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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Soziale, ökologische und geschlechterpolitische Aspekte neuer bilateraler EU-Handelsabkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern

<span>Verhandlungen der EU mit Entwicklungsländern zum Abschluss neuer bilateraler Freihandels- und Investitionsabkommen sowie deren Folgen, Einbeziehung ökologischer Folgeabschätzungen und deutscher Forderungen, Reziprozität von Handelsliberalisierungen, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards, Armutsbekämpfung, Gender Mainstreaming, Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der EU</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/832027. 02. 2008

Soziale, ökologische und geschlechterpolitische Aspekte neuer bilateraler EU-Handelsabkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Heike Hänsel, Kornelia Möller, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Neben ihren bereits mehrfach gescheiterten Liberalisierungsbemühungen in der Welthandelsorganisation (WTO) bemüht sich die EU derzeit im Rahmen ihrer „Global Europe“-Strategie um neue bilaterale Freihandels- und Investitionsabkommen u. a. mit Indien, Südkorea und den ASEAN-Ländern. Angestrebt werden weitgehend reziproke (wechselseitig gleiche) Liberalisierungsverpflichtungen und Vereinbarungen zu den umstrittenen Singapur-Themen (Investitionen, Wettbewerb, Öffentliche Beschaffung). Ferner steht die EU in Verhandlungen mit Ländern Zentralamerikas und der Andengemeinschaft über neue Wirtschaftsabkommen. Entwicklungsökonomische, soziale, ökologische und geschlechterpolitische Aspekte der Handelspolitik sowie Transparenz- und Beteiligungsansprüche der Parlamente und der Zivilgesellschaften wurden schon im Kontext der WTO-Verhandlungen unzureichend berücksichtigt. Noch weniger geschieht dies in den derzeitigen bilateralen Verhandlungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche spezifischen deutschen Interessen offensiver und defensiver Art verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der o. g. bilateralen Handelsgespräche, und wie bewertet sie diesbezüglich die bisherigen Verhandlungsverläufe (bitte jeweils einzeln zu den fünf genannten Verhandlungsprozessen)?

2

Welche konkreten Forderungen und Angebote hat die Bundesregierung bereits in den Themenbereichen Güterhandel, Dienstleistungshandel (inkl. Mode 4/Arbeitsmigration), Investitionen, Öffentliche Beschaffung und Geistiges Eigentum in die EU-interne Abstimmung der EU-Verhandlungsposition eingebracht bzw. welche Forderungen und Angebote beabsichtigt sie im ersten Halbjahr 2008 einzubringen (möglichst tabellarische Darstellung)?

3

Welche Auswirkungen auf die jeweiligen bilateralen Handelsbilanzen erwartet die Bundesregierung von der Einführung weitgehend reziproker Handelsliberalisierungen bzgl. der fünf angesprochenen Partnerländer bzw. -regionen? Strebt die Bundesregierung weitere Handelsbilanzüberschüsse gegenüber den Partnerländern an, und was bedeutet dies für die Rolle der Bundesrepublik Deutschland beim notwendigen Ausgleich weltwirtschaftlicher Ungleichgewichte?

4

Wie gedenkt die Bundesregierung eine Kohärenz zwischen den bilateralen Abkommen und den in ihrer Entwicklungszusammenarbeit proklamierten Querschnittszielen der Armutsbekämpfung und der Geschlechtergleichheit herzustellen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Warnungen des UNCTAD Trade and Development Report 2007 vor entwicklungsökonomisch nachteiligen Folgen für Entwicklungsländer, wenn diese reziproke bilaterale Nord-Süd-Freihandelsabkommen (unter Einbezug der „Singapur“-Themen) mit wettbewerbsstarken Industrieländern eingehen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der deutschen und europäischen Gewerkschaften nach einer verbindlichen Verankerung der internationalen ILO-Arbeitsstandards in den derzeit verhandelten Abkommen, und welche Konsequenzen hat dies für eine mögliche Unterstützung der Bundesregierung für bilaterale Handelsabkommen ohne entsprechende Sozialstandards?

7

Könnten nach Auffassung der Bundesregierung die immer wieder auftretenden Nord-Süd-Konflikte bezüglich der Verankerung von Sozial- und Umweltstandards dadurch beigelegt werden, dass diese Standards vor allem als verbindliche, überprüf- und einklagbare Pflichten für Transnationale Konzerne und deren Herkunftsländer festgeschrieben werden? Wie begründet sie ihre Haltung?

8

Welche geschlechtsspezifischen Implikationen und Auswirkungen vor allem bezüglich der Bekämpfung von Frauenarmut werden die bilateralen Freihandelsabkommen aus Sicht der Bundesregierung haben?

9

Inwiefern verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten bilateralen Abkommen ihre eigenen Gleichstellungsziele, den Gender Mainstreaming-Auftrag der EU (Amsterdamer Vertrag) sowie die Strategie der Aktionsplattform von Peking, der sich die Bundesregierung 1995 bei der 4. Weltfrauenkonferenz verpflichtet hat?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Warnungen aus Studien von UNIFEM und UNRISD, dass reziproke Handelsliberalisierung Frauen als Marktakteurinnen im informellen Sektor, Kleinhandel und der bäuerlichen Landwirtschaft weiter marginalisieren und die Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen den Zugang der Armen zu Bildung, Gesundheit, Wasser- und Energieversorgung erschweren wird?

11

Welche umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen werden die neuen bilateralen Abkommen aus Sicht der Bundesregierung haben, und in welchem Verhältnis stehen die angestrebten bilateralen Freihandelsabkommen zu den klimapolitischen Zielen und Plänen der Bundesregierung? Auf welcher Grundlage beruht diese Einschätzung?

12

Inwiefern beruht die Verhandlungsposition der EU und der Bundesregierung auf produktgruppenspezifischen oder zumindest sektoral ausdifferenzierten ökologischen Folgeabschätzungen der angestrebten Abkommen?

13

Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der ökologischen Folgen weiterer Handelsliberalisierungen (Wachstums-, Struktur-, Transport- u. regulatorische Effekte) sicherzustellen, dass die Handelspolitik nicht zur vermehrten Klimaschädigung, sondern zur mittel- und langfristigen Reduktion des deutschen CO2-Ausstoßes (40 Prozent bis 2020; 80 Prozent bis 2050) sowie zu einer Angleichung der weltweiten Pro-Kopf-Emissionen auf einem weitaus niedrigeren als dem heutigen Niveau beiträgt?

14

Ist die Bundesregierung auch im Bereich der Handelspolitik zur vollständigen Umsetzung der „Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union“ (Bundestagsdrucksache 16/2620) bereit, und wird sie dem Deutschen Bundestag zukünftig umfassend und zeitnah alle Dokumente des handelspolitischen Ausschusses nach Artikel 133 EG-Vertrag zur Verfügung stellen? Warum ist dies bisher nicht geschehen?

Berlin, den 19. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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