Zur geplanten Reform des Kinderzuschlags (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)
der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Dr. Dagmar Enkelmann, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) hat am 28. November 2007 vor dem Deutschen Bundestag zur Reform des Kinderzuschlags erklärt: „Wir wollen, dass niemand wegen der Kinder in die Bedürftigkeit fällt; deshalb muss der Kinderzuschlag weiterentwickelt werden. (…) Deshalb werden wir den Kinderzuschlag erhöhen und vereinfachen,“ (Plenarprotokoll 16/129, S. 13526).
In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur „Überwindung der Hartz-IV-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag“ (Bundestagsdrucksache 16/7194 vom 12. November 2007) vom 14. Dezember 2007 schreibt das Familienministerium jedoch: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Kinderzuschlag zu erhöhen,“ (Bundestagsdrucksache 16/7586, S. 8).
In der Fragestunde des Bundestages am 23. Januar 2008 haben die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE., Dr. Dagmar Enkelmann, Kornelia Möller und Cornelia Hirsch den zuständigen Staatssekretär Franz Thönnes zu der Widersprüchlichkeit zwischen der Äußerung der Bundeskanzlerin und derjenigen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) befragt und erhielten einen Zwischenruf von den Bänken der Fraktion der CDU/CSU, den das Plenarprotokoll 16/138 auf Seite 14544 folgendermaßen wiedergibt: „Zuruf von der CDU/CSU: Die Kanzlerin hat immer recht!“
Kurz darauf erklärte aber der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, auf der gleichen Seite des Plenarprotokolls dem Plenum: „Von einer Erhöhung ist nicht die Rede gewesen.“
„Wir wollen mit dem Kinderzuschlag etwa eine halbe Million Kinder erreichen“, erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen (CDU), laut Plenarprotokoll 16/112 vom 13. September 2007, S. 11622 vor dem Plenum des Deutschen Bundestages.
Seit Beginn des Jahres 2008 hofft die Bundesministerin, mit dem Kinderzuschlag statt der bislang 100 000 Kinder, in Zukunft 250 000 Kinder zu erreichen (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 7. Februar 2008).
Nach Informationen des Präsidenten des deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, gibt es allein „bis zu 700 000 Kinder, deren Eltern trotz Arbeit auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen“ sind (Kinderschutzbund kritisiert Pläne zu Kinderzuschlag, Pressemitteilung vom 9. Februar 2008).
Wie „DER TAGESSPIEGEL“ vom 5. März 2008 berichtet, liegt inzwischen der Gesetzentwurf zur Reform des Kinderzuschlags vor (vgl. „Von der Leyen will mehr Kinder aus Hartz IV holen“, in: DER TAGESSPIEGEL vom 5. März 2008).
Bei der Reform des Kinderzuschlags stellt sich insbesondere die Frage, ob seine maximale Höhe angehoben wird und ob Kinderarmut wirksam bekämpft werden kann.
Es lässt sich also fragen, wie viele der über 2,1 Millionen Kinder, die in Familien leben, die Arbeitslosengeld II beziehen, nach der Reform nicht mehr Hartz-IV-bedürftig sind.
Dabei interessieren vor allem die Reformwirkungen des Kinderzuschlags bei Kindern von Alleinerziehenden in so genannten Hartz-IV-Haushalten.
Bei der jetzt vorgesehenen Absenkung der Mindesteinkommensgrenze des Kinderzuschlags für Alleinerziehende auf 600 Euro wird eine Überwindung der Hartz-IV-Bedürftigkeit nur schwer erzielbar sein, da der Unterhaltsvorschuss angerechnet, aber die Maximalhöhe von 140 Euro nicht angehoben wird.
Außerdem ist es wichtig zu erfahren, ob die bisher hohen Verwaltungskosten deutlich gesenkt werden können, um die beabsichtigte Vereinfachung des Kinderzuschlags transparent zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Mit welcher Antragszahl rechnet die Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Kinderzuschlags, und wie erklärt sie sich diese Entwicklung?
Plant die Bundesregierung eine Senkung der hohen Verwaltungsgebühren, falls sie mit einer etwa gleich bleibenden Zahl der zu bearbeitenden Anträge rechnet (bitte begründen)?
Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass der reformierte Kinderzuschlag nicht mehr über 500 000 Kinder erreichen soll, wie von der Bundesministerin Ursula von der Leyen laut Plenarprotokoll 16/112 vom 13. September 2007, Seite 11622 vor dem Plenum des Deutschen Bundestages versprochen, sondern jetzt nur noch 250 000 Kinder, obwohl es nach Informationen des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, allein „bis zu 700 000 Kinder (gibt), deren Eltern trotz Arbeit auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen“ sind (Kinderschutzbund kritisiert Pläne zu Kinderzuschlag, Pressemitteilung vom 9. Februar 2008)?
Welche konkrete Ausgestaltung des Kinderzuschlags setzt die Bundesregierung wann, und wie in Verbindung mit welcher Reform des Wohngeldes um?
Wie viele Kinder leben in sogenannten Hartz-IV-Alleinerziehenden-Familien und wie hoch ist ihr Anteil an allen Kindern in Hartz-IV-Familien?
Von welchen Auswirkungen des reformierten Kinderzuschlags auf alleinerziehende Familien geht die Bundesregierung aus, und wie viele Kinder aus Alleinerziehenden-Familien sind danach nicht mehr Hartz-IV-bedürftig?
Welche Regelung erwägt die Bundesregierung bezüglich der Anrechnung des Unterhaltsvorschusses bei Alleinerziehenden, und wie kann der heutige Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende im Falle der Kinderzuschlags-Berechtigung als Erhöhungsbetrag zum Kinderzuschlag gewährt werden?
Wie viele Alleinerziehende mit Kindern im Alter unter 12 Jahren in Ost- und in Westdeutschland erhalten gegenwärtig einen Kinderzuschlag, und wie viele werden künftig nach Einschätzung der Bundesregierung einen Kinderzuschlag erhalten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Flexibilisierung der Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag getroffen?
Was hält die Bundesregierung von einer Anhebung und Differenzierung der Maximalhöhe nach dem Lebensalter der Kinder, um damit der Gefahr zu entgehen, dass die durch den Kinderzuschlag zunächst vermiedene Hilfebedürftigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes wieder eintritt?