BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der Bergbaukrise im Saarland auf das Steinkohlefinanzierungsgesetz und die Aufgaben der RAG-Stiftung

<span>Änderungen im Finanzplafond des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, Mittelverwendung für bergbaubedingte Schäden und Sozialmaßnahmen bzw. Überführung in die RAG-Stiftung, weitere Auswirkungen der vorzeitigen Stilllegung des Bergwerks Saar, Zechenschließungen bis 2018, jährliche Fördermengen, Auswirkungen für NRW, Börsengang des RAG-Beteiligungskonzern Evonik Industries AG, Höhe und Verwendung des Erlöses</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/863118. 03. 2008

Auswirkungen der Bergbaukrise im Saarland auf das Steinkohlefinanzierungsgesetz und die Aufgaben der RAG-Stiftung

der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Oskar Lafontaine, Ulla Lötzer, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein Erdbeben der Stärke 4,0 führte am 23. Februar 2008 zum Aussetzen des Steinkohleabbaus im Bergwerk Saar. Als Ursache der Erschütterung wurde die Auskohlung im Zusammenhang mit der örtlichen geologischen Struktur festge macht. Die CDU-Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Müller geht davon aus, dass der Vorfall „das Ende des Bergbaus im Saarland markieren kann“ (Regierungserklärung vom 5. März 2008).

Der Bergbaustopp gefährdet bis zu 10 000 Arbeitsplätze. Bisher hat die Landesregierung kein Konzept für die von der Stilllegung betroffenen Bergleute und Beschäftigten der Zulieferunternehmen vorgelegt. Zurzeit erhalten 4 147 Mitarbeiter der Deutschen Steinkohle AG (DSK) rückwirkend zum 23. Februar 2008 zunächst befristet bis zum 31. März dieses Jahres durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeitergeld.

Ein vorzeitiges Ende des Saar-Bergbaus hätte erhebliche Auswirkungen auf die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der Ruhrkohle AG (RAG) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE). Diese hatten sich darauf verständigt, „die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden“. Voraussetzung war die Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Steinkohlefinanzierungsgesetz sowie die Einsetzung der RAG-Stiftung und deren Mittelausstattung insbesondere aus dem Verkaufserlös durch den Börsengang des so genannten Weißen Bereichs der RAG.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Änderungen erwartet die Bundesregierung im Finanzplafond des Steinkohlefinanzierungsgesetzes bezüglich der jährlich fest gelegten Mittel, wenn der Bergbau im Saarland nicht wieder aufgenommen wird?

2

Wird die Bundesregierung Mittel aus den Finanzplafonds, die im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ende des Bergbaus im Saarland nicht abgerufen oder zurückgezahlt werden würden, unmittelbar für bergbaubedingte Schäden oder zur sozialen Absicherung bzw. zur Umschulung von im Bergbau Beschäftigten im Saarland einsetzen; wenn ja in welcher Form, wenn nein warum nicht?

3

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, nicht abgerufene Mittel aus den Finanzplafonds in die RAG-Stiftung zu überführen, um über diesen Weg Bergleute und Bergbaubetroffene im Saarland zu unterstützen; wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, welcher Verwendung werden nicht abgerufene oder zurückgezahlte Mittel zugeführt?

4

Welche Zechen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung – unabhängig von den Ereignissen im Saarland – aufgrund der Vereinbarung zum Steinkohleausstieg bis einschließlich 2018 stillgelegt werden (bitte jeweils Jahr des Betriebsendes, Zechenname, Standort und Bundesland angeben), welche jährlichen Fördermengen waren jeweils vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Zechen einzeln für die Jahre 2008 bis 2018 in Tonnen), und wie hoch ist jeweils die Zahl der Beschäftigten?

5

Nach welchen Kriterien ist die Festlegung einer Reihenfolge zur Schließung der einzelnen Zechen im Rahmen der Vereinbarung zum Steinkohleausstieg aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, und wie wird das Vorgehen begründet?

6

Wie hoch ist die jährliche Steinkohle-Fördermenge des von der jetzigen Stilllegung betroffenen Bergwerks Saar, welche jährliche Fördermenge ist bis einschließlich 2018 vorgesehen gewesen (bitte aufgeschlüsselt einzeln für die Jahre 2008 bis 2018 in Tonnen), und welcher Verwendung wird die Kohle zugeführt bzw. soll sie zugeführt werden?

7

Wie lange können die Saar-Bergleute der DSK maximal Kurzarbeitergeld der BA beziehen, und von welchen einzelnen Bedingungen ist dies abhängig?

8

Dürfen die DSK-Beschäftigten im Saarland auch dann noch Kurzarbeitergeld der BA erhalten, wenn sich die Landesregierung auf ein endgültiges Ende des Steinkohlebergbaus im Saarland festlegt, und was ist die rechtliche Begründung?

9

Ab wann und in welcher Weise kommt die Vereinbarung zum Steinkohleausstieg für das Saarbergwerk zum Tragen, wenn sich die Saarländische Landesregierung oder die DSK darauf festlegt, den Steinkohleabbau im Saarland nicht wieder aufzunehmen?

10

Kann die RAG-Stiftung im Falle eines Bergbauendes im Saarland im Sinne der Satzung innerhalb eines Jahres (bezogen auf den 23. Februar 2008) Mittel für das Saarland bereitstellen; wenn ja, in welcher Höhe und wofür, wenn nein, welche rechtlichen Gründe sprechen dagegen, und ab welchem Zeitpunkt wäre dies möglich?

11

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bezüglich der Vereinbarung zum Steinkohleausstieg für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), wenn der Bergbau im Saarland nicht wieder aufgenommen wird?

12

Werden einzelne Zechen in NRW im Falle eines Bergbauendes im Saarland länger betrieben als vorgesehen, wenn ja, auf welcher Grundlage und wie lange, wenn nein, inwieweit ist eine Finanzierung aufgrund des vorzeitig höheren Stilllegungsanteils durch die RAG-Stiftung zu jeder Zeit sichergestellt?

13

Sind nach Ansicht der Bundesregierung bei einer Beendigung des Saar-Bergbaus Neuverhandlungen bzw. Nachverhandlungen zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der RAG AG und der IGBCE erforderlich (bitte begründen)?

14

Hat die Bundesregierung ein Interesse an der Kenntnis über den Zeitpunkt des Börsengangs des RAG-Beteiligungskonzerns, jetzt Evonik Industries AG; wenn nein, warum nicht, wenn ja, mittels welcher Personen der Evonik und der RAG-Stiftung lässt sich die Bundesregierung informieren?

15

Erwartet die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Platzierung der Evonik an der Börse, wenn ja, wann und unter welchen Bedingungen, wenn nein, welche Folgen ergeben sich daraus für die Finanzen der RAG-Stiftung?

16

Welchen Erlös erwartet die Bundesregierung durch den vorgesehenen RAG-Börsengang unter Berücksichtigung der aktuellen Krise an den Finanzplätzen?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erlöse des Evonik-Börsengangs, die der RAG-Stiftung zufließen sollen, zur Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus ausreichen werden, und wie schließt sie aus, dass bei einer Deckungslücke Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Bewältigung der Ewigkeitslasten zugeschossen werden müssen?

Berlin, den 17. März 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen