Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Bereich Gentechnik
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Halo Saibold, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Drucksache 13/9121 —
Die Bundesregierung fördert nicht nur massiv den Auf- und Ausbau der Gentechnik, sondern übernimmt auch noch Teile der Öffentlichkeitsarbeit. Es werden verschiedene Initiativen gestartet bzw. unterstützt, die darauf schließen lassen, daß die Akzeptanz der modernen Bio- und Gentechnologie gesteigert werden soll.
Die Möglichkeiten und Anwendungen, die durch die Bio- und Gentechnik machbar werden, stoßen jedoch selten auf Zustimmung bei der Bevölkerung. Ebenso wird diese Technologie von einer Reihe unabhängiger Wissenschaftler sehr kritisch betrachtet, und es wird vor langfristigen Gefahren für Mensch und Umwelt gewarnt. Vor allem das Thema gentechnisch veränderte Lebensmittel und deren Kennzeichnungspflicht wird in der Öffentlichkeit äußerst kontrovers diskutiert. In Bayern läuft zur Zeit ein Volksbegehren „Gentechnikfrei aus Bayern ", das die Einführung eines Gütesiegels zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die garantiert ohne jede Gentechnik hergestellt wurden, erreichen will.
Vorbemerkung
Die in der Kleinen Anfrage zum Ausdruck gebrachte Auffassung, nach welcher die Gentechnik grundsätzlich mit „langfristigen Gefahren und Risiken für Mensch und Umwelt" verbunden sei, wird von der Bundesregierung nicht geteilt.
Vom sachgerechten Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen und Produkten gehen nach allen vorliegenden Erkenntnissen keine spezifischen Risiken aus, die nicht bereits beim Umgang mit nicht-gentechnisch veränderten Organismen und Produkten auftreten.
Die fortschreitenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse machen deutlich: Die Gentechnik ist keine Risikotechnik. Die weit überwiegende Zahl gentechnischer Arbeiten und Freisetzungen ist ohne Risiko für Mensch und Umwelt. In den verbleibenden Fällen lassen sich mögliche oder vorhandene Risiken durch geeignete Maßnahmen im gesetzlichen Rahmen beherrschen.
Die Bundesregierung nimmt gleichwohl Sorgen in der Bevölkerung über die sich rasch entwickelnde Technik ernst. Durch den rechtlichen Rahmen, der mit dem Gentechnikgesetz und seinen Verordnungen gesetzt wird, werden die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren Umgang geschaffen. Entsprechend dem Vorsorgegedanken steht dabei die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt an erster Stelle.
Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung voll bestätigt durch die Aussagen des Rates für Forschung, Technologie und Innovation beim Bundeskanzler zur Bio- und Gentechnik vom März 1997.
Die Bundesregierung hält sachlich nicht begründete Boykottaufrufe gegen das Inverkehrbringen gentechnisch hergestellter, gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel für nicht verantwortbar. Sie verurteilt rechtswidrige Aktionen militanter Gruppen gegen die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.
Wie in den Antworten zu den Kleinen Anfragen des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/3003 vom 14. November 1995 und Drucksache 13/6777 vom 17. Januar 1997 hervorgehoben, ist unbestritten, daß die Bio- und Gentechnik zu den Schlüsselbereichen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des 21. Jahrhunderts gehört.
Mit ihr verbinden sich weltweit zunehmend konkreter werdende Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung sowie für Problemlösungen in den Bereichen Medizin und Gesundheit, Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt sowie Rohstoff- und Energieversorgung.
In Deutschland zeichnet sich derzeit in der Bio- und Gentechnik ein Durchbruch ab. Anwendungen, insbesondere der Gentechnik, bei neuen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen werden verstärkt von der Wirtschaft aufgegriffen. Hier hat insbesondere der BioRegio-Wettbewerb der Bundesregierung zu einer beschleunigten und erfreulichen Innovations-Dynamik in der Bio- und Gentechnik Deutschlands geführt.
Mit der Öffentlichkeitsarbeit zum Bereich der Gentechnik erfüllt die Bundesregierung ihre Informationspflicht zu neuen wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Technologiebereichen, wie beispielsweise auch zu den Erneuerbaren Energien (Wind, Sonne) und zu den Techniken der Rationellen Energieverwendung. Auf eine ausgewogene Darstellung wird hierbei besonderer Wert gelegt.
Förderung von Öffentlichkeitsarbeit allgemein
Fragen und Antworten20
Wie hoch sind die Mittel, die in den letzten fünf Jahren von einzelnen Bundesministerien und - soweit bekannt - von Landesministerien für Öffentlichkeitsarbeit in der Gentechnik zur Verfügung gestellt wurden?
Die Bundesregierung hat seit 1992 knapp 2 Mio. DM für Sachinformationen der Öffentlichkeit zum Thema Gentechnik bereitgestellt. Darin enthalten sind insbesondere etwa hälftig Mittel des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) (siehe Antworten zu den Fragen 2 bis 4) sowie Mittel des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) für die Wissenschafts- und Technologie-Ausstellung „Biotechnologie und Gentechnik", die derzeit an wechselnden Standorten in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen ist.
Diesen mittleren jährlichen Ausgaben des Bundes von 1992 bis 1997 von rd. 400 TDM stehen derzeit jährliche Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im Bereich Biowissenschaften, Bio- und Gentechnik von rd. 1 Mrd. DM gegenüber.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie hoch die Mittel der einzelnen Bundesländer für Öffentlichkeitsarbeit in der Gentechnik sind.
Wieviel investiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) und nachgeordnete Behörden jährlich in Öffentlichkeitsarbeit zur „grünen" Gentechnik, und in welche Projekte?
Das BML hat 1997 in eine Informationskampagne zum Thema „Grüne Gentechnik" ca. 900 000 DM für folgende Projekte investiert:
- Veröffentlichung der Broschüre „Die Grüne Gentechnik",
- Versandaktion über BML-Verteiler mit Forschungsreport 1/97,
- verschiedene Kooperationen im Bereich Schul- und Bildungsfernsehen mit einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt.
Alle Veröffentlichungen aus dem Bereich der Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des BML zur Gentechnik sind zusammen mit Veröffentlichungen zu anderen Teilbereichen der Ressortforschung in Sammeldokumentationen bzw. -werken wie Jahresberichte der Bundesforschungsanstalten, Forschungsreport u. ä. erschienen. Diese Veröffentlichungen sind mit Mitteln des Bundes finanziert worden. Die Angabe eines finanziellen Anteils nur für die darin enthaltenen Teilbeiträge zur Gentechnik ist nicht möglich.
In welcher Auflagenhöhe wurde die Broschüre „Die Grüne Gentechnik" aus der Reihe „Landwirtschaft heute", herausgegeben vom BML, gedruckt, und wurden von der Bundesregierung Initiativen zur Verteilung dieser Broschüre ergriffen?
Die Broschüre „Die Grüne Gentechnik" wurde inzwischen in drei Tranchen mit einer Gesamtauflage von 340 000 Exemplaren aufgelegt, um die außerordentlich große Nachfrage bedienen zu können. Hierzu haben übliche Pressearbeit und Versandaktionen, aber auch der Aushang in Zügen der Deutschen Bahn AG, beigetragen.
Wie hoch sind die von der Bundesregierung dafür aufgewendeten Finanzmittel?
Für die Broschüre „Die Grüne Gentechnik" wurden an Herstellungs- und Verteilungskosten bisher insgesamt knapp 670 000 DM aufgewendet.
In welcher Weise wird die Aktion „Bio Tech mobil", die zur Zeit in Bayern an Gymnasien bei Schülerinnen und Schülern und bei der interessierten Bevölkerung Aufklärungsarbeit leisten soll, von der Bundesregierung mitfinanziert, und wie sieht die Gesamtfinanzierung dieses Projektes aus?
Die Aktion „BioTech mobil" ist Teil des BioRegio-Konzeptes der Region München, die von einer unabhängigen, international besetzten Jury im November 1996 als Modell-Region im BioRegio-Wettbewerb des BMBF ausgewählt wurde.
Die Modellregionen erhalten gemäß der Ausschreibung des BMBF bevorzugt Fördermittel in Höhe von 50 Mio. DM für die Jahre 1997 bis 2001 zur Mitfinanzierung von industriellen Verbundprojekten sowie auch für Maßnahmen zum Zwecke des Informationsaustausches über die Innovationsmöglichkeiten in der Biotechnologie.
Die Gesamtkosten für das „BioTech mobil" belaufen sich auf etwas mehr als 1 Mio. DM. Finanziert wird die Aktion mit 20 % durch die BioRegio-Förderung des Bundes, mit 20 % durch die BioM-AG München, zu 16 % durch Drittmittel (Verbände, Industrie etc.) und zu rd. 44 % durch fünf Ministerien des Landes Bayern.
Wie wurden der Bedarf und die Akzeptanz der 86 Gymnasien in Bayern, die mit dem „Bio Tech mobil" besucht werden, ermittelt?
Vom bayerischen Projektträger der Aktion wurden alle Gymnasien Bayerns angeschrieben. Es gingen weitaus mehr Bewerbungen ein, als Schulen vom „BioTech mobil" bis August 1998 angefahren werden können. Unter den Bewerbungen wurde nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Technische Voraussetzungen der Schule (z. B. Stellplatz, Stromanschluß).
- Gleichmäßige Verteilung der Standorte über das gesamte bayerische Staatsgebiet.
- Die von den Schulen gemeldeten Zahlen an möglichen Interessenten.
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß Nichtregierungsorganisationen, die über Gefahren und Risiken der Gentechnik aufklären wollen, ebenfalls Gymnasien besuchen dürfen?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, den verschiedensten Nichtregierungsorganisationen Zugang zu Gymnasien zu verschaffen und diesen Organisationen dafür finanzielle Unterstützung zu gewähren.
In welcher Weise wurden bisher in diesem Bereich tätige Nichtregierungsorganisationen unterstützt, und ist eine finanzielle Unterstützung in Zukunft geplant?
In den Jahren 1993 bis 1997 wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit keine in diesem Bereich tätigen Nichtregierungsorganisationen finanziell unterstützt. Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage in einer Broschüre zur Aktion „Bio Tech mobil", in der lediglich festgestellt wurde, daß Risiken bei Bio- und Gentechnik nicht auszuschließen sind und daß es Aufgabe von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sei, Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen, die Auffassung, daß die bloße Erwähnung von Risiken nicht ausreicht und daß die Risiken im Rahmen der Öffentlichkeit deutlich dargestellt werden sollten?
Welche Maßnahmen sind nach Meinung der Bundesregierung geeignet, die Risiken bei Bio- und Gentechnik auszuschalten?
Der sichere Umgang mit der Gentechnik hängt insbesondere von der Sachkunde der Beteiligten, von der zutreffenden Bewertung etwaiger Risiken und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ab. Hier vor allem setzt die präventive Kontrolle nach den Regelungen des Gentechnikrechts an; gentechnische Arbeiten, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und das Inverkehrbringen von GVO-Produkten unterliegen einer Anzeige-, Anmelde- oder Genehmigungspflicht. Die zuständige Behörde prüft, ob Risiken der gentechnischen Arbeit, der Freisetzung oder des Inverkehrbringens für Mensch und Umwelt zutreffend bewertet wurden und ob die gegebenenfalls erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind. Ebenfalls geprüft wird die Sachkunde und Verläßlichkeit des verantwortlichen Projektleiters und des Beauftragten für die Biologische Sicherheit. Der verantwortliche Projektleiter plant, leitet und beaufsichtigt die gentechnische Arbeit oder Freisetzung. Neben der Beachtung der Einhaltung der Schutzvorschriften und der Durchführung der weiteren Aufgaben muß der Projektleiter dem Betreiber unverzüglich jedes Vorkommnis anzeigen, das nicht dem erwarteten Verlauf der gentechnischen Arbeiten entspricht und bei dem der Verdacht einer Rechtsgütergefährdung besteht.
Daneben überprüft der Beauftragte für die Biologische Sicherheit die Erfüllung der Aufgaben des Projektleiters und berät den Betreiber.
Die Überwachung der Durchführung des Gentechnikgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sowie der darauf beruhenden behördlichen Anordnungen und Verfügungen obliegt den zuständigen Landesbehörden.
Grundsätzlich kann die zuständige Landesbehörde im Einzelfall alle Anordnungen treffen, die zur Beseitigung festgestellter und zur Verhütung künftiger Rechtsverstöße notwendig und geeignet sind, wobei die Anordnung zum Inverkehrbringen von Produkten nur vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung der EU-Kommission getroffen werden kann.
Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Wie hoch ist der Betrag, den die Bundesregierung aufwendet, um über die Gefahren der Gentechnik zu informieren?
Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1, insbesondere die Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit, verwiesen.
Wird das „Bio Tech mobil" auch in anderen Bundesländern eingesetzt?
Das „Bio Tech mobil" wird nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst ausschließlich in Bayern eingesetzt.
In welcher Höhe hat sich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) am Genzentrum Martinsried (Bayern) beteiligt?
Die Förderung des Genzentrums München durch das BMBF betrug 81,3 Mio. DM für den Zeitraum vom 1. Februar 1984 bis 31. Dezember 1995.
Welche Finanzmittel wurden vom Bund und Land Bayern aufgrund des „BioRegio"-Wettbewerbs in die Münchner Region geleitet?
Die von der BioRegio-Jury prämierte Modell-Region München erhält bevorzugt Projekt-Fördermittel des BMBF von 50 Mio. DM für fünf Jahre. Die Vergabe dieser Mittel ist gebunden an einen mindestens gleich hohen Finanzbeitrag der an den Verbundprojekten beteiligten Unternehmen.
Derzeit sind Projekte mit einem Gesamtvolumen von rd. 15 Mio. DM und einer BMBF-Zuwendung von 7,6 Mio. DM vom BMBF bewilligt worden. Das Land Bayern hat - soweit bekannt - aufgrund des BioRegio-Wettbewerbs bislang rd. 600 TDM in die Bio-Region München geleitet.
Es sind keine Finanzmittel des Bundes aus dem BioRegio-Wettbewerb nach Penzberg und Tutzing geflossen.
Inwieweit wird sichergestellt, daß bei Publikationen und Initiativen zum Thema Gentechnik eine ausgewogene Darstellung gewahrt wird?
Die Bundesregierung setzt in ihrer Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich auf ausgewogene Sachinformationen. Die Bürger sollen sich damit selbst eine Meinung bilden können. Akzeptanz gedeiht nur auf der Grundlage von Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Wieso sieht sich die Bundesregierung dafür zuständig, für diese Technologie mit Nachdruck in der Bevölkerung zu werben?
Die Bundesregierung macht keine „Werbung" für irgend eine Technologie. Sie folgt lediglich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977, nach dem ihr die Verpflichtung zufällt, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu unterrichten, die Grundlagen und Zielvorstellungen der Regierungspolitik darzulegen und über Rechte und Pflichten zu informieren.
Inwieweit trägt die Bundesregierung den Widerständen der Verbraucher gegenüber der Gentechnik, vor allem im Lebensmittelbereich, Rechnung?
Die Bundesregierung sieht in der Gentechnik eine wichtige und für den Industriestandort Deutschland unverzichtbare Technologie auch im Lebensmittelbereich. Wie beim Einsatz jeder Technologie muß auch hier sichergestellt sein, daß die mit Hilfe dieser Technologie hergestellten Erzeugnisse gesundheitlich unbedenklich sind. Dies wird insbesondere durch gemeinschaftliche Vorschriften der EU z. B. die Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - gewährleistet. Nach dieser Verordnung unterliegen diese Erzeugnisse vor dem ersten Inverkehrbringen einem Genehmigungsverfahren mit umfassender Sicherheitsbewertung.
Um der Forderung der Verbraucher nach umfassender Information nachzukommen und um die Akzeptanz des Einsatzes der Gentechnik auch im Lebensmittelbereich zu verbessern, ist in der EU eine sehr weitgehende Kennzeichnung der mit Hilfe der Gentechnik hergestellten Lebensmittel vorgeschrieben.
Trifft es zu, daß (bayerische) Gemeinderäte von der Bundesregierung angeschrieben und ihnen Informationen über Gentechnik offeriert wurden, die über das BMBF angefordert werden können?
Die Bundesregierung hat keine (bayerischen) Gemeinderäte angeschrieben, um diesen Informationen des BMBF über Gentechnik anzubieten. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die Bayerische Staatsregierung die Gemeinderäte in diesem Sinne angeschrieben hat.
Gibt es gegebenenfalls andere Forschungs- oder Technikbereiche, bei denen ebenfalls auf kommunaler Ebene Informationen angeboten wurden, z. B. zur Windkraft als erneuerbare Energie, oder handelt es sich hier um eine Sonderbehandlung der Gentechnik?
Die Bundesregierung bietet durch das BMBF Informationen auf kommunaler Ebene im Technikbereich Energie durch die KEV-Datenbank (KEV = Kommunale Energie-Versorgungssysteme) an. Diese Datenbank enthält ausführlich dokumentierte Beispiele für rationelle Energieanwendung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien (Sonne, Wind) in Kommunen.