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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konsequenzen des Ausbildungsbonus

<span>Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen (5. Gesetz zur Änderung des SGB III): Anzahl der Altbewerber, Absehbarkeit der Entwicklung, Förderumfang und erwartete Gesetzeswirkung, Arbeitsbedingungen und Qualifikationen der vorgesehenen Berufseinstiegsbegleiter, Kosten, fehlende Ausbildungsplätze im dualen System und Förderbedarf, Förderausschluß bei Betrieben im Eigentum von Familienangehörigen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/862817. 03. 2008

Konsequenzen des Ausbildungsbonus

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zentraler Inhalt des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfes des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist ein Ausbildungsbonus zur Unterstützung der Ausbildung von Unternehmen. Dieser Ausbildungsbonus „soll Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen […] zu schaffen.“ (vgl. Pressemitteilung vom 20. Februar 2008 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).

Hintergrund dieser Initiative ist, dass im letzten Jahr „die Zahl der Altbewerber höher war als die Zahl der neuen Bewerber.“ (vgl. Rede des Bundesministers für Arbeit und Soziales Olaf Scholz am 20. Februar 2008 im Deutschen Bundestag). Im aktuellen Entwurf zum Berufsbildungsbericht 2007 ist die Zahl der so genannten Altbewerber mit 385 000 angegeben.

Der geplante Ausbildungsbonus soll pauschal je Ausbildungsplatz gezahlt werden. Die in § 421r benannten Bedingungen sind relativ weit gefasst. Die Höhe des Ausbildungsbonus orientiert sich an der Höhe der Ausbildungsvergütung und liegt zwischen 4 000 und 6 000 Euro. Dieser Betrag wird unabhängig davon ausgezahlt, ob es sich um einen zwei- oder dreijährigen Ausbildungsgang handelt.

Offen bleibt bei dem Gesetzentwurf, ob damit den Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt ausreichend Rechnung getragen wird, wie bei der konkreten Ausgestaltung Mitnahmeeffekte und Fehlanreize vermieden werden können und warum die öffentliche Hand auf diese Weise für die Ausbildungsverweigerung der Unternehmen in den letzten Jahren einspringen muss. Auch der Umgang mit den zusätzlich geplanten Berufseinstiegsbegleitern, ein Modellprojekt zur Begleitung Jugendlicher von der Schule bis in die Ausbildung, bleibt unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für die hohe Zahl von 385 000 Altbewerberinnen und Altbewerber auf dem Ausbildungsmarkt?

2

War die Entwicklung hin zu diesem hohen Bestand von so genannten Altbewerberinnen und Altbewerbern für die Bundesregierung in den letzten Jahren absehbar?

Wenn ja, warum hat die Bundesregierung darauf nicht früher reagiert?

Wenn nein, warum nicht?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Ausbildungsbonus eine finanzielle Belohnung für die Arbeitgeber bedeutet, die sich jahrelang aus ihrer Verpflichtung und Verantwortung zur Berufsausbildung zurückgezogen haben (bitte mit Begründung)?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die im Entwurf zum Ausbildungsbonus vorgesehene Methode zur Feststellung der Zusätzlichkeit eines Ausbildungsplatzes – sofern diese über den Durchschnitt der Anzahl an Ausbildungsplätzen der letzten drei Jahre definiert wird – unter Umständen auch dann eine Zusätzlichkeit festgestellt werden kann, wenn die Anzahl der Ausbildungsplätze niedriger ist als im Vorjahr und das Unternehmen somit einen Rechtsanspruch auf den Ausbildungsbonus hätte, obwohl es sogar Ausbildungsplätze abgebaut hat?

Wenn nein, wie ist die Sichtweise der Bundesregierung hierzu?

Wenn ja, welcher Nachbesserungsbedarf ergibt sich für sie vor diesem Hintergrund für den Gesetzentwurf?

5

a) Wie viele Altbewerberinnen und Altbewerber sollen aufgrund des Ausbildungsbonus jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 einen Ausbildungsplatz erhalten?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Planungen vor dem Hintergrund der aktuellen Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung im Entwurf zum Berufsbildungsbericht 2007, wonach für das Jahr 2007 von rund 385 000 Altbewerberinnen und Altbewerbern ausgegangen wird?

6

a) Wie hoch ist der durchschnittliche jährliche Förderbetrag für Unternehmen, die einen Ausbildungsbonus bei einem zweijährigen Ausbildungsgang erhalten (bitte getrennt für die drei Stufen der Bonushöhe angeben)?

b) Wie hoch ist der durchschnittliche jährliche Förderbetrag für Unternehmen, die einen Ausbildungsbonus bei einem dreijährigen Ausbildungsgang erhalten (Bitte getrennt für die drei Stufen der Bonushöhe angeben)?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Ausbildungsbonus finanziell besondere Anreize setzt, zweijährige Ausbildungsberufe anzubieten, da die Förderung relativ betrachtet besser ist (bitte begründen)?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, hält die Bundesregierung diese Wirkung für erwünscht?

8

a) Wie setzen sich die im Gesetzentwurf zum Ausbildungsbonus angegebenen Kosten von 240 Mio. Euro bis 2014 für die Berufseinstiegsbegleitung zusammen?

b) Welche Beschäftigungsverhältnisse und welche Vergütungshöhe sind für die Berufseinstiegsbegleiter vorgesehen?

c) Plant die Bundesregierung die Berufseinstiegsbegleiter direkt durch die Bundesagentur für Arbeit beschäftigen zu lassen?

Wenn nein, will sie private Anbieter beauftragen und bei der Ausschreibung Mindestanforderungen zum Beschäftigungsverhältnis (und wenn ja, welche) verbindlich festlegen?

d) Welche Qualifikationen und Abschlüsse sollen Berufseinstiegsbegleiter aus Sicht der Bundesregierung mindestens und optimalerweise haben, um ihrer anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden?

9

a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich aus den in der Begründung des Referentenentwurfs angegebenen Zahlen, wonach im Jahr 2005/2006 über 90 Prozent der Hauptschulabsolventinnen und Hauptschulabsolventen eine Ausbildung im dualen System angestrebt haben, jedoch nur 35,7 Prozent einen solchen Platz bekommen haben, direkt schließen lässt, dass etwa 150 000 Hauptschulabsolventen alleine im Ausbildungsjahr 2005/2006 nicht den angestrebten Ausbildungsplatz im dualen System bekommen haben?

b) Würde die Bundesregierung angesichts dieser 150 000 Hauptschulabgänger ohne Ausbildungsplatz im dualen System zustimmen, dass jedes Jahr wenigstens 150 000 Personen gemäß der Regelungen im Entwurf der Bundesregierung förderungsbedürftig sind, da sie offensichtlich höchstens einen Hauptschulabschluss haben und länger als ein Jahr auf einen Ausbildungsplatz im dualen System warten müssen?

c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den in den Fragen 9a und 9b gemachten Angaben für notwendige Änderungen an ihrem Gesetzentwurf, insbesondere wenn sie im Verhältnis zur Zahl der 150 000 Hauptschulabgänger ohne dualen Ausbildungsplatz allein in 2005/2006 die durch den Ausbildungsbonus angestrebten 100 000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen in drei Jahren betrachtet?

10

Wie viele Personen haben im Ausbildungsjahr 2007/2008 inklusive der Nachvermittlung eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem angestrebt, und wie viele davon haben eine ungeförderte berufliche Ausbildung im dualen System bekommen?

11

Wie viele der Bewerberinnen und Bewerber im Ausbildungsjahr 2007/2008 wurden im Ausbildungsjahr 2006/2007 unter der Kategorie „eingemündet in Alternativen, ohne weiteren Vermittlungswunsch bzw. unbekannt verblieben“ sowie „weitersuchende Alternativverbleiber“ als vermittelt eingestuft?

12

Welchen Missbrauch möchte die Bundesregierung ausschließen, wenn sie eine Förderung bei der Bereitstellung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes für „förderungsbedürftige junge Menschen“ untersagt, sofern der ausbildende Betrieb den Eltern, der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner gehört?

Ist aus Sicht der Bundesregierung die Begrenzung des Bonus auf jene Ausbildungsplätze, die – tatsächlich – zusätzlich für förderwürdige Jugendliche, die mindestens seit einem Jahr erfolglos auf Ausbildungsplatzsuche sind, angeboten werden, nicht hinreichend?

Berlin, den 14. März 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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