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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft auf europäischer und internationaler Ebene

Rückgang der Agrobiodiversität seit 1992 in Europa, Inhalt der Verhandlungen der 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9), globale Agrobiodiversität und Förderung der Agrobiodiversität in der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

10.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/862314. 03. 2008

Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft auf europäischer und internationaler Ebene

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Mai ist die Bundesregierung Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), auf der unter anderem die Neufassung des Arbeitsprogramms zur landwirtschaftlichen Biodiversität diskutiert wird. Die Agrobiodiversität ist von grundlegender Bedeutung für das Leben des Menschen. Sie umfasst sowohl die gesamte Vielfalt an Nutztieren und Nutzpflanzen, von der Zucht über die Haltung oder den Anbau bis hin zu Verarbeitung, Vermarktung und Verbrauch als auch die nicht genutzte biologische Vielfalt in Agrarlandschaften.

Die 9. Vertragsstaatenkonferenz gibt der Bundesregierung die einmalige Möglichkeit, das internationale Engagement Deutschlands für den Schutz der biologischen Vielfalt öffentlich zu dokumentieren. Gleichzeitig kann die Analyse der aktuellen Situation zum Anlass genommen werden, Defizite aufzudecken und die Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft zu verbessern und zu intensivieren. Die COP 9 sollte die Chance nutzen, einmal grundlegend die Auswirkung der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt zu behandeln. Des Weiteren besteht in den Verhandlungen zum Health Check der gemeinsamen Agrarpolitik die Möglichkeit, das Thema Agrobiodiversität in der Agrarförderung stärker zu verankern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Agrobiodiversität in Europa

Fragen46

1

In welchem Maße ist in Europa die Agrobiodiversität seit 1992 zurückgegangen?

2

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Verlust an Agrobiodiversität innerhalb der Europäischen Union?

3

Welche Nutzpflanzen und Nutztiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa vom Aussterben bedroht, und welche sind seit 1992 ausgestorben?

4

Welche Kriterien und Indikatoren wurden von der Europäischen Union 1992 zu Grunde gelegt, um die Artenvielfalt in Europa zu messen, und inwieweit wurden diese Kriterien und Indikatoren bis heute verändert?

5

Wird die Europäische Union ihr erklärtes Ziel erreichen, den Verlust an Arten bis 2010 zu stoppen im Bereich der Agrobiodiversität erreichen, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche sind die entscheidenden europäischen Instrumente, Maßnahmen und Projekte, um den Verlust an Arten im Bereich der Agrobiodiversität zu stoppen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Schwächung der zweiten Säule der europäischen Agrarpolitik und die Kürzungen der europäischen und nationalen Fördermittel für die mittelständische und ökologische Landwirtschaft zum Verlust der landwirtschaftlichen Biodiversität beitragen?

8

Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik auf europäischer Ebene dafür ein, dass biodiversitätsrelevante Regelungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik verankert werden, und wenn ja, für welche Regelungen?

9

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des Gesundheitschecks dafür einsetzen, dass alle agrarpolitischen Maßnahmen auf Nachhaltigkeit und zum Erhalt der biologischen Vielfalt hin überprüft werden?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Cross-Compliance-Regeln als Instrument zur Durchsetzung von Mindeststandards in der Landwirtschaft dazu geeignet wären, biodiversitätsrelevante Regelungen in der europäischen Agrarpolitik zu verankern, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung konkrete Vorschläge, wie die europäische Agrarpolitik im Sinne einer höheren Naturverträglichkeit der Bewirtschaftung verbessert werden könnte, und wenn ja, welche?

12

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer zusätzlichen Modulation eingehend geprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

13

Wie steht die Bundesregierung zu einer Anhebung der Modulation im Rahmen des Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik?

14

Verfolgt die Bundesregierung Ansätze, die Finanzmittel für die ländlichen Räume in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhöhen, und wenn ja, welche sind das?

15

Welche Auswirkungen werden nach Ansicht der Bundesregierung die Aufhebung der obligatorischen Flächenstilllegung auf die Agrobiodiversität in Europa haben, und wie will die Bundesregierung diese Auswirkungen ausgleichen?

Verhandlungen der COP 9 in Bonn

16

Wird die Bundesregierung vor der COP 9 den nationalen Bericht zur Umsetzung des Agrar-Arbeitsprogramms vorlegen, und wenn nein, wann plant die Bundesregierung diesen vorzulegen?

17

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzten, dass im Rahmen der COP- 9-Verhandlungen, auch verbindliche Regeln für eine nachhaltige und ressourcen- und klimaschonende Landwirtschaft getroffen werden, und welchen konkreten Vorschlag wird die Bundesregierung vorlegen?

18

In welchem Maße wird sich die Bundesregierung für eine Neufassung und Konkretisierung des Arbeitsprogramms zur landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt einsetzen und eine Diskussion über die negativen sozialen, ökonomischen und ökologischen Folgen der industriellen Landwirtschaft anführen?

19

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der COP 9 für eine globale Stärkung der bäuerlichen und ökologischen Landwirtschaft einsetzten, und wenn nein, warum nicht?

20

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der COP 9 für eine stärkere Förderung der Vielfalt bei Nutztieren und Nutzpflanzen, insbesondere durch Förderprogramme der Erhaltungs- und Züchtungsinitiativen einsetzen, und mit welchem finanziellen Beitrag wird sich die Bundesregierung an dieser Förderung beteiligen?

21

Inwieweit wird die Bundesregierung als neue Präsidentin der CBD eine stärkere Zusammenarbeit zwischen CBD, VN, Welternährungsorganisation (FAO) und Welthandelsorganisation (WTO) vorantreiben?

22

In welchem Maße unterstützt die Bundesregierung das internationale Saatgutabkommen (ITPGRFA) der FAO, und in welchem Maße ist die Bundesregierung an der Finanzierung dieser Saatgutsysteme beteiligt?

23

Wird die Bundesregierung nachhaltige Finanzierungsmechanismen für die Saatgutsysteme des ITPGRFA auf der COP 9 voranbringen, und wie sehen diese aus?

24

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der COP 9 für eine Überarbeitung der Kooperation der Genbanken mit der bäuerlichen Saatgutzucht und -vermehrung einsetzen, und wie sieht diese aus?

25

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertragsstaaten auf der COP 9 über Möglichkeiten diskutieren, mit denen ein öffentlicher Zugang zu Informationen über genetische Vielfalt in Privatunternehmen gesichert werden kann, und wie könnten diese aussehen?

26

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der COP 9 über Maßnahmen diskutiert werden, die eine Privatisierung der Tierzuchtindustrie beschränken, und wie könnten diese aussehen?

27

Wird sich die Bundesregierung auch weiterhin bei den Verhandlungen der COP 9 für ein Moratorium gegen Terminator-Saatgut einsetzen, und wie stehen nach Auffassung der Bundesregierung die Chancen, dass das Moratorium aufrechterhalten bleibt?

28

Welchen Stellenwert werden die Produktion von Bioenergien und deren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bei den Verhandlungen der COP 9 haben, und welche inhaltlichen Standpunkte wird die Bundesregierung dort vertreten?

29

Ist es geplant, dass die COP 9 der CBD und deren wissenschaftlichen Gremien einen Auftrag erteilt, Kriterien für eine umwelt- und sozialverträgliche Produktion von Bioenergien zu erarbeiten, und welche Vorschläge für verbindliche Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorgelegt?

Globale Agrobiodiversität und Förderung der Agrobiodiversität in der Entwicklungszusammenarbeit

30

In welchem Maße trägt nach Auffassung der Bundesregierung die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion und Ernährungssouveränität und -sicherheit in den Schwellen- und Entwicklungsländern bei?

31

In welchem Maße trägt nach Auffassung der Bundesregierung die nachhaltige Nutzung von biologischer Vielfalt in der Landwirtschaft zur Bekämpfung der Armut in den Schwellen- und Entwicklungsländern bei, und welche Verknüpfung sieht die Bundesregierung zwischen dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung der landwirtschaftlichen Biodiversität und den Millenniumsentwicklungszielen?

32

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Zielsetzungen und die Umsetzung des „FAO-Aktionsplans für den Erhalt der tierischen genetischen Ressourcen“ von 2007, mit dem Ziel den globalen Rückgang der Vielfalt des Viehbestands zu verringern und die Erhaltung tierischer genetischer Ressourcen zu befördern?

33

Welche Rolle spielt dabei die finanzielle mittel- und langfristige Unterstützung von regionalen und internationalen tiergenetischen Ressourcenprogrammen?

34

Wie hoch ist der Anteil der Förderung des ökologischen Landbaus in der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung?

35

In welcher Form werden Fragen des Erhalts der biologischen Vielfalt in der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft integriert, und in welchen Programmen steht der Erhalt der biologischen Vielfalt explizit im Mittelpunkt (bitte mit Länderangabe und Volumen)?

36

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit die biologische Vielfalt der im internationalen Saatgutvertrag benannten vierundsechzig wichtigsten Nutzpflanzen, darunter Reis, Mais, Kartoffeln, Maniok, Weizen, Hirse, Soja, entwickelt, und durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Erhalt der biologischen Vielfalt dieser Nutzpflanzen (bitte beispielhaft an den erwähnten Nutzpflanzen)?

37

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung regionale Ansätze zur Erhaltung der Biodiversität in den besonders vom Hunger betroffenen Regionen des subsaharischen Afrikas und Südasien, und wie steht sie in diesem Zusammenhang zur „African Model Legislation for the Protection of the Rights of Local Communities, Farmer and Breeders and for the Regulation of Access to Biological Resources“, dem von der OAU (2000) verabschiedeten Mustergesetz, welches afrikanischen Ländern einen rechtlichen Rahmen für die Regelung des Zugangs zu biologischen Ressourcen liefert?

38

In welcher Form unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, um gemäß Punkt 6 der Entschließung des europäischen Parlaments vom 29. Novermber 2007 über „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ (2007/2231(INI)), eine wissensbasierte afrikanische Bioökonomie zu stärken?

39

Durch welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung den Schutz der Rechte der Nutzer althergebrachter landwirtschaftlicher Nutzpflanzen und Nutztiere in Entwicklungsländern, und mit welchen Maßnahmen entgegnet sie der Biopiraterie – der unerlaubten Nutzung der genetischen Ressourcen von traditionellen Nutzpflanzen und Nutztieren durch in Deutschland ansässige Nutzer zu kommerziellen Zwecken?

40

Inwiefern und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten ist die Bundesregierung an Diskussionen zum so genannten Vorteilsausgleich (benefit sharing) zwischen Geberländern landwirtschaftlich nutzbarer pflanzen- und tiergenetischer Ressourcen und deutschen staatlichen oder privaten Akteuren beteiligt?

41

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung des Vorteilsausgleichs zwischen Mitgliedstaaten der EU und Geberländern auch landwirtschaftlich nutzbarer pflanzen- und tiergenetischer Ressourcen ein?

42

Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um jetzt und in Zukunft der Verpflichtung zum Schutz der Nutzungsrechte indigener und lokaler Gemeinschaften im Sinne der Biodiversitätskonvention nachzukommen?

43

Durch welche Maßnahmen trägt die Bundesregierung der besonderen Bedeutung von Frauen als Akteurinnen in der Landwirtschaft der Entwicklungsländer Rechnung und deren führender Rolle bei der Erhaltung der Biodiversität in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft der Entwicklungsländer?

44

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die schädlichen Auswirkungen für die Biodiversität durch die Ausweitung des Sojabohnenanbaus für die Nutzung als Tierfutter und den Export, unter anderem nach Deutschland, zu reduzieren?

Berlin, den 13. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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