BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung

<span>Anzahl der Geduldeten, der Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, der genehmigten bzw. abgelehnten Anträge, differenziert nach Entscheidungsgründen; noch nicht entschiedenen Anträge, Erwerb von Rentenanwartschaften, Gründe für die niedrige Zahl von Aufenthaltserlaubnisanträgen, Möglichkeit der Lockerung der Bestimmungen, Ausschluss bestimmter Staatsangehöriger von der Altfallregelung, Arbeitsmarktintegration, Verweigerung von Kindergeld trotz Aufenthaltserlaubnis</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

29.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/880310. 04. 2008

Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die bisher verfügbaren Zahlen zur gesetzlichen Altfallregelung nach § 104a und § 104b des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/8362) lassen erkennen, dass die von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen erweckten Erwartungen völlig überzogen waren. Die von dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, geäußerte Einschätzung, „ungefähr 100 000 Menschen“ könnten von der gesetzlichen Regelung profitieren (vgl. Plenarprotokoll 16/94, S. 9546), erweist sich angesichts der bisherigen Antragszahlen als ebenso unrealisierbar wie die von Abgeordneten der Fraktion der SPD als Rechtfertigung für ihre Zustimmung zu umfangreichen Verschärfungen im Richtlinienumsetzungsgesetz genannte Zahl von bis zu 60 000 möglichen Bleiberechtsfällen (vgl. z. B. Erklärung der Abgeordneten Veit und anderer, Plenarprotokoll 16/103, S. 10639 f).

In den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Altfallregelung wurden insgesamt nur knapp 23 000 Anträge gestellt, von denen zum Stichtag 31. Dezember 2007 11 765 positiv beschieden waren. Allerdings wurde ein Großteil der Aufenthaltserlaubnisse lediglich „auf Probe“ erteilt (77 Prozent), weil noch keine existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden konnte. Alle Aufenthaltserlaubnisse – und dies betrifft im Grundsatz auch die knapp 20 000 nach der IMK-Regelung erteilten Erlaubnisse (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7089, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.) – werden Ende 2009 nur dann verlängert, wenn zu diesem Zeitpunkt unter anderem eine dauerhafte eigenständige Existenzsicherung auch für die Zukunft nachgewiesen werden kann. Ältere und kranke, aber auch niedrig verdienende langjährig geduldete Flüchtlinge haben vor diesem Hintergrund keine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht.

Vor dem Hintergrund dieser zahlenmäßigen Entwicklung und den von der großen Koalition der CDU/CSU und SPD geweckten Erwartungen drängt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine gesetzliche Korrektur der Altfallregelung auf, um die von allen Seiten angestrebte Beendigung von Kettenduldungen in einem nennenswerten Umfang erreichen zu können.

Auch in menschenrechtlicher und humanitärer Hinsicht ist eine Lockerung der Kriterien für ein Bleiberecht dringend angezeigt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/3912, Antrag der Fraktion DIE LINKE.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Drucksache 16/8803 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Fragen40

1

Wie viele Personen lebten am 31. März 2008 geduldet bzw. gestattet in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele von ihnen bereits seit sechs bzw. seit acht Jahren (bitte jeweils nach Titeln und Stichtagen getrennt angeben, nach Bundesländern differenzieren, und die fünf stärksten Herkunftsländer nennen)?

2

Wie viele Personen haben bis zum 31. März 2008 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele Anträge hiervon betrafen oder waren Anträge, die bereits nach der IMK-Regelung vom November 2006 gestellt wurden aber bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung noch nicht entschieden waren und deshalb nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beurteilt werden (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele Anträge wurden nach § 104b AufenthG für „integrierte Kinder von geduldeten Ausländern“ gestellt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Welches waren die zehn am häufigsten vertretenen Herkunftsländer der Antragsteller und Antragstellerinnen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele Einzelpersonen und wie viele Familienangehörige beantragten eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung?

2

Warum haben die Bundesländer die nach a bis d erfragten Angaben gegebenenfalls nicht erhoben (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8362, Antwort zu Frage 1) bzw. liegen Angaben zu diesen Unterfragen zumindest von einzelnen Bundesländern vor, und wenn ja, welche sind dies?

3

Wie vielen Personen wurden bis zum 31. März 2008 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach Geschlecht, Alter [zumindest: Voll- bzw. Minderjährigkeit], Bundesländern und den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren)?

3

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG („auf Probe“) erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

In welchen Bundesländern sind Integrationsvereinbarungen als Erteilungsvoraussetzung vorgesehen, und was sind jeweils die Eckpunkte dieser Integrationsvereinbarungen?

3

In wie vielen Fällen wurden Aufenthaltserlaubnisse aufgrund § 104a Abs. 3 Satz 2 AufenthG aus Härtefallgründen erteilt, obwohl nach Satz 1 eigentlich eine Ablehnung wegen der Straffälligkeit eines Familienmitgliedes hätte erfolgen müssen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie lauten die Vergleichszahlen des Ausländerzentralregisters zu den in a bis e genannten Aufenthaltstiteln, das heißt, wie viele Personen hielten sich zum Stichtag 31. März 2008 mit einer Aufenthaltserlaubnis der in a bis e genannten Paragrafen in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte insgesamt und einzeln angeben und nach Bundesländern differenzieren, relevante Abweichungen zu den Länderdaten bitte erklären)?

4

Wie viele der in Frage 1 benannten Anträge wurden bis zum 31. März 2008 abgelehnt, wie viele Personen/Familien waren betroffen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Welche genaueren Angaben zu den Gründen der Ablehnung liegen der Bundesregierung vor, etwa zu den Nummern 1 bis 6 des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Wohnraum, Sprachkenntnisse, Schulbesuch der Kinder, Täuschungen bzw. Behinderungen, Extremismus- bzw. Terrorismusverdacht, Straftaten; bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil davon ausgegangen wurde, dass der Nachweis einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nicht erreicht werden kann (alters-, krankheitsbedingt usw.; bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil ein in der häuslichen Gemeinschaft lebendes Familienmitglied Straftaten begangen hat, und wie viele Personen waren betroffen (vgl. § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG; bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil die geforderten Aufenthaltszeiten nicht erfüllt waren (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Falls nur einzelne Bundesländer Angaben zu den oben genauer erfragten Ablehnungsgründen gemacht haben sollten, was für Angaben waren dies, und welches Bild ergibt sich hieraus zumindest in Bezug auf die Auskunft gebenden Bundesländer?

4

Welche genauen Angaben zu Ablehnungsgründen bei Anträgen nach der IMK-Bleiberechtsregelung sind der Bundesregierung von den Bundesländern übermittelt worden oder auf anderem Wege zur Kenntnis gelangt (bitte alle verfügbaren Angaben auflisten)?

5

Wie viele der in Frage 2 benannten Anträge wurden noch nicht beschieden, und welche Gründe hierfür sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

6

Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 6 in Bundestagsdrucksache 16/8362, wonach die Aussicht einer „auskömmlichen Rente“ zur Bedingung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Altfallregelung gemacht werden könne, mit dem hiervon abweichenden Wortlaut des § 104a Abs. 5 Satz 3 AufenthG vereinbar, in dem davon die Rede ist, dass in der Zukunft der Lebensunterhalt „überwiegend“ gesichert sein müsse?

6

Wie viele Jahre ungefähr muss eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst voraussichtlich arbeiten und in die deutsche Rentenversicherung einzahlen, um im Rentenalter eine „auskömmliche Rente“ erhalten zu können (das heißt eine Rente in einer Höhe, bei der kein Anspruch auf öffentliche Hilfsleistungen besteht)?

6

Wie viel muss ein jetzt 30 bzw. 40 bzw. 50 Jahre alter, alleinstehender Mensch ohne bisherige Rentenanwartschaften voraussichtlich ungefähr verdienen, um im Rentenalter eine „auskömmliche Rente“ erzielen zu können?

7

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die weit unterhalb ihrer Erwartungen bleibenden Antrags- und Erteilungszahlen (siehe Vorbemerkung)? Rechnet die Bundesregierung im Verlauf des Jahres noch mit bedeutend höheren Zahlen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

8

Ist die Bundesregierung angesichts der bislang weit unterhalb ihrer Erwartungen bleibenden Zahlen beantragter bzw. erteilter Aufenthaltserlaubnisse bereit, Änderungen und Lockerungen der gesetzlichen Vorschriften (§ 104a und § 104b AufenthG) zu initiieren, insbesondere in Bezug auf

die geforderten langen Aufenthaltszeiten (6 bzw. 8 Jahre)

die Verankerung eines Ausschluss-Stichtages (das heißt, dass es keine dauerhafte „rollierende“ Regelung gibt)

das Erfordernis eines dauerhaften selbstständigen Lebensunterhalts

die zahlreichen Ausschlusstatbestände, die zum Teil sehr streng oder aber ungenau gefasst sind, und wenn nein, warum jeweils nicht?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Änderungen ihrer Hinweise zum Richtlinienumsetzungsgesetz oder andere Maßnahmen auf eine großzügigere Anwendung der Altfallregelung durch die Bundesländer hinzuwirken, und was plant sie diesbezüglich?

10

Welche Bundesländer haben in Bezug auf welche Staatsangehörigen beim Bundesministerium des Innern nach § 104a Abs. 7 AufenthG ein Einvernehmen zum Ausschluss bestimmter Staatsangehöriger von der Altfallregelung eingeholt?

10

Hat das Bundesministerium des Innern in diesen Fällen sein Einverständnis erteilt, und wie hat es seine Entscheidung begründet?

10

Falls keine diesbezüglichen Anfragen der Länder an das Bundesministerium des Innern gerichtet wurden, aus welchen Gründen und auf wessen Betreiben wurde die Regelung des § 104a Abs. 7 AufenthG in die Altfallregelung aufgenommen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang im Nachhinein?

11

Was konkret war Inhalt des für Mitte April 2008 geplanten Bund-Länder-Treffens zur Umsetzung der gesetzlichen Altfallregelung, welche Positionen hat die Bundesregierung dort vertreten, und welche konkreten Ergebnisse hat das Treffen erbracht?

12

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Studie „Expertise zur Umsetzung des IMK-Bleiberechtsbeschlusses vom 17. November 2006“, das heißt, gibt es Best-Practice-Beispiele für die Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, die die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen veranlasst haben?

12

Wie ist der Stand und genaue Inhalt des in dem Vorwort der genannten Studie angekündigten Sonderprogramms des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration langjährig Geduldeter?

12

Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass die Betroffenen, die infolge gesetzlicher oder faktischer Arbeitsverbote häufig über Jahre hinweg zur beruflichen Untätigkeit gezwungen waren und infolge dessen eine massive Dequalifizierung und Deaktivierung erdulden mussten, keine Weiterqualifizierungs- oder Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, weil sie bereits zum 31. Dezember 2009 den Nachweis einer überwiegenden, dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung erbringen müssen, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls hieraus (bitte begründen)?

13

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es bereits zahlreiche Fälle gibt, in denen Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG entgegen der klaren Gesetzeslage Kindergeld verweigert wird?

13

Ist eine solche Praxis nach Auffassung der Bundesregierung rechtens, und wenn ja, warum?

13

Hat das zuständige Bundesministerium zu dieser Frage eine Weisung/ Ausführungshinweise erlassen oder ein Rundschreiben verfasst, wenn ja, welchen Inhalts, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen