Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, und die unionsgeführten Bundesländer beabsichtigen, die Einbürgerung mit Hilfe neuer gesetzlicher Regelungen auf Bundes- oder Länderebene zu erschweren. Die Debatte um die Einführung von verpflichtenden Staatsbürgerkursen, Wissens- und Wertetests etc. ist von einem tiefen Misstrauen gegenüber Migrantinnen und Migranten geprägt, welches der Leiter des Deutschen Menschenrechtsinstituts, Heiner Bielefeldt, als „besondere Skepsis“ gegenüber Menschen mit muslimischen Hintergrund bezeichnet. Nach seiner Auffassung zeige sich an der Einbürgerungspolitik eines Staates „das Selbstverständnis einer Gesellschaft: ihre Weltoffenheit, ihr Umgang mit kultureller Differenz, das Ernstnehmen der eigenen Verfassungsprinzipien und die Bindung an menschenrechtliche Normen“ (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/ webcom/show_shop.php/_c-488/_nr-49/i.html).
Eine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Bezug auf die Einbürgerung von Jugendlichen sieht ebenfalls der am 3. Januar 2006 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vor.
Es ist davon auszugehen, dass mit einer nochmaligen Erhöhung der Einbürgerungshürden sich der seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 abzeichnende Trend zu sinkenden Zahlen der Einbürgerungen beschleunigen wird. Seit 2000 ist die Zahl von ca. 186 000 auf 127 000 Einbürgerungen im Jahr 2004 gesunken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Plant die Bundesregierung im Rahmen der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) vom 3. bis 5. Mai 2006 bzw. auf der Vorkonferenz der Staatssekretäre und Staatsräte vom 24. bis 25. April, die bundesweite Einführung a) eines Sprachtests, b) eines Staatsbürgerschaftskurses, c) eines Eides auf die Verfassung, d) eines Wissens- und Wertetests als Voraussetzung einer Einbürgerung vorzuschlagen und auf eine einheitliche Beschlussfassung der Bundesländer hinzuwirken?
Welche Änderungen in der Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz plant die Bundesregierung in dem Fall, dass sich die Bundesländer auf der nächsten IMK nicht auf ein einheitliches Vorgehen bei der Einbürgerung einigen können?
Werden diese Änderungen a) den Besuch eines Staatsbürgerschaftskurses, b) die Ablegung eines Sprachtests, c) die Ablegung eines Eides auf die Verfassung, d) die Absolvierung einen Wissens- und Wertetests als Voraussetzung einer Einbürgerung umfassen? Wenn ja, bitte die jeweiligen Änderungen begründen.
Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber leben in der Regel acht Jahre rechtmäßig in Deutschland, bevor sie einen Antrag stellen können. Aus welchem Grund sieht die Bundesregierung es als notwendig an, a) zusätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu schaffen, b) diese Menschen auf ihre innere Haltung zum Grundgesetz zu überprüfen, c) diese Menschen auf ihr Wissen über Politik und Gesellschaft in einer Art Quiz zu überprüfen, wie es der hessische Wissens- und Wertetest vorsieht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Gutachten zur Vereinbarkeit des Gesprächsleitfadens für die Einbürgerungsbehörden des Landes Baden-Württemberg mit dem Völkerrecht von Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum und Dr. Volker Röben vom 2. März 2006?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Studie, dass der baden-württembergische Gesinnungstest bzw. die entsprechende Verwaltungsvorschrift gegen Artikel 1 Abs. 3 und Artikel 5 der Rassendiskriminierungskonvention (CERD) verstoßen, und welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um den Missstand eines völkerrechtswidrigen Leitfadens des Landes Baden-Württemberg zu beseitigen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Vorstoß Hessens auf der IMK ein, mit einem 100 Fragen umfassenden „Wissens- und Wertetest“ bundesweite Standards für die Einbürgerung zu schaffen, obwohl bisher nicht ausreichend geklärt ist, ob der Test gegen das Grundgesetz bzw. ebenso wie der Leitfaden in Baden-Württemberg gegen das Völkerrecht verstößt?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des Deutschen Menschenrechtsinstituts Dr. Heiner Bielefeldt, dass der Staat die innere Einstellung der Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber nicht durch einen Test überprüfen darf, ohne in eine „inquisitorische Verdachtslogik zu geraten, die weder mit der Würde der betroffenen Menschen noch mit den Prinzipien des Rechtsstaats vereinbar sind“?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Gesinnungstests wie in Baden-Württemberg gegen Artikel 18 GG verstoßen, weil das bloße Haben einer Meinung solange keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Ordnung ist, solange sie sich nicht in konkreten Handlungen äußert, die gegen diese Ordnung gerichtet sind? Wenn nein, bitte begründen.
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, Peter Zimmermann, dass mehrere Fragen des Leitfadens „datenschutzrechtlich unzulässig“ seien, da die Gefahr bestehe, dass mit solchen Fragen unzulässig Daten über höchst intime Vorstellungen der Bewerber erfasst werden?
b) Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf gegeben? Wenn nein, bitte begründen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, die die Streichung der Einbürgerungserleichterung für Jugendliche zwischen 16 und 23 Jahren ohne festes Einkommen – wie im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 3. Januar 2006 vorgeschlagen – als integrationsfeindlich bezeichnen, weil damit Jugendliche zur Aufgabe des Studiums bzw. ihrer Ausbildung gezwungen würden, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen?
Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind seit dem 1. Januar 2000 gestellt und nach welchen Rechtsgründen bewilligt worden (bitte jeweils nach Jahren, Rechtsgründen und Bundesländern getrennt auflisten)?
Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind seit dem 1. Januar 2000 aus welchen Rechtsgründen abgelehnt worden (bitte jeweils nach Jahren, Rechtsgründen und Bundesländern getrennt auflisten)?
Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2006 aufgrund der Beantwortung der Fragen des Gesprächsleitfadens (so genannter Muslimtest) abgelehnt worden?
Bei wie vielen Anträgen auf Ermessenseinbürgerung und der Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger wurde seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen (§ 8 Abs. 2 StAG)?
In welchen Bundesländern werden Zeiten einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht auf den gewöhnlichen Aufenthalt angerechnet, um die Voraussetzung einer Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) zu erfüllen?
In welchen Bundesländern ist bei der Beantragung einer Anspruchseinbürgerung bzw. einer Ermesseneinbürgerung eine soziale Absicherung u. a. auch für das Alter für die vorausgesetzte Unterhaltsfähigkeit erforderlich?
Teilt die Bundesregierung die im 6. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland geäußerte Meinung der damaligen Beauftragten der Bundesregierung, Marieluise Beck, dass die Praxis in einigen Bundesländern, bei der Anspruchseinbürgerung einen Nachweis der Alterssicherung zu verlangen, mit der gesetzlichen Regelung und der Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz nicht zu vereinbaren ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann beabsichtigt die Bundesregierung dies klarzustellen?
Wie viele Einbürgerungen wurden seit 1. Januar 2000 im Nachhinein wieder aberkannt (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Bundesländern und Grund der Aberkennung auflisten)?
Bei wie vielen Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention wurde seit dem 1. Januar 2000 nach der Beantragung einer Einbürgerung ein Verfahren zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eingeleitet?
Bei wie vielen dieser Personen wurde die Flüchtlingsanerkennung widerrufen (bitte die Angaben nach Bundesländern und Herkunftsländern der Personen getrennt angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Forderung der ehemaligen Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck, von einem einbürgerungsrechtlichen Widerruf der Flüchtlingsanerkennung abzusehen, da entweder bei vielen Flüchtlingsgruppen die notwendige Ausbürgerung im Herkunftsstaat auf kaum zu überwindende Hindernisse stößt bzw. eine Mehrstaatigkeit aufgrund des automatischen Verlusts der Staatsangehörigkeit im Falle einer Einbürgerung bei irakischen Staatsangehörigkeiten überhaupt nicht drohen kann?
Bei wie vielen Einbürgerungen wurde aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs die Frist von acht auf sieben Jahre verkürzt?
a) Teilt die Bundesrepublik Deutschland die Kritik vieler Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber, dass die Verfahrensdauer der Antragsbearbeitung unverhältnismäßig lange ist – die ehemalige Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration spricht davon, dass fünf Jahre keine Seltenheit darstellen?
b) Welche gesetzlichen Schritte plant die Bundesregierung, um die Verfahrensdauer in erheblichem Umfang zu reduzieren?