Eingliederungsbilanzen der zugelassenen optierenden Kommunen
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auch für das Jahr 2006 sollen nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) keine Eingliederungsbilanzen der insgesamt 69 zugelassenen kommunalen Träger (optierenden Kommunen) veröffentlicht werden. Das widerspricht den Festlegungen in § 54 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) in Verbindung mit § 11 SGB III.
Die geforderte öffentlich zugängliche Vergleichsmöglichkeit ist damit nicht mehr gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist es richtig, dass auch für das Jahr 2006, dem zweiten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II für die optierenden Kommunen keine Eingliederungsbilanzen veröffentlicht werden?
Wenn ja, warum nicht?
Warum wurden bereits für das Jahr 2005 keine Eingliederungsbilanzen durch die optierenden Kommunen vorgelegt, und was wurde getan, um die eventuell bestehenden Probleme, die die Erstellung und Veröffentlichung der Eingliederungsbilanzen verhinderten, zu lösen?
Was versteht die Bundesregierung unter „eingeschränkter Datenqualität“, und was wurde unternommen, um die eingeschränkte Datenqualität aufzuarbeiten bzw. eine aussagefähige Datenqualität zu erreichen?
Wann und durch wen wurde der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit der Auftrag erteilt, den zugelassenen kommunalen Trägern einheitliche Berechnungsmaßstäbe und relevante Datenauswertungen für die Erstellung der Eingliederungsbilanzen zur Verfügung zu stellen?
Wurde dieser Auftrag erfüllt?
Wenn ja, warum liegen keine Angaben vor?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung einen Termin gesetzt, bis zu dem die optierenden Kommunen Eingliederungsbilanzen vorzulegen haben, und wenn nicht, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass die zugelassenen kommunalen Träger überhaupt in der Lage sind, vergleichbare Eingliederungsbilanzen zu veröffentlichen, und wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
Wie will die Bundesregierung angesichts der nach § 6c SGB II bis 31. Dezember 2008 vorzulegenden vergleichenden Wirkungsforschung sicherstellen, dass genügend aussagefähige Daten existieren, die Vergleiche zur Wirksamkeit der verschiedenen Träger der Grundsicherung ermöglichen?
Warum bleibt die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung und Veröffentlichung der Eingliederungsbilanzen ohne Konsequenzen für die zugelassenen kommunalen Träger und die mit deren Aufsicht betrauten Landesbehörden – auch angesichts dessen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 2008 über die Erfahrungen mit den zugelassenen kommunalen Trägern zu berichten hat?