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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verdacht auf geheime CIA-Gefangenenlager in Osteuropa und US-Flugbewegungen auf deutschen und europäischen Flugplätzen mit geheimen Gefangenen (G-SIG: 16010039)

Kenntnis der Bundesregierung von geheimen Gefangenenlagern der CIA und geheimen Transporten dorthin

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.12.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/8323. 11. 2005

Verdacht auf geheime CIA-Gefangenenlager in Osteuropa und US-Flugbewegungen auf deutschen und europäischen Flugplätzen mit geheimen Gefangenen

der Abgeordneten Michael Leutert, Wolfgang Gehrcke, Ulla Jelpke, Monika Knoche, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Medienberichten, darunter die US-Tageszeitung Washington Post, unterhält der amerikanische Geheimdienst CIA Geheimgefängnisse in Ost-Europa.

Die Washington Post berichtete unter Berufung auf amerikanische und ausländische Offizielle von bis zu acht Geheimgefängnissen in Osteuropa.

Menschenrechtsorganisationen glauben anhand von Flugplänen die Standorte der Gefängnisse entdeckt zu haben. Länder wie Polen und Rumänien werden verdächtigt, solche zu unterhalten.

Da diese Länder Mitglieder der EU oder im Anwärterstadium sind, läge ein grober Verstoß gegen die Menschrechts- und Anti-Folter-Konvention vor, die alle 25 EU-Länder unterzeichnet haben.

Darüber hinaus wird in den Medien von amerikanischen Geheimflügen mit gefangenen mutmaßlichen Terroristen berichtet. Die Regierungen von Spanien, Norwegen, Finnland und Schweden haben Untersuchungen zu Zwischenlandungen von amerikanischen Flugzeugen mit geheimen Gefangenen an Bord eingeleitet.

Deutschland ist aber nach Meinung zahlreicher Experten als Transitland für derartige Gefangenentransporte genutzt worden, wobei vor allem der vom US-Militär genutzte Flughafen Ramstein, aber auch der Flughafen Frankfurt/Main genannt werden (vgl. SPIEGEL vom 21. November 2005, Presseerklärung von Human Rights Watch vom 7. November 2005).

Ein italienisches Gericht geht davon aus, dass CIA-Agenten bereits im Februar 2003 einen Verdächtigen entführt und auf dem Militärflughafen Ramstein „umgeladen“ haben. Damit läge ein eklatanter Verstoß gegen deutsches und europäisches Recht vor.

Die EU hat sich bereits wegen aktueller internationaler Pressemeldungen damit beschäftigt.

Die Zeitung „Le Monde diplomatique“ bezeichnete bereits in ihrer Ausgabe von April 2005 Deutschland als zentralen Umschlagplatz („key base“) für die vom CIA durchgeführten Transporte.

In Medienberichten wurden zum Teil sehr detaillierte Angaben darüber gemacht, welche Flugzeuge insbesondere die CIA zum Transport von Gefangenen nutzt und wie häufig diese Flugzeuge in Deutschland gelandet sind.

Die Öffentlichkeit ist darüber nicht zuletzt deswegen stark besorgt, weil sich zugleich Berichte mehren, denen zufolge Verdächtige bei Vernehmungen durch US-Behörden bzw. von diesen Beauftragten misshandelt werden.

Die Nutzung deutschen Hoheitsgebietes für den Zweck, Gefangene zu misshandeln oder sie einer Misshandlung zuzuführen, wäre etwa nach Meinung des Internetmagazins german-foreign-policy „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschheit“ (Meldung vom 5. November 2005).

Die Besorgnis wird dadurch vermehrt, dass auch nach Einschätzung von Justizstellen in mindestens einem Fall ein Verdächtiger von US-Behörden aus Mailand entführt und nach Ramstein transportiert wurde, wo er in ein Flugzeug nach Ägypten verbracht wurde.

Ein Delikt, das die Staatsanwaltschaft Zweibrücken dazu bewogen hat, Ermittlungen aufzunehmen (hierzu zahlreiche Presseberichte, etwa Berliner Zeitung vom 22. November 2005).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass bzw. ob US-Behörden in Osteuropa geheime Gefängnisse unterhalten?

2

Besteht die Möglichkeit, dass deutsche Flughäfen für geheime Gefangenentransporte missbraucht werden können?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die US-Basis in Ramstein für den Transport geheimer Gefangener missbraucht worden ist?

4

Wird die Bundesregierung in jedem Fall von den US-Behörden über die Bewegungen auf den von den US-Streitkräften genutzten Flughäfen in Deutschland informiert, insbesondere über Güter und Personen, die sich an Bord (zwischen)landender und startender Flugzeuge befinden?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Informationen von Human Rights Watch („Statement on U. S. Secret Detention Facilities in Europe“ vom 7. November 2005), von „Le monde diplomatique“ (April 2005) sowie des SPIEGELS vom 21. November 2005 Flugzeuge, die gewöhnlich als Gefangenentransporter dienen, in Deutschland zwischenlanden?

Wenn ja: Wie häufig war dies im Zeitraum seit dem 11. September 2001 der Fall (bitte einzeln aufschlüsseln)?

6

a) Welche Rechtsgrundlage existiert nach Ansicht der Bundesregierung dafür, dass andere Staaten in Gewahrsam befindliche Personen durch Deutschland bzw. den deutschen Luftraum transportieren?

b) Hat die Bundesregierung jemals gegenüber US-Behörden ihre Zustimmung zu derartigen Transporten erteilt?

c) Wurden der Bundesregierung Zusagen in Bezug auf die Behandlung der Gefangenen gemacht?

Wenn ja, welche Garantien für die Einhaltung dieser Zusagen wurden gegeben?

7

Wie oft haben sich im Zeitraum ab 11. September 2001 Flugzeuge

a) mit der Registrierungsnummer N313 P (Boeing 737),

b) mit der Registrierungsnummer N379P (Gulfstream V),

c) der Linien „Tepper Aviation“, „Pegasus Technologies“ und „Aero Contractors“ im deutschen Luftraum bewegt sowie Landungen durchgeführt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

d) Welche weiteren, als Gefangenentransportflugzeuge der CIA bekannten, Flugzeuge haben sich in diesem Zeitraum im deutschen Luftraum bewegt sowie Landungen durchgeführt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob bei diesen Landungen Personen an Bord waren oder umgestiegen sind, die sich im Gewahrsam von US-Behörden befanden?

(Wenn ja, bitte nach Anzahl, gegen die Personen gerichteten Tatvorwürfen, Datum und Reiseziel aufschlüsseln).

9

Haben deutsche Sicherheitsbehörden Kenntnis davon, dass bzw. ob US-Behörden bei der Vernehmung von Gefangenen im Zusammenhang mit der so genannten Bekämpfung des Terrorismus Foltermethoden anwenden?

Wenn ja, um welche deutschen Behörden handelt es sich dabei und wie haben sie Kenntnis davon erhalten?

10

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass

a) Entführungen von Tatverdächtigen,

b) deren Unterbringung in geheim gehaltenen Gefängnissen,

c) deren psychische oder physische Misshandlung,

d) die Verweigerung eines Rechtsbeistands

Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtkonvention darstellen?

11

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass deutsche Behörden verpflichtet sind, eine Strafanzeige zu stellen und Ermittlungen einzuleiten, wenn sie zu der Erkenntnis kommen, dass Behörden oder Amtsträger anderer Staaten Gefangene misshandeln oder Personen entführen, insbesondere

a) wenn diese Taten auf deutschem Boden bzw. im deutschen Luftraum erfolgen,

b) sich an diesen Taten mutmaßlich Beteiligte auf deutschem Boden bzw. im deutschen Luftraum aufhalten?

12

Trifft die Meldung des Internetmagazins german-foreign-policy vom 5. November 2005 zu, dass Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage dieses Internetmagazins ausgeführt haben, eventuelle Transporte Gefangener über deutsche Flughäfen seien nicht Sache deutscher Behörden, sondern eine Angelegenheit der USA?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, eigene Ermittlungen über die Existenz von US-Geheimgefängnissen in Europa und die möglicherweise illegale Beförderung von Gefangenen durch Deutschland anzustellen?

Wenn nein, warum nicht?

14

Ist die Bundesregierung bereit, im Falle, dass sich die Existenz geheimer CIA-Gefängnisse in Osteuropa bestätigen sollte, dies vor die europäische Kommission zu tragen und entsprechenden Druck auf diese Staaten zur Einhaltung der Menschenrechts- und Anti-Folter-Konvention auszuüben?

Berlin, den 23. November 2005

Michael Leutert Wolfgang Gehrcke Ulla Jelpke Monika Knoche Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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