Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 11. März 2008 paraphierten die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, und der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zusammen mit ihren amerikanischen Amtskollegen, dem Justizminister Michael Bernard Mukasey und dem Minister für Innere Sicherheit, Michael Chertoff, ein bilaterales Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität.
In einer Pressemitteilung des BMI vom 11. März 2008 heißt es u. a. zu den Zwecken und Zielen des Abkommens:
- Im Interesse einer effektiven Prävention und Strafverfolgung bei schwerwiegender Kriminalität, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, verfolgen Deutschland und die USA das Ziel, den Informationsaustausch auszubauen. Beide Staaten sehen in dem frühzeitigen Austausch von Informationen eine wesentliche Voraussetzung, um ihren Sicherheitsbehörden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Terroristen die Möglichkeit zu geben, Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren, bevor Schaden eintritt.
- Das Abkommen sieht deshalb vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts im Einzelfall auch ohne Ersuchen personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit im Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Übermittelt werden Daten zur Identifizierung der Personen (z. B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, daktyloskopische Daten) und Informationen zu Umständen, die den Tatverdacht begründen.
- Das Abkommen schafft ferner die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten im Hit/No-Hit-Verfahren nach Vorbild des Vertrags von Prüm, der im Jahr 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurde.
An anderer Stelle der BMI-Pressemitteilung wird ausgeführt: „Im Bereich der DNA-Datensätze handelt es sich um eine zukunftgerichtete Regelung, da nach dem Abkommen ein Austausch von Datensätzen unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit steht und die USA die hierfür erforderlichen rechtlichen und technischen Voraussetzungen noch schaffen müssen.“
Drucksache 16/8723 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDer Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte das Abkommen, weil die „Datenschutzvorkehrungen weit unter dem Niveau, das bei Datenübermittlungen in Europa üblich ist“ bleiben (Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, vom 11. März 2008). Weiter kritisierte Schaar, dass eine unabhängige Datenschutzkontrolle fehle „und die Regelungen zur Zweckbindung unzureichend“ seien. „Unklar ist zudem, welche US-Stellen auf die Daten zugreifen dürfen, denn es gibt in den USA allein 17 000 unabhängig voneinander agierende Strafverfolgungsbehörden. Umso bedauerlicher ist, dass man sich nicht einmal auf eine nationale Kontaktstelle einigen konnte. Bemerkenswert ist auch, dass die Betroffenen weder ein Auskunftsrecht hinsichtlich der über sie gespeicherten Daten haben noch die Verwendung ihrer Daten in den USA gerichtlich überprüfen lassen können. Unklar bleibt zudem, in welchen Fällen Daten abgerufen werden können. Zwar wird auf die Verfolgung und Verhinderung schwerwiegender Kriminalität und des Terrorismus verwiesen. In dem Abkommen wird aber darauf verzichtet, verbindlich festzulegen, was darunter zu verstehen ist. Deshalb ist zu befürchten, dass nicht nur Daten von Terrorverdächtigen oder Kriminellen betroffen sein werden“ (Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, vom 11. März 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Seit wann wurde zwischen der US-Regierung und der Bundesregierung über dieses Abkommen verhandelt?
Welches bundesdeutsche Ministerium war federführend bei den Verhandlungen zu diesem Abkommen?
In welchem Zusammenhang stehen die Treffen vom Mai 2007 und 30. November/1. Dezember 2007 zwischen verschiedenen europäischen Innenministern und dem Minister für Homeland Security der USA, Michael Chertoff, mit dem jetzt paraphierten Abkommen?
Welche „Wissenschaftler und Experten“ (www.kas.de/wf/de/71.5454) haben an diesen Treffen jeweils teilgenommen?
Welche Vereinbarungen über den zu gestaltenden „transatlantischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ wurden auf diesen Treffen vereinbart, wer wurde jeweils für die Federführung bestimmt, und in welchem Stadium befinden sich die einzelnen Vorhaben jetzt?
Ab wann wurden welche parlamentarischen Gremien über diese Verhandlungen und die Ziele des jetzt paraphierten Abkommens unterrichtet?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, dass ohne diplomatischen Eklat eine Ablehnung des Abkommens durch den deutschen Bundestag nicht mehr möglich sei?
Ab wann wurde der Bundesbeauftragte für Datenschutz über diese Verhandlungen und die Ziele dieses Abkommens unterrichtet?
Welche der 17 000 unabhängig operierenden amerikanischen Strafverfolgungsbehörden haben Zugriff auf die Daten aus dem Datenaustauschabkommen (bitte einzeln auflisten), und wie sind jeweils die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dieser Strafverfolgungsbehörden?
Welche für die Gefahrenabwehr zuständigen US- und BRD-Behörden (einschließlich der Nachrichtendienste) haben Zugriff auf diese Daten?
Welche Umstände haben dazu geführt, dass keine nationale Kontaktstelle für den Datenaustausch benannt werden konnte?
Wie wurde in dem Abkommen „schwerwiegende Kriminalität“ definiert, und wie wurde der frühzeitige Austausch von Daten zur Bekämpfung des „Terrorismus“, zur rechtzeitigen Erkennung und Abwehr von Bedrohungen definiert, die im Zusammenhang mit Terrorismus stehen können?
Welche Hürden haben Deutschland und die USA beim Austausch von Informationen über sogenannte Gefährder bisher behindert, und welche davon wurden weggeräumt, um „Daten über Extremisten, denen Anschläge zugetraut werden, (…) künftig ohne formales Ersuchen über den Atlantik“ übermitteln zu können (sas/kps REUTERS 111403 Mrz 08)?
Welche Paragraphen des deutschen Strafrechts erfassen den Tatbestand „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden“ (PM BMI 11. März 2008), und welche US-amerikanischen Gesetze korrespondieren mit diesen Tatbeständen (letztere bitte in deutscher Übersetzung aufführen)?
Ist dieses Abkommen als Pilotprojekt für weitere Staaten der EU gedacht, und wenn ja, wann und wo wurde dieses Projekt mit wem erörtert, und auf welche Weise wurde der Bundesregierung die Federführung übertragen (vgl. ddp, „DNA und Fingerabdrücke aus Übersee vom 11. März 2008)?