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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Fällarbeiten in der Wentorfer Lohe

<span>Aktueller Stand zur möglichen Naturschutzerbe-Übertragung der Flächen der Wentorfer Lohe an das Land Schleswig-Holstein, Bewertung der umfangreichen Fällungen, Gründe und Rechtfertigung, Information und Verantwortlichkeiten, Erlöse aus dem Holzverkauf, Konsequenzen und zukünftige Verhinderung ähnlicher naturschutzwidriger Einschläge</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/862514. 03. 2008

Fällarbeiten in der Wentorfer Lohe

der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Wochen sind auf dem bundeseigenen ehemaligen Truppenübungsplatz „Wentorfer Lohe“ (Landkreis Herzogtum Lauenburg) von den Bundesforsten mit Verweis auf die Verkehrssicherungspflicht umfangreiche Fällungen von alten Buchen und Eichen veranlasst worden, die in der Bevölkerung zu großer Empörung und Protesten geführt haben. Die Notwendigkeit der Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist für die Bürger nicht erkennbar.

Das Unverständnis über diese Fällmaßnahmen wurde verstärkt durch den Sachverhalt, dass diese Fläche auf der Reserveliste für die Übertragung von bundeseigenen Flächen im Rahmen der Sicherung des Nationalen Naturerbes an das Land Schleswig-Holstein steht und eine Übertragung daher durchaus möglich ist. In diesem Zusammenhang ist der Eindruck entstanden, es ginge der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) darum, vor der Abgabe der Fläche noch einmal möglichst viele Einnahmen durch Holzverkäufe zu generieren, obwohl zwischen dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der BImA eine Vereinbarung darüber besteht, dass die zur Übertragung vorgesehenen Flächen nicht entwertet werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die mögliche Naturschutzerbe-Übertragung der Flächen der Wentorfer Lohe an das Land Schleswig-Holstein?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die von den Bundesforsten veranlassten umfangreichen Fällungen von alten Buchen und Eichen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Wentorfer Lohe“ angesichts der im Rahmen der Sicherung des Nationalen Naturerbes möglichen Übertragung dieser bundeseigenen Fläche an das Land Schleswig-Holstein und der Vereinbarung zwischen dem BfN und der BImA, dass die zur Übertragung vorgesehenen Flächen nicht entwertet werden sollen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung die Tatsache, dass gerade alte Bäume standortheimischer Arten den besonderen Wert von Wald-Ökosystemen darstellen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorwürfe der örtlichen Naturschützer, dass die Arbeiten völlig unsachgemäß durchgeführt wurden (zu hoch abgesägte Stubben, zerfetzte Stümpfe, Kahlschläge der Waldränder, mit schwerem Gerät zerstörte Quellbereiche, Entfernen für Insekten wertvoller sonst wenig Ertrag bringender Robinienbestände)?

5

Warum wurde in diesem Fall entgegen der Vereinbarung zwischen BfN und BImA, dass die zur Übertragung vorgesehenen Flächen nicht entwertet werden sollen, massiv in den Bestand eingegriffen?

6

Waren bzw. sind die Fällmaßnahmen aus Sicht der Bundesforstverwaltung und aus Sicht der Bundesregierung erforderlich – und damit gerechtfertigt, um der Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden?

7

Wenn ja, welche Gefahrenquellen sollten mit diesen Fällungen beseitigt werden, und handelt es sich dabei um naturtypische Gefahren oder um unvermutete, untypische Gefahren?

8

Warum wurden die Fällungen als Maßnahmen der Verkehrssicherung begründet, obwohl fast nur gesunde Bäume entnommen wurden?

9

Hat es andere Gründe für diese Fällungen gegeben, und wenn ja, welche?

10

Warum sind diese Einschläge zum Teil als Knickpflege gerechtfertigt worden, obwohl dort keine Knicks vorhanden sind?

11

Warum sind diese Einschläge zum Teil als Auslichtung und Pflegemaßnahmen gerechtfertigt worden, obwohl nach Beobachtungen der örtlichen Naturschützer fast sämtliche Wegränder kahlgeschlagen wurden?

12

Welche Dienststelle hat die Entscheidung über die Fällmaßnahmen wann getroffen?

13

Erfolgten die Fällmaßnahmen mit Billigung der Leitung der Bundesforstverwaltung, und wenn ja, warum?

14

Ist es zutreffend, dass das Land Schleswig-Holstein zunächst nicht informiert war, und wenn ja, warum wurde das Land als möglicher zukünftiger Eigner nicht informiert?

15

Warum wurde die Untere Forstbehörde nicht informiert?

16

Hat die Bundesforstverwaltung die Fällmaßnahmen selbst ausgeführt oder hat sie einen anderen Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt?

17

Sofern sie einen anderen Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt hat, wer hat die Entscheidung darüber getroffen, welche Bäume konkret gefällt werden, und inwieweit standen diesem Betrieb Einnahmen aus dem Holzverkauf zu?

18

Warum wurden die Fällungen vorübergehend unterbrochen und dann ab dem 26. Februar 2008 wieder aufgenommen?

19

Sind die Fällungen beendet, und wenn nein, bis wann werden sie beendet?

20

In welchem Umfang wird nach Abschluss der Fällungen Holz in welcher Qualität aus der Wentorfer Lohe entnommen worden sein, und mit welchen Erlösen ist zu rechnen, und wofür verwendet die BImA diese?

21

Welchen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen unterliegt die BImA in Bezug auf zu erzielende Erlöse aus dem Holzverkauf?

22

Welchen Vorgaben der Leitung der BImA unterliegt der Geschäftsbereich Forst in Bezug auf zu erzielende Erlöse aus dem Holzverkauf?

23

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorfall?

24

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um zukünftig im Bereich von Wäldern, die für das Nationale Naturerbe vorgesehen sind, Einschläge zu verhindern und auszuschließen, die in die für den Naturschutz bedeutende Substanz eingreifen?

25

Was unternimmt bzw. wird die Bundesregierung unternehmen, um Holzeinschläge, die über das nachhaltige Maß hinausgehen und den naturnahen Charakter der Wälder zerstören, im Bereich der BImA zu verhindern?

Berlin, den 13. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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