Deutsch-Polnische Einigung über „Sichtbares Zeichen gegen Vertreibungen“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein vom „Bund der Vertriebenen“ (BdV) gefordertes „Zentrum gegen Vertreibungen“ sowie das im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU geplante „Sichtbare Zeichen“ gegen Vertreibungen sorgen seit Jahren für eine Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses.
Kritiker sehen darin ein geschichtsrevisionistisches Projekt, das die im Potsdamer Abkommen beschlossenen Umsiedlungen der deutschen Bevölkerung aus Teilen Osteuropas losgelöst vom Kontext des von deutscher Seite ausgelösten Weltkriegs erscheinen lässt. Insbesondere die rechtskonservative polnische Regierung von Jaroslav Kaczynski hatte sowohl das Zentrum als auch das „Sichtbare Zeichen“ abgelehnt und als Ausdruck einer deutschen Absicht gewertet, von der Täter- in die Opferrolle zu wechseln.
Bei einem Treffen von Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien Bernd Neumann (CDU) mit dem polnischen Deutschland-Beauftragten und ehemaligen Auschwitz-Häftling Wladyslaw Bartoszewski am 7. Februar 2008 gab die neue polnische Regierung unter Kanzler Donald Tusk ihren Widerstand gegen das Dokumentationsprojekt „Sichtbares Zeichen“ in Berlin auf. Nach dem Gespräch zwischen Neumann und Bartoszewski in Warschau hieß es: „Die polnische Seite beabsichtigt nicht, sich formell an dem Vorhaben zu beteiligen, was eine Beteiligung polnischer Historiker nicht ausschließt.“ (http://www.welt.de/welt_print/article1641117/Verstaendigung_aus_ heiterem_Himmel.html).
Die polnische Regierung werde dem Projekt künftig „mit einer wohlwollenden Distanz“ begegnen, so Wladyslaw Bartoszewski. Zugleich schloss er aus, dass Vertreter Polens gemeinsam mit der BdV-Vorsitzenden und CDU-Abgeordneten Erika Steinbach im Programmrat von „Sichtbares Zeichen“ sitzen.
Erika Steinbach zeige sich dagegen überzeugt, dass der BdV weiter an der Planung der Ausstellung beteiligt wird (Deutsch-polnischer Geschichtsstreit entschärft, DER STANDARD vom 8. Februar 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, aus denen sich die polnische Regierung nicht am „Sichtbaren Zeichen“ beteiligen will?
Inwieweit gab es von deutscher Seite Bedingungen für eine Zusammenarbeit beim „Sichtbaren Zeichen“, die für die polnische Regierung unannehmbar waren?
Inwieweit stellte die polnische Regierung Bedingungen für ihre Zusammenarbeit beim „Sichtbaren Zeichen“, die von der deutschen Seite abgelehnt wurden?
Trifft es zu, dass einer der Ablehnungsgründe in der Person der BdV-Vorsitzenden Erika Steinbach und ihrer möglichen Rolle beim „Sichtbaren Zeichen“ zu finden ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ablehnung der polnischen Regierung, sich am „Sichtbaren Zeichen“ zu beteiligen?
Welche inhaltliche Konzeption soll das „Sichtbare Zeichen“ haben, und wie und durch wen wird diese ausgearbeitet?
Worin soll sich das „Sichtbare Zeichen“ vom „Zentrum gegen Vertreibungen“, für das sich der BdV engagiert hat, organisatorisch und konzeptionell unterscheiden?
Ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts auch geplant, den Umgang mit den „Vertreibungen“ in den 50er und 60er Jahren in der BRD, insbesondere die Instrumentalisierung des Themas durch ehemalige Funktionsträger von NS-Staat und -Partei in den führenden Gremien des BdV u. a., aufzuarbeiten?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für das „Sichtbare Zeichen“, und aus welchen Mitteln soll das Projekt finanziert werden (bitte genau aufschlüsseln)?
Inwieweit sollen die bereits bestehenden ca. 1 400 Gedenkstätten, Mahnmale, Ehrenhaine etc. zum Thema „Vertreibungen“, z. B. das Mahnmal „Nie wieder Vertreibung“ am Theodor-Heuss-Platz in Berlin, in die Konzeption des „Sichtbaren Zeichens“ eingebunden werden, und warum ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts dieser Vielzahl schon existierender Gedenkstätten usw. überhaupt ein weiteres „Zeichen“ erforderlich?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass im „Sichtbaren Zeichen“ die im Potsdamer Abkommen beschlossenen Umsiedlungen der deutschen Bevölkerung aus Teilen Osteuropas als Folge des vorangegangenen Vernichtungskriegs des nationalsozialistischen Regims dargestellt wird?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang dazu angestellt bzw. welche Festlegungen getroffen?
Welche Gewichtung sollen die faschistischen Verbrechen und die Umsiedlungen in dem „Zeichen“ erhalten?
Wie wird nach Kenntnis und Planung der Bundesregierung der Programmrat des „Sichtbaren Zeichens“ zusammengesetzt sein?
Inwieweit wird dem „Bund der Vertriebenen“ oder einzelnen seiner Gliederungen oder Funktionäre – insbesondere der Vorsitzenden Erika Steinbach – eine Beteiligung an der Konzeption und Durchführung des „Sichtbaren Zeichens“ möglich sein?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung um die Beteiligung einzelner polnischer Wissenschaftler bei der Konzipierung der Ausstellung „Sichtbares Zeichen“ bemühen?
Wie sieht die zeitliche Planung der Bundesregierung bei der Umsetzung des „Sichtbaren Zeichens“ aus?
Welche Zusagen hat die Bundesregierung der polnischen Seite für die Zusammenarbeit bei Projekten der Erinnerungskultur gegeben?
Inwieweit und mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird sich die Bundesrepublik Deutschland am Aufbau eines von der polnischen Regierung vorgeschlagenen Museums „Krieg und Frieden im 20. Jahrhundert“ in Gdansk beteiligen?
Inwieweit und mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird sich die Bundesrepublik Deutschland an Renovierung der Gedenkstätten des Zweiten Weltkriegs auf der Westerplatte beteiligen?
Inwieweit und mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird sich die Bundesrepublik Deutschland an der Errichtung eines Museums über die „Solidarnosc“ in Berlin beteiligen?
Inwieweit und mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird sich die Bundesrepublik Deutschland in Berlin an einer Erinnerungsstätte für die polnischen Opfer von Nationalsozialismus und Krieg beteiligen?
Welche Projekte im Rahmen des europäischen Netzwerks „Erinnerung und Solidarität“ plant die Bundesregierung im Rahmen des deutsch-polnischen Austauschs?
Inwieweit besteht von Seiten der Bundesregierung weiterhin die Absicht, offizielle Vertreter der Tschechischen Republik für eine Beteiligung am „Sichtbaren Zeichen“ zu gewinnen?
Welche Anstrengungen wurden bislang von der Bundesregierung unternommen, um tschechische Vertreter für eine solche Beteiligung zu gewinnen?
Wie waren die bisherigen Reaktionen von tschechischer Seite auf dieses Ansinnen?