Deutsch-ausländische Polizeikooperationen im In- und Ausland
der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Detlef Parr, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Verlauf der letzten Jahre gab es einige durch die Medien besonders bekannt gewordene deutsch-ausländische Ermittlungskooperationen:
- Nach dem Attentat in Djerba vom 11. April 2002 waren deutsche Polizeikräfte in Tunesien an den Ermittlungen beteiligt.
- Zur Aufklärung der so genannten Duisburger Mafiamorde vom Sommer 2007 wurden italienische Polizeibehörden in die Ermittlungen mit einbezogen.
- In Ludwigshafen wurden zur Aufklärung der Brandkatastrophe vom 3. Februar 2008 türkische Polizisten zugelassen.
- Auch im Bereich der internationalen Sportgroßveranstaltungen finden regelmäßig Kooperationen von deutschen und ausländischen Polizeibehörden statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie oft waren in den letzten fünf Jahren auf Bundes- bzw. Länderebene ausländische Polizeibehörden an Ermittlungen beteiligt (bitte Aufgliederung nach einzelnen Ländern und Behörden)?
Wie oft waren in den letzten fünf Jahren deutsche Bundes- bzw. Länderbeamte welcher einzelnen Behörden an polizeilichen Ermittlungen in welchen ausländischen Staaten beteiligt?
Aus welchen Gründen waren die ausländischen Behörden jeweils an den einzelnen Ermittlungsverfahren in Deutschland bzw. die deutschen Behörden an den einzelnen Verfahren im Ausland beteiligt?
Wer war jeweils in den einzelnen Fällen der Initiant der Kooperation: die deutschen oder die ausländischen Behörden?
Welche konkreten Aufgaben haben die ausländischen Behörden in den einzelnen Fällen in Deutschland bzw. die deutschen Behörden in den einzelnen Fällen im Ausland übernommen?
Welche eigenen Kompetenzen haben ausländische Ermittlungsbehörden auf deutschem Hoheitsgebiet bei derartigen Kooperationen?
Welche Kompetenzen hatten die deutschen Behörden in den jeweiligen ausländischen Kooperationen?
Kam es bei den Kooperationen zu Kompetenzüberschreitungen von ausländischen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der deutschen Behörden in den ausländischen Staaten?
Wenn ja:
a) Wie häufig?
b) Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet von deutscher bzw. ausländischer Seite?
c) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Vorfällen gezogen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass bei den Ermittlungen zu den „Duisburger Mafiamorden“ die italienischen Behörden eigenmächtig ermittelt haben?
Wie viele ausländische Polizeikräfte waren in den letzten fünf Jahren jeweils wie lange an den Ermittlungen in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt?
Wie viele deutsche Polizeikräfte waren in diesem Zeitraum jeweils wie lange an den Ermittlungen in den ausländischen Staaten beteiligt?
Wer entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung ausländischer Behörden an polizeilichen Ermittlungsverfahren in Deutschland bzw. Teilnahme deutscher Behörden an polizeilichen Ermittlungsverfahren im Ausland?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ausländische Polizeikräfte an Ermittlungen in Deutschland beteiligt bzw. deutsche Polizeikräfte zu Ermittlungen ins Ausland geschickt werden?
Welche Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Polizeibehörden gibt es insbesondere im Bereich internationaler Sportgroßveranstaltungen?
Auf welcher Rechtsgrundlage finden diese statt?
Wie gestaltet sich im Hinblick auf die anstehende Fußball-Europameisterschaft rechtlich wie tatsächlich die Zusammenarbeit deutscher Polizeibehörden mit welchen ausländischen Polizeibehörden?
Wie bewertet die Bundesregierung deutsch-ausländische Polizeikooperationen im Transitbereich (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz) und wie will die Bundesregierung welche Probleme in diesem Bereich lösen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit deutscher Polizeibehörden mit ausländischen Polizeibehörden im Bereich der Drogenbekämpfung?
Aus welchen Gründen will die Bundesregierung in diesem Bereich die Zusammenarbeit wie und durch welche Maßnahmen verbessern?