Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/8814
22. 10. 97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dieter Heistermann, Hans Büttner
(Ingolstadt), Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 13/8612 —
Auswahlverfahren für freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistende Soldaten
Von jedem Staatsbürger wird erwartet, daß er sich im Ausland der
Tatsache bewußt ist, als Botschafter seines Landes angesehen zu werden.
Für unsere Soldaten gilt dies in ganz besonderer Weise. Die bisherigen
Einsätze der Bundeswehr im Ausland haben gezeigt, wie wichtig die
richtige Vorbereitung und sorgfältige Auswahl der Soldaten ist.
Das ist auch für die Zukunft sicherzustellen.
Für viele junge Männer, die ohne Lehrstelle oder Arbeitsplatz sind, ist
die Bundeswehr oft die einzige Perspektive.
Einige Wehrpflichtige glauben offenbar, über den angebotenen Weg des
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes ihren sozialen Status anheben
und ihren falsch verstandenen Machtanspruch besser verwirklichen zu
können. Hier müssen mögliche Fehlentwicklungen konsequent
unterbunden werden.
1. Wie viele Wehrpflichtige haben sich im Jahr 1996 und bis zum Juni
1997 für den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst beworben:
a) bei den Kreiswehrersatzämtern (KWEA),
Von 1996 bis einschließlich Juni 1997 haben bei den
Kreiswehrersatzämtern ca. 55 300 Wehrpflichtige ihre Bereitschaft für einen
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst bekundet.
b) in der Truppe?
Die Anzahl der Bewerbungen für den freiwilligen zusätzlichen
Wehrdienst wird in der Truppe weder datenmäßig noch statistisch
erfaßt. Lediglich mit Änderungsbescheid zum
Einberufungsbescheid tatsächlich vollzogene Verpflichtungen werden in den
Datenbestand eingegeben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
20. Oktober 1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
c) Wie viele sind davon als freiwillig zusätzlichen Wehrdienst
Leistende (FWDL) eingestellt worden?
Von 1996 bis einschließlich Juni 1997 wurden rd. 64 200
Wehrpflichtige für den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst eingestellt
bzw. in der Truppe verpflichtet.
d) Aus welchen Gründen wurden die übrigen Bewerber abgelehnt?
Bewerber für den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst mußten im
Einberufungsverfahren teilweise aus Bedarfsgründen, nach
Auswertung der Ergebnisse der Eignungsuntersuchung und
Eignungsfeststellung (EUF) sowie der eingeholten
Führungszeugnisse abgelehnt werden. Bewerbungen aus der Truppe sind
von den zuständigen Disziplinarvorgesetzten/der
Personalbearbeitenden Stelle aus Bedarfsgründen und/oder wegen
mangelnder Eignung, Befähigung oder Leistung abgelehnt worden.
2. Ab welchem Dienstmonat, mit welchem Ausbildungsstand und in
welcher Verwendung wurden FWDL gemäß Frage 1 zu
internationalen Einsätzen (IFOR, SFOR) kommandiert oder versetzt?
Generell gilt, daß freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende
(FWDL) erst dann zu internationalen Einsätzen herangezogen
werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
— abgeschlossene Grundausbildung,
— abgeschlossene Spezialgrundausbildung,
— Zuerkennung des Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweises für
den entsprechenden Dienstposten sowie
— zusätzlich einsatzvorbereitende Ausbildung gemäß
Ausbildungskonzept IFOR/SFOR (2 Wochen Standortausbildung,
1 Woche zentrale Truppenausbildung an der Infanterieschule
HAMMELBURG sowie - je nach Einsatzverband, in dem der
FWDL verwendet werden soll - anschließende Ausbildung auf
Standort-, Truppenübungsplatz).
Daraus ergibt sich, daß der FWDL grundsätzlich frühestens ab
dem 6. Dienstmonat für eine Verwendung im Einsatzland
vorgesehen werden kann.
Die FWDL werden entsprechend ihrer Ausbildung und ihren
Fähigkeiten auf den unterschiedlichsten Dienstposten im
Einsatzland verwendet, z. B. als
— Richtschütze,
— Stabsdienstsoldat,
— Kraftfahrer,
— Kfz/PzSchlosser,
— Feldkoch,
— Sprachmittler (Serbo-Kroatisch),
— Sprechfunker,
— Fernschreibsoldat und
— Brandschutzsoldat.
3. Wie viele von den FWDL, die im Jahr 1996 bis Juni 1997 eingestellt
und zu internationalen Einsätzen versetzt oder kommandiert
worden sind, haben an der Eignungsuntersuchung und
Eignungsfeststellung (EUF) teilgenommen?
Es erfolgt keine statistische Erfassung der FWDL, die zu
internationalen Einsätzen versetzt oder kommandiert werden, speziell
unter dem Gesichtspunkt, wieviel FWDL an der EUF
teilgenommen haben. Die genaue Zahl wäre nur mit unverhältnismäßig
großem Zeit- und Arbeitsaufwand zu ermitteln (namentliche
Feststellung aller Soldaten, Einzelprüfung anhand der
Personalunterlagen pp.).
In bezug auf die Gesamtheit der FWDL konnte im Rahmen einer
Datenabfrage „Stellenbesetzungen 1996" jedoch folgendes
ermittelt werden:
— FWDL-Stellenbesetzung 1996: 9 289
davon mit EUF: 8 810
davon ohne EUF: 479
Die Abfrage schließt nur diejenigen längerdienenden FWDL ein,
die zum 30. September 1997 noch im Dienst waren. Die Daten der
FWDL, die zwischenzeitlich ausgeschieden sind, wurden bereits
in den Datenbestand „Reservisten" überführt und stehen für eine
Abfrage nicht mehr zur Verfügung, da in diesem Datenbestand
keine psychologischen Prüfdaten gespeichert sind.
Eine Abfrage „Stellenbesetzung 1997" ergab:
„FWDL-Stellenbesetzung 1997"
(bis Diensteintritt 01. 09.1997): 10 482
davon mit EUF: 10 314
davon ohne EUF: 168
4. Welche Überprüfungskriterien werden bei Soldaten der
Bundeswehr angewandt im Status,
a) FWDL 12 bis 23 Monate,
Seit Juli 1997 wurde die EUF durch „Methodische Bestimmungen
zur Auswahl von freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistenden
(FWDL) " durch den Psychologischen Dienst im Wehrersatzwesen
ergänzt.
Insbesondere wird gefordert
— die Einhaltung der in der Minimalwertetabelle für den
Psychologischen Dienst definie rten Anforderungen,
— das Vorliegen hinreichend positiver Ausprägungsgrade zu
folgenden Leistungs- und Verhaltensmerkmalen:
— geistige Leistungsfähigkeit/Ausbildungs- und
Verwendungsbreite (AVB),
— psychische Belastbarkeit,
— soziale Kompetenz,
— Leistungsbereitschaft,
— Sorgfalt und Leistungskonstanz („Zuverlässigkeit") sowie
— Verhaltensstabilität (d. h. keine erkennbaren Tendenzen zu
abweichendem Verhalten) .
b) Soldaten auf Monate (S. a. M.) 15/18,
Für Soldaten auf Monate (SaM 15/18) sind seitens des
Psychologischen Dienstes keine speziellen zusätzlichen Anforderungen
vorgesehen.
c) Soldaten auf Zeit (S. a. Z.) mit einer Verpflichtungszeit von
2 Jahren,
d) Soldaten auf Zeit (S. a. Z.) mit einer Verpflichtungszeit von 4 bis
15 Jahren?
e) Welche Einberufungs- bzw. Einstellungsunterschiede bestehen
zwischen den einzelnen Statusgruppen der Soldaten?
Soldaten auf Zeit (SaZ) werden über die
Nachwuchsgewinnungsorganisation derzeit als Ungediente oder Wiedereinsteller
nur mit Verpflichtungszeiten für 2 Jahre oder für 3 und mehr Jahre
eingestellt. Es gibt keine unterschiedlichen
Überprüfungskriterien für SaZ in Abhängigkeit von der jeweiligen
Verpflichtungszeit. Dies gilt auch für die Einstellungskriterien.
Im Rahmen des Einstellungsverfahrens Ungedienter/
Wiedereinsteller wird jeder Bewerber für einen freiwilligen Dienst als SaZ in
der Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ) und in den Zentren für
Nachwuchsgewinnung (ZNwG) einer Eignungsfeststellung
unterzogen und auf seine persönliche Eignung hin untersucht. Diese
Prüfung schließt die der Verfassungstreue mit ein.
Bewerber, die zu erkennen geben, daß sie verfassungsfeindlich
eingestellt sind, werden abgelehnt. Grundlage dafür bilden die für
die jeweiligen Laufbahnen geltenden Annahmebestimmungen
sowie die einschlägigen Erlasse zur Verfassungstreueprüfung. Im
Verlauf der Eignungsfeststellung bei der OPZ und den ZNwG
wird allen Anzeichen und Hinweisen nachgegangen, die auf eine
extremistische Einstellung des Bewerbers schließen lassen. Dies
schließt Erkenntnisse aus der Aktenlage (Lebenslauf,
biographischer Fragebogen, Erklärungen im Zusatzfragebogen,
Führungszeugnis/uneingeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister ab
Unteroffizier aufwärts) und das Verhalten des Bewerbers während
der Eignungsfeststellung ein (z. B. äußerliche Kennzeichnungen,
mündliche Äußerungen). Dem Bewerber wird Gelegenheit
gegeben, die Zweifel an seiner Verfassungstreue auszuräumen. Das
Ergebnis des Gesprächs wird schriftlich festgehalten. Sind die
Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers nicht
auszuräumen, wird auf Nichteignung entschieden.
Bei Erstverpflichtungen für eine Verwendung als SaZ in der
Truppe gelten die gleichen Kriterien der
Verfassungstreueprüfung. Die für die Umwandlung des Dienstverhältnisses
zuständigen Vorgesetzten/Dienststellen berücksichtigen bei ihren
Entscheidungen mögliche Erkenntnisse und Auffälligkeiten.
5. Was spricht dafür, daß FWDL 12 bis 23 bereits durch die KWEA
einberufen werden, und welche Erfahrungen liegen mit diesem
Verfahren vor?
Der in den neuen Streitkräftestrukturen vorgesehene Umfang der
FWDL wird überwiegend benötigt, um die Einsatzbereitschaft der
Krisenreaktionskräfte (KRK) herzustellen und zu halten. Dazu ist
es notwendig, eine möglichst lange Verwendungsdauer der
FWDL in den KRK zu erreichen, und, abhängig von der
Teilstreitkraftzugehörigkeit, auch die Grundausbildung bereits in der
Ausbildungsorganisation der KRK durchzuführen.
Aus Gründen einer gesicherten Bedarfsdeckung und der
frühzeitigen Ausbildungssteuerung für die KRK-Truppenteile liegt es
im Interesse der Streitkräfte, einen möglichst hohen Anteil der
FWDL bereits über die Wehrersatzbehörden zu den KRK
einberufen zu lassen. Seit dem Diensteintrittstermin 1. September
1997 wird unter Berücksichtigung des Aufkommens an
heranziehbaren „freiwillig zusätzlichen Wehrdienst"-Willigen (FWD
-
Willige) vorab eine gesonderte Verteilung des Ergänzungsbedarfs
für die zu besetzenden Stellen in den KRK vorgenommen. Auf
diese Weise ist eine kontinuierliche Personalergänzung der KRK
mit FWDL ohne Unterbrechungen des Ausbildungsbetriebes in
den KRK-Einheiten durch Zuversetzungen von erst in der Truppe
zum FWDL übernommenem Personal sichergestellt.
6. a) Beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung für
FWDL, die durch die KWEA eingestellt worden sind, eine
Probezeit einzuführen?
b) Wenn nein, was spricht gegen eine Probezeit in der Truppe?
Gegenwärtig werden FWDL für das Heer zu 70 % in
Kreiswehrersatzämtern (Luftwaffe 30 %, Ma rine 40 %) und zu 30 % in
der Truppe (Luftwaffe 70 %, Ma rine 60 %) geworben.
Vor- und Nachteile einer möglichen Probezeit für FWDL müssen
noch sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Vor einer
Entscheidung müssen auch die Erfahrungen ausgewertet werden,
die z. Z. auf der Basis eines verbesserten Auswahlverfahrens bei
den Kreiswehrersatzämtern gesammelt werden.
Ausgangspunkt der Überlegungen des Heeres zu einer Probezeit
für FWDL waren durch die Truppe aufgezeigte Eignungsmängel
von FWDL - unabhängig von den Ereignissen in Detmold, an
denen auch FWDL beteiligt waren.
Die Einführung einer Probezeit bedingt eine Änderung des
Wehrpflichtgesetzes dahingehend, daß erst nach einer
bestimmten Zeit des Grundwehrdienstes endgültig über den Antrag
auf Leistung des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWD)
entschieden wird. Derzeit wird diese Entscheidung grundsätzlich
mit der Einberufung zum Grundwehrdienst verbunden, jedoch
besteht die Möglichkeit, die Entscheidung zu widerrufen, wenn
der Soldat während des Grundwehrdienstes bzw. des FWD eine
Dienstpflichtverletzung von erheblichem Gewicht begangen hat.
Die Tatsache, daß eine Probezeit in die ersten 10 Dienstmonate
fallen würde, in denen der FWD-Willige statusrechtlich noch
GWDL ist, müßte bei der Festlegung der zu erfüllenden Kriterien
berücksichtigt werden. Zur Zeit untersucht der Führungsstab des
Heeres, in wie vielen Fällen eine Probezeit dazu geführt hätte, daß
der Grundwehrdienst von 10 Monaten nicht um die Zeit des
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes verlängert worden wäre. Da
die bisherigen Angaben statistisch nicht aussagekräftig genug
waren, wurden die Untersuchungen nach Umfang und Zeit bis
zum Jahresende 1997 ausgedehnt.
Die Luftwaffe sieht für eine Probezeit von FWDL keinen Bedarf.
Da der Wehrpflichtige unter dem Vorbehalt einer Probezeit erst
später in die erforderliche Ausbildung eingesteuert werden
könnte, würde sich zudem die Zeit seines für die Einheit verläßlich
nutzbaren FWD verringern. Dies hätte negative Auswirkungen
auf die personelle Einsatzbereitschaft. Zudem werden FWDL in
der Luftwaffe g rundsätzlich in Verbänden mit KR-Auftrag
eingesetzt. Bei Nichteignung müßte im Anschluß an die Probezeit die
Versetzung in einen „Nicht-KR-Verband" erfolgen, was aufgrund
des organisatorischen Aufwandes und der investierten
Ausbildung nicht zu vertreten sei.
Im Bereich der Marine gibt es Klagen über mangelhafte Eignung
von FWDL bisher nur vereinzelt, so daß für eine Probezeit von
FWDL ebenfalls kein Bedarf gesehen wird.
7. Was spricht dafür oder dagegen, daß FWDL 12 bis 23 erst nach
ausreichender Begutachtung in der Truppe verpflichtet werden?
Die Alternative, die Verpflichtung von FWDL ganz oder
größtenteils in die Hand der Truppe zu geben, würde neben zusätzlichem
administrativen und organisatorischen Aufwand für die Truppe
sowie dem Verlust von Ausbildungszeit vor allem auch zu einem
Attraktivitätsverlust des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes
führen, da der Aspekt der frühzeitigen Planbarkeit des
Wehrdienstes nach Ort und Zeit für die meisten FWDL entfiele. Die
Streitkräfte geben einer Einberufung der FWDL über die
Kreiswehrersatzämter weiterhin den Vorzug vor einer Verpflichtung in
der Truppe, weil nur so eine zeitgerechte Steuerung der
Personalergänzung für die KRK möglich ist. Darüber hinaus ließe sich die
notwendige Personalergänzung für die KRK allein durch
Truppenwerbungen vermutlich nicht gewinnen.
Das derzeitige Verfahren der Bedarfsdeckung - Einberufung der
Mehrzahl der FWDL über die Kreiswehrersatzämter,
Verpflichtung der übrigen FWDL durch die Truppe - wird daher
beibehalten werden. Durch die Kreiswehrersatzämter wird seit
September 1997 ein Auswahlverfahren angewendet, das die
besonderen Anforderungen an die FWDL berücksichtigt. Dabei liegt
der Maßstab für die Eignung zum FWD über den Anforderungen
an Grundwehrdienstleistende (GWDL), jedoch unterhalb der
Eignungskriterien für SaZ. Bei Bewerbern, deren Eignung von den
Kreiswehrersatzämtern nicht zweifelsfrei festgestellt werden
kann, wird die Entscheidung über die Übernahme zum FWDL erst
nach Antritt des Grundwehrdienstes von den Vorgesetzten in der
Truppe getroffen.
8. Welche Kriterien und welche Auswahlverfahren werden bei
Soldaten angelegt, die sich für einen internationalen Einsatz melden, und
wie wird die persönliche Eignung festgestellt?
Der jeweilige Disziplinarvorgesetzte entscheidet unter
Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Soldaten, ob sie nach
Eignung, Befähigung und Leistung für den zu besetzenden
Dienstposten in Frage kommen.
9. Wie wird sichergestellt und überprüft, daß Soldaten, die sich für
internationale Einsätze gemeldet haben, der besonderen
Verantwortung eines Auslandseinsatzes gewachsen sind?
Während aller Ausbildungsphasen werden die Soldaten, die für
Auslandseinsätze vorgesehen sind, durch Vorgesetzte mehrerer
Führungsebenen dahingehend beurteilt, ob sie charakterlich für
besondere Auslandsverwendungen geeignet sind. Vor
Inmarschsetzung in den Einsatz müssen die Ausbildung für den Einsatz in
der vorgesehenen Funktion und die zusätzliche VN-Ausbildung
abgeschlossen sein (vgl. auch Antworten zu den Fragen 2 und 16).
10. Werden Soldaten, die zu internationalen Einsätzen kommandiert
oder versetzt werden, befragt,
a) ob sie vorbestraft sind,
b) ob gegen sie ein Strafverfahren anhängig ist oder
c) ob sie sonst polizeilich in Erscheinung getreten sind?
Soldaten, die zu internationalen Einsätzen kommandiert oder
versetzt werden, werden nicht ausdrücklich befragt. Haben die
Disziplinarvorgesetzten jedoch Anhaltspunkte oder Kenntnis von
Vorstrafen, anhängigen Strafverfahren pp., werden diese bei der
jeweils zu treffenden Entscheidung berücksichtigt.
11. a) Wird für FWDL 12 bis 23, die sich für inte rnationale Einsätze
gemeldet haben, das polizeiliche Führungszeugnis ausgewertet?
b) Wenn nein, warum wird dies nicht getan?
Das polizeiliche Führungszeugnis wird von den
Kreiswehrersatzämtern im Rahmen des Einberufungsverfahrens ausgewertet. Das
Führungszeugnis steht auch dem Disziplinarvorgesetzten für eine
Auswertung zur Verfügung.
12. Wie wird sichergestellt, daß die Truppe erfährt, welche FWDL 12 bis
23, die sich für internationale Einsätze gemeldet haben,
strafrechtlich oder polizeilich in Erscheinung getreten sind?
Mit der Übersendung der Personalunterlagen der Einberufenen
an die Truppe wird dem Einstellungstruppenteil für jeden
Wehrpflichtigen, ob GWDL oder FWDL, ein Führungszeugnis
übersandt. Darüber hinaus werden auch die Ergebnisse der EUF den
Einheiten/Verbänden zur Verfügung gestellt.
13. a) Welche Ausbildungsinhalte werden in der „komprimierten
Grundausbildung auf einen Monat" (siehe Sonderbericht der
Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß vom 30. Mai
1997 zu den Vorfällen in Detmold, Ziffer 5.3 Abs. 5) gegenüber
der allgemeinen Grundausbildung gekürzt bzw. gestrichen?
Es gibt keine auf einen Monat komprimierte Grundausbildung. Im
Einzelfall kann es gleichwohl erforderlich sein, die im Rahmen der
Ausbildung zu vermittelnden Qualifikationen auf die spezifischen
Erfordernisse der Einheit/Verbände auftrags- und
bedarfsorientiert abzustimmen. Dies ist z. B. gemäß Sonderbericht der
Wehrbeauftragten durch Verzahnung und Verkürzung von
Allgemeiner Grundausbildung und Spezialgrundausbildung nach
Billigung durch die vorgesetzte Dienststelle geschehen, um die für die
Einheit/den Verband geforderte Einsatzbereitschaft
sicherzustellen. Die allgemeine Grundausbildung wurde dabei unter
deutlich erhöhtem Stundenansatz und mit größerer als „normaler"
Ausbildungsdichte bet rieben, um Kürzungen einsatzrelevanter
Ausbildungsanteile zu vermeiden.
b) Welche Ausbildungsrichtlinien gelten für Soldaten, die an
internationalen Einsätzen teilnehmen sollen?
Die Ausbildungsrichtlinien sind im Handbuch für die
Auslandseinsätze im Frieden festgelegt. Sie gelten für alle Soldaten und
enthalten:
— Grundlagenausbildung für alle Soldaten,
— besondere Ausbildung für Führer und Personal für
Spezialaufgaben,
— Kontingentausbildung als einsatzvorbereitende Ausbildung für
alle Soldaten,
— ergänzende Kontingentausbildung für Führer und Personal für
Spezialaufgaben und
— Ausbildung während eines laufenden Einsatzes.
c) Dürfen diese Ausbildungsrichtlinien durch die Truppe
selbständig gekürzt, verzahnt oder sonstwie abgeändert werden?
Die Ausbildungsrichtlinien stellen den Handlungsrahmen dar, in
dem sich die jeweils für die Ausbildung verantwortlichen
Truppenführer bewegen können. Das bedeutet, daß dieser Rahmen in
Abstimmung mit den jeweils für die Ausbildung verantwortlichen
Truppenführern auftrags-, lage- und bedarfsorientiert
ausgeschöpft und für den speziellen Einsatz optimiert werden kann.
Abweichungen vom Regelausbildungsgang sind ggf. möglich.
d) Welche Mindestausbildungsanforderungen sind hierbei für
FWDL vorgesehen?
Die Mindestausbildungsanforderungen sind im Handbuch für die
Auslandseinsätze im Frieden festgelegt. Sie gelten grundsätzlich
für alle, auch für FWDL, und sind in der Ausbildungshöhe auf sie
bedarfsorientiert abgestimmt. Dies sind:
— Grundlagenausbildung für alle Soldaten mit:
— Konfliktbeschreibung,
— Mandat, rechtliche Grundlagen,
— Konzept des Einsatzes, beteiligte Organisationen,
— Landeskunde,
— Verhaltensweisen,
— Sanitätsausbildung,
— Streßbewältigung,
— Gesundheitserziehung,
— Sprachausbildung,
— Kenntnisse für besondere Verfahren (z. B. Meldeverfahren)
und
— administrative Informationen;
— besondere Ausbildung für Führer und Personal für
Spezialaufgaben;
— Kontingentausbildung als einsatzvorbereitende Ausbildung für
alle Soldaten;
— ergänzende Kontingentausbildung für Führer und Personal für
Spezialaufgaben und
— Ausbildung während eines laufenden Einsatzes..
e) Wie werden FWDL auf ihre psychische Eignung für solche
Einsätze überprüft, und welche psychologischen Vorbereitungen
erhalten sie?
FWDL werden zu internationalen Einsätzen nicht zugelassen,
wenn die Psychologischen Dienste im Rahmen der EUF ein
„negatives Endurteil" gefällt haben. Die Ergebnisse der EUF werden
den militärischen Vorgesetzten auf der Rückseite des Formblattes
„EUF-Ergebnis" mit dem Vermerk übersandt: „Zum Zeitpunkt
der EUF als FWDL nicht geeignet".
f) Wie wird verhindert, daß Soldaten mit rechtsradikalen
Einstellungen und Tendenzen zu solchen Einsätzen zugelassen
werden?
Um zu verhindern, daß Soldaten mit rechtsradikalen
Einstellungen zu internationalen Einsätzen versetzt/kommandiert werden,
werden alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um die
entsprechenden Informationen zu erhalten. Insbesondere werden
hierzu die Führungszeugnisse und die Ergebnisse der EUF gezielt
ausgewertet. Eine absolute Gewähr, daß kein Soldat mit einer
rechtsradikalen Einstellung für einen internationalen Einsatz
eingeplant wird, ist nicht möglich.
14. Wird bei der Ausbildung der Offiziere, Unteroffiziere und
Mannschaften im Rahmen der politischen Bildung sowohl über die
Gefahren von Rechtsextremismus als auch von Fremdenfeindlichkeit
aufgeklärt und ausgebildet oder gibt es in der Behandlung dieser
Themen Unterschiede?
„Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" ist seit mehreren
Jahren eines der Themen aus der breiten Palette der politischen
Bildung in der Führer- und Truppenausbildung.
Ausbildungsunterlagen werden ständig überprüft und aktualisiert, wie auch
die politische Bildung in ihrer Durchführung der ständigen
Kontrolle durch die militärischen Vorgesetzten unterliegt.
Unterschiede ergeben sich - wie grundsätzlich in der politischen
Bildung - aus Bildungspotential, Vorbildung und allgemeinen wie
aufgabenbezogenen Ausbildungserfordernissen.
15. a) Welche Bedeutung und welchen Ausbildungsanteil
(Stundenzahl) haben die politische Bildung, der staatsbürgerliche
Unterricht und der lebenskundliche Unterricht
— für Soldaten in den KRK (Krisenreaktionskräften),
— für Soldaten in den HVK (Hauptverteidigungskräften) und
— für Soldaten, die für internationale Verwendungen
vorgesehen sind?
b) Wo weichen diese ggf. voneinander ab?
Der staatsbürgerliche Unterricht ist eine Form der politischen
Bildung. Die hierfür vorgesehene Stundenzahl ist in der Weisung des
Generalinspekteurs der Bundeswehr für die Durchführung der
politischen Bildung in den Streitkräften vom 12. Juli 1995
festgelegt, die mit Schreiben vom 18. August 1995 dem
Verteidigungsausschuß zugeleitet wurde. Danach sind während des
zehnmonatigen Grundwehrdienstes insgesamt 28
Ausbildungsstunden, für Zeit- und Berufssoldaten 3 Tage/Jahr vorgesehen.
FWDL erhalten staatsbürgerlichen Unterricht entsprechend der
Dauer ihrer Dienstzeit. Hinzu kommt für alle Soldaten bedarfs
-
und situationsabhängig aktuelle Information als weitere Form der
politischen Bildung. Grundsätzliche Unterschiede für Soldaten in
Hauptverteidigungs- und Krisenreaktionskräften bestehen nicht.
Bezüglich der politischen Bildung für Soldaten, die für einen
Auslandseinsatz vorgesehen sind, wird auf die Antwort zu Frage 16
verwiesen.
Der lebenskundliche Unterricht in der Truppe ist im
Zusammenhang mit der Gesamterziehung des Soldaten zu sehen. Er
behandelt sittliche Fragen, die für die Lebensführung des
Menschen, seine Beziehung zur Umwelt und für die Ordnung des
Zusammenlebens in jeder Gemeinschaft wesentlich sind. In der
Regel sind zwei zusammenhängende Stunden im Monat für den
lebenskundlichen Unterricht der Mannschaften und die
lebenskundlichen Arbeitsgemeinschaften der Offiziere und der
Unteroffiziere vorgesehen.
16. a) Wie werden die Soldaten, die für internationale Verwendungen
vorgesehen sind, über die politische Situation im Einsatzland,
die ja Auswirkungen auf das Verhalten der Bevölkerung vor Ort
hat, vor allem auch thematisch mit Blick auf den bevorstehenden
Auftrag, informiert, und wie werden entsprechende eigene
Verhaltensregeln eingeübt?
b) Wie viele Stunden sind dafür vorgesehen?
Soldaten, die für internationale Verwendungen vorgesehen sind,
erhalten eine darauf ausgerichtete, zusätzliche, gezielte
Ausbildung. Die Ausbildung für den z. Z. laufenden SFOR-Einsatz der
militärischen Führer erfolgt vornehmlich in einem 4tägigen
Lehrgang am Zentrum für Innere Führung in Koblenz.
Ausbildungsthemen sind im wesentlichen:
— Stärkung der Führungsfähigkeit unter den besonderen
Rahmenbedingungen eines friedenserhaltenden Einsatzes in einem
multilateralen Verband,
— Zielsetzung und Aufgaben im SFOR-Einsatz,
— Landeskunde
— Ursachen des Konflikts,
— politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen,
— Umgang mit der Bevölkerung,
— Rechtsgrundlagen für den Auslandseinsatz sowie
— Verhaltensweise für die Anwendung des unmittelbaren
Zwanges.
Darüber hinaus werden alle für den Auslandseinsatz
vorgesehenen Soldaten zentral in einem 5tägigen Lehrgang an der
Infanterieschule Hammelburg ausgebildet. Hier werden maßgeblich
folgende Ausbildungsthemen in praktischer Anwendung
vermittelt:
— Verhalten bei aufgebrachten Menschenmengen, Trennen von
Konfliktparteien,
— Gesprächsführung zum Abbau von Spannungen,
— Umgang mit Medien,
— einsatzbezogene Ausbildung des Verbandes,
— Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr in Friedensmissionen,
— Bewältigung von besonderen Belastungen,
— historisch-politischer Hintergrund (Film) und Darstellung der
kulturellen/ethnischen Verhältnisse,
— aktuelle Lage im Einsatzland sowie
— Unterstützung bei Wahlen.
17. a) Wie viele Wehrpflichtige mit doppelter Staatsbürgerschaft lei
-
sten z. Z. in der Bundeswehr ihren Wehrdienst?
Zur Zeit leisten 3 796 Wehrpflichtige mit doppelter
Staatsangehörigkeit Wehrdienst in der Bundeswehr.
b) Wie viele Wehrpflichtige haben als deutsche Staatsbürger eine
andere Volkszugehörigkeit angegeben?
Statistiken hierzu liegen nicht vor. Nach einer Datenabfrage aus
dem Bestand Ersatzreservisten - Stand: Oktober 1997 - haben
33 580 Wehrpflichtige neben der deutschen eine andere
Volkszugehörigkeit (weitere Staatsangehörigkeit) angegeben.]