Vorleistungen von Trägern von Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Monika Knoche, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei einigen freien Trägern von Beschäftigungsmaßnahmen nach dem Zweiten und dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II und SGB III) herrscht bezüglich der Zahlpraxis der Agentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften große Verunsicherung: Um bewilligte Maßnahmen zu beginnen bzw. durchzuführen, müssen die Träger mitunter monatelang in Größenordnungen in Vorleistungen gehen, welche ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährden. Die Abschläge bzw. Auszahlung in Raten durch die bewilligenden Agenturen bzw. Jobcenter zur Finanzierung der Maßnahme lassen mitunter wochenlang auf sich warten. Dieser Zustand führt zu erheblichen Geschäftsunsicherheiten bei der Durchführung der bewilligten Maßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung die Praxis bekannt, dass Abschläge für die Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen durch die bewilligenden Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaften an die Träger der bewilligten Maßnahmen erst sehr spät überwiesen werden?
Wo kommt es verstärkt zu solchen Fällen?
Ist eine Systematik der verspäteten Zahlung zu erkennen?
Welche konkreten Regelungen bzw. Verordnungen bestehen bezüglich solcher Abschlags- bzw. Ratenzahlungen (bitte anhängen)?
Sind der Bundesregierung Abweichungen von diesen Regelungen in der Praxis bekannt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Träger von Beschäftigungsmaßnahmen aufgrund verzögerter Abschlagszahlungen durch die bewilligenden Stellen in Insolvenz gehen mussten?
Wenn ja, wo?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Finanzierung der Maßnahmen zeitnah und verlässlich durch entsprechende Zahlungen an die Beschäftigungsträger abzusichern?