf. einen solchen Ansatz im einzelnen?
Was spricht im einzelnen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, aufgrund des tiefgreifenden strukturellen Wandels in Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen und Infrastruktur zur Meisterung der zukünftigen Herausforderungen einen räumlich integrativen Ansatz zur Entwicklung ländlicher Regionen im allgemeinen und im speziellen in der Modellregion Allgäu zu wählen, und wird entsprechend innerhalb der Bundesregierung beispielsweise über eine interministerielle Arbeitsgruppe modellmäßig eine Vernetzung der bisher ressortspezifischen Politiken erprobt?
Welche Maßnahmen zur Einkommenssicherung sollen nach Auffassung der Bundesregierung schwerpunktmäßig mit den zum Einsatz kommenden Bundesmitteln in der Modellregion Allgäu gefördert werden?
Was sind die Gründe dafür, daß sich die Bundesregierung für die Modellregion Allgäu entschieden hat und nicht für eine besonders schwachstrukturierte Modellregion, z. B. Vorpommern oder eine Mittelgebirgsregion, wie beispielsweise die Oberpfalz, die abseits der Entwicklungszentren liegt und nicht gleichermaßen über eine Sommer- und Wintersaison wie das Allgäu im Fremdenverkehr verfügt?
In welchen weiteren Regionen, „die für die Umwelt und den Tourismus unersetzbare Leistungen erbringen, aber gravierende Einkommensrückgänge in der Landwirtschaft hinnehmen müssen" (Bayerische Staatskanzlei), sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung Einkommensbeihilfen über das bisher geltende Maß hinaus gewährt werden?
Strebt die Bundesregierung analog zu bayerischen Vorstellungen eine Staffelung der Einkommensbeihilfen zugunsten der Landwirtschaft nach a) den regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und b) den bestehenden regional unterschiedlichen Einkommenserwartungen in der Landwirtschaft an, und wie begründet sie im einzelnen ihre Haltung hierzu?
Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Auswirkungen bei der EU-Kommission und bei den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU, wenn nunmehr unabhängig von Brüsseler Regelungen neuartige Prämien- und Subventionspraktiken in Deutschland in der Modellregion Allgäu zur Anwendung kommen, obwohl beispielsweise mit der Ziel-5b-Förderung und den Gemeinschaftsinitiativen bereits jetzt eigenständige regionsspezifisch ausgestaltete und integrative Förderungen möglich sind?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Schaffung der Modellregion Allgäu möglicherweise mit stark sektoralem Ansatz geeignet, im Zuge der Diskussion um die Zukunft der Strukturfonds ein eigenständiges viertes Ziel „Entwicklung der ländlichen Räume und der Agrarstruktur bzw. der Landwirtschaft" mit Erfolg in die Brüsseler Diskussion einzubringen und durchzusetzen, so wie es die Agrarminister des Bundes und der Länder im Juli 1997 mit ihrem Beschluß vorgeschlagen haben?
a) Welchen Förderzeitraum peilt die Bundesregierung für die Modellregion Allgäu an? b) Wann soll mit den Förderungen begonnen werden? c) Wie viele Bundesmittel wird die Bundesregierung insgesamt und in welchen Einzelplänen jeweils in welcher Höhe einstellen? d) Handelt es sich um zusätzliche Bundesmittel, die in der Modellregion Allgäu zum Einsatz kommen sollen, oder sollen sie bei knapper Haushaltslage an anderer Stelle im jeweiligen Haushalt, und wenn ja, wo, gedeckt werden? e) Geht die Bundesregierung von einer Mitfinanzierung der Maßnahmen in der Modellregion Allgäu durch das Land Bayern aus, und, wenn ja, mit welchem Anteil?