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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Maßnahmen zur Verstetigung des Gewerbesteueraufkommens und ihre kassenmäßigen Auswirkungen

<span>Auswirkungen möglicher Änderungen zur Sicherung der Einnahmen der Gemeinden im Vergleich zu 2007, u. a. Besteuerung jeder selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, keine Berücksichtigung von Wohnmieteinnahmen, Geltendmachung von Gewinnen und Verlusten nur in der Entstehungsperiode</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

17.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/868631. 03. 2008

Maßnahmen zur Verstetigung des Gewerbesteueraufkommens und ihre kassenmäßigen Auswirkungen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Den Gemeinden steht nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes eine wirtschaftskraftbezogene eigene Steuerquelle mit Hebesatzrecht zu. Die Gewerbesteuer erfüllt zwar diese Voraussetzung, ist aber in ihrer jetzigen Ausgestaltung wegen ihrer Beschränkung auf eine immer kleiner werdende Zahl von Steuerpflichtigen und ihrer Konjunkturabhängigkeit nicht mehr ausreichend geeignet, gleichmäßige und ergibige Einnahmen der Gemeinden sicherzustellen.“* Diese Problembeschreibung der Bundesregierung aus dem Jahr 2003 ist auch nach dem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 im Grundsatz weiterhin korrekt und weitgehend unumstritten. Konjunkturell bedingt haben sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zwar in den Jahren 2006 und 2007 merklich verbessert, vor dem Hintergrund eines drohenden wirtschaftlichen Abschwungs besteht aber weiterhin die Gefahr, dass die Städte und Gemeinden ihre Finanzierungsdefizite nicht nachhaltig bewältigen können.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Gewerbesteuer (Bundestagsdrucksache 15/1517) und dem Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (Bundestagsdrucksache 16/4841) haben die jeweiligen Bundesregierungen seinerzeit einzelne Gesetzesänderungen in ihren kassenmäßigen Auswirkungen beschrieben. Zu einer Betrachtung dieser Auswirkungen auf der Höhe der Zeit bedarf es aber der Aktualisierung und Ergänzung dieser Daten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie würde sich das Aufkommen der Gewerbesteuer unter den nachfolgend aufgeführten Annahmen gegenüber den Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2007 verändern:

a) Jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die im Sinne des Einkommensteuergesetzes mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und eine Betätigung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wird mit der Gewerbesteuerpflicht belegt,

b) Erträge aus der Vermietung von Wohnimmobilien unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht,

c) Die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) sind vollständig bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzuzurechnen,

d) Gewinne und Verluste können nur noch in der Entstehungsperiode geltend gemacht werden?

2

Wie würde sich das nach Frage 1 ermittelte Gewerbesteueraufkommen bei einer Anhebung des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG für Einkommensteuerpflichtige auf 25 000 und 30 000 Euro jeweils verändern?

3

Welche Veränderung des Faktors zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wäre bezüglich der Annahmen unter den Fragen 1 und 2 jeweils erforderlich, um keine zusätzlichen Mindereinnahmen der Einkommensteuer entstehen zu lassen?

4

In welchem Umfang wäre mit Steuermindereinnahmen bei der Grundsteuer A zu rechnen, wenn eine Doppelbesteuerung von Land- und Forstwirten vermieden werden soll?

5

Welche Steuermesszahl und welcher durchschnittliche Steuersatz könnten erreicht werden, wenn neben den unter den Fragen 1 und 2 genannten Annahmen auch die Lohnsumme Eingang in die Bemessungsgrundlage fände und hierdurch keine zusätzlichen Steuereinnahmen generiert werden sollen (bitte auch tabellarisch darstellen)?

6

Wie hätte sich – gemessen am Steueraufkommen des Jahres 2007 – eine Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft ausgewirkt?

Berlin, den 20. März 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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