Gemeinnützigkeit des antisemitischen Collegium Humanum
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Collegium Humanum – Akademie für Umwelt- und Lebensschutz e. V. in der ostwestfälischen Kleinstadt Vlotho ist eines der ältesten Tagungshäuser der extremen Rechten in Deutschland. In den letzten Jahren entwickelte es sich zum Zentrum der Holocaustleugner. Seit 2003 gehört beispielsweise der Antisemit und Holocaustleugner Horst Mahler zu den ständigen Referenten. Im Collegium Humanum ist auch der zum Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November 2003 von international bekannten Rechtsextremisten wie Ernst Zündel, Germar Rudolf, Manfred Röder, Frank Rennicke und Robert Faurisson gegründete „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ angesiedelt. Kalkül dieser Vereinigung ist es, durch die massenhafte und provokative Verbreitung von Holocaustleugnungen eine Normalisierung und Straffreiheit für derartige Aussagen zu erreichen. (Das Collegium Humanum – Zentrum der Holocaustleugner, Antifaschistisches Informationsblatt Nr. 70, Januar 2006, 30–33, http://www.nadir.org/nadir/periodika/aib/archiv/70/30.php)
Nach Recherchen der „Tagesschau“ ist das Collegium Humanum als gemeinnütziger Verein anerkannt. In einem der Redaktion vorliegenden Brief bestätigte der Verein Collegium Humanum auf die Frage, ob Spenden steuerlich abgesetzt werden könnten, dass entsprechende Spendenquittungen ausgestellt werden. (Gemeinnützige Holocaustleugner: http://www.tagesschau.de/inland/holocaust-leugnung2.html)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Verein Collegium Humanum in Nordrhein-Westfalen den Status eines gemeinnützigen Vereins mit den damit verbundenen entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen genießt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/4675, S. 47) erklärte Absicht, „die Vermeidung der steuerrechtlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit von verfassungswidrigen Körperschaften ist Teil der ganzheitlichen Strategie der Bundesregierung“ tatsächlich umzusetzen, und rechnet die Bundesregierung das Collegium Humanum in diesem Sinne zu den verfassungswidrigen Einrichtungen?
Welche Maßnahmen der Bundesländer sind der Bundesregierung bekannt, um ihren oben dargestellten Grundsatz umzusetzen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es sich beim Collegium Humanum um eine Einrichtung zur Förderung rechtsextremer Inhalte handelt, und wenn ja, welche praktischen Konsequenzen ergeben sich dann aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/7921, S.5), wonach die Förderung rechtsextremer Inhalte nach geltendem Recht nicht gemeinnützig ist und die Finanzämter angewiesen sind, Vereine, die derartige Ziele verfolgen, nicht als gemeinnützig zu behandeln?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nordrhein-westfälischen Behörden im Falle des Collegium Humanum zur Umsetzung der auf der Innenministerkonferenz im Dezember 2007 gefassten Beschlüsse gegen Rechtsextremismus zu bewegen?
Welche Möglichkeiten haben Finanzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung, Vereine, die rechtsextreme und verfassungswidrige Ziele verfolgen, auch als solche zu erkennen?