Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform auf die Gleichstellungspolitik im Hochschulbereich
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Neuordnung der föderalen Zuständigkeiten gibt der Bund einen großen Teil seiner in Grundgesetz und Hochschulrahmengesetz (HRG) verankerten Regelungskompetenz im Hochschulbereich ab. Damit ergeben sich auch Änderungen bezüglich der Möglichkeiten der Förderung von Chancengleichheit im Hochschulbereich.
Hier besteht nach wie vor Handlungsbedarf: Bezogen auf die Studierenden sind Frauen in den Qualifizierungsphasen der wissenschaftlichen Karriere (Promotion, Habilitation, Juniorprofessur) und unter den an Hochschulen hauptberuflich wissenschaftlich Tätigen geringer als ihre männlichen Kollegen vertreten. Professuren sind überwiegend männlich besetzt. Auch eine auf das Geschlecht bezogene ausgeglichene Besetzung von Juniorprofessuren konnte nicht erreicht werden. Gegenwärtig werden angesichts der in wenigen Jahren erheblich steigenden Studienplatznachfrage Überlegungen zur Schaffung neuer Personalkategorien speziell zur Abdeckung des Lehrbedarfs angestellt. Es ist zu vermuten, dass sich hier insbesondere Frauen ein neues Beschäftigungsfeld eröffnet. Dies könnte sich bei Abkopplung von der Forschung als akademische Sackgasse und als ein Schritt in Richtung einer Ausdifferenzierung des Beschäftigungssystems in (weibliche) Lehrende und (männliche) Forschende erweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
a) Wie bewertet die Bundesregierung nach der von ihr geforderten Föderalismusreform ihren Einfluss auf die Aufrechterhaltung und die Weiterentwicklung der gleichstellungspolitischen Standards im Hochschulbereich auf Landes- und Hochschulebene im Vergleich zum derzeitigen Handlungsspielraum?
b) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der bisher im Hochschulrahmengesetz festgehaltene Auftrag zur Sicherung der Geschlechtergerechtigkeit (vgl. §§ 3 und 5 HRG) auch nach dem im Zuge der Föderalismusreform geforderten Wegfall der Rahmengesetzgebung bestehen bleibt?
c) Welche Regelungen und Vereinbarungen mit den Ländern bzw. den Hochschulen sind diesbezüglich von der Bundesregierung geplant?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Gestaltung der Förderpraxis nach Auslaufen des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms (HWP) Ende 2006 vor dem Hintergrund, dass zum Teil seitens der Länder angekündigt wurde, dass der Bund Bereiche, die explizit der Kompetenz der Länder unterliegen, nach der geplanten Föderalismusreform finanziell nicht mehr unterstützen dürfe (vgl. taz vom 18. März 2006) und jetzt schon beträchtliche länderspezifische Unterschiede in der Ausstattung der jeweiligen Bildungssysteme festzustellen sind (vgl. Frankfurter Rundschau vom 6. März 2006)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung nach Abschluss der von ihr geforderten Föderalismusreform die Möglichkeit, die Übertragung von Bundesmitteln an die Länder (etwa im Zuge des geplanten Hochschulpaktes) mit der verbindlichen Auflage einer gleichstellungsbezogenen Zweckbindung zu verknüpfen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich die Studierendenzahlen in den nächsten Jahren massiv erhöhen, die Option, Lehrkapazitäten durch die Einstellung von Dozentinnen und Dozenten auszubauen, und welche geschlechtsspezifischen Implikationen werden damit aus Sicht der Bundesregierung verbunden sein?
b) Inwieweit befürchtet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine Ausdifferenzierung des Beschäftigungssystems in (weibliche) Lehrende und (männliche) Forschende?
c) Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegentreten?
Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bei der Verbesserung der Karrieremöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auch den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten und Interessen von Frauen und Männern Rechnung getragen wird?